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TÜV und Eigenbau Gabelbrücke

kalla

Teilnehmer
Seit
17. Mai 2011
Beiträge
15
Frohe Weihnachten, allen.
Ich kann gerade eine schicke gefräste Gabelbrücke bekommen.
Soweit soll die gute im original Versatz gebaut sein, und aus 7075 hochfestem Alu bestehen.
Einige von Euch haben mit sowas ja Erfahrungen. Was sagt der TÜV zu solche einem Umbau, muss etwas besonderes Beachtet werden?
Grüße Daniel
 
Wird schwierig.
Vermutlich Materialgutachten und Einzelabnahme, falls sich jemand findet...
 
mein Stabi aus glänzendem VA an der GS wurde auch bemängelt und war durchgefallen. Kam also die originale aus Blech wieder dran. Im nächsten TÜV-Jahr war wieder die aus VA dran, nur vorher schwarz-matt gemacht und n Jahr net geputzt. Hat dann niemand mehr interessiert. Soll heissen: es muss einfach zum Gesamtbild passen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt natürlich auf den Sachverständigen an. Aber ganz ehrlich, ich habe die Erfahrung gemacht, wenn der Sachverständige mit eben diesem ausgestattet ist, sollte das kein Problem darstellen.
Du kannst das alte Blechteil mitnehmen und die Argumente zählen lassen.
Natürlich ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber mit Menschen reden hilft.

Grüße Guido
 
meine aus glänzendem VA an der GS wurde auch bemängelt und war durchgefallen. Kam also die originale aus Blech wieder dran. Im nächsten TÜV-Jahr war wieder die aus VA dran, nur vorher schwarz-matt gemacht und n Jahr net geputzt. Hat dann niemand mehr interessiert. Soll heissen: es muss einfach zum Gesamtbild passen.

So Zigarrenraucher gehen das einfach entspannt an.:D

Nicht versuchen den Prüfer von Deiner Begeisterung bezüglich der Gabelbrücke mitreissen zulassen. Geht schief. 😳

Gruss
Claus
 
Bei selbst gefertigen Gabelbrücken aus "hochfestem Alu" würde ich auch kein Risiko eingehen - weder als Prüfer noch als Nutzer.
Ich muss gestehen, dass ich nicht verstehen kann, dass man den Prüforganisationen, ganz gleich ob TÜV, DEKRA oder GTÜ Vorwürfe macht, dass sie nicht alles genehmigen was gefällt.

Der Prüfer verfügt weder über ein Materialgutachten noch über sonstige Informationen über die Herstellung und Herkunft.
Kann ja sein, dass die selbst hergestellten Teile den Anforderungen entsprechen - was aber passiert, wenn das nicht so ist und ein Unfall oder anderes "Schadensereingnis" eintritt? Wer haftet denn in diesem Fall??

Ich bin auch ein Fan von Modifikationen und Selbstbauten - setze mich dafür aber VORHER mit den entsprechenden Prüfstellen in Verbindung und kläre ab was machbar ist und was nicht.

Bernd
 
Bei selbst gefertigen Gabelbrücken aus "hochfestem Alu" würde ich auch kein Risiko eingehen - weder als Prüfer noch als Nutzer.
Ich muss gestehen, dass ich nicht verstehen kann, dass man den Prüforganisationen, ganz gleich ob TÜV, DEKRA oder GTÜ Vorwürfe macht, dass sie nicht alles genehmigen was gefällt.

Der Prüfer verfügt weder über ein Materialgutachten noch über sonstige Informationen über die Herstellung und Herkunft.
Kann ja sein, dass die selbst hergestellten Teile den Anforderungen entsprechen - was aber passiert, wenn das nicht so ist und ein Unfall oder anderes "Schadensereingnis" eintritt? Wer haftet denn in diesem Fall??

Ich bin auch ein Fan von Modifikationen und Selbstbauten - setze mich dafür aber VORHER mit den entsprechenden Prüfstellen in Verbindung und kläre ab was machbar ist und was nicht.

Bernd

Ich fahre ebenfalls gefräste Brücken aus hochfestem Alu. Ich habe alle Zeichnungen und Stoffwerte des Stahls. Auskunft Tüv Hannover. Eintragung soweit kein Problem. Aber Probefahrt auf Rundkurs bis zur Höchstgeschwindigkeit. Steht also im Frühjahr an. Kosten ca. 400 € für die Eintragung.
 
Moin,

ich fahr selber gefräste und eloxierte 1:1 Kopien der Schek Gabelbrücken für die 4054er WP USD Gabel.
Die als Volage dienenden (total zerfressenen) Originale, eine Erklärung zum verwendeten Material (7075), ein Fahrzeugschein mit dem eingetragenen Originalensemble, sowie die spärlichen verfügbaren Papiere zu dem zeitgenössischen Umbau haben zur vollkommen unproblematischen Eintragung - incl. VR wahlweise 19'' oder 21'' und der verbauten Doppelscheibenbremse (original BMW, linker Bremssattelträger nach Vorlage des rechten selber gefräst (7075) gereicht. Ist allerdings auch schon wieder einige Jahre her.

Grüße,
Jörg.

P.S.
Die einzige Änderungsauflage war damals eine eindeutige Kennzeichnung der Brücken (Nummer o.ä.) - ich hatte wegen rechtlicher Bedenken weder die 'GS' Stempelung noch die Schek-Typennummer auf der unterseite übernommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinem TÜV Prüfer reichen zum Eintragen des selbstgefrästen Bremszangenadapters ein Materialnachweis (Kaufquittung reicht ihm), eine technische Zeichnung für seine Akten und, ganz wichtig, eine selbstgewählte Nummer, Buchstabenkombination oder ein Schriftzug den er in das Gutachten und die Fahrzeugpapiere eintragen kann. In meinem Fall habe ich "Brembo P4 7075" eingefräst.
 
Wenn die Abnahme und die Eintragung erfolgt ist - tolle Sache. Das KANN ein Prüfer durchaus machen - muss das aber nicht.

Das hier keine GS-Embleme oder ähnliche Stempelungen vom "Hersteller" eingeschlagen sind ist vollkommen ok. Wenn ich als Prüfer ein sicherheitsrelevantes Teil das in Eigenregie und selbstgefertigt ist mit einem solchen Zeichen sehen würde ohne dass dieses Teil auch tatsächlich zertifiziert worden wäre gäb es richtig Ärger.

Bin halt was die Sicherheit und derartige Dinge angeht penibel - ist ja eigentlich auch kein Fehler.

Grüsse und Schönes Fest

Bernd
 
Moin,

'HS' war/ist in dem Fall das Marken-/Namenszeichen des Herstellers "H. Schek" und nicht das Symbol für irgendeine "Zertifizierung". ('HS', nicht 'GS' - das 'GS' im obigen Beitrag beruhte auf einem Irrtum von mir, auf den ich gerade hingewiesen wurde.

Ach ja - und wenn keine objektiven sachlichen Gründe gegen eine Eintragung sprechen ist das keine 'kann ich machen, muß ich aber nicht' Entscheidung des Herrn Prüfingenieurs sondern dann besteht ein Anspruch auf eine entsprechende Eintragung.

Grüße,
Jörg.
 
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