Hallo,
nach vier Jahren "NUR LESEN" habe ich endlich einmal Fragen.
Habe mit der Suchfunktion hierzu noch nichts gefunden.
Meine Kuh ist nach vier Jahren mit mehreren großen OP´s und mehreren Schönheitsperationen kurz davor die Veterinärklink zu verlassen.
Der begutachtende Amtsarzt ( Dekra) hat sein O.K. gegeben.
Nun habe ich im Rahmen des Ganges zum Veterinäramt ( Strassenverkehrsamt) zwei Fragen die sich aus Gesprächen in den letzten Wochen und bisherigen eigenen Erfahrungen ergeben.
Bei den Gesprächen war leider das Ergebnis: " Nicht genaues weiß ich nicht - aber Du musst aufpassen "

1. Wie sieht es mit der Übernahme der Daten ( z. b. Reifengrössen ) in die neuen Papiere ( alter Brief wird ja ersetzt) nach einer Stillegung aus. Bei uns im Kreis Viersen wird immer nur die erstgenannte in die neuen Papiere übertragen ( bei meinem vierrädigen Oldie stehen jetzt Reifen / Räder im Schein die noch nie auf dem Auto waren und auch nie sein werden
).
Antwort des Strassenverkehrsamtes : Ist bei einer Kontrolle kein Problem, da die Polizei auf die Daten in Flensburg Zugriff hat. Außerdem könnte ich ja den alten Brief mitführen und dann vorlegen ( ja, nee, ist klar, steht ja auch dick ungültig drauf
und ich schleppe die alten Brife jetzt auch nich mit).
Bei der genannten Vorgehensweise würden bei mir 3.25 und 4.00 auftauchen, 100er und 120er sowie 130er fielen weg.
2. Müssen alle alten Eintragungen von techn. Änderungen durch das Strassenverkehrsamt übernommen werden?
Fallen hierfür erneut zusätzliche Gebühren an - ist ja schon einmal dafür bezahlt worden- oder nicht?
Wenn ja in welcher Höhe?
Es wäre schön vielleicht ein paar Erfahrungen aus anderen Kreisen oder vielleicht sogar Paragraphen o.Ä. als Info zu bekommen.
Wollte mich entsprechend vorbereiten um nicht zweimal dorthin zu müssen.
Im Voraus vielen Dank .
Bernd
nach vier Jahren "NUR LESEN" habe ich endlich einmal Fragen.

Habe mit der Suchfunktion hierzu noch nichts gefunden.
Meine Kuh ist nach vier Jahren mit mehreren großen OP´s und mehreren Schönheitsperationen kurz davor die Veterinärklink zu verlassen.
Der begutachtende Amtsarzt ( Dekra) hat sein O.K. gegeben.

Nun habe ich im Rahmen des Ganges zum Veterinäramt ( Strassenverkehrsamt) zwei Fragen die sich aus Gesprächen in den letzten Wochen und bisherigen eigenen Erfahrungen ergeben.
Bei den Gesprächen war leider das Ergebnis: " Nicht genaues weiß ich nicht - aber Du musst aufpassen "


1. Wie sieht es mit der Übernahme der Daten ( z. b. Reifengrössen ) in die neuen Papiere ( alter Brief wird ja ersetzt) nach einer Stillegung aus. Bei uns im Kreis Viersen wird immer nur die erstgenannte in die neuen Papiere übertragen ( bei meinem vierrädigen Oldie stehen jetzt Reifen / Räder im Schein die noch nie auf dem Auto waren und auch nie sein werden

Antwort des Strassenverkehrsamtes : Ist bei einer Kontrolle kein Problem, da die Polizei auf die Daten in Flensburg Zugriff hat. Außerdem könnte ich ja den alten Brief mitführen und dann vorlegen ( ja, nee, ist klar, steht ja auch dick ungültig drauf

Bei der genannten Vorgehensweise würden bei mir 3.25 und 4.00 auftauchen, 100er und 120er sowie 130er fielen weg.

2. Müssen alle alten Eintragungen von techn. Änderungen durch das Strassenverkehrsamt übernommen werden?
Fallen hierfür erneut zusätzliche Gebühren an - ist ja schon einmal dafür bezahlt worden- oder nicht?
Wenn ja in welcher Höhe?
Es wäre schön vielleicht ein paar Erfahrungen aus anderen Kreisen oder vielleicht sogar Paragraphen o.Ä. als Info zu bekommen.
Wollte mich entsprechend vorbereiten um nicht zweimal dorthin zu müssen.
Im Voraus vielen Dank .
Bernd
Zuletzt bearbeitet: