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Umbau YSS Federbein

Luggi

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04. Okt. 2007
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23.620
Heute habe ich mal geprüft was ich das für ein Federbein habe um es eintragen zu lassen.

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Es handelt sich um ein Federbein für eine R 80 GS?

In der ABE gibt es eine FederbeinVersion die für beide Typen, also R 80 GS und die R 100 GS + PD Modelle gilt.

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Leider nicht meine Version.

Die Version MZ456-495 HR gilt für beide Versionen.

Meine Version MZ 456-495 TR nur für die R 80 GS

Wo ist da denn der Unterschied?


Hat jemand eine Lösung oder Idee wie ich das eintragungsfähig bekommen könnte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hintergrund ist das ich nicht mehr mit so vielen ABE‘s fahren möchte. Denn die beziehen sich ja immer auf den Serienzustand. Wenn da mehreres zusammenkommt, stimmt das halt nicht mehr.
 
Wenn man es genau nimmt, geht gar nix. Es fehlt ja auch die -01 am Ende.
Mein Tüv-Onkel hätte damit kein Problem.
Bei meinen YSS hat er nur die KBA-Nr. ins Gutachten mit übernommen.
 
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Hallo Matthias,

die Liste enthält mehrere Fehler, die Maschinen aus der viert- und fünftletzten Zeile gibt es nicht:

R100GS Bj. 81-86
R100G/S Paris-Dakar Bj. 85-87

Das müssten eigentlich R80G/S sein.

Meines Erachtens fehlt die Wasserrohr-R80GS komplett in der Liste.

Gruß

Werner
 
Hallo Matthias,

es ist bekannt, dass die YSS Zuordnung im Segment BMW 2-Ventiler, mit anderen Herstellern und den anderen BMW Baureihen habe ich mich noch nicht explizit auseinandergesetzt, vorsichtig ausgedrückt, unterirdisch ist.

So passen z.B die 2-Arm-Schwingen-Federbeine lt. YSS auch in die Vollschwingenrahmen. Der TÜV übernimmt, er kann ja nicht jede einzelne Zuordnung prüfen, die Daten von YSS in die ABEs.

Ich habe eine "Airhead Application List" erstellt, die sicher auch nicht fehlerfrei aber näher an der Realität ist. Diese Liste liegt beim Importeur und in der Entwicklung in den Niederlanden, leider hat sie noch keinen Einzug in die ABEs geschafft.

Ein aaS, der ein Problem damit hat, ein Federbein für eine 1000er einzutragen, weil nur eine baugleiche 800er in der entsprechenden ABE steht, kann gerne mich oder in der Entwicklung anrufen, bei den mir bekannten Fällen wurde immer eine Lösung gefunden.
 
Hallo Matthias,

es ist bekannt, dass die YSS Zuordnung im Segment BMW 2-Ventiler, mit anderen Herstellern und den anderen BMW Baureihen habe ich mich noch nicht explizit auseinandergesetzt, vorsichtig ausgedrückt, unterirdisch ist.

So passen z.B die 2-Arm-Schwingen-Federbeine lt. YSS auch in die Vollschwingenrahmen. Der TÜV übernimmt, er kann ja nicht jede einzelne Zuordnung prüfen, die Daten von YSS in die ABEs.

Ich habe eine "Airhead Application List" erstellt, die sicher auch nicht fehlerfrei aber näher an der Realität ist. Diese Liste liegt beim Importeur und in der Entwicklung in den Niederlanden, leider hat sie noch keinen Einzug in die ABEs geschafft.

Ein aaS, der ein Problem damit hat, ein Federbein für eine 1000er einzutragen, weil nur eine baugleiche 800er in der entsprechenden ABE steht, kann gerne mich oder in der Entwicklung anrufen, bei den mir bekannten Fällen wurde immer eine Lösung gefunden.

Ich werde das mal so versuchen. Der aaS kann halt keine §21 Eintragung vornehmen und §19 gibt die jetzt vorliegende ABE halt nicht her.

Gibst Du mir die entsprechenden Telefonnummern? PN ist klar.;)

Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Von YSS habe ich jetzt ein Hinweisschreiben zur ABE erhalten. Der SV will jetzt prüfen ob er das nach §19 eintragen kann.mmmm

Sonst bleibt nur die Eintragung nach § 21......

Aber ne ABE mit der man dieses Federbein eintragungsfrei fahren kann gibt es definitiv nicht!
 
Von YSS habe ich jetzt ein Hinweisschreiben zur ABE erhalten. Der SV will jetzt prüfen ob er das nach §19 eintragen kann.mmmm

Sonst bleibt nur die Eintragung nach § 21......

Aber ne ABE mit der man dieses Federbein eintragungsfrei fahren kann gibt es definitiv nicht!

Korrekterweise ist das §19.3 bei passendem Gutachten und §19.2 bei Abweichungen. Was dir am schnellsten hülfe, wäre ein motorradaffiner aaS. ;)
 
Morgen,

ich muss diese Woche mit der Four zur HU, sollte eine Frage zu den YSS Federbeinen aufkommen teile ich wie immer mit, dass es die originalen Federn sind, schon ist alles gut. Denn Stoßdämpfer müssen nicht eingetragen werden. Sicher nicht legal aber dafür hab ich meine Ruh.

Gruß
Willy
 
Hintergrund ist das ich nicht mehr mit so vielen ABE‘s fahren möchte. Denn die beziehen sich ja immer auf den Serienzustand. Wenn da mehreres zusammenkommt, stimmt das halt nicht mehr.

Das ändert sich mit der Eintragung auch nicht. Der TÜV wird sich dabei auf die ABE beziehen und die bezieht sich auf den Serienzustand. Egal, in welchem Zustand das Fahrzeug vorgeführt wird.
 
Morgen,

ich muss diese Woche mit der Four zur HU, sollte eine Frage zu den YSS Federbeinen aufkommen teile ich wie immer mit, dass es die originalen Federn sind, schon ist alles gut. Denn Stoßdämpfer müssen nicht eingetragen werden. Sicher nicht legal aber dafür hab ich meine Ruh.

Gruß
Willy

Da wäre ich mir bei Verkehrskontrollen und speziell auf Motorrädern geschulten Bolizisten aber überhaupt nicht sicher....
 
Morgen,

ich muss diese Woche mit der Four zur HU, sollte eine Frage zu den YSS Federbeinen aufkommen teile ich wie immer mit, dass es die originalen Federn sind, schon ist alles gut. Denn Stoßdämpfer müssen nicht eingetragen werden. Sicher nicht legal aber dafür hab ich meine Ruh.

Gruß
Willy

An diese Gesetzesklausel erinnere ich mich auch immer. Fahre mein Wilbers mit der schwarzen, weicheren, Serienfeder. Der TÜV hats immer durchgewunken.
Gruß Martin
 
Wo er recht hat hat er recht.

"Stoßdämpfer" sind wohl in der Tat nicht Eintragungspflichtig.

Wohl aber das Tragwerk, also die Feder.


Ist beim Auto übrigens das selbe, was man da an unterirdischen Dämpfer rein spaxt iss egal, nicht aber die Federn.

Morgen,

ich muss diese Woche mit der Four zur HU, sollte eine Frage zu den YSS Federbeinen aufkommen teile ich wie immer mit, dass es die originalen Federn sind, schon ist alles gut. Denn Stoßdämpfer müssen nicht eingetragen werden. Sicher nicht legal aber dafür hab ich meine Ruh.

Gruß
Willy
 
Da wäre ich mir bei Verkehrskontrollen und speziell auf Motorrädern geschulten Bolizisten aber überhaupt nicht sicher....

Selbst die Prüfer bei der HU suchen regelmäßig den Zündschlüssel bei der BMW links in der Lampe und bei der Honda links vorn unter dem Tank*. Und da soll ein "geschulter Polizist" die nicht gekennzeichnete Feder von der Serienfeder unterscheiden können?

Die BMW Feder ist einen Millimeter dicker, die Farbe ist gleich. Woher weiß der geschulte Polizist wie dick die Feder ist? Ich weiß es seit ich grad gemessen habe und ich würde wetten das selbst eine BMW Werkstatt die nur 2V macht, damit überfragt ist.

Führe ich rote, gelbe oder grüne Federn mit aufgedruckter Herstellerbezeichnung, dann würde ich auch vorsichtig sein.

*Wie gestern auch wieder, ein kurzer suchender Blick nach dem Schlüssel. LKL geprüft, Licht, Blinker, Hupe, eine Runde über den Hof, Bremsen geprüft, fertig. 10 Minuten hin, 10 Minuten dort, 10 Minuten zurück mit brauner Plakette.
(Dass man die Farbe noch nicht verboten hat?)



Gruß
Willy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann für alle 420er Federbeine von YSS ein entsprechendes ISO-Gutachten ausstellen da in der Schweiz für viel viel Geld prüfen lassen.

Hallo Mike,

kannst Du das mal näher erläutern? Vor Allem den Nutzen bei einer Eintragung in deutsche Fahrzeugpapiere?

Eine 420er Serie von YSS ist mir nicht bekannt, wäre nach der Nummernlogik von YSS ein Stoßdämpfer mit 42mm KolbenØ und 0mm KolbenstangenØ.

Oder ist mit 420 die gezogene Länge gemeint, da gibt 's dann aber unterschiedliche Dämpfertypen.
 
Hallo Peter

Sorry, mit 420 meine ich die Länge von Auge zu Auge des Federbeins.

Ich habe die vor ca. 1 Jahr offiziell hier in der Schweiz im Ingenieurszentrum prüfen lassen, weil diese über keine ABE verfügen.

Alle Tests werden nach ISO-Kriterien durchgeführt (Bremswirkung, dynamische Fahrwerksmessung, etc). Also denke der TÜV wird das wohl akzeptieren.
 
Hallo Mike,

dann handelt es sich wahrscheinlich um diese Federbeine:

https://motomike.eu/de/category/10200000000/vehicle/bmw-r-80:90857/article/715703/

Diese Federbeine wurden ursprünglich für einen Customizer festgelegt und sind danach, aus welchen Gründen auch immer, in 's normale Programm mit aufgenommen worden. Die Federbeine sind 90mm länger als die Standard-Teile für die Zweiarmschwingen, können also gar nicht in ein serienmäßiges Motorrad montiert werden. Deshalb auch die fehlende ABE.

Der Einbau ist nur bei Anlenkung des oberen Auges direkt am (modifizierten / umgeschweißten) Hauptrahmen möglich. da ist die nicht existente ABE wohl das geringste Problem.

Evtl. könnte das Dir vorliegende Gutachten bei einem solchen Umbau bei der Abnahme durchaus hilfreich sein.
 
Habe das heute mal wieder gecheckt.

Die R100 GS ist immer noch enthalten!
 
Ich habe vor über 20 Jahren ein WP-Federbein (ohne ABE) bei TÜV abnehmen lassen. Auf dem Abnahmeprotokoll steht, "soll bei der nächsten Beschäftigung der Zulassungsstelle mit ihren Papieren umgetragen werden". Dazu ist es noch nicht gekommen.

Weil die Feder damals noch weiß lackiert war, hat der TÜV einmal nach dem Abnahmeprotokoll gefragt. Danach habe ich die Feder schwarz lackiert. Seitdem hat nie wieder irgendeiner nach dem Federbein gefragt. Weder TÜV, noch ein Sheriff.

Ich kann aus überflüssigen TÜV-Terminen keine Freude schöpfen und der TÜV wahrscheinlich auch nicht.
 
Hierbei geht es darum das viele dieses Federbein erwerben im Glauben eine ABE zu haben. Durch eine falsche Linie in der ABE ist das aber nicht der Fall.
 
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