Ummmelden mit abgelaufenem TÜV (14 Tg.) möglich?

lundidklundi

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23. Feb. 2008
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511
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Hamburg
Liebe BMW Freunde,

die Frage ist wirklich ernst gemeint und ist keine um Euch unnötig zu beschäftigen.

Mein neues Motorrad hatte TÜV bis zum 28 Februar. Also derzeit 14 Tage überzogen. Wird die Zulassungsstelle das Motorrad dennoch auf meinen Namen ummelden und eine abgelaufene TÜV Plakette kleben? Wer hat Erfahrung mit dem TÜV Nord?

Der Grund für die sicher ungewöhnliche Frage ist: Ich muss das Motorrad ummelden, weil ich es so vereinbart habe. Mir fehlt aber noch ein neues Zündschloss um durch den TÜV zu kommen. Thema: abgebrochener Schlüssel.

Als geht das mit dem Ummmelden und abgelaufener Plakette kleben? Hat das mal Jemand versucht?

Gruss Jan
und Dank für eventuelle Antworten
 
N'Abend Jan,

hier bei uns in Neuss hättes du keine Chance. :( Ohne TÜV keine Um/Anmeldung. Da die Strassenverkehrsämter Kreisbehörden sind kann das in anderen Kreisen anders sein, glaube ich aber nicht. Der TÜV-Nord hat damit nix zu tun.
Das Strassenverkehrsamt einscheidet nach Aktenlage, d.h. du bringst die geforderten Unterlagen bei. Sind die Unterlagen vollständig und auch die für diesen Verwaltungsakt die benötigten/richtigen, geht alles seinen Gang.
Ich weiß das klingt alles besch...aber leider ist das so X(

Trotzdem noch einen schönen Sonntachabend...
 
Klär das mit der örtlichen Behörde. In unserem Kreis geht da gar nichts, im Nachbarkreis hab ich öfters schon erlebt, daß Fahrzeuge ohne gültige AU zugelassen wurden, mit der Auflage, die AU nachzureichen.
 
Die Nummer hatte ich auch mal (beim TÜV Nord). Ergebnis: Vergiss es. Die Herrschaften vom KBA wollen bei Zulassung (hierbei ist es unerheblich ob Halterwechsel, Ummeldung, etc.) eine aktuell gültige Prüfbescheinigung sehen. Sonst würde ja ein Fahrzeug ohne Prüfung zum Strassenverkehr zugelassen werden....
 
Wenn du aber mit abgelaufenem Tüv das Mopped abmeldest, wird es keine Probleme geben...
Nach Fertigstellung zum Tüv mit Vorfahrtschein der Anmeldestelle und danach gleich zur Zulassung gibt hier kein Problem.

Das Zündschloss wird hier beim TÜV (Nord) übrigens nicht geprüft - kann auch ein Schalter sein---, aber das Lenkerschloss sehr wohl wegen Diebstahlsicherung.
 
Ich muss das Motorrad ummelden, weil ich es so vereinbart habe.

Und das wahrscheinlich nur, um den Halterwechsel der Versicherung und der Kfz-Behörde aktenkundig zu machen.

Mit einer vorübergehenden Stilllegung würde das auch gehen. Nachteil: Rote Nummer und dann zur HU. Danach steht eine Wiederzulassung nichts mehr im Weg.

Ich weiß, dass diese Lösung eher suboptimal ist.


Gruß
Hacky
 
Kannst vergessen ohne HU = TÜV, DEKRA, usw.

Für die HU und Zulassung (und Verschrottung) brauchst du keine rote Nummer, altes Nummernschild genügt, wenn du auf den direkten Weg dahin fährst und eine Versicherungszusage hast (früher Doppelkarte).
 
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