Umrechnung tatsächliche Kilometerleistung ?

Heinzelmann

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29. Dez. 2011
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Mecklenburg
Hier gibt es doch sicher auch einige Rechenkünstler :applaus:
Ich würde gern mal die tatsächlich gefahrenen Kilometer beim Gespann berechnen da durch den kleineren Abrollumfang des Hinterrades ja ein falscher Wert angezeigt wird ! Es geht um ein Hinterrad 145/65-15 in einer R 100 GS - kann mir da jemand helfen ?



Grüße aus McPomm
 
Reifenseite(n) der Hersteller besuchen, Reifen heraussuchen und die
zwei Abrollumfänge finden, den Unterschied in % ausrechnen und dann
die Fahrleistung mit der Prozentzahl umrechnen.

SO täte ich das würden machen tun.


Schöne Grüsse, Börnie

.
 
Hier gibt es doch sicher auch einige Rechenkünstler :applaus:
Ich würde gern mal die tatsächlich gefahrenen Kilometer beim Gespann berechnen da durch den kleineren Abrollumfang des Hinterrades ja ein falscher Wert angezeigt wird ! Es geht um ein Hinterrad 145/65-15 in einer R 100 GS - kann mir da jemand helfen ?



Grüße aus McPomm

R100GS hat Serie 130/80-17, das sind 1933 mm Umfang.
Der 145/65-15 hat dagegen nur 1737 mm.
Deine Anzeige ist also um 1933/1737 = 11,3% zu groß.
Du teilst den angezeigten Kilometerstand durch 1,113 und erfährst so die Wahrheit. :bitte:
 
Deine Anzeige ist also um 1933/1737 = 11,3% zu groß.
Wie bekommt man denn so etwas legal durch den TÜV ohne Tachoangleichung?
Laut §57 StVZO darf der Wegstreckenzähler maximal +/-4% abweichen.
Bei der angezeigten Geschwindigkeit ist das deutlich komplexer, aber auch da dürfte man nicht mehr im grünen Bereich liegen.

Gruß
Günter
 
...Bei der angezeigten Geschwindigkeit ist das deutlich komplexer, aber auch da dürfte man nicht mehr im grünen Bereich liegen.

Gruß
Günter

Nö, ganz einfach.
Alles was bis 31.12.1990 auf die Straße kam, darf eine Abweichung von max. 7% vom Skalenendwert haben. Da gabs zwei Werte im km/h-Bereich:
180 km/h --> Fehler max. 12,6 km/h
220 km/h --> Fehler max. 15,4 km/h.

Alles danach:

Image10.jpg
 
Ich habe seit Jahren einen Digital-Fahrradtacho im Boot. Den Reifenumfang eingeben und die Umrechnerei hat ein Ende.
Zeigt zudem noch die wirkliche Geschwindigkeit.
 
Nö, ganz einfach.
Alles was bis 31.12.1990 auf die Straße kam, darf eine Abweichung von max. 7% vom Skalenendwert haben. Da gabs zwei Werte im km/h-Bereich:
180 km/h --> Fehler max. 12,6 km/h
220 km/h --> Fehler max. 15,4 km/h.

Alles danach:
Ist ja nicht wirklich schwierig, wenn man ein wenig mit Excel spielt. Die passende Formel gibt es ja in der StVZO ;)
Aber die +/-4 % vom Wegstreckenzähler werden trotzdem überschritten. Und wie man das legalisiert wurde auch noch nicht beantwortet....

Gruß
Günter
 
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