hat der Pfosten auf dem Bild eine verkehrsrechtliche Bedeutung?
Da hier kein Verbotsschild steht, fahre ich mit dem Motorrad immer durch.
Wie seht Ihr das?
Nicht verboten.
Ein Verkehrsschild oder eine Verkehrseinrichtung ist nur dann verbindlich,
wenn es/sie durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (oder den von ihr beliehenen
Straßenbauunternehmer) aufgestellt ist. Unabhängig davon, ob der Aufsteller erkennbar ist.
(Zum Beispiel ist das Zeichen 250 am Waldrand unwirksam, wenn es durch
die Forstbehörde aufgestellt ist; siehe aber die allgemeinen Regelungen durch die Landeswaldgesetze.)
Das mag hier dahinstehen; eine generell durchfahrtsverbietende Wirkung hat der Pfosten nicht,
weil er nicht in der Anlage 4 zu § 43 III StVO aufgeführt ist.
Es dürfte aber eine beschränkende Benutzungsregelung nach § 45 Abs.1 Satz 1 StVO
sein (für die allein die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist, wenn ö.r. Widmung vorliegt).
Das heißt: Wer durchpasst, darf.
Pfosten rausziehen und mehrspurig durchfahren ist öffentlichrechtlich verboten (wenn von der StVBehörde aufgestellt).
Ausnahmegenehmigung § 46 StVO. Bußgeldbewehrt nach §§ 49 III, 45 IV StVO.
Es scheint auch kein erkennbar ö.r Gehweg vorzuliegen.
Wenn es Privatgelände ist und der Pfosten nicht von der Straßenbaubehörde zuständig aufgestellt ist, gilt:
Der Eigentümer bzw. Besitzer kann die Besitzstörung bei Wiederholungsgefahr durch
Unterlassungsbegehren verfolgen und durchsetzen; die Wiederholungsgefahr ist aber nur dann durch
die Ersttat indiziert, wenn das Privateigentum erkennbar war, wie hier wohl noch nicht.
ffritzle