Verkehrsrecht

kurt49

Slalomfahrer
Seit
14. März 2007
Beiträge
1.391
Ort
Rheinstetten
Hallo,
eine Frage an das geballte Wissen des Forums :
SperrPfosten.jpg

hat der Pfosten auf dem Bild eine verkehrsrechtliche Bedeutung?
Da hier kein Verbotsschild steht, fahre ich mit dem Motorrad immer durch.
Wie seht Ihr das?
 
Bei uns neben dem Haus steht neben den Pfosten zusätzlich ein Durchfahrtsverbotsschild.
In deinem Fall sieht das aber irgendwie nach Privateigentum aus.
 
Hallo Kurt

ist es nicht so, das alles was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist:D

grüße Guido

Pfosten finde ich nirgendwo verkehrsrechtlich!
 
... Pfosten finde ich nirgendwo verkehrsrechtlich!

Absperrpfosten findest du in §43 StVO als "Verkehrseinrichtung".
Ohne zusätzliches Schild sehe ich das als Sperre für die Durchfahrt mehrspuriger Fahrzeuge.
Im Zweifel müsste man mal einen Anwalt mit Spezialgebiet Straßenverkehr fragen.
Aber ich würde da auch durchfahren.
 
Ja das wird auch in Google als offizieller Weg mit Strassenname angezeigt und für Fußgänger und Fahrradfahrer geroutet.
Wenn kein Verkehrsschild dransteht, dann ist das theoretisch mit jeden Kfz passierbar.
Der Pfosten soll den Durchfahrtsverkehr für 2-spurige Fahrzeuge verhindern.
 
Hallo Kurt,

das ist ein höchstwahrscheinlich ein Privatweg oder ein öffentlicher Fußweg und nicht für Kraftfahrzeuge gebaut bzw. geeignet. Das lässt sich auch an den geringen Abständen zur Bebauung erkennen.
Da weder die Straßenbreite noch höchstwahrscheinlich die Tragfähigkeit des Belages für uneingeschränkten KFZ-Verkehr geeignet ist (ein Müllfzg. hat z.B circa 6 Tonnen Achslast und 3,55 m Mindestbreite Fahrspur) steht da ein Pfosten!
Solange sich niemand daran stört würde ich da langsam durchrollen. Die Achslasten einer Q sind gering und sogar die RT hat noch kein Problem mit dem Lichtraumprofil!!:D
Tarne Dich als Fahrrad!:D:D:D

Gruß
Kai
 
Hallo,

bei der zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung nachfragen, ob das eine "gewidmete" Straße ist und ob es Einschränkungen der der Benutzungsart gibt.

Bei mir gibt es nach ein paar hundert Metern hinterm Haus einen Waldweg bei dem ich ernsthaft vermute, dass man den "vergessen" hat. Der ist derart eng und zugewachsen und hat so einen Buckel in der Mitte der Fahrbahn, dass ich den mit meinem Auto nicht befahren könnte (würde aufsetzen). Mit der GS fahre ich den regelmäßig. Ab und zu schauen da halt Spaziergänger und Mountainbiker blöd, wenn man da mit dem Motorrad fährt. Ist aber ganz legal, weil "gewidmete" Straße.

Grüße
Marcus
 
Hallo,

bei der zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung nachfragen, ob das eine "gewidmete" Straße ist und ob es Einschränkungen der der Benutzungsart gibt.

Bei mir gibt es nach ein paar hundert Metern hinterm Haus einen Waldweg bei dem ich ernsthaft vermute, dass man den "vergessen" hat. Der ist derart eng und zugewachsen und hat so einen Buckel in der Mitte der Fahrbahn, dass ich den mit meinem Auto nicht befahren könnte (würde aufsetzen). Mit der GS fahre ich den regelmäßig. Ab und zu schauen da halt Spaziergänger und Mountainbiker blöd, wenn man da mit dem Motorrad fährt. Ist aber ganz legal, weil "gewidmete" Straße.

Grüße
Marcus
solche Wege suche ich auch immer:D
Bei uns haben sie auch bei einigen Feldwegen vergessen, Verbotsschilder anzubringen.
 
Hier würde man lästern: "Typisch Deutsch".

Fahren und gucken was passiert. Das ist weniger gefährlich als irgendwelche Garagenaktivitäten unseres Createur de Malheur.
 
hat der Pfosten auf dem Bild eine verkehrsrechtliche Bedeutung?
Da hier kein Verbotsschild steht, fahre ich mit dem Motorrad immer durch.
Wie seht Ihr das?

Nicht verboten.

Ein Verkehrsschild oder eine Verkehrseinrichtung ist nur dann verbindlich,
wenn es/sie durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (oder den von ihr beliehenen
Straßenbauunternehmer) aufgestellt ist. Unabhängig davon, ob der Aufsteller erkennbar ist.

(Zum Beispiel ist das Zeichen 250 am Waldrand unwirksam, wenn es durch
die Forstbehörde aufgestellt ist; siehe aber die allgemeinen Regelungen durch die Landeswaldgesetze.)

Das mag hier dahinstehen; eine generell durchfahrtsverbietende Wirkung hat der Pfosten nicht,
weil er nicht in der Anlage 4 zu § 43 III StVO aufgeführt ist.

Es dürfte aber eine beschränkende Benutzungsregelung nach § 45 Abs.1 Satz 1 StVO
sein (für die allein die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist, wenn ö.r. Widmung vorliegt).
Das heißt: Wer durchpasst, darf.
Pfosten rausziehen und mehrspurig durchfahren ist öffentlichrechtlich verboten (wenn von der StVBehörde aufgestellt).
Ausnahmegenehmigung § 46 StVO. Bußgeldbewehrt nach §§ 49 III, 45 IV StVO.

Es scheint auch kein erkennbar ö.r Gehweg vorzuliegen.

Wenn es Privatgelände ist und der Pfosten nicht von der Straßenbaubehörde zuständig aufgestellt ist, gilt:
Der Eigentümer bzw. Besitzer kann die Besitzstörung bei Wiederholungsgefahr durch
Unterlassungsbegehren verfolgen und durchsetzen; die Wiederholungsgefahr ist aber nur dann durch
die Ersttat indiziert, wenn das Privateigentum erkennbar war, wie hier wohl noch nicht.

ffritzle
 
was ich beachten würde: das Problem einer möglichen Gravitationsanomalie. Versuch einfach, den Pfosten nicht zu treffen. ;)

Fröhlichen Ostergruß

Walter
 
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