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Verkleidung austragen nötig?

braathoven

Teilnehmer
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11. Juni 2013
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32
HI,
wegen angenehmerer Windgeräusche habe ich die eingetragene Wüdo-Cockpitverkleidung abgebaut und will das auch so belassen (R100R).
Muss ich die nun wieder austragen lassen beim TÜV?
Danke und Servus!
 
War vorgestern auch bei der HU - /5 mit eingetragener Gläserverkleidung. Die Verkleidung hatte ich vorher abgebaut.
HU ohne Änderung der Papiere bestanden

Bernd
 
Oh ja , was eingetragen ist muss auch dran sein. Die selbe Nummer mit eben jener Verkleidung an der R100R habe ich hinter mir. Vor allem was das für ein Unsinn ist. :schimpf:
Sollte ich jemals wieder auf die Idee kommen Verkleidungsteile dran zu bauen lasse ich die nicht eintagen sondern fahre nur mit dem Tüv-Prüfbericht rum. Bin ich dann eben nicht zu gekommen beim Strassenverkehrsamt vorbei zu fahren. :pfeif:
 
Jetzt wird es spannend!
Dann hätte eine serienmäßige Q keine Zulassung.
TÜV Ingenieure inkognito vor!:D:D:D

Gruß

Kai
 
Hm, bei mir ist die RS Verkleidung eingetragen, ebenso die Habermann die montiert ist, ist also doch was dran.
 
Das die in den Brief ziemlich viel Müll eintragen ist ja Standart , eine Weile hatte ich auch 2 Lenker eingetragen und wenn man viel , viel Glück hat kriegt man Verkleidungen sogar Wahlweise eingetragen , hatte ich auch mal geschafft.
 
Aber Sie ist nicht mehr dran!
Wenn ich ne Stahlflex eingetragen hab und die dann auf die originale Leitung wechsele, wie trag ich die originale Leitung ein????(
Schreiben die dann "Original Bremsleitung" in den Brief?:D

Gruß

Kai

Gar nicht,
aber die stahlflex muss dann ausgetragen werden.
Ist ja nicht mehr dran

Gruss bernd
 
Gar nicht,
aber die stahlflex muss dann ausgetragen werden.
Ist ja nicht mehr dran

Gruss bernd

Würde ich genau so sehen, alles was Serie ist, muss nicht eingetragen werden. Ob und wer das jetzt genau weiß was Original ist, möchte ich jetzt nicht diskutieren! Ich jedenfalls lasse alle "Extras" früher oder später eintragen.
 
Das austragen der Leitung ist ganz einfach. Eine Rückrüstung in den originalzustand. Der Passus aus dem Fahrzeugschein wird dann einfach gelöscht und fertig ist.

Was aber im Fahrzeugschein drin steht muss eigentlich auch verbaut sein.

Ich hatte aber auch schon mal ein Auto in dem 3 Fahrwerke eingetragen waren. Absolut bescheuert. Da hat aber das Straßenverkehrsamt auch übersehen, dass sie das aus dem Fahrzeugschein streichen sollten.
 
Bei den /7-Typen sind die ab Werk erhältlichen Verkleidungen S / RS / RT Bestandteil der Fahrzeug-ABE und müssen nicht ein- oder ausgetragen werden.
Alle anderen müssen nach Abbau aus den Papieren wieder gestrichen werden, falls nicht "wahlweise" drinsteht.
 
Bei meiner R65 steht nur drin das bei Ausstattung mit Vollverkleidung Begrenzungsleuchten sein müssen. Wollte die Pichler austragen. TÜV sagt braucht nicht, weil - siehe Eingangs erwähnt - das Wörtchen " bei Ausstattung " steht. War mal etwas anderes.
 
AW: Verkleidung austragen nötig?

Alle anderen müssen nach Abbau aus den Papieren wieder gestrichen werden, falls nicht "wahlweise" drinsteht.


Hallo,

wie verhält sich das bei den R100GS. Wenn man eine "Wasserrohr"-GS in eine "Nackte" umbaut, oder in eine PD. Im alten Fahrzeugbrief steht steht nichts zu Verkleidung und Tankgrößen.

Bei der ABE im Fahrzeugbrief steht:


  • Bei der Wasserrohr GS und PD völlig identisch
"BMW 247 E Ausf. B Betriebserlaubnis Nr. B791/2"
Bei neueren Baujahren ist noch ein "Nachtrag" erwähnt.​

  • Der 1989er R100GS mit lenkerfester Verkleidung:
"BMW 247 E Betriebserlaubtnis Nr. B791/1"
Die Ausführung fehlt hier vermutlich weil bei meiner mal der Brief neu ausgestellt wurde.


Das bedeutet, man kann ohne Änderungseintrag aus einer Wasserrohr GS eine PD bauen? Aber kann man auch aus einer Wasserrohr GS eine "Nackte" (Model bis 90) bauen ohne irgendwas eintragen zu müssen?

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es denn hier schon neue Erkenntnisse? Ich habe mir vor einigen Jahren einen M-Lenker eintragen lassen, hab' aber aktuell auf Original zurückgebaut, möchte aber den Lenker evtl. wieder montieren. Muss ich jetzt austragen oder nicht?

Ich verstehe dass man andere Teile neu eintragen muss. Aber wenn ich rückrüste auf Original?
 
Gibt es denn hier schon neue Erkenntnisse? Ich habe mir vor einigen Jahren einen M-Lenker eintragen lassen, hab' aber aktuell auf Original zurückgebaut, möchte aber den Lenker evtl. wieder montieren. Muss ich jetzt austragen oder nicht?

Ich verstehe dass man andere Teile neu eintragen muss. Aber wenn ich rückrüste auf Original?

Dafür braucht es keine neuen Erkenntnisse. Wenn du den Lenker von Zubehör auf Original umbaust, dann musst du das austragen lassen. Das ist der richtige Weg.

Damit KANNST du in einer Kontrolle oder einem Unfall Ärger bekommen und bei der Hauptuntersuchung durchfallen. OB das passiert ist eine andere Frage. WENN es aber passiert darfst du nicht mäckern. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde aus sagen das mit der Ein-oder Austragung auch die korrekte Montage des Bauteils bestätigt wird!
 
Die Einträge sind der"Istzustand" des Krades.

Hallo Bernd,

das stimmt nicht ganz so, ich hab seit ca. 30 Jahren immer noch die HOSKE Tüten in den Papieren stehen. Als ich auf Rost, und vor allem -Laut- keine Lust mehr hatte kamen KEIHAN VA Tüten dran. Der Prüfer fragte mich ob er die HOSKE austragen soll. Er könne sie auch stehen lassen, dann hätte ich die Möglichkeit beide zu fahren, z.B. wenn mir die KEIHAN Tüten geklaut würden. Daran hatte ich gar nicht gedacht, und so lagen die HOSKE viele Jahre als Reserve im im Regal.

gruss peter
 
Bei meiner z1000 hatte ich auch einige
nicht verbauten Teile eingetragen (ohne wahlweise ).
Jahre lang hat es niemand gestört.
Eines Tages war es soweit und der Tüvman,
der sich daran gestört hat,hat mir nicht
verbaute Teile ausgetragen.
Mit der Begründung auf den Istzustand.
Gruß bernd
 
Eines Tages war es soweit und der Tüvman, der sich daran gestört hat,hat mir nicht verbaute Teile ausgetragen.

Das dies so unterschiedlich abläuft kann doch nur daran liegen das hier -Menschen- agiren. Wie oft ich, bis heute, beim TüV war möge sich jeder selbst ausrechnen. Zwischendurch hatte ich etliche Termine bei einem a.a.S. um irgendwelche weiteren Umbauten eintragen zu lassen. Ich habe einen FZS mit Beiblatt, der liest sich inzwischen wie ein Beipackzettel. Bis jetzt hat noch niemand zu mir gesagt er müsse die HOSKE Tüten austragen. Kann man nur sagen; alles -menschlich- (wobei mir das mit den HOSKE Tüten völlig egal währe, ich hab sie schon lange nichr mehr)

gruss peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin!

Was ist wenn du mehrere Reifengrößen drin hast, mußt du die dann auch alle fahren....;)
Bei einer Verkleidung könnte es auf Grund des Gewichtes sein, das du zB andere Federn fahren mußt, auch Original.....wenn du die abbaust, mußt du umrüsten.....und solche Teile mußt du Abnehmen lassen....oder hast eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das es oHne Probleme möglich ist.
Frag bei deiner Prüfstelle einfach mal nach!
 
Thema Verkleidung, meine R50/5 war ein Eskorte Fahrzeug und hatte eine Gläser-Verkleidung verbaut, im Brief (war noch der Orig. Pappbrief) stand davon aber nichts drin?

Wenn ich bauliche Veränderungen am Fahrzeug hab Eintragen lassen, z.B den Lenker, dann wurde der alte Ausgetragen, was ich auch logisch fand. Anders herum, wenn ich Konis Eingetragen habe, kann ich auch nicht mit Originalen beim TÜV oder sonst wem vorfahren, also hier in der Gegend zumindest nicht!
 
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