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Verkleidung entfernen

waju

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08. Nov. 2008
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Wittgenstein
Hallo,
in folge eines Umbaus einer R80 RT, Erstzulassung 04.1985, zur nackten möchte ich die Verkleidung austragen lassen.
Dazu habe ich beim TÜV nachgefragt und der gute Mann möchte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW.
Meine Frage dazu:
An wen muss ich mich da bei BMW wenden bzw. hat von Euch einer so eine Bescheinigung und kann mir diese irgendwie als Kopie zukommen lassen.
Dann gibt es ja auch noch die allgemeine Betriebserlaubnis in der Varianten aufgeführt sind, wo kann ich diese einsehen.

Vielen Dank im voraus

Walterj
 
Hallo,
in folge eines Umbaus einer R80 RT, Erstzulassung 04.1985, zur nackten möchte ich die Verkleidung austragen lassen.
Dazu habe ich beim TÜV nachgefragt und der gute Mann möchte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW.
Meine Frage dazu:
An wen muss ich mich da bei BMW wenden bzw. hat von Euch einer so eine Bescheinigung und kann mir diese irgendwie als Kopie zukommen lassen.
Dann gibt es ja auch noch die allgemeine Betriebserlaubnis in der Varianten aufgeführt sind, wo kann ich diese einsehen.

Vielen Dank im voraus

Walterj

Der TÜV selber hat diese Bescheinigung im blauen Ordner von BMW !
 
Moin Moin,

als Alternative könntest Du den Eintrag mit einem "ww" versehen lassen, für wahlweisen Betrieb, dann müsstest Du bei einem späteren Anbau nicht wieder einen Eintragung bezahlen.

Gruß

Jogi
 
Das Thema hatte ich auch schon mal vor fast genau einem Jahr, nämlich hier

Vor ein paar Tagen wars nochmal ein Thema im privaten Kreis und es gab ein für und wieder.

Eine Variante war, das bei einer Typenbezeichnung RT, oder in meinem Fall RS, eine Vollverkleidung inklusive ist.

Würde bei einem Austragen der Vollverkleidung bedeuten, das es keine RT mehr wäre. Was das dann wieder für Folgen hätte....., ich denke, das dann sogar ein neuer Brief erforderlich wäre.

Ich hab nach dem Abbauen nichts weiter unternommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau mal hier auf S.75 ff: :db:

Dort ist der nachträgliche Anbau beschrieben.
Sinngemäß ist das für den Abbau auch verwendbar, weil es die R80 gleichzeitig auch ohne RT-Verkleidung gab.

Druck dir die relevanten Seiten aus und geh damit mal zum Herrn Injenör. ;)
 
bei meiner schwarzen Monolever (unverkleidet wie in Signatur ersichtlich) steht im Brief "Bei Ausrüstung mit Vollverkleidung RS1 oder RS5 Begrenzungsleuchten ausserhalb des Scheinwerfers in der Verkleidung angebracht.

Sie wurde also unverkleidet ausgeliefert und die RS und die RT Verkleidung ist bereits eingetragen.

Ich sehe das so, dass Du fahren kannst was Du willst! RT-RS-Verkleidung oder gar keine.
 
bei meiner schwarzen Monolever (unverkleidet wie in Signatur ersichtlich) steht im Brief "Bei Ausrüstung mit Vollverkleidung RS1 oder RS5 Begrenzungsleuchten ausserhalb des Scheinwerfers in der Verkleidung angebracht.

Sie wurde also unverkleidet ausgeliefert und die RS und die RT Verkleidung ist bereits eingetragen.

Ich sehe das so, dass Du fahren kannst was Du willst! RT-RS-Verkleidung oder gar keine.

Wenns so in den Papieren steht, ists ganz einfach.
Aber das hat BMW erst später gemacht.
Die ABE der 80RT ist die A339-1, Nachtrag 1. Kann der Kollege auch reinschauen, wenn er will.
Die Unsicherheit mancher Sachverständigen beim TÜV ist einfach in Unkenntnis der Details über unsere Alteisen begründet. )(-:
 
Bereits bei der Weuerfehr Bj. 82 gibt es diesen sowohl als auch Eintrag.

Danach müsste die Verkleidung nicht ausgetragen werden.
 
Bereits bei der Weuerfehr Bj. 82 gibt es diesen sowohl als auch Eintrag.

Danach müsste die Verkleidung nicht ausgetragen werden.

Das sehe ich auch so:

RS 03/81:

"B. AUSR. M. VOLLVERKL. TYP RS1 OD. RS5 IST EINE LEUCHTE N. ART D. BEGRENZUNGSL. OBERH. D. SCHEINW. IN D. VERKL. ANGEBR." :schock: OmG :entsetzten:
 
Wenns so in den Papieren steht, ists ganz einfach.
Aber das hat BMW erst später gemacht.
Die ABE der 80RT ist die A339-1, Nachtrag 1. Kann der Kollege auch reinschauen, wenn er will.
Die Unsicherheit mancher Sachverständigen beim TÜV ist einfach in Unkenntnis der Details über unsere Alteisen begründet. )(-:

Der weiter oben von mir zitierte Eintrag in den Papieren meiner Schwarzen ist A 339/2, Nachtrag 2
 
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