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Versicherung 07er-Kennzeichen

BMW R75

Aktiv
Seit
30. Sep. 2010
Beiträge
116
Ort
Berlin
Hallo Leute,
da ich inzwischen mehrere Oldtimer-Motorräder mein eigen nennen darf, überlege ich, die kleine Sammlung mit 07er-Kennzeichen zu bewegen.
Einen Anfrage beim zuständigen Verkehrsamt macht mir dahingehend Hoffnung, dass die Beantragung eher unkompliziert sein wird.
Jetzt suche ich eine Versicherung dafür. Momentan sind die Fahrzeuge beim ADAC mit H-Kennzeichen versichert. Deren 07er-Versicherung ist aber teurer, als die reguläre, also indiskutabel.
Hat das schonmal jemand gemacht und Erfahrungen damit?
Gruß Rolf
 
Hallo Leute,
da ich inzwischen mehrere Oldtimer-Motorräder mein eigen nennen darf, überlege ich, die kleine Sammlung mit 07er-Kennzeichen zu bewegen.
Einen Anfrage beim zuständigen Verkehrsamt macht mir dahingehend Hoffnung, dass die Beantragung eher unkompliziert sein wird.
Jetzt suche ich eine Versicherung dafür. Momentan sind die Fahrzeuge beim ADAC mit H-Kennzeichen versichert. Deren 07er-Versicherung ist aber teurer, als die reguläre, also indiskutabel.
Hat das schonmal jemand gemacht und Erfahrungen damit?
Gruß Rolf

Ja, ich
Gruß Rolf
 
Das Problem ist die reguläre Nutzung des Kennzeichens: Wird es von den Ordnungskräften streng ausgelegt, ist man schnell ausserhalb des zulässigen Verwendungszweckes.

ADAC Link, Textauszug

Rotes 07er-Kennzeichen: Einschränkungen beachten
ein rotes Wechselkennzeichen 07 für Oldtimer

Mit diesem roten Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge sind nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten) gestattet.

Für Fahrten im Ausland muss das 07er-Kennzeichen nicht anerkannt werden, auch wenn es in der Praxis häufig toleriert wird, wenn die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle vorgenommen wurde. Eine Ausnahme stellt die Schweiz dar. Dort werden 07er-Kennzeichen aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland nunmehr für die oben genannten Fahrten - also z.B. die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen - explizit anerkannt.

Aus einigen Ländern, wie beispielsweise aus Frankreich und den Benelux-Staaten, wurden dem ADAC immer wieder einmal Beanstandungen gemeldet, so dass Schwierigkeiten mit hohen Bußgeldern und gegebenenfalls einer Fahrzeugbeschlagnahme nicht ausgeschlossen werden können. Bei Rallyes und Ausfahrten ins Ausland sollten Veranstalter eine entsprechende Genehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen.

Werden die Rahmenbedingungen erfüllt, ist das sicherlich eine Alternative, man muss halt die Rechnung im einzelnen machen.

Hans
 
Hallo Rolf,
habe mein 07-er Kennzeichen bei der Württembergischen versichert, das Angebot war vor 10 Jahren das Beste und ich bin da geblieben.

Gruß Peter
 
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