Versicherungsbestätigung für Leistungssteigerung

mkr

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22. Okt. 2011
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555
Hallo allerseits,


auch bei meiner Q steht nun eine Leistungssteigerung an (50 auf 60PS). Wie schon an ein- zwei anderen Stellen im Forum diskutiert, hat man dann das Problem mit dem Versicherungsschutz. Ich habe bei meiner Versicherung angerufen, und der nette Herr meinte zuerst, es gäbe kein Schreiben, das einem den Versicherungsschutz nach einer Leistungssteigerung zusichert, bis diese eingetragen ist.
Ich ließ nicht locker, dann fragte er einen seiner Kollegen und - siehe da - es geht doch.

Ich hänge das Schreiben unten an, habe hoffentlich alles "Unwichtige" entfernt.

Evtl. etwas für die DB, aber das wissen MM, Schiller & Co. besser als ich.


Grüsse

Martin
 

Anhänge

Hallo,
die hilft die nur, wenn sie von deiner Versicherung für dein Fahrzeug vorgeseen ist. D.h. jedesmal neu anfragen. Legal: Tageskennzeichen oder rote Nummer.

Hans
 
Hallo,


ja, genau: Sie ist für mein Fahrzeug vorgesehen (sooo oft lasse ich die Leistung meiner Q nun auch wieder nicht steigern...).

Und genau den Motorradanhänger will ich mir ersparen - die Q kann es schließlich aus eigener Kraft.


Grüsse

Martin
 
Hallo Martin,

für die Fahrt zur Zulassungsstelle brauchst Du keine Zulassung, zunächst sogar nicht mal ein Kennzeichen. Da dürfen aber keine Umwege (zum Kumpel o.ä.) dazwischenliegen. Die Zulassung bekommst Du aber auch erst, wenn die 60 PS vom TÜV bestätigt sind und Du ein Gutachten dabei hast, dass alles in Ordnung ist. Dann würde m.E. auch eine normale Deckungskarte der Vers. ausreichen. Ein extra Schreiben sollte da nicht notwendig sein.

Gruß

Rudi
 
Hallo Martin,

für die Fahrt zur Zulassungsstelle brauchst Du keine Zulassung, zunächst sogar nicht mal ein Kennzeichen. Da dürfen aber keine Umwege (zum Kumpel o.ä.) dazwischenliegen. Die Zulassung bekommst Du aber auch erst, wenn die 60 PS vom TÜV bestätigt sind und Du ein Gutachten dabei hast, dass alles in Ordnung ist. Dann würde m.E. auch eine normale Deckungskarte der Vers. ausreichen. Ein extra Schreiben sollte da nicht notwendig sein.

Gruß

Rudi

Mit der Aussage wäre ich sehr vorsichtig. Ich kenne es so, dass ein Fahrzeug, dass schon mal auf mich zugelassen wurde (sprich in den Papieren steht) und ein ruhendes Kennzeichen hat, ohne Kleber aber mit Kennzeichen zur Zulasungsstelle gefahren werden darf, jedoch noch eine gültige HU vorweisen muss. Früher durfte ich im LK FR nicht mal das. Mit einem Umbau hast du aber keine gültige HU.

Ich wäre mit solchen Sachen vorsichtig - machen kann jeder dass, was er selber vertreten kann. Im Schadensfall kann das aber schwer ins Auge gehen. Wäre mir nicht wert. Transporter, Hänger oder Tageskennzeichen sind am Schluss günstiger.

Hans
 
In RLP konnte man sich in der Vergangenheit für den Zweck der Vorführung zur HU eine "Vorführbescheinigung" ausstellen lassen; diese legalisierte auch für nicht zugelassene Fahrzeuge diese eine Fahrt (sofern Versicherungsschutz nachgewiesen war).
Inzwischen machen das nur noch einzelne Zulassungsstellen, die meisten nicht mehr. Auch das Kurzzeitkennzeichen erfordert seit kurzem eine gültige HU. :rolleyes:
 
[...]
Inzwischen machen das nur noch einzelne Zulassungsstellen, die meisten nicht mehr. Auch das Kurzzeitkennzeichen erfordert seit kurzem eine gültige HU. :rolleyes:

D.h. Maschinen neu kaufen und nach Ablauf der HU ersetzen .... PS habe die ohne Teile ohne Ende ...

Hans
 
Bei mir lief das folgendermaßen ab: (Fz war zugelassen)
Zuerst:
- Leistungssteigendere Maßnahme umgesetzt
dann an einen und den gleichen Tag:
- Zum Versicherungsonkel gegangen, Vertrag auf neue Leistung geändert
und unterschrieben.
- Zum TÜV gefahren und das ganze abnehmen lassen.
danach, 4 Tage später:
- Zur Zulassungsstelle und die FZ Papiere berichtigen lassen.

Ob Versicherungssschutz nach technischer Änderung für die Fahrt zum TÜV weiterhin besteht, oder eben wegen dieser technischen Änderung erlischt weiss ich nicht. Sollte er erloschen sein würde das aber bedeuten das man wegen jeder eintragungspflichtigen Änderung eine rote Nummer oder nen Anhänger benötigen würde.

Gruß
Ingo
 
Als ich die GS gekauft habe, war schon klar, dass aus den 800 alsbald 1000 cc werden. Darum hab ich den Vertrag gleich entsprechend abgeschlossen und mir eine Amtshandlung gespart. ;)
 
Hallo,

es geht auch einfacher, zumindest hier in CH:
Fahrzeug kaufen, versichern, zulassen (einlösen) und Fahren.
Irgendwann kommt die Einladung zur Fahrzeugprüfung.
Termin kann meist frei gewählt werden, sofern man das mit der Online-Terminverschiebung bewerkstelligt.
Nach erfolgreicher Prüfung ist alles ok, wenn was nicht ok ist, machen (oder machen lassen), Bestätigung ans Amt und gut ist.
 
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