Hallo,
nun läuft meine BMW R25 von 1950 wieder. Sie hat einen BRD-Ersatzbrief von 1963. Das letzte mal war sie 1973 angemeldet.
Meine Zulassungsstelle verlangt eine Vollabnahme nach Paragraph 21, da das Fahrzeug länger als 10 Jahre abgemeldet war.
Danach war ich bei GTÜ und habe dort den normalen TÜV machen lassen, da der GTÜ-Prüfer mir sagte: Das mit der Vollabnahme ist Quatsch, die BMW hat einen Westbrief.
Was soll ich jetzt machen ?
Kommende Woche mit neuem Tüv zur Zulassungsstelle ?
Wie ist die Rechtslage wirklich ?
Vielen Dank schonmal vorab und sonnige Grüße aus dem hohen Norden
Achim
nun läuft meine BMW R25 von 1950 wieder. Sie hat einen BRD-Ersatzbrief von 1963. Das letzte mal war sie 1973 angemeldet.
Meine Zulassungsstelle verlangt eine Vollabnahme nach Paragraph 21, da das Fahrzeug länger als 10 Jahre abgemeldet war.
Danach war ich bei GTÜ und habe dort den normalen TÜV machen lassen, da der GTÜ-Prüfer mir sagte: Das mit der Vollabnahme ist Quatsch, die BMW hat einen Westbrief.
Was soll ich jetzt machen ?
Kommende Woche mit neuem Tüv zur Zulassungsstelle ?
Wie ist die Rechtslage wirklich ?
Vielen Dank schonmal vorab und sonnige Grüße aus dem hohen Norden
Achim