Wenn Du das sagst.
Gegen eine Einzelabnahme und Eintragung hat doch niemad was gesagt, es ging darum, was man "einfach so" darf, und da jat Jogi eben nicht Recht.
Moin Moin,
hatte gestern ein recht aufschlussreiches Gespräch mit Conti. Wir kamen überein, dass ich Recht habe. Wenn es seitens des Fahrzeugherstellers keine Reifenbindung gibt und nur Größen vorgeschrieben sind (siehe auch Punkt 1 in dem von mir oben verlinkten ADAC Dokument) dann darf ich jeden Reifen fahren der den eingetragenen Größen, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex entspricht sofern die Reifen nach ECE gebaut sind (sind z. B. alle Contireifen).
Seitens der Reifenhersteller wird aber empfohlen, nur Reifen zu verwenden die Freigegeben sind da diese im Fahrversuch überzeugen konnten. Die ECE Regelung beschriebt nur die Mindesteignung eines Reifens, deshalb muss er nicht optimal sein.
Für mich ist z. B. ein passender Vorderreifen freigegeben, den dazu passenden Hinterreifen kann ich nicht fahren da meine Felge breiter als die im Gutachten ist und der angegebene Reifen schmal als mein gewünschter Reifen ist. Der gesunde Mensdhenverstand sagt mir jetzt, wenn ich einen gleichen Reifentyp hinten verwende, nur breiter, sollte es wohl passen.
Übrigens ist der 120er hinten von Conti deshalb nicht freigegeben, weil man dafür, genau wie bei Bridgestone, hinten eine andere Druckhülse verbauen muss. Bridgestone hat dies explizit in der Freigabe gefordert, Conti gibt wegen diesem "starken" Umbau deswegen keine Freigabe.
@Dirk, wie gesagt, ich würde dir gern glauben. Bisher hast Du aber nur gesagt, dass das was ich sage nicht stimmt. Ich habe zumindest einen Link vom ADAC geliefert der meine These untermauert, ich würde mich freuen, wenn auch von dir mal etwas handfestes zu dem Thema kommt in Form einer "offiziellen" schriftlichen Vorgabe die meine Auffassung widerlegt. Offiziell bedeutet jetzt z. B. eine TÜV-Anweisung, KBA-Auskunft etc.
Hier noch mal konkret die Anweisung vom BMVBS und die zugehörige Polizeianweisung:
https://www.polizei.rlp.de/internet...d58-731f42680e4c&conPage=1&conPageSize=50.htm
https://www.polizei.rlp.de/internet...22-2222-2222-2222-222222222222,isDownload.pdf
Nur damit keine Missverständnisse auftreten, ich spreche allein vom Fall 1. M. W. liegt z. B. für meine BMW (R100RT von 1981) seitens BMW keine Reifenbindung vor. ICh habe mir zusätzlich die metrischen Größen 100/90-19 und 120/90-18 und 130/80-18 eintragen lassen. Somit ist m. E. Fall 1 für mich erfüllt und ich bin an keine Reifenfreigaben etc. gebunden.
Gruß
Jogi