Wie ein Motorrad zulassen, das nicht immer umgemeldet wurde

rogatte

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17. Apr. 2011
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39030 St. Lorenzen
Hallo

nehmen wir an, ich möchte ein Motorrad wieder zulassen, das abgemeldet und in Folge ohne Ummeldung verkauft wurde. Der Fahrzeugbrief ist vorhanden. Der letzte eingetragene Besitzer ist nicht mehr erreichbar.

Geht das überhaupt?
Wie würde man vorgehen?

VG
Roland
 
Du besorgst Dir von Deiner Versicherung eine EVB, nimmst den Brief und eine gültige HU Bescheinigung sowie Deinen Personalausweis und lässt das Motorrad zu . Fertig.
 
Grundsätzlich hat Detlev die Antwort gegeben, aber doch ein wichtiges Detail vergessen.
Du brauchst den "alten" Fahrzeugschein, in dem die Außerbetriebsetzung eingetragen ist. Dies ist insbesondere wichtig, wenn das Möppi in einem anderen Bezirk zugelassen werden soll.
Hast Du den nicht, kann die alte Zulassungsstelle Zicken machen und sogar auf eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers zum Verlust des Scheins bestehen. Und da Dein Vorbesitzer nicht erreichbar ist.........

Dieses Drama habe ich vor 3 Wochen selbst erlebt. Gott sei Dank war mein Vorbesitzer erreichbar und hat sogar den alten Schein wiedergefunden (puuuuuuuuuuh).

Falls das Möppi im gleichen Zulassungsbezirk bleibt, kann das ganze aber entspannter ausgehen. Meist wird dann auf den alten Schein verzichtet.

Hoffentlich hast Du Glück.


Gruß
Jürgen
 
Grundsätzlich hat Detlev die Antwort gegeben, aber doch ein wichtiges Detail vergessen.
Du brauchst den "alten" Fahrzeugschein, in dem die Außerbetriebsetzung eingetragen ist. Dies ist insbesondere wichtig, wenn das Möppi in einem anderen Bezirk zugelassen werden soll.
Hast Du den nicht, kann die alte Zulassungsstelle Zicken machen und sogar auf eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers zum Verlust des Scheins bestehen. Und da Dein Vorbesitzer nicht erreichbar ist.........

Dieses Drama habe ich vor 3 Wochen selbst erlebt. Gott sei Dank war mein Vorbesitzer erreichbar und hat sogar den alten Schein wiedergefunden (puuuuuuuuuuh).

Falls das Möppi im gleichen Zulassungsbezirk bleibt, kann das ganze aber entspannter ausgehen. Meist wird dann auf den alten Schein verzichtet.

Hoffentlich hast Du Glück.


Gruß
Jürgen

Ja, aber auch noch nicht ganz richtig.
Wenn auf dem Fahrzeugbrief tatsächlich noch Fahrzeugbrief steht, gehört die letzte Abmeldebescheinigung dazu.
Steht auf dem Fahrzeugbrief schon Zulassungsbescheinigung Teil 2, dann muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (frühere Bezeichnung Fahrzeugschein) vorhanden sein.
 
Elmar, muss Dir Recht geben !!

Das kommt davon, wenn das heute alles anders heißt.

Fakt ist, der Nachweis der Abmeldung muss erbracht werden, wie auch immer, ob nun mit Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung I.


Gruß
Jürgen
 
@MKM900
Ja Südtirol (Italien).

Es hat mich grundsätzlich interessiert, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
In Italien ist sowas ohne Kaufvertrag Schrott.

Ich suche gerade einen GS Rahmen für den Umbau meiner R100R. Bei den Angeboten ist es dann häufig so, dass Fahrzeugbrief Teil I und II vorhanden sind. Die immer weiter verkauft werden, sodass dann ein Kaufvertrag mit dem letzten eingetragenen Besitzer nicht mehr möglich ist.

Was ist eine "EVB von der Versicherung"?

Danke schon mal für die vielen Antworten.

Viele Grüße

Roland
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Roland,
was hier jetzt geschrieben wurde bezieht sich nur auf Deutschland und einer in Deutschland schon mal zugelassenen Maschine.
 
Hallo Roland

eine eVB ist die elektronische Bestätigung des Versicherungsunternehmens Deiner Wahl darüber, dass zum Zeitpunkt der Zulassung vorläufiger Versicherungsschutz gewährleistet wird, natürlich im Hinblick auf den dann abzuschließenden Vertrag.
Dies ist ein siebenstelliger Code, der der Zulassungsstelle bei der Zulassung vorgelegt werden muss.
Meist übermitteln die Versicherungen diesen Code sogar per SMS auf Dein Handy, so dass Du nur Dein Handy beim Zulassen vorzeigen musst.

Gilt hier in Deutschland !! Wie es bei Dir mit der Versicherung gehandhabt wird, weiß ich jetzt nicht.


Gruß
Jürgen
 
@MKM900
Ja Südtirol (Italien).

Es hat mich grundsätzlich interessiert, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
In Italien ist sowas ohne Kaufvertrag Schrott.

Ich suche gerade einen GS Rahmen für den Umbau meiner R100R. Bei den Angeboten ist es dann häufig so, dass Fahrzeugbrief Teil I und II vorhanden sind. Die immer weiter verkauft werden, sodass dann ein Kaufvertrag mit dem letzten eingetragenen Besitzer nicht mehr möglich ist.

Was ist eine "EVB von der Versicherung"?

Danke schon mal für die vielen Antworten.

Viele Grüße

Roland

Hallo,
dann nochmal grundsätzlich:
In Deutschland kann derjenige, der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und die entsprechende Abmeldebescheinigung hat, ein Fahrzeug zulassen.
 
Hallo,

ich habe eine K100RS in Kufstein (A) gekauft und letzte Woche zugelassen.

Das war ein Drama.... in der Zulassungsstelle.

Die Abnahme nach § 21 war da ein Klacks.

Vg
Werner
 
Hallo,

ich habe eine K100RS in Kufstein (A) gekauft und letzte Woche zugelassen.

Das war ein Drama.... in der Zulassungsstelle.

Die Abnahme nach § 21 war da ein Klacks.

Vg
Werner

Kann ich mir vorstellen:D
Man muss aber immer bedenken, dass da auch nur Menschen sitzen, die zu 99% Standartsachen erledigen müssen.
Würde ich so ein Fahrzeug zulassen wollen, kann ich heute alles aus dem Internet ziehen, was notwendig ist. Ich habe ja alle Fahrzeugdaten und weiß, was ich vorhabe.
Die freundliche Person in der Zulassungsstelle bekommt aber von ihrem Cheffe eins auf den Deckel, wenn Sie an einem Tag nur eine einzige Fahrzeugzulassung bewerkstelligt, weil sie alle Informationen erst sammeln muss.
 
Habe aber auch noch 94 Euro in der Zulassungsstelle gelassen, ohne Schilder :D

Gut, Wunschkennzeichen war noch dabei :pfeif:


Unterhaltsam aber auch.......
Ich hatte keinen Zettel von der letzten HU, als ich sagte dass die §21 Vollabnahme mehr Wert ist als eine popelige HU rief die Dame dann doch beim TÜV an um meine Aussage zu überprüfen :D
Na ja, eine Stunde geht schnell vorbei.

Vg
Werner
 
Ich suche gerade einen GS Rahmen für den Umbau meiner R100R.
Hallo!

Was versprichst Du Dir davon?

Der Rahmen der R100R ist meist silber, hat ein paar andere Halterungen für die Seitendeckel und links einen verschweißten Beifahrerfußrastenhalter, rechts ist der Halter etwas anders geformt - aber sonst ist er identisch mit dem einer R80GS oder R100GS. Geht es Dir um ein älteres Baujahr oder andere Eintragungen?

Gruß

Werner
 
Es ist schon klar, dass das nur für Deutschland gilt. Auf der Suche nach Lösungen habe ich mir auch eine Zulassung in Deutschland überlegt (Vertrauensperson mit Wohnsitz in Deutschland).

@Werner
Die R100R ist Baujahr 1992 und seit 1998 in meinem Besitz. Seit jeher hat mich der breite Vorderreifen gestört. In der Zwischenzeit fahre ich neben der R100R auch eine andere Enduro und bin begeistert.
Zudem behauptet die Regierung, dass sie auf der BMW einfach entspannter sitzt. :gfreu:

Ich habe schon versucht hier die Reifen der GS einzutragen. Da geht absolut nichts. Umbauten werden über den Umweg Deutschland legalisiert.

VG
Roland
 
>>Ich habe schon versucht hier die Reifen der GS einzutragen.<<

Hallo Roland,
ist das in Italien wichtig? Ich dachte dort gibt es keinen TÜV oder so etwas in der Art. Wenn ich sehe, was dort so alles herumfährt scheint es, dass sich dort keiner darum kümmert welche Reifengrößen z. B. montiert sind.

VG
Eckhard
 
Hallo Detlev,

ich wollte schon immer zu diesem gelungen Umbau gratulieren.

Die R100R hat eine italienische Zulassung.
Das habe ich mir als Plan B überlegt. Der bürokratische Aufwand ist erheblich höher:
- Export,
- Zulassung in Deutschland auf eine Vertrauensperson
- Eintragen der Änderungen
- Reimport

Kostenmäßig dürften beide Wege ungefähr gleich sein.

Viele Grüße
Roland
 
@Eckhard
Mittlerweile müsssen alle motorbetriebenen Fahrzeuge alle 2 Jahre eine Überprüfung machen. Dies geschieht in autorisierten Werkstätten.
In der Handhabung gibt es gewaltige Unterschiede. Extrem ist es in Südtirol.
In meiner Nähe gibt es eine Werkstatt für die Hauptuntersuchung, wo alles genauestens überprüft wird. Da kann es passieren, dass bei einem älteren Motorrad (80er Jahre) der originale Spiegel moniert wird, weil kein E-Zeichen vorhanden ist.
Bei meiner R100R hatte ich das Problem bei er Abgasüberprüfung. Seit das LSL draussen ist, ist Ruhe.
Es gibt zwar noch Spielräume für Manipulationen, aber die werden immer enger.
Eintragung sind zwar möglich, aber so kostspielig, dass sie nie genutzt werden. Die heimischen Tuner erledigen Umbauten über Export/Import in Deutschland.

@ Alle
Südtirol ist seit annährend 100 Jahren ein anektierter Teil von Tirol. Wir sprechen nicht nur Deutsch sondern sind von der Mentalität her ziemlich extrem Deutsch. Zu meinem Leidwesen nach 100 Jahren auch ziemlich opportunistisch.
Politisch haben wir eine weitreichende Autonomie. Südtirol ist finanziell mittlerweile sehr gut abgesichert. Was nicht nur ein Segen ist, siehe einige Protzbauten und unsinnigen Projekten, mit denen wir uns bei unseren Förderen (Tirol, Österreich, Bayern) nicht immer beliebt gemacht haben.

Was nun die ganze Zulassungsgeschichte betrifft unterliegen wir voll den italienischen Regelungen. Diese entsprechen der italienischen Mentalität, werden bei uns aber restriktiv angewandt.

Hoffentlich habe ich euch nicht allzusehr gelangweilt.

LG
Roland
 
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