Zündschloss mit drei Stellungen gesucht

2VRookie

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02. Mai 2023
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Wie die Überschrift sagt. Bin ich auf der Such nach einem dreistufigen Zündschloss:
1. Stufe gibt Strom auf PIN1, der dann bei den anderen Stufen anbleibt.
2. Stufe gibt Strom auf PIN2
3. Stufe gibt Strom auf PIN3, PIN2 geht aus.
Leider finde ich bei den ganzen Schössern keinen Schaltplan.
 
Wenn 1. Strom auf Pin1 an, und dann immer an, dann müsste es ja 4 Stellungen haben ?

Ansonsten kannst du ja direkt Kl. 30 nehmen
 
Ich habe keine Original Elektrik mehr. Klemme 30 sagt mir nix. Wenn du Stellung "Aus" mitrechnest, sind es 4 Stellungen, da hast Du Recht. Ich möchte ein Zündschloss, welches 3 Schaltstufen hat und zwar so wie oben beschrieben.
 
Kannst du mal sagen, was genau an Verbrauchern da an gehen soll? Würde eine Lösungssuche deutlich einfacher machen.

Mir ist so erstmal kein Schloss bekannt, bei dem das geht. Aber mit einem nachgelagertem Relais könnte es klappen.

Hans
 
Es geht darum dass ich eine Elektronik Box (D-Box) habe. Eigentlich vordergründig sehr einfach anzuschließen. Wenn die D-Box Strom bekommt (geschalteter Plus) geht gleichzeitig das Ablendlicht an. Das Fernlicht wird dann am Schalter umgeschaltet. Das Schaltprinzip bei diesen Boxen ist, das bei Schaltstellung "Ein" eine Verbindung auf Masse geschaltet wird und die Box schaltet dann 12V auf den Verbraucher. Man kann deshalb auch Taster einsetzen, oder man baut die vorhanden Schalter um, was ich gemacht habe. Problem1: Wenn ich Rücklicht, Tachobeleuchtung und Nummernschildbeleuchtung mit an die Ablendlichverbraucherleitung, anschliesse, dann geht alles aus bei Fernlicht. Wenn ich alles zusätzlich auch ans Fernlicht, dann benötige ich dazu schon Dioden. Problem 2: Will ich zusätzlich noch ein vorgeschriebenes Standlicht haben, wirds kompliziert. Ein Zündschloss wie oben beschrieben, wäre die einfachste Lösung.
Stufe 1 schaltet Rücklicht, Tacho und Schildbeleuchtung dauerhaft ein.
Stufe 2 schaltet Standlicht separat dazu.
Stufe 3 schaltet erst das komplette System ein und Standlicht wieder aus.
Klemme 30 ist Dauerplus
Mein BMW Schloss hat zwei Schaltstufen, aber leider ist kein Pin dabei der in beiden Stufen Strom abgibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stufe 1 schaltet Rücklicht, Tacho und Schildbeleuchtung dauerhaft ein.
Stufe 2 schaltet Standlicht separat dazu.
Stufe 3 schaltet erst das komplette System ein und Standlicht wieder aus.

Das Rücklicht ist Bestandteil des "Standlichts" und daher eine elektrische Separierung m.E. nicht zulässig.

Mein BMW Schloss hat zwei Schaltstufen, aber leider ist kein Pin dabei der in beiden Stufen Strom abgibt.

Wie Du selbst weiter oben ja schon bemerkt hast ... die Stellung "aus" wird mitgezählt.

Bei unseren 2V's gab's demnach 3- und 5-stufige Zündschalter.

Beide Versionen setzen aber nicht das um was Du Dir vorstellst.
 
Begrenzungsleuchten / Standlicht:• Nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig

Mein Halbwissen. Wenn ich die Vorteile der EG Zulassung nutzen will, z.B. Blinkerabstände, dann sollte auch alles der EG Zulassung entsprechen und somit auch das Standlicht. Bin mir aber auch nicht sicher, ob das so stimmt.
 
Es geht darum dass ich eine Elektronik Box (D-Box) habe. Eigentlich vordergründig sehr einfach anzuschließen. Wenn die D-Box Strom bekommt (geschalteter Plus) geht gleichzeitig das Ablendlicht an. Das Fernlicht wird dann am Schalter umgeschaltet. Das Schaltprinzip bei diesen Boxen ist, das bei Schaltstellung "Ein" eine Verbindung auf Masse geschaltet wird und die Box schaltet dann 12V auf den Verbraucher. Man kann deshalb auch Taster einsetzen, oder man baut die vorhanden Schalter um, was ich gemacht habe. Problem1: Wenn ich Rücklicht, Tachobeleuchtung und Nummernschildbeleuchtung mit an die Ablendlichverbraucherleitung, anschliesse, dann geht alles aus bei Fernlicht. Wenn ich alles zusätzlich auch ans Fernlicht, dann benötige ich dazu schon Dioden. Problem 2: Will ich zusätzlich noch ein vorgeschriebenes Standlicht haben, wirds kompliziert. Ein Zündschloss wie oben beschrieben, wäre die einfachste Lösung.
Stufe 1 schaltet Rücklicht, Tacho und Schildbeleuchtung dauerhaft ein.
Stufe 2 schaltet Standlicht separat dazu.
Stufe 3 schaltet erst das komplette System ein und Standlicht wieder aus.

Mein BMW Schloss hat zwei Schaltstufen, aber leider ist kein Pin dabei der in beiden Stufen Strom abgibt.


Mit Standlicht bezeichnest du das Begrenzungslicht vorne. Neben dem, dass das so nicht zulässig ist, warum soll das Begrenzungslicht vorne aus sein?

Zu den Begrifflichkeiten

Parklicht : Begrenzungslicht vorne und hinten (gemeinhin auch manchmal als Standlicht bezeichnet)
Standlicht: Begrenzungslicht vorne und hinten, zusätzlich Instrumentenbeleuchtung
Fahrlicht: Begrenzungslicht vorne und hinten, Instrumentenbeleuchtung und das Abblendlicht bzw. Fernlicht.

Das Parklicht ist nicht notwendig, alles andere muss aber funktionieren. Das wiederum würde deine Suche nach einem Zündschlossschalter vereinfachen, denn das wäre mit Stellung 0 dann ein dreistufiges.

Hans
 
Noch was: In deinem Fall würde sogar ein zweistufiges funktionieren, ganz ohne Relais und Dioden.

Stufe 1 alles aus
Stufe 2 Spannung an die Box, parallel vom Zündschloss das Begrenzungslicht und die Instrumentenbeleuchtung. Damit würde das Begrenzungslicht bei Fernlicht nicht abgeschaltet werden.

Hans
 
Mit Standlicht meine ich die kleine Mini Birne im Scheinwerfer. Das heisst also, die muss brennen auch wenn Fern- bzw. Ablendlicht an sind? Das würde die Sache natürlich total erleichtern. Da bräuchte ich ja gar kein anders Zündschloss. Das BMW Schloss würde reichen. Danke für die tolle Hilfe! Ich habe das wohl mit Parklicht durcheinander gebracht.
Aber was mache ich dann mit den 2 Stufen, tatsächlich Stufe 1 Parklicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Halbwissen. Wenn ich die Vorteile der EG Zulassung nutzen will, z.B. Blinkerabstände, dann sollte auch alles der EG Zulassung entsprechen und somit auch das Standlicht. Bin mir aber auch nicht sicher, ob das so stimmt.

Ich hatte mit dem allgemein gebräuchlichen Wort "Standlicht" tatsächlich das Parklicht gemeint.

Bzgl. EG-Zulassung:
Meines Halbwissens nach ist hier maßgeblich, welche Zulassung Dein Motorrad besitzt.
Dein Ansinnen bzgl. Blinkerabstände kann ich bestens verstehen.
Selbst wenn ein TÜV-Prüfer oder der gewöhnliche Straßenpolizist wohlwollend darüber hinweg sieht, meine ich, wirst Du bei einer Motorradkontrolle durch Experten der Polizei mit Deiner Argumentation nicht durchkommen.
Falls meine Aussage falsch sein sollte, hoffe ich, dass mich ein fachkundiger Forist korrigiert. Denn ich verbaue momentan an meiner GS ein kurzes Rahmenheck und würde die 18 cm Blinkerabstände (EG-Zulassung) gerne in Anspruch nehmen.

BTW: Wie heißt Du eigentlich?

VG
Guido
 
Ich glaube aber ich weiß es nicht sicher, daß unsere alten Motorräder normalerweise nach STVZO geprüft werden, allerdings gibt es auch die Möglichkeit nach der etwas moderateren EG Zulassung zu prüfen.

Prüfungsrelevante Richtlinien entstammen sowohl der StVZO als auch dem relevanten EG-Recht.Beide Systeme existieren parallel und nehmen aufeinander Bezug, weswegen von Fall zu Fall mitdem jeweiligen Prüfer abgeklärt werden will, welche Richtlinie für welchen Bereich des UmbausGeltung besitzt.
https://www.kickstartershop.de/media/files_public/pdfs/Kleines-TUEV-Zulassungs-Lexikon.pdf
Ich glaube aber, dass der TÜV Prüfer geneigter ist wenn alles entweder STVZO oder aber EG ist, also kein Cherry picking.
 
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