Zulassung mit ungültig gestempeltem Fahrezugbrief

mz-henni

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25. Sep. 2010
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Kassel
Hallo ins Forum, nachdem ich gestern von Pontius zu Pilatus gefahren bin (TÜV/Zulassungsstelle), stelle ich nun mal meine Frage hier:

Ich habe unlängst eine R75/5 gekauft und dazu den alten Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bekommen. In diesen ist die Ausserbetriebsetzung vermerkt (Juni 2007), aber gleichzeitig sind beide Dokumente als "Ungültig" gestempelt...Also müssten ja theoretisch neue ausgestellt sein ?! Die habe ich aber nicht.

Nun sind sich weder Amt noch TÜV sicher, ob eine Einzelabnahme gemacht werden muss (§21), ob die Erstellung eines Datenblattes reicht (dieses Verfahren kenne ich nun gar nicht) oder ob die Kiste einfach ne HU bekommen soll und dann regulär angemeldet wird.

Hatte so einen Fall hier schonmal jemand und kann Erfahrungen berichten?

Ich wohne in Kassel/Hessen, falls das Bundesland da eine Rolle spielen sollte.

Viele Grüße, Hendrik
 
Hallo,

:D:D:D

Hatte dies erst letzte Woche..... mit meiner Yamaha RS100.

Hatte vom Vorbesitzer nur einen ungültigen "Brief", das Mopped war schon seit 2003 abgemeldet. Mit dem Vermerk UNGÜLTIG.

Meine Zulassungsstelle rief in der Zulassung Castrop Rauxel an und fragte was mit dem "Schein" gemacht wurde bei der Außerbetriebnahme.

Dort kam die Antwort...." Einbehalten" bei der Abmeldung.

Das reichte meiner Zulassungsstelle um Anhand des alten Briefes die neuen Papiere auszustellen.

Sehe hier kein Problem, du kannst ja bestimmt Anhand eines Kaufvertrages nachweisen dass es Dein Motorrad ist. Die sollen halt so verfahren, als wenn du die Papiere verloren hättest.

Zur Not, wenn gar nichts geht, §21. Hilft ja dann auch nichts.

Viel Erfolg.

Vg Werner

PS: Wird wohl von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle verschieden sein, Von Bundesland zu Bundesland Sowieso. Bei mir war es Bayern.
 
Ich bin vor 2 Wochen mit einem Fahrzeugbrief samt Abmeldebescheinigung von 1999 zum TÜV, habe ne HU machen lassen und bin dann zur Zulassungsstelle und habe die Maschine angemeldet.
So lange Du noch die Originalpapiere vorliegen hast, werden diese bei der Zulassungsstelle eben abgetippt. Ganz einfach.
Das gilt auch bei den neueren Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 .
Erst wenn kein Brief oder Schein mehr vorliegt musst Du zur Vollabnahme.
 
Hallo und danke erstmal für die schnellen Antworten.

Detlev, wenn die Papiere nicht als ungültig gestempelt wären, würde ich da auch kein Problem sehen..So meint der TÜV, die Zulassungsstelle müsste entscheiden und die Zulassung meint, der TÜV müsste entscheiden, ob Datenblatt oder Paragraph 21..

Es muss doch da iwo eine einheitliche Regelung geben, ich möchte vermeiden, den §21 umsonst zu machen, kost ja ziemlich Geld und ist hier in Hessen noch mit Beglaubigung bei einer zentralen Verwaltungsstelle in Fulda verbunden, die auch nochmal kostet.

Von meinem Bluthochdruck ob des ganzen Extremschwachsinnes mal abgesehen:evil:

Grüße, Hendrik
 
Hallo,
du wirst doch nicht der Erste sein der hier dieses Problem hat. Hast du hier auch beim Cheffe vom Amt nachgehakt? Oder ist dies eine Aussage vom Schalter????

Bei uns sitzen da sehr junge Mädels am Schalter, die schon öfters bei den älteren Kollegen nachfragen müßen. Bei meinem Problem hat eine erfahrene Kollegin das ganze geklärt.

Nur nicht nachgeben und immer wieder sehr freundlich dort aufschlagen.
Habe sehr viel Kontakt zu Ämtern, am weitesten kommt man mit sehr viel Freundlichkeit :pfeif: Da könne viele nichts damit anfangen wenn man bei einem Problem NICHT laut und streitend auftritt.


Vg Werner
 
Hallo Werner,

hängt alles von der Sachkenntniss und der Freundlichkeit Deiner Zulassungsstelle ab - was die vorgelegt haben wollen. Aber gehen wir mal von dem Schon relativ schlimmen Fall aus, Deine "ungültigen" Papiere würden wie verlorene Papiere bewertet. Dann wäre von der Durchführung korrekt:

- Du versicherst bei der Zulassungsstelle eidesstattlich den Verlust der Fahrzeugpapiere. Standardformular.
- Beim Kraftfahrbundesamt startet ein Aufbietungsverfahren. D.h. Dein Fahrzeugdaten werden für wenige Wochen im Bundesanzeiger veröffentlicht - und die Freiheit von Rechten Dritter überprüft (Diebstahl)
- Wenn das Aufbietungsverfahren zu Deinen Gunsten beendet ist, meldet sich die Zulassungsstelle bei Dir ...
- ... und Du kriegst nach Vorlage einer HU Bescheinigung (und ggfls. AU) nach §29 StVZO und erheblichen Gebühren neue Fahrzeugpapiere / Zulassung.

Aber, wie gesagt, Sachbearbeiter muss das halt auch wissen. VIEL ERFOLG!

Wenn's wirklich nix wird, meld Dich doch mal per PN. Ich hatte noch viel größere Probleme - in Hessen - und habe mich bis zu Tarek's Landesentwicklungsministerium .... Straßenverkehr erfolgreich durchgekämpft ... ähh gebettelt. Jetzt ist alles gut und ich hab einiges gelernt.
 
Hallo und danke an alle, die sich Gedanken machen, ich habe mit der Leiterin der Zulassungsstelle hier telefoniert, die bespricht es nochmal und meldet sich Montag. Grad geht Sie davon aus, das es wohl ohne §21 funktionieren wird, nur mit HU und Kaufvertrag...Ich bin gespannt.

Viele Grüße und schönes WE, Hendrik
 
Hallo und danke an alle, die sich Gedanken machen, ich habe mit der Leiterin der Zulassungsstelle hier telefoniert, die bespricht es nochmal und meldet sich Montag. Grad geht Sie davon aus, das es wohl ohne §21 funktionieren wird, nur mit HU und Kaufvertrag...Ich bin gespannt.

Viele Grüße und schönes WE, Hendrik



Ich Drück die Daumen :applaus:

Vg Werner
 
So, um hier mal ein Ende dran zu machen, der TÜV hat das Motorrad mit den alten Papieren abgenommen und die Zulassungsstelle völlig Problemlos angemeldet. Nur die Daten aus dem alten Fahrzeugbrief mussten wieder neu beim KBA erfasst werden.

Hat 51,80 gekostet, mit Kaffee und hübscher Sachbearbeiterin:gfreu:

Eine /5 mehr auf den Strassen!

Viele Grüße, Hendrik
 
So, um hier mal ein Ende dran zu machen, der TÜV hat das Motorrad mit den alten Papieren abgenommen und die Zulassungsstelle völlig Problemlos angemeldet. Nur die Daten aus dem alten Fahrzeugbrief mussten wieder neu beim KBA erfasst werden.

Hat 51,80 gekostet, mit Kaffee und hübscher Sachbearbeiterin:gfreu:

Eine /5 mehr auf den Strassen!

Viele Grüße, Hendrik

Aus zahlreichen Erfahrungen muss ich leider sagen, dass die Fachkenntnis bei Mitarbeitern von Zulassungsstellen oft dünn gesät ist. Diese Mitarbeiter sind aber verantwortlich für das Zulassungsverfahren (und nicht der TÜV).

Aber letztlich zählt, dass dir vernünftig geholfen wurde; der Dienstleistungsgedanke hat sich bei solchen Behörden in den letzten Jahrzehnten glücklicherweise langsam verinnerlicht. ;)
 
Aus zahlreichen Erfahrungen muss ich leider sagen, dass die Fachkenntnis bei Mitarbeitern von Zulassungsstellen oft dünn gesät ist. Diese Mitarbeiter sind aber verantwortlich für das Zulassungsverfahren (und nicht der TÜV).

Aber letztlich zählt, dass dir vernünftig geholfen wurde; der Dienstleistungsgedanke hat sich bei solchen Behörden in den letzten Jahrzehnten glücklicherweise langsam verinnerlicht. ;)



Die armen Mädels, sind bei uns oftmals nur ein paar Monate in der Zulassungsstelle, dann werden sie im Landratsamt wieder weitergereicht.

Darum habe ich bei schwierigen Fällen, deren ich zwei hatte, immer mit dem Cheffe einen Termin vereinbart.

Schön, dass es gut ausgegangen ist.

Vg Werner
 
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