Zulassung ohne Brief

enzini

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10. März 2012
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Hagen/Westf.
Moin allerseits,

ich sah das dieses Thema schon öfter behandelt wurde, trotzdem :

Ich habe irgendwann Anfang dieses Jahrhunderts auf der Veterama
eine verunfallte BMW R 75/6 gekauft. Dazu gab es ein Papier welches bescheinigte dass die Maschine
aus der Schweiz kam, ein Kaufvertrag wurde nicht gemacht, der Verkäufer ist natürlich nicht mehr
aufzutreiben...
Dieses besagte Papier ist leider verloren gegangen, es ist also nichts schriftliches vorhanden.
Ich würde die BMW gerne wieder aufbauen da eine der ersten fünzig 75/6.

Ist jemand mit einen ähnlichen Problem konfrontiert gewesen ?

Grüße

enzini
 
Hi Enzi,

mit der Suchfunktion hättest du herausgefunden, dass du den Brief in Flensburg aufbieten musst. Aber das wurde schon alles beschrieben!
 
Hi,
da habe ich gesucht, aber exakt zu meinem Problem nichts gefunden. (Vielleicht habe ich da was übersehen ?)

Das beschriebene Verfahren (Aufbieten) gibt es in dieser Form seit dem März 2007 nicht mehr. Ausserdem muss
das Fahrzeug dazu im ZFZR verzeichnet sein, dazu muss das Fahrzeug schon mal in D zugelassen
worden sein, oder ein ZBII erstellt worden sein. (Da aus der Schweiz, nicht der Fall)


enzini
 
Als erstes, nicht sagen da sie aus der Schweiz kam, sonst darfst Du sie heute noch einmal verzollen.
Da Du keinen Beleg mehr hast, wird man den heutigen Wert zugrunde legen.

Was du machen kannst, geh zur Zulassungsstelle und Frag nach wie Du mit den Sache am besten vor gehst.

Geschichte die selbe, lass nur die Schweiz weg und das Du den damaligen Papierkram (Kaufvertrag) verloren hast.

Dann wird man Dir mit einem wenig Glück eine Versicherung an Eidesstatt abnehmen und der Rest geht seinen Gang.

Aufbieten der originalen Papiere, §21 Abnahme bei einer Prüforganisation Deiner Wahl, wieder zum Amt und Papiere erstellen lassen.

Dann bist Du mit Glück 300-350 € los und hast Deine Papiere.
 
Ich würde direkt sagen, den Brief verloren zu haben und das an Eidesstatt erklären. Abgemeldet war sie länger als 7 Jahre, am besten 20 oder so. Dann existieren auch keine Daten mehr beim KBA (in deine Fall eh nicht, da aus der Schweiz). Wer vor dir was gemacht hat und wo das Ding herkommt, bloß nicht erzählen.
Anschließend, wie Patrick erklärt hat, §21er, anmelden, fertig.
 
Wenn du zur §21-Prüfung gehst, nimm ein Datenblatt von der R75/6 mit bzw. eine Kopie von Papieren einer 75/6; das macht die Prüfung einfacher und günstiger.
 
Wenn du zur §21-Prüfung gehst, nimm ein Datenblatt von der R75/6 mit bzw. eine Kopie von Papieren einer 75/6; das macht die Prüfung einfacher und günstiger.
Oh Michael 🙄 wenn das soooo einfach wäre. Der TÜV-Mann hat weder die Daten aus der Kopie meines Kumpels (Mopedd ist ein Jahr älter) noch die Kopie der Fahrzeugdaten eines netten Forum Kollegen (Mopedd 3 Monate jünger wie meine) anerkannt. Könnten in der Zwischenzeit Änderungen erfolgt sein. Also Daten mit Fahrgestellnummer beim TÜV Rheinland für 130 Öcken angefordert, damit geht es. Leider haben die Sachverständigen heute keinen Handlungsspielraum mehr. Es muss alles nachvollziehbar sein.
 
Ich versuche es jetzt noch einmal...

Bitte keinen Konjunktive, nicht über Vollabnahmen diskutieren, das ist für mich überhaupt kein Problem. Wer hat also schon mal und bei welcher Zulassungsstelle einen Brief bekommen ohne jegliche Papiere ? Wer hat das Prozedere schon mal positiv über die Bühne bekommen ?

Danke

enzini
 
Hallo Enzini,
letzten Herbst, (ohne Papiere hatte auch keine Kaufquittung mehr), Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Abnahme vom "KÜS".

Zitat Patrick: "vor allem vom Amt zu Amt verschieden", ich möchte noch hinzufügen: "von Prüfer zu Prüfer verschieden".

Viele Grüße aus NordOstHessen
Ferdi
 
Moin,
wie von Patrik geschrieben. Geh zu deiner für dich zuständigen Zulassungsstelle Stelle deine Frage dort, dann weißt du woran du bist.
Die Bundesländer gehen unterschiedlich damit um. Hamburg sagt zum Beispiel nein, wenn keine Papiere vorgelegt werden können. Daraufhin habe ich zum Beispiel meine R50 in Teilen verkauft, Gott sei Dank hatte das geklappt.
Übrigens, der Verlust der Papiere ist zeitnah bei der Behörde anzuzeigen und nicht 5,10,20 Jahre später, soweit mein Kenntnisstand.
Viel Erfolg
 
Wenn kein lückenloser Eigentumsnachweis bis zum letzten Halter möglich ist, dann kannst du die ganze Aktion eigentlich vergessen.

Mit Ausnahme der FIN kannst du höchstens noch ausschlachten .

Ist schade drum , aber ist halt soooo .

Besser als wenn nach Restaurierung der wirkliche Besitzer auf Herausgabe besteht.
 
Ich versuche es jetzt noch einmal...

Bitte keinen Konjunktive, nicht über Vollabnahmen diskutieren, das ist für mich überhaupt kein Problem. Wer hat also schon mal und bei welcher Zulassungsstelle einen Brief bekommen ohne jegliche Papiere ? Wer hat das Prozedere schon mal positiv über die Bühne bekommen ?

Danke

enzini
Die Antworten helfen dir doch nix, weil du weder an der polnischen noch an der österreichischen Grenze wohnst bzw. dort hin wolltest wegen der Zulassung.
Also frag die Zulassungsstelle in Hagen.
 
Ich versuche es jetzt noch einmal...

Bitte keinen Konjunktive, nicht über Vollabnahmen diskutieren, das ist für mich überhaupt kein Problem. Wer hat also schon mal und bei welcher Zulassungsstelle einen Brief bekommen ohne jegliche Papiere ? Wer hat das Prozedere schon mal positiv über die Bühne bekommen ?

Danke

enzini
Hallo, Ich :wink1:zwar mit einer Torrot aus Spanien und keiner BMW aber das war dem TÜV Menschen im wesentlichen egal. Der wollte dann nur die Fahrgestellnummer (siehe Beitrag 2) und eine vorher erfolgte Eidesstattliche Erklärung. Es gab auch keinen Kaufvertrag, weil das Moped aus Spanien war (Deutscher der in Spanien lebt) und der Vater des Besitzers in Ost-Deutschland die Karre verkauft hat. Evtl. ticken die Prüfer in Bayern anders.
Vg Werner
 
Als erstes, nicht sagen da sie aus der Schweiz kam, sonst darfst Du sie heute noch einmal verzollen.
Da Du keinen Beleg mehr hast, wird man den heutigen Wert zugrunde legen.
Nöööö, es ist eine BMW verzollen musst Du nur wenn es nicht aus dem EFTA Raum kommt. Aber ein Kaufvertrag wäre sehr hilfreich :pfeif:

Grüße pete

Sorry für den Konjunktiv...... ist hilfreich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor einem ähnlichen Problem stehe ich mit meiner vorgestern in Hamburg erworbenen F650 GS, Bj. 2007.
Gekauft habe ich sie von einem beauftragten Freund des in den Papieren eingetragenen Vorbesitzers, der sie 14 Jahre lang besaß und vor zwei Jahren ausgewandert ist. Was der Freund nicht wusste: Nachdem der Ausgewanderte die Versicherung nicht mehr bezahlte, sie aber auch nicht abgemeldet hatte, wurde sie vor 1 1/2 Jahren vom LBV Hamburg nach Aufgebot zwangsstillgelegt und die Papiere für ungültig erklärt. Zulassen konnte ich sie also gestern trotz augenscheinlich vorliegender gültiger Papiere nicht. Nun muss ich persönlich beim LBV Hamburg erscheinen und neue Papiere beantragen. Immerhin ist der Freund bereit, die Kosten dafür zu übernehmen.
So etwas habe ich noch nie erlebt. Aber die GS ist toll, sie kann ja nichts dafür.

Grüße
Hanseat
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
Na ja, das ist nun nicht mit dem Problem, Fahrzeug ohne Papiere zu vergleichen.
Schlimmer geht natürlich immer.
2023 erst die Zwangsstillegung und du hast immerhin Papiere und ein schlüssige behördenbekannte Historie. Aber, Hamburg ist da in der Tat, schon etwas speziell.
Ja sehr speziell, zumal ich die Papiere in Lübeck vorgelegt hatte. Die hiesigen Kollegen verstehen es auch nicht.
Man stelle sich vor, die Maschine wäre nach Konstanz verkauft worden …
 
Update: Es hat heute geklappt, der LBV Hamburg brauchte für diesen exotischen Vorgang fast eine Stunde mit mehreren Rückfragen bei der Obrigkeit.
Die von mir vorgelegten bisherigen Papiere, die bisher als verschollen galten, wurden eingezogen, da sie immer noch aufgeboten waren, und identische neue mit dem letzten Halter erstellt. Im neuen Teil 1 (Fahrzeugschein) wurde hinten die Abmeldung in 2023 vermerkt. Morgen kann ich zulassen und endlich ins Gelände.
Papier- und zeitsparend war das Ganze nicht.

Gruß
Hanseat
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

eine R75/5 ohne nachvollziehbare Vorgeschichte ist heute nicht mehr zulassungsfähig. Da muß ein Abgasgutachten nach den neuesten Werten bei, so hat es zumindest die Zulassungsstelle von mir, vor 2 Jahren, verlangt.
Hatte beim TÜV ein Vollgutachten für eine R50US /2 machen lassen und bin fast an der Zulassung gescheitert. Rettung war ein Kaufvertrag mit einem Händler. Dieser hatte mir ein gebrauchtes Fahrzeug ohne Brief verkauft. Damit galten die alten Werte der Zulassung in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts, incl. eines kleinen Nummernschildes.

Gruß
Walter
 
Deine Idee ist richtig. Oh manno. Noch nicht ganz wach wohl.
Also dann nochmal zum Thema: wie schon geschrieben: keine Schweiz und Papier selbst verloren. Kein anderer. Kaufvertrag ggfls selbst schnitzen.
Letztes Jahr mit einer HD v 23 in Siegen durchexerziert. Fehler gemacht und was von Schweden erzählt. Daraufhin Abfrage in Schweden mit Motor Nr. Dauerte ca 2 Monate. Kaufvertrag hatte ich. Positive Rückmeldung aus S und dann Zulassung.
Noch ein Tipp: Falls Zulassung auf rote Nr erfolgen soll, 1 Tag regulär zulassen. Dann hat man einen Brief.
Thomas
 
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