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Zulassung Rahmen ohne Brief

Pjotl

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25. Apr. 2007
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Trier
Hallo,

ich habe aktuell gerade einen Zulassungstriathlon hinter mir, um einen G/S Rahmen ohne Papiere zu legalisieren, und später zuzulassen.
Dazu muß ein Aufbietungsverfahren beantragt werden, zu dem man einige Unterlagen beizubringen hat.

Damit auch andere User das Verfahren mal komprimiert nachlesen können, führe ich hier die von mir verlangten Belege auf:

Original Kaufvertrag
Original eidesstattl. Versicherung des Verkäufers (Formular Zulassungsstelle)
Original eidesstattl. Versicherung des Käufers (Formular Zulassungsstelle)
Original Personalausweis des Käufers
Kopie Personalausweis Verkäufer


Die heimische Zulassungsstelle fragt noch auf der Zulassungsbehörde des Verkäufers nach, ob dort Fahrzeugdaten zur FIN vorliegen. Von dort kam dann noch eine Email zur Bestätigung, dass auch dort keine Fahrzeugdaten gelistet sind.

Für den ganzen Vorgang mußte ich in Summe 44,50€ bezahlen.

Nach einer Laufzeit von mindestens zwei Wochen wird die Freigabe für das Aufbietungsverfahren erteilt, sofern keine Ansprüche Dritter auf das Fahrzeug geltend gemacht werden.
Man wird nicht automatisch über die Freigabe informiert. Das muß man selbst nach der entsprechenden Wartezeit auf der Zulassungsstelle nachfragen.

Nach der Freigabe des Aufbietungsverfahrens und einer Vollabnahme beim TÜV kann das Fahrzeug zugelassen werden. Dann bekommt man auch die neue ZBII ausgehändigt.

Ob das Verfahren bundesweit identisch abläuft, oder ob es länderspezifische Abwandlungen gibt, ist mir nicht bekannt.
Das oben beschriebene Verfahren wurde so in Trier durchgeführt.
 
wenn du den Verkäufer kennst müsste es doch möglich sein den brief von der vorherigen Zulassungstelle vom Verkäufer holen zu lassen.
 
Ich habe mich vor einigen Wochen auch mal damit beschäftigt aber dann doch verworfen und das Motorrad nicht gekauft.
Von 3 Zulassungsstellen habe ich 3 Antworten bekommen, wie der Prozess abläuft. Immer was anderes. Scheinbar wissen die das selbst manchmal nicht so genau.

Aber schön wenn es geklappt hat!
Viel Spaß!
 
wenn du den Verkäufer kennst müsste es doch möglich sein den brief von der vorherigen Zulassungstelle vom Verkäufer holen zu lassen.

Die Zulassungsstellen haben keine Daten mehr, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt war (hab ich dieses Jahr selbst durch: Stillegung 7 1/2 Jahre: Dame in der Zulassungsstelle: "Mal schauen ob noch Daten da sind". War nix mehr da. War aber kein Problem weil ich noch die Originalpapiere hatte. Und: Die Zulassungsstellen greifen auf den gleichen Datenpool zu, wenn die eine nix mehr hat, haben alle anderen auch nichts mehr. Außerdem: Der Besitz der Papiere ist immer noch der Eigentumsnachweis. Ohne Papiere könnte ja jeder kommen. Daher das Aufbieteverfahren.

Ich habe mich vor einigen Wochen auch mal damit beschäftigt aber dann doch verworfen und das Motorrad nicht gekauft.
Von 3 Zulassungsstellen habe ich 3 Antworten bekommen, wie der Prozess abläuft. Immer was anderes. Scheinbar wissen die das selbst manchmal nicht so genau.

Die wissen schon was sie tun, aber legen die rechtlichen Vorgaben unterschiedlich aus. Typische Kleinstaaterei.

Grüße
Marcus
 
wenn du den Verkäufer kennst müsste es doch möglich sein den brief von der vorherigen Zulassungstelle vom Verkäufer holen zu lassen.

Hallo Michael,

der Verkäufer ist nicht auch gleichzeitig der letzte Halter!

Auch der Verkäufer hatte bereits keine Unterlagen mehr zum Rahmen (G/S '81).

Zudem war die letzte Zulassung offenbar länger als 7 Jahre her, da alle Fahrzeugdaten gelöscht waren.
 
Hallo Peter,

ist ja noch human das Ganze. Ich musste mal vor Jahren bei der Zulassung meiner Laverda (als Unfall in Kiste gekauft mit Ersatzrahmen mit abgelaufenem italienischen Brief) drei Stunden im Hinterzimmer der Zulassungsstelle verbringen, kritisch beäugt von den Beamten, während die damals noch mit dem Telefon unter dem "Codewort Motorraddiebstahl" bundesweit die Daten in der Polizeidatenbank abgefragt haben.
Gottseidank ging alles gut. Ich sah mich schon in Handschellen mit nem freundlichen Polizeibeamten auf der Wache!!:D:D:D

Gruß
Kai
 
Zusätzlich ist zu ergänzen, dass der Rahmen mittels dieses Prozederes lediglich wieder legal auf deer Strasse ist , aber keinerlei Eigentum erworben wurde.

Wenn der letzte Halter dereinst die Herausgabe verlangt, dann wird er diese durchsetzen können.
 
Zusätzlich ist zu ergänzen, dass der Rahmen mittels dieses Prozederes lediglich wieder legal auf deer Strasse ist , aber keinerlei Eigentum erworben wurde.

Wenn der letzte Halter dereinst die Herausgabe verlangt, dann wird er diese durchsetzen können.

Wenn das Aufbietungsverfahren durch ist, dann nicht mehr.

Bis vor wenigen Jahren war das noch freiwillig......und gefährlich.
 
Das findet sich regelmässig , vorzugsweise bei hochpreisigen -inzwischen restaurierten - Oldies.

Meistens mit Stern oder Porschezeichen.

Grundlage ist der Eigentumschutz durch das Grundgesetz und BGB, nach denen an Diebesgut kein Eigentum erworben werden kann.

Dies geht in Belgien und die letztinstanzliche Entscheidung ist im Netz grad nicht zu finden. Ich habe letztens jedoch gelesen, das der Herr Müller sein Fahrzeug bekommen hat.

http://www.autobild.de/klassik/artikel/jurististisches-gezerre-um-gestohlenen-porsche-5568580.html

Aktuelle Fälle sind der Porsche und ein Benz aus dem tausendjährigen Reich.

http://www.faz.net/aktuell/gesellsc...r-nach-70-jahren-wiederentdeckt-13785568.html
 
Und es wäre vermeindlich problemlos möglich gewesen oder ist durchgeführt worden den Karren mittels Aufbietung wieder auf die Strasse zu bringen.
 
Hallo Peter,


wie geht das mit dem Datum der EZ? Du sagst, es sei eine 81er G/S - ich nehme an, das erkennst Du anhand der VIN. Ist dann der 30.6.1981 (also die rechnerische Jahresmitte) als Datum der EZ bei Dir nun eingetragen?


Grüße

Martin
 
Da gab es wohl zwei Besonderheiten, a. War es ein US Soldat im britischen Bereich und deswegen nicht rechtens. B. Hat der Besitzer als auch seine Nachfahren alle 4 Jahre und 11 Monate (x)den Diebstahl bei den Behörden aufrechterhalten. Als die Karre dann D eintraf, stellte der Zoll den Wagen sicher. Das gab eine ganz schöne Welle.

(Die Löschfrist war früher 5 Jahre)

Die Story spielte hier in der Nähe und es gab genügend Presseberichte.

Wenn ich mich recht erinnere hatten die Besatzer zwar das Auto mitgenommen, die Papiere waren aber noch im Besitz der Familie Prym.
 
Hallo Peter,


wie geht das mit dem Datum der EZ? Du sagst, es sei eine 81er G/S - ich nehme an, das erkennst Du anhand der VIN. Ist dann der 30.6.1981 (also die rechnerische Jahresmitte) als Datum der EZ bei Dir nun eingetragen?

Grüße

Martin

Hallo Martin,

diese Eintragung wird erst mit der Ausstellung der ZB Teil II im Rahmen der eigentlichen Zulassung vorgenommen.
Nachgewiesenes Produktionsdatum des Rahmens ist der Mai '81.
Mal sehen, welches Datum letztendlich eingetragen wird.
Ich gebe auf jeden Fall Rückmeldung, sobald die komplette Zulassung erledigt ist.
 
Zu den Rechtsansprüchen:

Ich beschränke mich hier absichtlich nur auf die Fakten, die im Rahmen meiner diesbezüglichen Behördengänge anfallen.

Alles was irgendwie vom Hörensagen stammt, spekulativ ist, und mit Konjunktiven wiedergegeben werden müßte, lasse ich weg.
 
Wenn ich den Fall Prym, Mercedes-Benz W29 korrekt erinnere, war der Eigentumsübergang auf den US-Soldaten deswegen nicht rechtmäßig, weil mit der Beschlagnahme der Eignerfamiile kein Papier der Beschlagnahme ausgehändigt wurde (und wohl auch keine unterschriebene Kopie seitens der US-Administration hatte vorgelegt werden können).

Damit war der Wagen auch nach Besatzerrecht widerrechtlich enteignet worden, quasi mit vorgehaltener Waffe geraubt..., und die Familie hat sich dann - angesichts des zu vermutenden Millionenwertes - mit Ratschlag ihrer Juristen auf die Lauer gelegt, wann wo wie der Wagen mal zu packen sei - innerhalb der Jurisdiktion der EU. Das gelang, als der Wagen vom niederländischen Ersteigerer aus den USA "heimgeholt" wurde in die Niederlande - dort packten dann die Juristen der Prym-Familie zu.

Man einigte sich später aber auf eine Zahlung des NL-Ersteigerers an die Familie Prym, sodass der NL-Mann heute rechtmäßiger Eigentümer eines der (mbMn) schönsten Fahrzeuge wurde, die jemals gebaut wurden.

PS NB Ich bin den W29 seit meiner Jugend auf der Spur. Habe die Harrah-Ausstellung damals (1979?) in Düsseldorf gesehen, und war von dem roten Auto mit beigem Interieur geflasht, aus dem Stand ohne Anlauf schockverliebt. Diese Seitenlinie derer zwei Wellen der Kotflügel ... einfach nur irrsinnig gut designt.

Übrigens, ähnlich und sehr viel preiswerter sowie nützlicher (betreffs Platzangebot) auch beim Rolls Royce Silver Wraith der 50er Jahre zu ergattern.

Papiere... papierlos... Habe selber so eine Baustelle liegen. Rahmen einer frühen R69 von 1955, Beifang einst einer Garagenräumung seitens eines szenebekannten Motorrad-Oldtimer-Teilehändlers (non-BMW). Kleinen Taler, mangels Auskenne. Keine Papiere, null, nada. Kein Kaufvertrag, einmal nichts an Papers.

Ist mir nicht recht klar, ob eine Anfrage bei der Polizei, ob zu der Fahrgestellnummer was "unkeusches" vorliegt, zielführend sein könne. Unklar, was ich in NRW tun müsse, wenn die Polizei mir sagt, liegt nix vor, aber mit dieser Ansage das Straßenverkehrsamt dennoch keine Zulassung machen mag. Könnte ja im Himalaya, auf den Malediven, den Nord-Sentinels oder auf den Galapagos geklaut gewesen sein ... Ob ich auf irgendwelchen Wegen (außer einen Rahmen mit Papieren zu erwerben) etwas Besseres erreiche als mir den evtl. nicht zulassungsbefähigten Hobel ins Wohnzimmer zu stellen.
 
Hallo Martin,

diese Eintragung wird erst mit der Ausstellung der ZB Teil II im Rahmen der eigentlichen Zulassung vorgenommen.
Nachgewiesenes Produktionsdatum des Rahmens ist der Mai '81.
Mal sehen, welches Datum letztendlich eingetragen wird.
Ich gebe auf jeden Fall Rückmeldung, sobald die komplette Zulassung erledigt ist.
Ups, das habe ich wohl verschwitzt nachzutragen, sorry:

Eingetragen wurde der 01.07.1981
:bitte:


Edit: Monate nach Abschluß der ganzen Zulassungsprozedur tauchte im Forum der originale Brief zum Rahmen wieder auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, was bei folgendem Fall im Jahr 2024 (NRW) erforderlich war:

-Kein Kaufvertrag

-Keine Papiere (selbst verloren)

-Länger als 7 Jahre abgemeldet



Erforderliche Unterlagen:

-§21 Abnahme

-Vom Notar beglaubigte Eidesstattliche Versicherung

-Aufbietung beim KBA



Gruß Tobias
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, was bei folgendem Fall erforderlich war:

-Kein Kaufvertrag

-Keine Papiere (selbst verloren)

-Länger als 7 Jahre abgemeldet



Erforderliche Unterlagen:

-§21 Abnahme

-Vom Notar beglaubigte Eidesstattliche Versicherung

-Aufbietung beim KBA



Gruß Tobias

Hallo Tobias,

dann schreib bitte noch dazu, wann du das so gemacht hast.
 
Moin,
Und das Bundesland in dem du das Mopped auf diesem Weg wieder in den Verkehr gebracht hast.
Ich kann mich nur wiederholen. Frage deine für dich zuständige Zulassungsstelle. Die gibt dir eine Antwort auf deine Frage. Ob die dich dann zufrieden stellt, ist ein anderes Thema.
 
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