• Hinweis: Die Zustellung von Mail-Benachrichtigungen zu Microsoft-Diensten (Outlook.com, Hotmail, Live ) und United Internet ist zeitweise gestört. Die Ursache liegt außerhalb unserer Forums-Systeme. Unser Hosting-Provider arbeitet an der Behebung.

Zulassungsfrage bei Import-Motorrad

7

75/7

Gaststatus
Moin zusammen!
Bevor ich mich an die Zulassungsstelle wende (man weiß nie, ob die einem nicht irgendeinen Stuss erzählen X(), frage ich lieber schon mal hier:
Wenn ich ein Motorrad in den Niederlanden kaufe, das dort zugelassen ist, dann ist die Zulassung hier doch wohl kein Problem?

Habe die Ehre! )(-:
Jochen
 
Absolut kein Problem, wenn das Fahrzeug den geltenden Bestimmungen entspricht, und zwar denen, die Gültigkeit am Tag der ersten Zulassung im Ausland hatten. Ist diese Erstzulassung nicht mehr zu bestimmen, wird der 1.7. des Baujahres als EZ angenommen. Ist für das Fahrzeug kein COC-Dokument erhältlich (hängt vom Baujahr ab), dann wird der TÜV in einer Untersuchung nach §21 (Vollgutachten) das fahrzeug identifizieren und prüfen. Dann ganz normal zur Zulassungsstelle und zulassen, oft wird der Kaufvertrag verlangt und die ausländischen Papiere einbehalten.
 
Alles schön und gut , ich habe mein Avatarmopped auch aus den Niederlanden.

"Eingedeutscht" wurde mit Vollabnahme nach § 21, weil die K1 keine EG-Betriebserlaubnis hat. Die EG Betriebserlaubnis wurde so langsam ab 1996/ 97 Mode.

So prinzipiell gebe ich zu bedenken, dass das "ausländische" Mopped schon erheblich preiswerter oder besser sein muss als ein mit deutscher Zulassung.

Andreas
 
Hallo Jochen,

ist wie Hubi schrieb, absolut kein Problem. Habe meine 60/6 auch aus Holland. Zoll kostet nix da EU, Vollabnahme nach §21 und gut isses. Wenn Du die technischen Daten mitnimmst freut sich der TÜV-Onkel, obwohl er die auch finden kann.

Gruß
Hans-Jürgen.
 
...So prinzipiell gebe ich zu bedenken, dass das "ausländische" Mopped schon erheblich preiswerter oder besser sein muss als ein mit deutscher Zulassung. Andreas

Moin Andreas,
da haste ganz recht, solange man sich das aussuchen kann.
Allerdings geht´s bei meiner Suche um was ganz Spezielles, das in Europa kaum zu finden ist, jedenfalls machen die Angebote dieser speziellen Ausführung auf mobile.de gerade mal 9% des gesamten Angebotes dieses Modells aus............
Da kann ich mir leider nicht aussuchen, wo ich das kaufe. Ich muss schon froh sein, wenn ich überhaupt was im Umkreis von max. 500km finde, das meinen Vorstellungen entspricht.

Habe die Ehre! )(-:
Jochen
 
...Ist für das Fahrzeug kein COC-Dokument erhältlich (hängt vom Baujahr ab), ....

Moin Hubi,
wird so ein Dokument auch für ein privat aus dem außereuropäischen Raum
importiertes Fahrzeug erstellt bei der europäischen EZ? Oder nur für fabrikneue offiziell importierte?
Das fragliche Motorrad hat die EZ 2008 und wird in dieser Version (die sich nur durch den anderen Fahrersitz von der offiziell importierten Version unterscheidet) in Europa nicht neu ab Händler angeboten.

Habe die Ehre! )(-:
Jochen
 
Moin Hubi,
wird so ein Dokument auch für ein privat aus dem außereuropäischen Raum
importiertes Fahrzeug erstellt bei der europäischen EZ? Oder nur für fabrikneue offiziell importierte?
Das fragliche Motorrad hat die EZ 2008 und wird in dieser Version (die sich nur durch den anderen Fahrersitz von der offiziell importierten Version unterscheidet) in Europa nicht neu ab Händler angeboten.

Habe die Ehre! )(-:
Jochen

Hallo Jochen,

eigentlich ist 2008 EG-ABE verdächtig, aber bei Privatimport vermute ich mal, dass das Fahrzeug dann mittels einer niederländischen "Vollabnahme" in den Verkehr gebracht worden ist.

Ob es eine EG Zulassung hat lässt sich normalerweise auf dem Typenschild erkennen.

Hab mal kurz geguggelt:

Sowas ist deutsche ABE : http://www.superpanda.de/dateien/faq/68/Typschild_ABE.jpg

Sowas ist EG Betriebserlaubnis, erkennbar am "e"

http://666kb.com/i/b6g4tyajtf30h39cm.jpg


Andreas
 
Habe ich letztes Jahr auch mit einer 60/6 gemacht. War kein Problem. Bis man den neuen Brief in der Hand hält, rechne mal mit ca. EURO 200,00 für Papierkram und §21 Abnahme.

Gruß
Wolfgang
 
Bei einem Fahrzeug neueren Datums wäre ich ein wenig vorsichtig.

Wenn das Ding nämlich keine EG-ABE hat, liegt es an Dir, die Vorschriftsmäßigkeit (Abgas, Lautstärke, ...) nachzuweisen. Bei einem Fahrzeug bis einschließlich EZ '88 ist das normalerweise kein Problem, ein §21 tut's tatsächlich.
Danach kann's sein (bzw. ist sehr wahrscheinlich), daß Du - falls Du nicht anderweitig nachweisen kannst, daß Abgas- und Geräuschgrenzwerte eingehalten werden - auch das gutachterlich belegen mußt (das Angstwort "Abgasgutachten" liegt den freundlichen Herrn in Grau da schnell auf den Lippen).

Und das kostet...
 
Zurück
Oben Unten