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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tüv abnahme nötig?



r-a-i-n-e-r
10.06.2010, 22:29
Guten Abend alle zusammen,

Meine Q hat die alten ATE schwenksättel an den dazugehörigen Gabelrohren.

Ich bin im begriff die Gabelrohre zu Tauschen die mit Brembo Sättelnbestückt ist.

Ich habe mich schon informiert worauf ich Achten soll das ist schon alles geklärt.

Nur ist mir eingefallen,, muß ich das vom Tüv abnehmen und eintragen lassen?

oder geht das so drüber?

R100RT
10.06.2010, 22:33
Das wird dem normalen TÜV- Mann nicht auffallen.
Der hat die Einzelheiten von 100en Fahrzeugen sicher nicht im Kopf.

MM
10.06.2010, 22:36
Ich behaupte, dass 95% der Prüfer es gar nicht bemerken oder beanstanden, wenn du die Bremse verbaut hast, die ein Jahr später in Serie ging- sofern alles korrekt ausgeführt ist.
Die verbleibenden 5% sind mit dem Argument "technische Verbesserung" garantiert auch einverstanden -sofern (s. o.).

r-a-i-n-e-r
10.06.2010, 22:38
Ich hatte mir so was schon gedacht, aber nachfragen ist immer besser.

eddiek
11.06.2010, 11:04
Tach,

ob das bei der normalen HU auffält oder nicht ist ABE-Erlöschungsmässig unerheblich.

Bei nicht freigegebenen Umbaiuten der Bremsanlage erlischt die ABE.

Ob der von dir durchgeführte Umbaiu bereits Bestandteil der ABE (oder eines Nachtrages hierzu) deines Fahrzeuges ist und damit eintragungspflichtig ist oder nicht ist, das kann dir nur BMW oder ein Prüfer beantworten.

Für freigegebene Umbauten gibt es eines Umrüstordner.

Andreas

kuwe66
11.06.2010, 12:17
[/quote]

kuwe66
11.06.2010, 12:20
...ich üb noch ! :pfeif:

Hallo zusammen

...und den Ordner gibts beim Tüv oder beim Freundlichen??

Gruß Uwe

Birzelbub
11.06.2010, 12:29
Original von eddiek
Tach,

ob das bei der normalen HU auffält oder nicht ist ABE-Erlöschungsmässig unerheblich.

Bei nicht freigegebenen Umbaiuten der Bremsanlage erlischt die ABE.

Ob der von dir durchgeführte Umbaiu bereits Bestandteil der ABE (oder eines Nachtrages hierzu) deines Fahrzeuges ist und damit eintragungspflichtig ist oder nicht ist, das kann dir nur BMW oder ein Prüfer beantworten.

Für freigegebene Umbauten gibt es eines Umrüstordner.

Andreas

Hallo Andreas,

es wird auch Zeit das es wieder Mal angesprochen wird. Manche sehen mir das einfach zu locker, wie zu Mofas Zeiten weit unter der Volljährigkeit. Schnell ist man in Teufels Küche wenn etwas passiert ist, jede Versicherung drückt sich beim Bezahlen sobald sie es kann.
Also schön weiterhin die Ingenieure des TÜV's nach Umbaumöglichkeiten befragen und alle nötigen Eintragungen durchführen lassen. Wer diese Geduld oder Muse nicht aufbringt soll die guten Kühe original fahren.

Ich bin kein Spiesser, nein ich bin keiner :evil: :kue:

eddiek
11.06.2010, 13:38
Also den Umrüstordner müsste jeder :-) und auch jede §21 berechtigte Prüfstelle haben.

Im Westen beim TÜV in Neufünfland Dekra.

Hier noch was zu lesen:
http://www.powerboxer.de/Wann-erlischt-die-Betriebserlaubnis.html

Ich habe an meiner K1100 LT -damals noch recht umständlich- die RS/K1 Räder eintragen lassen .

Ich hätte auch jeweils zur HU umschrauben können, aber das war mir halt zu heiss.

Andreas

MM
11.06.2010, 13:45
Den nachträglichen Einbau der Brembo-Festsattelbremsen samt Gabel hat BMW sogar für die alten Modelle R50-R69S freigegeben.

kurvenfieber
11.06.2010, 13:46
Original von boxerkunst

Original von eddiek
Tach,

ob das bei der normalen HU auffält oder nicht ist ABE-Erlöschungsmässig unerheblich.

Bei nicht freigegebenen Umbaiuten der Bremsanlage erlischt die ABE.

Ob der von dir durchgeführte Umbaiu bereits Bestandteil der ABE (oder eines Nachtrages hierzu) deines Fahrzeuges ist und damit eintragungspflichtig ist oder nicht ist, das kann dir nur BMW oder ein Prüfer beantworten.

Für freigegebene Umbauten gibt es eines Umrüstordner.

Andreas

Hallo Andreas,

es wird auch Zeit das es wieder Mal angesprochen wird. Manche sehen mir das einfach zu locker, wie zu Mofas Zeiten weit unter der Volljährigkeit. Schnell ist man in Teufels Küche wenn etwas passiert ist, jede Versicherung drückt sich beim Bezahlen sobald sie es kann.
Also schön weiterhin die Ingenieure des TÜV's nach Umbaumöglichkeiten befragen und alle nötigen Eintragungen durchführen lassen. Wer diese Geduld oder Muse nicht aufbringt soll die guten Kühe original fahren.

Ich bin kein Spiesser, nein ich bin keiner :evil: :kue:

Ich muss Dir Recht geben, Bauartveränderungen bringen die Betriebserlaubnis zum Erlöschen und es stimmt, eine Versicherung drückt sich wo sie kann. Selbst erlebt:
Ein junge Frau hat das parkende Auto meiner Frau angeboxt, hat sich erkundigt wer wir sind und wo wir wohnen, hat geklingelt , sich erklärt und angeboten den Schaden reparieren zu lassen, es ging dann doch zur Versicherung weil zu teuer, die Tu..i von der Versicherung hat bestimmt 5 Mal oder öfter gefragt ob es denn nicht eine Fahrerflucht gewesen sein könnte, bis meiner Frau der Kragen geplatzt ist. Sie hat das Telefonat einfach mitgeschnitten und der Sachbearbeiterin gesagt dass sie das tut, dann erst änderte sich die Ausrichtung des Gespräches.

Das war eine echte Unverschämtheit, mit der jeder rechnen muss.

Gruß
Herbert

eddiek
11.06.2010, 13:55
Original von manzkem
Den nachträglichen Einbau der Brembo-Festsattelbremsen samt Gabel hat BMW sogar für die alten Modelle R50-R69S freigegeben.

Hallo Michael,

das muss dann aber vermutlich nach 19.2 in Verbindung mit § 21 eingetragen werden.

Selbst die Kleine Scheibe der K-Modelle muss eingetragen werden und das ist ja was ganz anderes als die Bremse.

http://www.flyingbrick.de/assets/download/K75_100-Windschild_Klein.zip

Andreas

MM
11.06.2010, 14:01
Jawohl, §19(2) und Beiwagentauglichkeit entfällt. ::-))

GdG
11.06.2010, 14:23
Original von manzkem
... und Beiwagentauglichkeit entfällt. ::-))

Moin,

nur mal so aus Interesse - gibts dafür 'nen technischen Grund? Oder hat sich das halt mal irgendwer am grünen Tisch so ausgedacht?

Unwissende Grüße,
Jörg.

thomas1301
11.06.2010, 22:28
nochmal zum Thema Versicherung: wenn das überhaupt ein Thema ist, dann beim Haftpflichtschaden.

1. der muss erstmal eintreten. Könnt iihr euch einen Haftpflichtschaden vorstellen, bei dem die Gabel/Bremse ursächlich war? Schwerlich!

2. selbst wenn 1. eintritt. Die Haftpflicht zahlt immer. Im schlimmsten Fall - also wenn nachgewiesen werden kann, dass die Änderung ursächlich für den Schaden war - kann der Versicherer in kleinem Rahmen Regress bei dir nehmen. Dieser Rahmen ist (ich hab die Grenze jetzt nicht im Kopf) irgendwo bei 5000 EUR begrenzt.

Das also ist für mich persönlich ganz bestimmt kein Argument.

MM
11.06.2010, 22:40
Original von GdG

Original von manzkem
... und Beiwagentauglichkeit entfällt. ::-))

Moin,

nur mal so aus Interesse - gibts dafür 'nen technischen Grund? Oder hat sich das halt mal irgendwer am grünen Tisch so ausgedacht?

Unwissende Grüße,
Jörg.

Es gibt einen Grund. ;)
Die betroffenen Modelle R50, R50/2, R50S, R60, R60/2, R69, R69S waren mit einer Schwinggabel ausgerüstet, die seinerzeit wegen der noch häufig genutzten Beiwagen Konstruktionsstandard war.
Eine Telegabel ist für ein Gespann bestenfalls ein Kompromiss; deswegen war BMW da konsequent.

GdG
11.06.2010, 23:06
Moin,

Original schwinge erklärt natürlich einiges - wußte ich nicht.

Danke.

Grüße
Jörg.