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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hauptständer am Gespann?



Ralf45
24.02.2011, 14:57
Hallo Dreiradler,
daß mindestens ein Ständer an zweirädrigen Fahrzeugen vorgeschrieben ist,
weiss ich.
Aber wie ist das eigendlich beim Gespann?
Bei 15" Zoll-Rädern dürfte ein Hauptständer doch wohl sinnlos sein, oder?

Gruß Ralf

born53
24.02.2011, 15:07
Bei 15" Zoll-Rädern dürfte ein Hauptständer doch wohl sinnlos sein, oder?



Isch abe garkeine Ständer - zumindest nicht am Gespann.
Das macht 1. keinen Sinn und 2. hat der TÜV da noch nix gemeckert.
Punkt, Schluß.


Gruß
Tom

Herr F.
24.02.2011, 15:15
Was denn noch ????

Wenn mir irgendein Prüfer vorschreiben will, dass ich am Gespann einen Ständer anbauen soll, geb ich´s auf. Und einen Hauptständer gleich dreimal nicht....:---)

Edith:..noch nichtmal wenn ich ringsrum 21 Zoll Räder hab !!

frankenboxer
24.02.2011, 15:18
Am R26 Gespann hatte ich den Hauptständer dran gelassen. War sehr praktisch, wenn mal ein Rad zu wechseln war.

Thorsten vom Deich
24.02.2011, 15:25
Das ist zwar sehr schön zu lesen, was die TÜV-ler so durchgehen lassen.

Interessanter wäre die Rechtslage !

Beim Krad ist ein Ständer (egal, ob Haupt- oder Seitenständer)vorge-
schrieben, beim Krad mit Beiwagen kenne ich die Rechtslage nicht...

Wer weiss genaueres (Paragraph bitte mit nennen).

Danke.

Gruss

Thorsten (auf dem dasselbe Problem zukommt)

born53
24.02.2011, 15:28
Hier http://forum.dreiradler.org/viewtopic.php?t=7344&highlight=
wurde auch schonmal drüber diskutiert.

Gruß
Tom

born53
24.02.2011, 15:40
Hab nochmal nachgesehen.
In der STVZO § 61 steht:
Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

Und ein Gespann ist eindeutig dreirädrig.


Gruß
Tom

Hofe
24.02.2011, 15:47
Und ein Gespann ist eindeutig dreirädrig.
Darüber könnte man mit manchem Graukittel sicher trefflich streiten :D

crisu66
24.02.2011, 16:38
das Problem beginnt dort, wo Beiwagen "wahlweise" eingetragen ist wie bei mir, kommt zwar praktisch nie vor dass ich ohne fahre, aber haben müsst ma dann einen ?

ja ohne Ständer ist doch doof :entsetzten:

Reinhard
24.02.2011, 17:52
Stellt euch nicht so an stellt das Ding auf den Seitenständer. :&&&:

cowman
24.02.2011, 18:12
Stellt euch nicht so an stellt das Ding auf den Seitenständer. :&&&:

Dann könnte es das Geschäft aber erleichtern, wenn man den Seitenständer am Seitenwagen anbringt. :aetsch:

crisu66
24.02.2011, 18:49
ja das benötigt aber Anlauf und etwas Schwung, ob das Gespann dann dort steht wo man es haben will... :wink1:

gespannpit
24.02.2011, 19:59
Hallo,
ich habe den Seitenständer an den Sturzbügeln befestigt. Musste ich aber wegen der 15Zöller um einige Zentimeter kürzen...
Ne, mal im Ernst: Ich hab doch keinen Ständer am Gespann. Wenn man eine Feststellbremse vorschreiben würde, sähe ich evtl. noch einen Sinn darin. Aber Haupt- oder Seitenständer?
Beim wahlweise eingetragenen Gespann könnte ich es mir vorstellen.
Gruß
Pit

hecht54
24.02.2011, 20:32
Wenn ich ein schönes Gespann hätte, so richtig mit Schwinggabel und guten Reifen, da bekäme ich einen Ständer ob ich am Gespann einen hätte oder nicht. Ein schönes Gespann fehlt mir noch. Was nicht ist kann noch werden!
René

Hera
25.02.2011, 05:04
Hallo zusammen,

also ich finds praktisch einen Hauptständer am Gespann zu haben, vor allem Unterwegs, wenn man eine Reifenpanne hat. Da ist das Teil ruckzuck aufgebockt und du hast kein großes Gesprattel das Fuhrwerk in die Höhe zu bringen.

Gruß Henning

gespannpit
25.02.2011, 18:03
Hallo Henning,
selbst, wenn ich einen Hauptständer am Rahmen hätte, bekäme ich damit kein Rad gewechselt. Da muss schon mehr sein, als so ein Hauptständer. Ich habe im Boot immer einen flachen Scherenwagenheber dabei. Damit gehts. Habe ich allerdings Gott sei Dank bisher noch nie gebraucht.
Gruß
Pit

gespannpit
25.02.2011, 18:04
Wenn ich ein schönes Gespann hätte, so richtig mit Schwinggabel und guten Reifen, da bekäme ich einen Ständer ob ich am Gespann einen hätte oder nicht. Ein schönes Gespann fehlt mir noch. Was nicht ist kann noch werden!
René

Hallo Rene,
na denn, ran an den Speck.
Gruß
Pit

Herr F.
25.02.2011, 18:18
Was´n hier los ????:entsetzten:

Über was man sich so alles Gedanken machen kann......, Ständer am Gespann..??

Die Minusgrade sind nahezu überall einstellig !!! Also rauf auf´s Gespann und los !!!

@Pit: Scherenheber im Beiwagen. Genau so. Wenn Du nämlich einen Plattfuss am Beiwagen hast, helfen Dir die Ständer auch nix....

gespannpit
25.02.2011, 18:31
Hallo Franco,
genau so isses. Auch mit Hauptständer hätte ich Probleme, ein Rad zu wechseln. Das Solomotorrad kann man nach hinten, bzw. nach vorne kippen. Dann kann man das Rad ausbauen. Aber mach das mal beim Gespann.
Aber egal, das Wetter ist wie gemacht zum fahren. Es ist zwar ein bischen nass, aber das macht nix. Vielleicht wird es ja in den nächsten Wochen noch ein bischen kälter, und vielleicht kriegen wir ja auch noch Schnee. Ich hätt nix dagegen.
Gruß
Pit

hensmen
26.02.2011, 11:19
Hallo, bekam unter anderem keinen TÜV, weil ohne Hauptständer das Lenkkopflager nicht zu prüfen wäre........
Grüsse vom Hans.

Herr F.
26.02.2011, 11:26
Scherenheber mitnehmen, dann interessiert es den Prüfer überhaupt nicht, ob Du einen Hauptständer dran hast.:---)

Unterwegs brauchst Du im Fall einer Reifenpanne ja auch einen.....

hensmen
26.02.2011, 16:36
Hallo Franco,
vielleicht war er auch nur angepisst, weil er bei der Bremsprobe, im Reflex den Fuß runternahm und ihn sich aber am Auspufftopf anschlug. Dabei hatte ich noch gefragt, ob er mit Gespannen umgehen könnte. Er nahm bei der Bremsprüfung auch fast die Hallenecke mit. Nun, bei der Frage nach dem Hauptständer, dachte ich schon an einen Aprilscherz, den mitgeführten Wagenheber, erwähnte ich gar nicht mehr. So ist es halt ein "TÜV-Geschichte" mehr.
Hans

gespannpit
26.02.2011, 17:28
Hallo Hans,
haha, der Prüfer hatte keine Ahnung vom Gespannfahren. So wie Du das beschrieben hattest. Bei mir war es ähnlich. Frage: Hast Du schon mal ein Gespann gefahren? Antwort: Ich habe eine Menge Kollegen mit Gespannen. Das sollte dann anscheinend die Antwort auf die Frage sein, ob er Gespannfahren kann. Aber bei den gegebenen Örtlichkeiten konnte er nicht viel verkehrt machen. Auf der langen Geraden zur Prüfhalle hat der dann etwas mehr Gas gegeben, und den Bremsentest gemacht. Das hat dann auch gut geklappt. Bei mir wollte er auch das Lenkkopflager prüfen. Ich habe aber einen Mercedes Lenkungsdämpfer angebaut. Wie will der da das Lenkkopflager prüfen?
Das wär auch nicht mit angebautem Hauptständer gegangen. Klar, Dein Prüfer ist sich sicherlich etwas blamiert vorgekommen, wegen der verpatzten Bremsprobe.
Gruß
Pit

Ralf45
26.02.2011, 19:30
Hallo Hensmen,
es war durchaus kein Aprilscherz.
Als Gespannintressierter stellte sich mir einfach nur mal die Frage, wie ein Dreirad
z.B. auf Staßen mit starker Steigung gegen das Abrollen gesichert wird und ob ein org. BMW-Hauptständer überhaupt am Gespann funkioniert.
War bei einem Umbau mit kürzeren R45-Stoßdämpfern der Kraftaufwand beim Aufbocken schon enorm, so wird es wohl mit 15"-Rädern unmöglich sein!?

Gruß Ralf

gespannpit
26.02.2011, 19:41
Hallo Ralf,
mein Gespann sichere ich, falls ich mal überhaupt auf solchen Gefällen parke, mit einem Klettband an der Vorderradbremse. Es gibt auch Gespanne mit Feststellbremse. Und immer mit eingelegtem Gang. Meines ist bisher noch nicht weggelaufen.
Die Frage ist sehr interessant.
Gruß
Pit

crisu66
26.02.2011, 20:22
also ich kann bei meiner R60 folgendes feststellen

Vorderbremse funktioniert nur wenn es nach vorne abwärts geht, rückwärts rollt das Ding wegen Duplex Bremse schnell mal an

bei mir ist ein Bolzen im Einsatz, welcher den Vorderbremshebel betätigt

wenn du 100% sicher sein willst hilft ein Radschuh wie beim LKW verwendet .... ok etwas kleiner reicht

Monster
26.02.2011, 20:38
also so weit ich die stvo verstehe müssen 2 räder einen hauptständer haben und ab 3 rädern muss es eine wegrollsicherung haben, also wenn es keinen ständer am gespann gibt muss es eine fixierbremse geben. so eine habe ich nie gebraucht obwohl ich mein gespann noch nie auf dem hauptständer abgestellt habe. man muss dann eben an steileren parkplätzen quer zur steigung stehen. dann braucht man auch nur den 1. gang um gegen wegrollen zu sichern.

ich kann mir vorstellen das es probleme gibt wenn man eine vollabnahme lassen macht und man keins von beidem montiert hat. aber wenn du sowieso deinen rahmen so nimmst und nur den hilfsrahmen anschraubst kannst du doch den hauptständer einfach dran lassen, was solls.;)

gruß stephan

Herr F.
26.02.2011, 20:40
... und ab 3 rädern muss es eine wegrollsicherung haben, also wenn es keinen ständer am gespann gibt muss es eine fixierbremse geben.


Wo steht das denn ???

MM
26.02.2011, 20:41
...
wenn du 100% sicher sein willst hilft ein Radschuh wie beim LKW verwendet .... ok etwas kleiner reicht

Unterlegkeil für Anhänger (http://www.kochanhaengerwerke.de/shop/images/keil%20rot%20400x300.jpg), leicht und passende Größe. ;)

crisu66
26.02.2011, 20:44
Unterlegkeil für Anhänger (http://www.kochanhaengerwerke.de/shop/images/keil%20rot%20400x300.jpg), leicht und passende Größe. ;)

Bingo
mir hilft immer dieses Ding, passt in die Hosentasche und reicht meist

Monster
27.02.2011, 06:06
Wo steht das denn ???

du hast recht, ich hab mich vertan,feststellbremsen an gespannen sind in deutschland nicht vorgeschrieben (ich sollte die augen auf machen beim lesen;;-)). ständer sind nur für, wenn ich den text richtig deute, einspurige fzg pflicht. den brauchst du am gespann also nicht.

sorry für die falsch information, nach 30 std ohne schlaf kann das ja mal passieren:rolleyes:

gruß stephan

Reinhard
27.02.2011, 07:26
Kleine Keile gibt es im Campinghandel in klappbarer Ausführung.

Herr F.
27.02.2011, 08:41
du hast recht, ich hab mich vertan,feststellbremsen an gespannen sind in deutschland nicht vorgeschrieben (ich sollte die augen auf machen beim lesen;;-)). ständer sind nur für, wenn ich den text richtig deute, einspurige fzg pflicht. den brauchst du am gespann also nicht.

sorry für die falsch information, nach 30 std ohne schlaf kann das ja mal passieren:rolleyes:

gruß stephan

Kein Problem, wenn ich das richtig mitbekommen habe, sieht das bei dem Eintrag "wahlweise" anders aus......

gespannpit
27.02.2011, 10:44
Bingo
mir hilft immer dieses Ding, passt in die Hosentasche und reicht meist

Hallo,
klein, aber effektiv.
Gruß
Pit

Hofe
27.02.2011, 12:07
also so weit ich die stvo verstehe müssen 2 räder einen hauptständer haben und ab 3 rädern muss es eine wegrollsicherung haben
Ihr müsst doch nur nen Knüppel vom Straßenrand durch die Speichen stecken.

DrRonsi
27.02.2011, 18:33
Ich hatte das Thema mal intensiv mit unserer Kfz-Zulassungsstelle ausdiskutiert.

Obs nun nen ATV oder Trike ist diese darf man mit dem Autoführerschein fahren.

Ich habe nen Russengespann von meinem Vater geerbt was in meinen Augen ein 2 spuriges Fahrzeug ist. Dieses wollte ich mit meinem Autoführerschein fahren.
Als Antwort von dem Zulassungsstellenmitarbeiter und auch diversen anderen Mitarbeitern und meinem Fahrschullehrer wurde mir klar gemacht das ein Motorrad egal ob mit oder ohne Beiwagen ein Einspuriges Fahrzeug sei und deshalb ein Motorradführerschein notwendig sei. Also denke ich aufgrund dessen das der Haupständer sein muss. Ich hab ihn drunter gelassen. Stört ja nicht. Und zudem ist der Reifenwechsel im Falle eines Plattens nen Kinderspiel

Schönen Abend noch

Gruß Dennis

MUC
27.02.2011, 18:42
Ich hatte das Thema mal intensiv mit unserer Kfz-Zulassungsstelle ausdiskutiert.

Obs nun nen ATV oder Trike ist diese darf man mit dem Autoführerschein fahren.

Ich habe nen Russengespann von meinem Vater geerbt was in meinen Augen ein 2 spuriges Fahrzeug ist. Dieses wollte ich mit meinem Autoführerschein fahren.
Als Antwort von dem Zulassungsstellenmitarbeiter und auch diversen anderen Mitarbeitern und meinem Fahrschullehrer wurde mir klar gemacht das ein Motorrad egal ob mit oder ohne Beiwagen ein Einspuriges Fahrzeug sei und deshalb ein Motorradführerschein notwendig sei. Also denke ich aufgrund dessen das der Haupständer sein muss. Ich hab ihn drunter gelassen. Stört ja nicht. Und zudem ist der Reifenwechsel im Falle eines Plattens nen Kinderspiel

Schönen Abend noch

Gruß Dennis


Du machst da einen Denkfehler. Ein Gespann ist ein einspuriges Fahrzeug und Du brauchst dafür einen Motorradführerschein.
Einen Ständer brauchst Du für ein Zweirädriges Kraftfahrzeug. Genauen Text siehe HIER (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_61.php)

gespannpit
27.02.2011, 18:56
Ich hatte das Thema mal intensiv mit unserer Kfz-Zulassungsstelle ausdiskutiert.

Obs nun nen ATV oder Trike ist diese darf man mit dem Autoführerschein fahren.

Ich habe nen Russengespann von meinem Vater geerbt was in meinen Augen ein 2 spuriges Fahrzeug ist. Dieses wollte ich mit meinem Autoführerschein fahren.
Als Antwort von dem Zulassungsstellenmitarbeiter und auch diversen anderen Mitarbeitern und meinem Fahrschullehrer wurde mir klar gemacht das ein Motorrad egal ob mit oder ohne Beiwagen ein Einspuriges Fahrzeug sei und deshalb ein Motorradführerschein notwendig sei. Also denke ich aufgrund dessen das der Haupständer sein muss. Ich hab ihn drunter gelassen. Stört ja nicht. Und zudem ist der Reifenwechsel im Falle eines Plattens nen Kinderspiel

Schönen Abend noch

Gruß Dennis

Hallo Dennis,
das mit dem Reifenwechsel hatten wir schon. Ich würde Dir gerne mein Gespann als Testobjekt zur Verfügung stellen, wenn es einen Hauptständer hätte, um mir dann zu zeigen, welches Kinderspiel der Reifenwechsel ist. Bei meinem Gespann hättest Du da sicherlich Probleme.
Gruß
Pit

DrRonsi
27.02.2011, 19:08
Hab da wohl nen Knoten im Kopf gehabt ;)
Der wurde nun aber gelöst, danke

Also bei mir am Gespann ist der Reifenwechsel wirklich nen Kinderspiel.
Könnte aber auch daran liegen das meine aus Russland stammt.
Fahren tu ich Sie weils ein gemeinsames Hobby von mir und meinem Dad war.
Kaufen würde ich mir so nen Knüppel niemals

cowman
27.02.2011, 19:17
Ein Gespann ist ein einspuriges Fahrzeug


??????

Herr F.
27.02.2011, 19:19
Motorrad (!!!!) mit Beiwagen....., für die StVZO also ein einspuriges Fahrzeug mit "Hilfsrad"...

MUC
27.02.2011, 19:25
Motorrad (!!!!) mit Beiwagen....., für die StVZO also ein einspuriges Fahrzeug mit "Hilfsrad"...


Aber nur in Deutschland, z.b. in Österreich ist es ein mehrspuriges Fahrzeug.
Und bei Überholverbot darf man nur einspurige Fahrzeuge überholen aber nicht Motorräder mit Beiwagen :D

Fraenky
27.02.2011, 19:27
Also ich hab meinen Hauptständer gestern abgebaut. Mein G/S Gespann ist noch wahlweise, baue aber gerade auf Schwinge und Smarträder um, dann ist es vorbei mit wahlweise:applaus::applaus:

MartinA-GS
01.03.2011, 09:52
Hi Leute,
also so weit ich mich erinnere, ist es (wie häufiger in Deutschland) garnicht so einfach mit einspurig oder zweispurig.
Laut STVZO ist das Gespann ein einspuriges Fzg und deshalb mit dem Motorradführerschein zu fahren. Laut STVO ist das Gespann ein zweispuriges Fzg und deshalb, ääähh (was das für Folgen hat, weiß ich jetzt nix mehr, denke aber hat was mit Überholverbot und Parken zu tun)
Also ihr seht, ich habe es mal gewußt, aber weil es in der Praxis nicht wirklich von Intersse war, hat Mr. Alzheimer schon zu geschlagen.
Grüße MartinA-GS

ub.1
01.03.2011, 10:50
Hi Leute,
also so weit ich mich erinnere, ist es (wie häufiger in Deutschland) garnicht so einfach mit einspurig oder zweispurig.
Laut STVZO ist das Gespann ein einspuriges Fzg und deshalb mit dem Motorradführerschein zu fahren. Laut STVO ist das Gespann ein zweispuriges Fzg und deshalb, ääähh (was das für Folgen hat, weiß ich jetzt nix mehr, denke aber hat was mit Überholverbot und Parken zu tun)
Also ihr seht, ich habe es mal gewußt, aber weil es in der Praxis nicht wirklich von Intersse war, hat Mr. Alzheimer schon zu geschlagen.
Grüße MartinA-GS

Das mit der STVZO ist soweit richtig, ein Motorrad ist (egal ob mit oder ohne Beiwagen) zulassungsrechtlich und führerscheinrechtlich betrachtet einspurig. Das bleibt es auch in der STVO, nur hat man irgendwann mal erkannt, dass ein Motorrad mit Beiwagen breiter ist als ein Motorrad ohne Beiwagen und somit ein größerer Platzbedarf fürs Überholen eines Gespanns notwendig ist. Deshalb hat man beim Überholverbot (Zeichen 276 bzw. 277, welche das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge verbieten) das Motorrad mit Beiwagen extra erwähnt, da es rechtlich gesehen eben einspurig ist. Beim Parken ist das Motorrad grundsätzlich dem PKW gleichgestellt, egal, ob mit oder ohne Beiwagen. Beim Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen vorgeschrieben) ist das Gespann wie ein PKW ab zu stellen, das Solo-Krad ist möglichst ganz auf dem Gehweg zu parken.

Karlsrider
01.03.2011, 11:10
Ich war mal mit meinem R50 Gespann beim Tüv. Der wollte wohl das Hinterradspiel testen und bat mich das Gespann auf den Ständer zu stellen. Ich bat ihn dann das Beiwagenrad anzuheben.... Steunen.... Nun, ich hab nur nen Seitenständer .... (War dran, ist beim Beiwagenan/abbau hilfreich)...

gespannpit
01.03.2011, 18:30
Also ich hab meinen Hauptständer gestern abgebaut. Mein G/S Gespann ist noch wahlweise, baue aber gerade auf Schwinge und Smarträder um, dann ist es vorbei mit wahlweise:applaus::applaus:

Hallo,
den Vorteil, den Du bei diesem Umbau hast, lässt Dich die wahlweise Eintragung vergessen. Alleine die Schwinge vorne hat einen erheblich positiven Effekt beim Lenken.
Berichte uns weiter davon.
Gruß
Pit