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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung



A.501
29.05.2008, 08:15
Guten Tag.

Ich wende mich heute mal mit einem kleinen „Versicherungs- und Zulassungsproblem“ an Euch.

Seit kurzem habe ich nun drei alte Pretiosen in der Garage stehen.

Es handelt sich um eine Alfa Romeo Giulia 1,3 (EZ: 77), eine BMW /5 (*73) und eine BMW R 100 T (*80).

Für die beiden Erstgenannten kann ich nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes ein rotes 07er-Wechselkennzeichen beantragen: mir war bisher nicht klar, dass diese Zulassungsart überhaupt noch „neu“ angeboten wird.

Der Vorteil liegt nach meinen Erkenntnissen darin, dass ich mir die Vorführung alle zwei Jahre (Tüv) sparen kann und nur das teuerste Fahrzeug (hier: Giulia) versteuere und versichere, allerdings für volle 12 Monate.

Andererseits stehen einem viermonatigem Saisonkennzeichen für jeweils drei Fahrzeuge (Nutzung jeweils max. 2.-3.000 km p.a.) folgende Nachteile gegenüber:

- einmalige Verwaltungsgebühr von 115 € beim Landkreis
- Führungszeugnis beantragen
- jeweils ein Tüv-Gutachten hinsichtlich der Originalität ~ zusammen rund 300 €)
- Fahrtenbuch führen
- Umweltzonenfahrverbot?

Nun meine Frage: habe ich etwas Gravierendes vergessen? Zu welcher Variante ratet Ihr mir bei solch einer Konstellation?

Und schließlich: kann die letztgenannte R 100 T quasi in zwei Jahren „nachgemeldet“ werden?

Danke im Voraus

Andy

HM
29.05.2008, 10:49
moin andy

wie wärs mit einem H-kennzeichen (http://www.benzinleitung.de/H-Kennzeichen.htm) für die autos
und in zwei jahren für die Q .

HM

A.501
29.05.2008, 10:58
Moin, HM.

Oh ?!?

Eine weitere mir im Detail unbekannte Variante!

Wo liegen denn die Vor- und Nachteile, die noch nicht im Artikel genannt wurden?? ;-JJJ

Danke

Andy

mk66
29.05.2008, 11:56
Original von A.501
Nun meine Frage: habe ich etwas Gravierendes vergessen?

Ja,

bei der "roten" 07er Oldtimernummer hat man Nutzungsbeschränkungen (Fahrten zu Treffen, Mess- Einstell und Überführungsfahrten, etc.). Das vergessen zwar auch viele andere Eigner solcher Kennzeichen gerne mal, weil das -regional unterschiedlich- eher wenig kontrolliert wird, aber wer mit in sein Auto mit 07er Nummer auf dem Aldi-Parkplatz die Bierbüchsen in den Kofferraum einlädt, hat ein potenzielles Problem...

Nachteil der 07er-Nummer sind im Wesentlichen die Nutzungseinschränkungen, Nachteil des H-Kennzeichens ist die für Motorräder teuere Besteuerung und die Originalitätsanforderungen (Gutachten). Und es ist im Gegensatz zum 07er Kennzeichen kein Wechselkennzeichen. Mindestens 30 Jahre alt müssen die Fahrzeuge seit der letzten Änderung (FZVo) in beiden Fällen sein. Bei dem 07er Kennzeichen ist meines Wissens kein Eingangsgutachten (Originalzustand) erforderlich, wobei diese Themen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden.

Grüße
Marcus

HM
29.05.2008, 11:58
die steuern belaufen sich z.z. auf einheitlich euro 191,73 für autos
und euro 46,02 EUR für kräder p.a.

die meisten versicherungen bieten oldtimertarife an, musst du dich mal bei deiner erkundigen.
ich soll für meine 90S mit H-kennzeichen euro 22.- für haftpflicht berappen
teilkasko wird nach wert laut gutachen berechnet (ca. euro 2.- je euro 1000.- )

du kannst die fahrzeuge zwischendurch an und abmelden (winter)
saison und H-kennzeichen kombiniert ist soweit ich weiß nicht möglich.

HM

Euklid55
29.05.2008, 12:26
Hallo,

der Nachteil mit der 07 Nummer ist die Einschränkung der Fahrten nur zu Veranstaltungen und keine Auslandsfahrt. Der Vorteil der H Nummer ist die geringere Steuer, kaum Versicherungsprämie (die R75 20 Euro/Jahr) und so war es bislang bei mir, Straßenkontrollen entfallen.

Gruß
Walter

sidebikeregina
29.05.2008, 14:15
Original von A.501

...die letztgenannte R 100 T ...

Andy

ups....was ist denn eine R 100 T ?? :nixw:

Ich kenne R 100 RT, RS, ST, R, S, CS und die ganzen /-Teile....


Nixwissende Grüße, Regina

MM
29.05.2008, 14:24
Hallo Regina,

die "einfache" R 100 kam 1976 als /7 mit 60 PS auf den Markt.
BMW nannte sie ab 1978 modellgepflegt und mit 65 PS dann T.
Einzelheiten findest du hier (http://specials.bmw-motorrad.com/com/de/index_frameset.html?content=http://specials.bmw-motorrad.com/com/de/fascination/history/models/search_models.html).

sidebikeregina
29.05.2008, 14:27
Danke Michael,
und wieder was dazugelernt! :applaus:

A.501
29.05.2008, 15:20
... und im Zweifel sieht sie dann so aus...

A.501 :]

Hofe
30.05.2008, 07:16
Original von kasinoteam
...saison und H-kennzeichen kombiniert ist soweit ich weiß nicht möglich.
HM
Auszug aus der aktuellen Homepage der hiesigen Zulassungsstelle:

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können mit einem Oldtimer-Kennzeichen zugelassen werden. Im Rahmen eines Gutachtens nach § 23 StVZO muß geprüft werden, ob die Oldtimer-Kriterien erfüllt werden. Hat das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr , so müßen sowohl ein Vollgutachten (§ 21 StVZO) als auch ein Gutachten nach § 23 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen gemacht werden. Eine gegebenenfalls - auch kurzzeitig - vorher durchgeführte Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO kann nicht berücksichtigt werden. Als optisches Zeichen einer Oldtimer-Zulassung wird auf den Kennzeichenschildern am rechten Rand ein " H " (Historien-Fahrzeug) aufgeprägt.

Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen unterliegen ganz normal der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung. Der Pflicht zur regelmäßigen Abgasuntersuchung unterliegen Oldtimer mit Ottomotor ( Benziner ), wenn sie ab dem 1.7.1969 und Oldtimer mit Dieselmotor wenn sie ab dem 01.01.1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Ein als Oldtimer zugelassenes Fahrzeug kann nicht gleichzeitig eine Saisonzulassung erhalten und kann auch nicht mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen bewegt werden.

Ein Oldtimer-Kennzeichen kann maximal aus 7 Stellen zusätzlich dem " H " ( z.B.: SIG - XY 00 H ) bestehen. Die Oldtimer-Kennzeichen werden folgendermaßen besteuert: 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für übrige Fahrzeuge.