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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gabelreflektoren



Hofe
29.05.2008, 12:38
Mahlzeit!

Ich hab an sQramblers sQrambler die schönen BMW-Intarsien an der Gabel gesehen.
Wie sind die Originalreflektoren befestigt?
Gesteckt? Geklebt?
Kriegt man die heil runter oder muss man sie opfern?

eruzo
29.05.2008, 12:50
Hallo,die sind geklebt,am besten kaputtmachen :pfeif:

gruss,Emilio

sirwrieden
29.05.2008, 13:00
Original von eruzo
Hallo,die sind geklebt,am besten kaputtmachen :pfeif:

gruss,Emilio

;-JJJ ;-JJJ besser is das

Hofe
29.05.2008, 17:26
Gut, dann kriegen sie's mit Hammer, Meißel, Flex und Schweißbrenner.
Sahen sowieso nach Fahrrad aus.

Gute Idee von sQrambler, an seiner Q ist noch einiges mehr, was mich inspiriert hat :pfeif:

Und vielen Dank Euch beiden!

ub.1
29.05.2008, 17:59
Bevor du die Reflektoren kaputt machst, schau mal in deinem Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nach, ob die nicht eingetragen sind. Bei meiner GS (Baujahr 92) war das nämlich der Fall...

Hofe
29.05.2008, 18:15
Tatsächlich:
Je Längsseite nur ein Rückstrahler.

Warum steht da "nur"?

eruzo
29.05.2008, 18:59
Kannst auch runde,kleine katzenaugen am hinterteil hinbringen :pfeif:

gruss,Emilio

Hofe
29.05.2008, 19:02
Yo, sowas in der Art werde ich auch machen.
Zur Not am eigenen Hinterteil.

In dem neuen Schein steht eh nur noch Müll.

MM
29.05.2008, 19:56
Je Längsseite nur ein Rückstrahler.
Warum steht da "nur"?

Imho ist das so:
Willst du als Hersteller Fahrzeuge nach USA verkaufen, musst du seitliche Rückstrahler anbringen.
Heißt du BMW Motorrad, verkaufst du einen recht hohen Anteil deiner Produktion nach USA.
Aus Kostengründen reduzierst du die Zahl der Varianten und rüstest folgerichtig alle Fahrzeuge
so aus, dass sie den US-Forderungen genügen.
Bringst du in Deutschland seitliche Rückstrahler an, müssen es mindestens zwei pro Seite sein.
Damit es aber nicht wieder eine Variante gibt, besorgst du dir eine Ausnahmegenehmigung für D,
die sagt "nur ein Rückstrahler".

Konsequenz--> Rückstrahler ab und austragen lassen.

Hofe
29.05.2008, 20:33
Original von manzkem
... Konsequenz--> Rückstrahler ab und austragen lassen.

Hm, das ist mir dann doch mit zuviel Aufwand und Kosten verbunden.
Lieber mach ich kleinere rote an einer anderen Stelle fest.

Ich war zwar die letzten zehn Jahre nicht auf dem Laufenden, mich wundert aber doch, dass ich früher nie von vorgeschriebenen seitlichen Rückstrahlern gehört oder gelesen habe. An meinen Mongolenkisten waren jedenfalls keine, und kein Prüfer hat je danach gefragt. Das führt auch gleich zum nächsten Punkt:

Solche Einträge in den Papieren wecken doch schlafende Hunde, wenn das da drinsteht, dann schaut der Graukittel ganz sicher danach.
Und vielleicht auch die Ordnungshüter bei einer Kontrolle.

hubi
29.05.2008, 20:35
Original von Hofe
[quote]Original von manzkem
..
Lieber mach ich kleinere rote an einer anderen Stelle fest.


Soweit ich weiss, sind als seitliche Rückstrahler nur gelbe zugelassen. Oder hab ich da etwa falsche Infos?

Hofe
29.05.2008, 20:38
Da könntest Du Recht haben, in den Fahrradspeichen sind auch immer gelbe.
Wird ja immer schlimmer, warum muss ich ständig auf solche blöden Ideen kommen?
Aber ich mach's trotzdem :D

Q-Schrauber
29.05.2008, 20:44
Original von Hofe
Da könntest Du Recht haben, in den Fahrradspeichen sind auch immer gelbe..........


Gelbe Rückstrahler in den Speichen sieht bestimmt auch super aus an Deiner BMW ;-JJJ
Dann machst du noch einen hohen Lenker und ne Sissybar mit Fuchsschwanz dran und fertig ist das Bonanza-Rad :lautlach:

Vielleicht noch einen Kartonstreifen mit Wäscheklammern an den Gabelholmen befestigen, das klackert dann noch schön..... :yeah:

MM
29.05.2008, 20:44
@Ralf
Das war schon ernst gemeint von mir.
In meinem Anhang kannst du sehen, wie BMW das bei der Reihe /5 gelöst hat.
Damals gab es noch eine Version USA, bei der /7 bekamen alle den Reflektor.

@Hubi
Du hast völlig korrekt, die müssen seitlich gelb sein (hinten rot, vorne weiß).

hubi
29.05.2008, 20:50
Ich hab jetzt extra nochmal die StVZO gewälzt, da heisst es laut §51a, daß seitliche Kenntlichmachung nur für Fahrzeuge über 6m Länge durch nicht dreieckige , gelbe Rückstrahler vorgeschrieben sind. Lustige Anmerkung noch, fiel mir auch noch auf: Rückstrahler können nicht mit "in-etwa-Wirkung" eingetragen werden, sie benötigen ein Prüfzeichen. Bei Anhängerkupplungen (!) reicht die "in.etwa-Wirkung"! Hammer! :entsetzten:

MM
29.05.2008, 21:01
Aber lies weiter Hubi, Absatz (3) !

Hofe
29.05.2008, 21:05
Original von manzkem
@Ralf
Das war schon ernst gemeint von mir.
Das hab ich auch durchaus ernst genommen.

Bin gespannt, was jetzt gleich aus Absatz 3 zitiert wird...

Ich hab mich gerade durch die Galerie geklickt, da hat fast keiner die Dinger dran. Ham die alle alte Papiere, bei denen das niemand kümmert?

hubi
29.05.2008, 21:08
Michael, ich neige mein Haupt in Demut! Ich habe nur eine gekürzte Fassung daheimliegen, jetzt hab ich Deinen Datenbankeintrag angeschaut..... :D

MM
29.05.2008, 21:13
Bin gespannt, was jetzt gleich aus Absatz 3 zitiert wird...

Da musst du dich schon ein bissel quälen.
Nein, musst du nicht: §51a (http://www.2-ventiler.de/board/jgs_db.php?action=show&eintrags_id=44&sid=)

Hofe
29.05.2008, 21:24
Michaels Schatzkiste ist einfach unergründlich!

Hab ich das richtig verstanden?
Vorgeschrieben nur für FZG mit Länge > 6m, alle anderen müssen nach derselben Regel gekennzeichnet werden???

Das hört sich an wie:
§1: Der Chef hat Recht!
§2: Hat der Chef einmal nicht Recht, tritt sofort §1 in Kraft.

Oder steh ich auf der Leitung?

MM
29.05.2008, 21:40
Ja (kleiner Knick in der Leitung). :D

§1 Für bestimmte Fahrzeuge sind die Rückstrahler vorgeschrieben.
§2 Wer sie an anderen montiert, hat die Regeln von §1 einzuhalten.

Hofe
29.05.2008, 21:46
Mein Verständnis ist zwar noch nicht ganz vollständig, aber ich hör jetzt auf, wegen dem Firlefanz zu nerven.
Der nächste Termin beim Prüfer ist noch weit, und falls wir uns mal begegnen, mündlich ist die Erklärung nicht ganz so aufwendig und zeitraubend ;)

Danke für die Mühen! )(-:

MM
29.05.2008, 23:06
:rotwein: :schoppen:

Pjotl
30.11.2009, 17:45
Hallo,

ich habe gerade nichts zu tun, und was bietet sich da besseres an, als über weitere Veränderungen (am Mopped natürlich) nachzudenken.

Also Gabelreflektoren weg! :D

Und da stosse ich im Archiv doch auf diesen alten Fred- Also mal hoch damit.

@Ralf:

hast du was für diese exponierte Stelle gebastelt?

Oder sonst wer?

Ich stelle mir da so ein fein gelasertes

B
M
W

vor.

TÜV juckt mich nicht; meine KÜS-Leute kontrollieren hauptsächlich die Fahrgestellnummer. :D

kurt49
30.11.2009, 22:00
Hallo,
jetzt habe ich doch mal im Schein von meiner alten (umgebauten) G/S nachgesehen, bei mir steht auch noch das (http://www.kurt-zimmermann.de/Motorrad/AuschnKFZSchein.jpg) drin,
dass "Rueckstahl" drinsteht, ist mir jetzt erst aufgefallen.

daniel78
30.11.2009, 22:11
Original von kurt49
Hallo,
jetzt habe ich doch mal im Schein von meiner alten (umgebauten) G/S nachgesehen, bei mir steht auch noch das (http://www.kurt-zimmermann.de/Motorrad/AuschnKFZSchein.jpg) drin,
dass "Rueckstahl" drinsteht, ist mir jetzt erst aufgefallen.

Rückstahl [def]: Motorgetriebene Einheit mit dem vornehmlichen Ziel eine größtenteils aus Stahl oder Eisen bestehende Masse von "A" nach "B" zu rücken.

Vielleicht konnte, in den Augen der Zulassungsbehörde, von fahren nicht die Rede sein?


Meine Reflektoren bleiben dran, wenn sonst nichts mehr glänzt sollen wenigstens die Reflektoren reflektieren.

Viele Grüße,
Daniel