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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : reifenfabrikatsbindung ?



rotekuh
30.05.2008, 11:17
Sorry, noch´n Reifenthread ))): ))):

auf meinem FZschein steht was von "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Welche Marken sind denn für meine Q freigegeben und wo erfahre ich das (Freundlicher o. TÜV?)
Will jetzt mal den vielgepriesenen BT45 für meine R80RT aufziehen lassen.
In der Betriebsanleitung steht eigentlich nichts von ´ner Markenbindung (geht ja eigentlich auch schlecht, da die Entwicklungen ständig im Wandel sind).
Reifenvorgaben sind:
Vorderrad: MTH 2,50 x 18 . . .90/90 - 1851 schlauchlos
Hinterrad: MTH 2,50 x 18 E. . . 120/90-1865 schlauchlos

MM
30.05.2008, 11:35
Hallo Hans-Ulrich,

habe deine Frage mal in die passendere Rubrik verschoben.
Bei den /5 /6 /7 gibt es keine Markenbindung; zu den späteren Modellen kannst du dich hier (http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html) informieren.

Euklid55
30.05.2008, 12:01
Hallo Michael,

es ist wir immer etwas komplizierter. Bei meiner R100RT Bj. 82 Variante 1090028 gibt es eine Reifenbindung gem. Betriebserlaubnis. Bei meiner R100RS Bj. 83 Variante 10900000 gibt es keine Reifenbindung. Der Unterschied liegt in der Zulassung. Bj 82 hatte eine deutsche Zulassung Bj. 83 hat eine europäische Zulassung.

Gruß
Walter

rotekuh
30.05.2008, 20:34
...also laut BMW darf ich nur Continental oder Metzeler fahren ?( ?(

zur Zeit fahre ich ja ohnehin eine andere Marke, nämlich Michelin ::-))

... kann mich auch nicht erinnern, dass mein Tüv-Prüfer jemals die Marke genauer untersucht hätte (der wöchentliche Prüfer beim VAG um die Ecke).
Der war sowieso immer in 10 Min fertig.

Was denkt ihr, kann ich die BT45 aufziehn... ?(

Race-Track
31.05.2008, 10:33
ist jaaa kooooomisch bei meiner rs bj 88 ist auch nichts mit reifenbindung kann da fahren was ich will hauptsache die größen stimmen. schöne grüße von der weser dieter

rotekuh
31.05.2008, 11:07
So, bevor sich jemand den Kopf zerbricht... :D
...hab ich aus "dem andern Forum" ´ne ganz plausible Erklärung bekommen:
Zitat:
geht es um den alten KFZ-Schein oder die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)?
Falls letzteres, dann ist wahrscheinlich in deinem Sinne alles ok.

Hintergrund:
1. die alten 2V-Boxer (ich weiß aber nicht, bis zu welchem Baujahr) haben keine Fabrikatsbindung, sondern nur Reifengrößen vorgegeben
(z.B. meine beiden aus Bj. 81 und 83)
2. die neuen Fahrzeugpapiere (Zul-Besch Teil I und II) können standardmäßig nur EINE Größe jeweils für vorn und hinten aufnehmen; falls bei einem Möppi aber in den alten Unterlagen ZWEI (oder gar mehr) Größen jeweils für vorn und/oder hinten eingetragen waren, dann übernehmen die Zulassungsstellen nur die erste Größenangabe in die Zul-Besch Teil I und geben in den Bemerkungen (Feld 22) zusatzlich an "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" (war bei meinem 2V-Boxer aus 83 so; meine 81er hat übrigens von Haus aus nur eine Größe, dort fehlt dieser Eintrag; Anm.: für beide habe ich die neuen Zul-Bescheinigungen); ist also eine Pauschalformulierung; blöde Formulierung, aber ist halt so (habe extra nach Umschreibung nachgefragt)
Zitat Ende

...da ich den neuen FZschein habe, bezieht sich Formulierung also nur auf die Reifengrößen, werde aber sicherheitshalber nochmal beim TÜV nachfragen.

ub.1
31.05.2008, 11:34
Hallo Hans-Ulrich,

wichtig ist, dass vom Reifenhersteller eine Freigabe für dein Fahrzeug existiert. Der TÜV müsste eine solche Liste haben, einfacher (für den TÜV ;) und für dich) ist es, wenn du beim Hersteller direkt nachfragst. Bei Michelin (ich fahre den Anakee auf meiner GS) kann man sich die Freigabe kostenlos von der Website runterladen und ausdrucken, ich denke, das geht bei den meisten anderen Herstellern auch. Der Reifenhändler deines Vertrauens kann dir dabei sicher auch behilflich sein.
Dann bist du im Zweifelsfall auf der sicheren Seite.
Ich habe übrigens denselben Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, aber da hat bisher niemand beim TÜV deswegen nachgefragt oder geschaut. Hauptsache, der Geschwindigkeitsindex, die Tragfähigkeit und die Reifengröße stimmen.

LausbubNRW63
01.06.2008, 14:49
Vorderrad: MTH 2,50 x 18 . . .90/90 - 1851 schlauchlos
Hinterrad: MTH 2,50 x 18 E. . . 120/90-1865 schlauchlos



hallo hans-ulrich,
schau mal bei www.bridgestone.de und deren reifenfinder nach. da wirst du sowohl für die 80er als auch die 100er die entsprechenden hinweise finden.
teilweise sind ausdruckbare bescheinigungen für tüv oder zum mitführen abgelegt.
90/90 und 120/90 varianten sind dabei.
also teu teu teu ...
die reifen sind nämlich wirklcih gut.
liebe grüsse manfred

MM
01.06.2008, 15:50
Die Bescheinigung von Bridgestone sowie weitere Gutachten und Infos zum Thema findet ihr übrigens
in der Datenbank.