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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reifen für R100R



wufde
16.06.2008, 13:47
Hallo

Nachdem ich alle Unterlagen zusammen hatte machte ich mich auf zum Tuv um den Meteler Lasertec in 130/80-17 H eintragen zulassen.

Was soll ich sagen. Der Freundliche Herr vom Tüv hat mir die Reifenbindung nun ganz heraus genommen. Ich kann jetz also alles fahren.

Reifengröße vorne 110/80-18 H
Reifengröße hinten 130/80-17 H



Der Lasertec fährt sich meiner Meinung nach sehr ausgewogen. Sowohl im trockenen als auch im Nassen.

Laßt aber die Finger vom Lasertec in 140/80-17 V, denn dieser hat nur ca.2000km !! gehalten.

Dem 130er sieht man jetzt nach ca.700km davon 150km Nordschleife noch nichts an.

Gruß Kai

Nepomuk
18.06.2008, 05:59
Hallo Kai,
welches Baujahr ist Deine Q?
Bei meiner R100R, BJ92, ist die Hinterradreifengröße mit 140/80VB17 im Schein eingetragen.
Laut TÜV darf ich ohne Freigabe und Umtragung keinen 130 fahren (wollte den BT45 in 130)
Im Punkt 22 steht: Reifenfabrikastbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
Und da ich keine Freigabe für den 130 gefunden hatte, auch nicht mit Hilfe vom freundlichen Menschen vom TÜV, wurde es halt wieder der 140er.
Schönen Tag
Helmut

BMW-Max
18.06.2008, 06:21
Hallo Helmut!

Die Freigabe für den 130er BT 45 bekommst du direkt bei

Bridgestone.

Diese Bescheinigung muß noch vom Reifenhändler bei Montage

unterschrieben und dann immer mitgeführt werden.

Gruß aus Bayern

Max

Nepomuk
19.06.2008, 05:41
Danke Max!
Gruß Helmut

wufde
20.06.2008, 05:59
Hallo Nepumuk

Eigentlich ist alles schon beantwortet. Die Freigabe von Bridstone erhälst du im Internet auf der Bridstoneseite.

Aber Achtung! Wenn noch kein Reifen in der Größe 130 eingetragen ist weis ich nicht ob du dann mit der Freigabe von Bridstone einen fahren darft. Mach dich da mal schlau nicht dass du plötzlich mit der Polizei Ärger hast. Ich würde mal eine E-Mail an Bridstone mit der Frage senden.Ob du den 130 fahren darfst auch wenn diese Größe noch nicht eingetragen ist.

Es gab mal vom Bmw eine Reifenfreigabe für den Metzeler Me55 in 130/80-18H für hinten. Mit dieser Freigabe kannst du den Reifen beim Tüv eintragen lassen. Aber dafür muß der Reifen normalerweise montiert sein. Und den Gibt es nicht mehr. Der Nachfolger ist der Lasertec von Mezeler. Die Freigabe wird es noch von BMW geben.Sprech deinen Händler an. Ansonsten habe ich diese noch.

Bei den Reifenfreigaben von Metzeler ist er aber auch aufgeführt. Schau doch einfach mal auf der Seite von Meteler vorbei. Oder ruf an. Die sind da sehr nett.

Nepomuk
20.06.2008, 07:33
Hallo Kai,
die Freigabe aus dem Internet von Bridgestone hab ich bereits.
Mit der war ich beim TÜV. Der dortige Sachbearbeiter sagte mir, dass mir die Freigabe nichts nützt, da bei mir nur die Reifengröße 140 eingetragen ist. Ich könnte den 130 nur mit einer Eintragung fahren.
Wäre aber kein Problem, kostet halt...
Mal sehen was ich beim nächsten Reifenwechsel mache.
Danke an alle!
Schönes Wochenende
Helmut

Andres
20.06.2008, 10:46
Hallo Helmut,

nachdem ich vorletztes Jahr bei Umrüstung auf den 130er BT 45 noch eine Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO machen mußte (kostete ca. 20 EUR), wurde mir beim letzten Reifenwechsel nun diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 19.02.2008 von Bridgestone in die Hand gedrückt:

http://freigaben.motorrad-daten.de/BMW/R80R_R100R_247E_Bridgestone.pdf

Demnach - und so wurde mir das auch gesagt - könnte man nun auf 130er BT 45 auch einfach ohne Änderungsabnahme/Eintragung umrüsten.

Vielleicht hilft das ja weiter.

Nepomuk
20.06.2008, 11:47
Hallo Andreas,
genau mit dieser Freigabe von Bridgestone war ich beim TÜV.
Siehe mein voriges Posting.
Und nun...?
Ich liebe es wenn ein Plan funktioniert...
Schönes Wochenende
Helmut

mk66
20.06.2008, 13:22
Original von Nepomuk
genau mit dieser Freigabe von Bridgestone war ich beim TÜV.
Siehe mein voriges Posting.
Und nun...?


zu einem anderen TüV oder besser noch zu einem freien KFZ-SV gehen (z.B. GTÜ) wo der Sachverständige auch "Sachverstand" hat.

Ich hab an beiden R100R den 130er eingetragen, würde das aber nicht mehr tun. Wenn es damals schon diese Unbedenklichkeitsbescheinigung gegeben hätte, in der ganz klar drinsteht, dass keine Änderungsabnahme erforderlich ist, hätte ich den 130 nie eintragen lassen. In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung) steht eh nur noch die größte Reifengröße drin. Für die Rennleitung kann man ja den Zettel von Bridgestone mitführen. Und wenn es dem "TüV" nicht gefällt, dann fährt man halt zur HU woanders hin. Letzteres würde ich eh´empfehlen. Zu den Herren vom Dampfkesselprüfverein fahre ich nur noch wenn es unbedingt sein muss (Einzelabnahme). Und das dann mit höchstem Wiederwillen.

Grüße
Marcus.

Andres
20.06.2008, 13:46
Hallo Helmut,

in meiner Bescheinigung über die Anbauabnahme von 2006 vom TÜV Süd steht ausdrücklich drin, dass eine Änderung der Zulassungsbehörde (erst) bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden sei, eine sofortige Eintragung sei nicht nötig. Das hatte mir auch der Prüfer so gesagt. Ich muss lediglich diese Bescheinigung mitführen, was ich auch in Kopie mache. Wenn es Dir hilft kann ich das Ding mal einscannen und mailen.

Eine Eintragung in den Papieren ist bei mir also nicht erfolgt, ich habe nur die Bescheinigung.

Beim letzten TÜV im April 2008 wollte der Prüfer den Wisch nicht mal sehen, er wisse von der allg. Freigabe ::-)).

Also Plan A: Nochmal mit dem TÜV reden, ggf.falls unter Vorlage meiner Bescheinigung, falls "njet" ggf. die 20 EUR für die Anbaubescheinigung investieren X(

oder Plan B ;;-): Vielleicht mal bei der DEKRA oder sonstigen Sachverständigen versuchen?

Plan C: Die Pelle drauf und die neue Bridgestone-Bescheinigung mitführen ;).

Faites vos jeux...

Gleichfalls schönes Wochenende und

der_Jo
26.09.2012, 22:41
auch wenn schon etwas älter...

aber warum wollt Ihr unbedingt den 130er draufziehen??

Danke

BTW

Welche Reifenpaarung ist nun am ehesten zu empfehlen??

JIMCAT
26.09.2012, 23:16
Dummerweise hat BMW bei diesem Modell eine für die Reifenbreite viel zu schmale Felge verbaut.
Die 2,5 Zoll Felge ist gerade mal für eine 120er Reifenbreite richtig.
Beim 140er wird der Reifen so stark gekrümmt dass die Reifenaufstandfläche kaum größer als bei einem 120er ist.
Und das dadurch weit in die Seitenflanken reichende Profil weitgehend nie genützt werden kann.
Außerdem ist der Geschwindigkeitsindex V -240Kmh unnötig,und verteuert nur den Reifen.
Der Bridgestone in 130er Breite und Geschwindigkeitsindex H-210 ist hier mehr als ausreichend.
Obwohl auch dem eine breitere Felge mit mindestens 3 Zoll besser passen würde.
Von Bridgestone gibt es für den BT 45 eine Freigabe für 130/80-17H und 110/80-18H.

mk66
26.09.2012, 23:23
Hallo,

das Thema ist schon so alt wie die R100R.


Wie Fritz schon geschrieben hat:
Der 140er wird durch die enge Felge in eine recht spitze Kontur gezogen, verschleißt dadurch viel zu schnell. BMW hat damals hinten eine zu schmale Felge (2.5", gleiche Breite wie vorne) für den 140er Reifen verbaut. Der 140er braucht aber eigentlich eine 3,5" Felge.

Der 130er passt zur Felgenbreite. BMW hat den Umrüstung auf 130er Reifen schon Anfang der 90er freigegeben, nachdem es massive Beschwerden der Kunden in Bezug auf die Haltbarkeit des 140er gegeben hat.
Da gab´s damals auch einen sehr interessanten Bericht in der "Motorrad" dazu, in der sogar Helmuth Dähne (damals bei Metzeler zuständig) die positiven Wirkungen der Umrüstung bestätigt hat. Metzeler hatte BMW für den vermutlich aus Marketinggründen oder Optik verbauten 140er auf der zu schmalen 2.5" Felge eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Als Privatmann würde man so einen Unfug möglicherweise gar nicht eingetragen bekommen.

Der 130er hält länger, fährt meist einen Ticken handlicher und ist günstiger. Von den vielen, die die R100R auf einen 130er umgerüstet haben, gibt es nur ganz wenige, die mit dem 140er zufriedener waren.

Grüße
Marcus

der_Jo
26.09.2012, 23:34
ok, gut zu wissen.

Meine Metzler sehen zwar gut aus- sind aber von 2001 :D

Danke schon mal dafür!

Graureiher
27.09.2012, 06:40
Moin zusammen,

siehe in der Zeile 4. Nach dieser Bescheinigung hat der freundlich Dekra-Mitarbeiter gar nicht gefragt.

Gruß, Berndt

Florian
27.09.2012, 18:31
Im Anhang die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den 130er Hinterreifen von BMW selbst.
Diese ist allerdings beschränkt auf den längst nicht mehr produzierten Metzeler ME33/ME55 und stammt von Anfang der 90er-Jahre.

Mit diesem Papier ließ ich mir damals die alternative Reifengröße ein– und dann (ein paar Jahre später) die Markenbindung austragen.

Gruß,
Florian

DirkR100R
27.09.2012, 21:12
Danke für diese super Erklärung, Marcus.
Und warum soll man dann beim 130er noch diese Kunststoffscheibe zur Begrenzung des Federwegs einbauen?
Hat der 130er Reifen nicht nur eine geringere Breite, sondern auch einen größeren Durchmesser?
Was passiert, wenn man es nicht macht?

Gruß Dirk

Quintus005
27.09.2012, 21:14
Und warum musste damals der Federweg begrenzt werden? Und heute nicht mehr?

Ich fahre übrigens den Avon roaadrider AM26 als 140er und bin sowohl mit der Handlichkeit als auch mit der Laufleistung (bisher) zufrieden. Ich hatte vorher den BT45 als 130er und fand den sehr kurzlebig und sehr schmal.

Quintus005
27.09.2012, 21:15
Ah...zwei Doofe,...ein Gedanke.

der_Jo
27.09.2012, 21:33
verstehe ich nicht, was für Scheibe??

Quintus005
27.09.2012, 21:37
Eben. Steht heute in keiner mir bekannten Unbedenklichkeitsbescheinigung der 130er.

der_Jo
27.09.2012, 21:52
was ist denn nun richtig??

Danke

JIMCAT
27.09.2012, 22:22
Ich sehe bei einem 130/80-17 der ja niederer,und somit im Gesamturchmesser auch kleiner ist als der 140er, keinen Sinn diese Scheibe,die ja eine Berührung mit dem Kotschützer verhindern soll einzubauen.
Aber so weit ich mich erinnere wurde damals auch die Reifendimension 130/90-17 verbaut,und da machte bei der größerender Reifenhöhe der Einbau der Distanzscheibe durchaus Sinn.

Edit;In der Freigabe des BT 45 in 130/80-17 wird die Scheibe nicht erwähnt.

der_Jo
28.09.2012, 20:26
welchen Reifen soll man denn nun auf der Serienfelge am besten nehmen??
130 oder 140??

Danke

Detlev
28.09.2012, 20:37
130 :bitte:

Quintus005
30.09.2012, 21:48
Oder den 140er Avon!

BMW-Hans
30.09.2012, 21:54
Hallo,

warum gerade den Avon???

JIMCAT
30.09.2012, 21:55
Oder den 140er Avon!

Hast Du die Beiträge #1, #12 und #13 nicht gelesen? :---)

Quintus005
30.09.2012, 21:58
Nach meiner Erfahrung im Vergleich mit dem 140er BT45 nicht so kurzlebig. Der Avon sieht finde ich auch nicht so "spitz" in der Mitte aus. Hängt wahrscheinlich zusammen.

Quintus005
30.09.2012, 22:06
@ fritz:
Gerade die Argumentationen aus den genannten Beiträgen scheinen auf den 140er Avon nicht so extrem zuzutreffen. Daher ist er für mich auf jeden Fall dem 130 BT45 vorzuziehen. Zumal der dazugehörige Vorderreifen keine Sägezähne ausbildet. Die bulligere Optik, welche m.E. besser zur R passt, mal ausser acht gelassen.

JIMCAT
30.09.2012, 23:47
Hallo Christian
Da magst Du schon recht haben.
Es gibt da schon Unterschiede zwischen den verschiedenen Reifenfabrikaten.
Ich habe die Erfahrung mit dem Conti GO in 140er Größe gemacht,der mit 144mm relativ breit ist und eine nicht so stark gekrümmte Lauffläche wie der BT45 in 130 aufweist,und damit auch mehr Gummi auf den Asphalt bringt.
Der BT45 ist in 130 etwas handlicher und präzieser im Kurvenverhalten,erreicht aber nicht die Laufleistung des Conti von 5800 Km.

Grunzer
01.10.2012, 14:26
Will keinen Oberlehrerton anschlagen, aber ob Ihrs glaubt, oder nicht:
Mein Tüvler wollte die Kunsstoffscheibe sehen, die bei der aktuellen Freigabe Nr. 9 auf der Metzlerer-Seite wieder dabei ist (bei Nummer 8 dagegen nicht ?().
http://www.metzeler.com/site/tyre/downloadPdf.htm?homeSiteLocale=de/de&homologationId=461092&errorPage=/site/de/service/no-fitment-pdf.html

Ob diese Sinn macht, will ich nicht diskutieren. Angesichts des überschaubaren Kosten- und Arbeitsaufwands habe ich sie montiert.

Quintus005
01.10.2012, 20:46
Das glaub ich ungesehen. Der Tüvvi will eben das sehen, was in der Freigabe steht. Macht ja auch Sinn. Die Scheibe macht wohl eher keinen Sinn. Nur dass das heute mal in einer Bescheinigung drinsteht und mal nicht ist komisch.

Quintus005
01.10.2012, 20:52
Nochmal ein Gedanke zur Nacht:
Dass der 130er Reifen durch den geringeren Durchmesser im Kotflügel schleift ist ja ausgeschlossen, ob mit oder ohne Scheibe.
Aber vielleicht ist ohne Scheibe die Bodenfreiheit bei voller Einfederung zu gering oder nicht mehr da. Dann kann die Scheibe helfen. Allerdings glaube ich, dass man bei der vollen Einfederung des Federbeines andere Probleme hat als mit dem Hauptständer oder dem Sammler aufzusetzen.

Willio
05.10.2012, 10:09
Hallo Ihr R100R Fahrer,
da mich das Thema selbst beschäftigt, habe ich mich auf den Weg zum :] gemacht. Nach einem kurzem Gespräch bekam ich diese Freistellung für die R100R. Für mich ist eigentlich alles klar:hurra:

Gruß aus HH
Willio

eddiek
05.10.2012, 11:19
Hallo Ihr R100R Fahrer,
da mich das Thema selbst beschäftigt, habe ich mich auf den Weg zum :] gemacht. Nach einem kurzem Gespräch bekam ich diese Freistellung für die R100R. Für mich ist eigentlich alles klar:hurra:

Gruß aus HH
Willio

Hallo Willio,

Freu dich nicht zu früh.

Die Freigabe gilt für den lasertec und erfordert falls 130/80 noch nicht eingetragen ist eine Eintragung .

Der Vollständigkeit halber hier nochmal die Freigabe für den BT 45.

Der darf in 130/80 mit dieser Freigabe EINTRAGUNGSFREI gefahren werden.

http://freigaben.motorrad-daten.de/BMW/R80R_R100R_247E_Bridgestone.pdf

Andreas

küstenkind
31.03.2014, 12:38
Hallo zusammen!

Ich habe auf der R100R auch den Bridgestone Typ 130/80 - 17 M/C 65H tl BT45R montiert.
Bei der heutigen TÜV Untersuchung verweigerte der TÜV Prüfer die Plakette mit dem Hinweis auf eine „nicht nachgewiesene Zulässigkeit“ des Reifens, trotz der vorhandenen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Die mitgeführte Bescheinigung sei nur vom Reifenhersteller und stelle rechtlich kein Prüfnachweis dar.

Gibt es noch eine Unterlage/Dokumentation aufgrund der TÜV-Prüfer die Abnahme dennoch durchführen kann?

Gruß
Torsten

R100R/G
31.03.2014, 19:53
Hallo zusammen!

Ich habe auf der R100R auch den Bridgestone Typ 130/80 - 17 M/C 65H tl BT45R montiert.
Bei der heutigen TÜV Untersuchung verweigerte der TÜV Prüfer die Plakette mit dem Hinweis auf eine „nicht nachgewiesene Zulässigkeit“ des Reifens, trotz der vorhandenen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Die mitgeführte Bescheinigung sei nur vom Reifenhersteller und stelle rechtlich kein Prüfnachweis dar.

Gibt es noch eine Unterlage/Dokumentation aufgrund der TÜV-Prüfer die Abnahme dennoch durchführen kann?

Gruß
Torsten

Dieses Verhalten des Inschenjörs ist mir völlig fremd. Was ich gelernt habe ist folgendes: Montiert werden darf erstmal nur, was im Schein steht (jaja, altes Wissen, denn jetzt gibt's ja die Zulassungsbescheinigung Teil I - da mag das anders sein). Findet man einen Reifenhersteller, der dir für dein Mopped Gummis verkaufen will und das auch noch technisch für iO hält, gibt er Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in die Hand (die muss möglicherweise noch von Branchenbeteiligten unterschrieben werden) mit der du diese Reifen legalisierst. Vor dem Herrn Inschenjör wie vor dem Freund und Helfer. Manchmal gips dazu noch Nebenbedingungen wie die schon erwähnte Plastikscheibe für die Federwegbegrenzung oder ein Mindestluftdruck oder was auch immer dem Reifenhersteller einfällt. Das führt für den Inschenjör und noch mehr für den FuH meist zu weit und wird häufig nicht überprüft. Damit ist dann gut und du bekommst einen neuen bunten Aufkleber aufs Alublech.

Eintragen in den Schein macht der Inschenjör übrigens nicht, der nimmt sich höchstens den Brief (die Zul... Teil II) vor, von dem dann die Zulassungsstelle eine "Abschrift" erstellt, nämlich den Schein (früher jedenfalls, heute bekommst du komplett neue Papiere). Haufen Geld für paar Zeilen Text. Mir hat mal ein Inschenjör gesagt: ist nicht nötig und auch nicht zielführend, weil es die Reifen (bestes Beispiel Metzeler ME55 - ME550 - Lasertec) oft schon bald nicht mehr zu kaufen gibt und die Eintragungen dann unnötig die Papiere länger machen.

In einem anderen Zusammenhang habe ich übrigens beim TÜV gelernt, dass das Wort Sachverständiger mit dem Wort Sachverstand nur sprachlich, nicht aber technisch etwas gemeinsam hat. :evil: Ich vermute, dass diese Tatsache für das Verhalten des Inschenjörs verantwortlich war.

Schönen Gruß aus Bamberg

Rainer, R 100 R '92

eddiek
31.03.2014, 21:36
Namds,

nimm das hier http://www.mf-erzgebirge.webfahrer.de/Technisches/Motorradbereifung1.pdf

und die oben von mir verlinkte Freigabe mit und verlange eine kostenlos Nachuntersuchung und Anbringung der Plakette.

Es müsste sich schon in allerjüngster Zeit was geändert haben und dann hätte Brückenstein die Freigabe sicherlich umformuliert.

Andreas


Hallo zusammen!

Ich habe auf der R100R auch den Bridgestone Typ 130/80 - 17 M/C 65H tl BT45R montiert.
Bei der heutigen TÜV Untersuchung verweigerte der TÜV Prüfer die Plakette mit dem Hinweis auf eine „nicht nachgewiesene Zulässigkeit“ des Reifens, trotz der vorhandenen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Die mitgeführte Bescheinigung sei nur vom Reifenhersteller und stelle rechtlich kein Prüfnachweis dar.

Gibt es noch eine Unterlage/Dokumentation aufgrund der TÜV-Prüfer die Abnahme dennoch durchführen kann?

Gruß
Torsten

küstenkind
01.04.2014, 06:39
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Der TÜVler hat nach laaaangen Diskussionen und Nachprüfgebühr meine BMW gestempelt. - Das nimmt er auf "seine Kappe".
Mittlerweile ist aber auch mein Ergeiz entfacht. Ich habe Kontakt zu Bridgestone Deutschland und der BMW Group Classic aufgenommen. Beide sind über das vorgehen sehr verwundert und wollen die Grundlage für die Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wissen.
- Das habe ich nun beim TÜV Nord Dachverband nachgefragt und alle meine Bescheinigungen angezogen. - Mal sehen was die sagen.

Ich werde weiter berichten.

Viele Grüße
Torsten

eddiek
01.04.2014, 10:22
Tach,

das Zögern des Prüfers kommt daher, dass die Bridgestone Bescheinigung für die RR eine der wenigen Bescheinigungen des Reifenherstellers ist, in denen der Reifenhersteller eine andere als die eingetragenen Reifengrössen freigibt.

Normalerweise ist das Sache des Fahrzeugherstellers, durch irgendeinen EU-Paragrafen oder so ähnlich darf das auch der Reifenhersteller, wenn die Richtigen "Stichworte" in der Freigabe stehen.

Bridgestone hat sich dankenswerterweise auch in anderen Fällen mit den BT 45 Freigaben um die Qühe verdient gemacht.



Andreas

Graureiher
01.04.2014, 11:44
Der TÜVler hat nach laaaangen Diskussionen und Nachprüfgebühr meine BMW gestempelt. - Das nimmt er auf "seine Kappe".
Mittlerweile ist aber auch mein Ergeiz entfacht. Ich habe Kontakt zu Bridgestone Deutschland und der BMW Group Classic aufgenommen. Beide sind über das vorgehen sehr verwundert und wollen die Grundlage für die Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wissen.
- Das habe ich nun beim TÜV Nord Dachverband nachgefragt und alle meine Bescheinigungen angezogen. - Mal sehen was die sagen.

Hallo zusammen,

ich verstehe das überhaupt nicht. Es gibt doch seit 2006 das anhängende Gutachten für den BT45 in 130 und 140.

Sogar Conti hat es fertiggebracht, den GO in 130 und 140 freizugeben.

Grüßle, Berndt

michelino
10.04.2014, 10:48
Hallo,

ich komme gerade mit meiner R100R erfolgreich vom TÜV und habe ohne Probleme den BT 45 130/80-17 65 H eingetragen bekommen.

Überhaupt waren die Herren dort sehr freundlich und wohlgesonnen.
Fehling-Lenker (obwohl keine ABE Nr. sichtbar) und Wilbers Federbein wurden ebenfalls problemlos eingetragen.

Kaffee und lockeren Spruch gab es dort auch noch umsonst, alles bestens.

Einziger Wehrmutstropfen 152,15 € Gebühren;(

Graureiher
10.04.2014, 11:15
...ich komme gerade mit meiner R100R erfolgreich vom TÜV und habe ohne Probleme den BT 45 130/80-17 65 H eingetragen bekommen...

Eine Eintragung ist nicht erforderlich, in der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht folgender Zusatz:
.................................................. .................................................. .....
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft.
Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 oder 97/24/EG.
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite
einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar,
somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.
.................................................. .................................................. ............

Grüßle, Berndt

michelino
10.04.2014, 11:18
aber ich wollte doch eine Eintragung , weil ich keine Lust auf das Mitführen von ABE´s habe....:bitte:

Graureiher
10.04.2014, 11:24
aber ich wollte doch eine Eintragung , weil ich keine Lust auf das Mitführen von ABE´s habe....:bitte:

Ich würde eher ein DIN A4-Blatt in der Werkzeugschale mitnehmen, als unnötig zu löhnen. Für den ContiGO gibt´s das übrigens in Scheckkartengröße.

Grüßle, Berndt