PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reifenfabrikatsbindung



Penny
14.07.2012, 22:36
Seit einem Jahr fahre ich eine R65 Typ 247, die vorher 4 Jahre abgemeldet und 6 Jahre vorher von einem Rentner nur ca. 2000 km gefahren wurde. Entsprechend alt sind die Reifen und sollen nun ersetzt werden. Nun schaue ich in den KFZ-Schein und finde dort den Eintrag

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

Diesen Eintrag gibt es weder im alten KFZ-Brief, noch in der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil II" (neuer Brief), nur im neuen Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Folglich muss sich die Zulassungsstelle diesen Zusatz bei der Neuzulassung letztes Jahr "ausgedacht" haben.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, hat BMW 1986 kein Fabrikat vorgeschrieben, man durfte alles fahren, was der Größe entsprach. Nun muss ich eine Bindung in der "Betriebserlaubnis" beachten.

Was aber bitte ist die "Betriebserlaubnis" und woher bekomme ich die. Der alte KFZ-Brief kann ja nicht gemeint sein. Oder kriegt man den Eintrag wieder raus?

Ich hab im Internet von Bridgestone für den BT45 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefunden. Pirelli/Metzeler geben an, dass BMW keine Farbrikatsbindung/Typbindung habe, geben aber auch eine Unbedenklichkeitserklärung für 2-3 Modelle ab.

Irgendwie will ich mich aber gern frei entscheiden wollen, selbst wenn es dann wohl der BT45 wird.

MM
14.07.2012, 23:13
Gemeint ist hier die ABE des Motorrads, in deinem Fall die A339/2 Nachtrag 1 bzw. 2. Dort steht definitiv nichts von Fabrikatsbindung drin, war auch zu dieser Zeit kein Thema.
Geh zu deiner Zulassungsstelle und fordere sie auf, ihren Fehler zu korrigieren -und zwar für dich kostenfrei. Wenn die Schwierigkeiten machen, meld dich per PN bei mir.

Luggi
15.07.2012, 06:42
Dieser Eintrag wird automatisch vom System vorgenommen und wird immer nur dann abgeändert, wenn die Papiere was anderes hergeben.

Dürfte aber hier kein Problem sein, denn es heißt ja "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" und wenn da nichts eingetragen ist, was der Fall sein dürfte, muß Du dich da auch an nix halten.

In Deiem Fall langt es also aus wenn Du die eintragenen Größen beachtest. Du könnest sogar vorne und hinten unterschiedliche Fabrikate fahren.

Eigentlich ein Idealfall, da keine Fabrikatsbindung vorhanden....

Nichtraucher
15.07.2012, 06:55
Moin,

in den Papieren meiner R100R steht der Satz auch und in der Betriebanleitung stehen der Reifentyp und die Größe. Gab Palaver bei der HU, weil die zusätzlich noch eine Freigabe wollten.
Hab ich nicht eingesehen, da ich die BA ja beachtet und dabei hatte und dann doch die Plakette bekommen.

Für jeden anderen Reifen gibts ab Händler eine Freigabe, die ist mitzüführen, wie auch der letzte HU-Bericht. Bald gehts nicht mehr ohne Aktenköfferchen....

Willy

Luggi
15.07.2012, 07:07
Man kann auch so, aber ich hab´s dann nur mit der Einschränkung "von einem Hersteller". Zumindest kann ich jetzt verschiedene Typen eines Herstellers fahren und das langt mir.:]

mk66
15.07.2012, 08:27
Man kann auch so, aber ich hab´s dann nur mit der Einschränkung "von einem Hersteller". Zumindest kann ich jetzt verschiedene Typen eines Herstellers fahren und das langt mir.:]

Wobei man der Vollständigkeit wegen ergänzen muss: Wie an anderer Stelle schon mal ausführlicher diskutiert, trägt das in der Form bei der R100R wegen der besonderen Bauweise der Serienreifen nicht jeder TÜV ein (beim Tüv Süd eher weniger, wenn man nicht gerade Glück hat). Da habt ihr es im Norden ausnahmnsweise mal eindeutig schöner ;) :D

Grüße
Marcus

ub.1
15.07.2012, 08:32
Moin,

in den Papieren meiner R100R steht der Satz auch und in der Betriebanleitung stehen der Reifentyp und die Größe. Gab Palaver bei der HU, weil die zusätzlich noch eine Freigabe wollten.
Hab ich nicht eingesehen, da ich die BA ja beachtet und dabei hatte und dann doch die Plakette bekommen.

Für jeden anderen Reifen gibts ab Händler eine Freigabe, die ist mitzüführen, wie auch der letzte HU-Bericht. Bald gehts nicht mehr ohne Aktenköfferchen....

Willy

Willy, es geht um die Betriebserlaubnis, nicht die Betriebsanleitung. Das ist ein recht großer Unterschied! :oberl: ;)
Wobei die Prüfer beim TÜV auch die Möglichkeit haben, in ihrem Computer nach zu schauen, wenn etwas unklar oder dem Prüfer unbekannt ist.
Und die Freigabe des Herstellers ist tatsächlich mit zu führen, das steht sogar extra drauf und erspart unnötigen Stress bei Kontrollen. Deshalb liebe ich meinen PD-Tank mit dem abschließbaren Fach. :D

Nichtraucher
15.07.2012, 09:08
Moin,

eine Betriebserlaubnis habe ich nicht, nur eine Zulassung und die Betriebsanleitung, daher dachte ich an einen Schreibfehler. Wie soll ich das also kontrollieren?

Gruß
Willy

MM
15.07.2012, 09:33
Die Betriebserlaubnis liegt dir als Halter nicht vor.
Es handelt sich -wie von mir oben erwähnt- um die ABE, die der Hersteller vom KBA bekommen hat.
In dem Fall ist das die B791/2 von 1991, die Reifen von Metzeler vorschreibt (die es so heute nicht mehr gibt). In diesem Fall ist der Vermerk "Fabrikatsbindung..." also korrekt und es sind aktuelle Freigaben der Reifenhersteller nötig.

ub.1
15.07.2012, 09:38
Moin,

eine Betriebserlaubnis habe ich nicht, nur eine Zulassung und die Betriebsanleitung, daher dachte ich an einen Schreibfehler. Wie soll ich das also kontrollieren?

Gruß
Willy

Klar, die Betriebserlaubnis in schriftlicher Form (bzw. eine Kopie davon) bekommt man leider nicht beim Kauf des Fahrzeugs ausgehändigt. Aber der Prüfer hat die Möglichkeit, in seinem Computer nach zu schauen. Und dann wäre da eben noch die Freigabe des Reifenherstellers, die man in schriftlicher Form bekommt und mitführen soll. Die hat bisher (zumindest bei mir) immer gereichtl bei der HU.

Edit: Michael war schneller und ausführlicher! ;)

Nichtraucher
15.07.2012, 10:56
Moin,

drollig ist das schon.

Da kauf man ein Krad, wirft einen Blick in die Betriebsanleitung, die man ja hat, liest dort nach, ME33/ME55A, schaut auf die Reifen, alles prima und fährt zur HU.
Dort erfährt man, eine Freigabe sei vonnöten...und darf, mit erheblichen Mängeln, wieder abfahren. Dies fließt natürlich als grober technischer Mangel in die Statistik und irgend wo ein Politiker will die Jahresprüfung für alle älteren Fahrzeuge. Ist doch alles eine große Verarsche zur Abzockerei! :schimpf:

Hab ich ja damals Glück gehabt, jetzt die Anbahme war, da Freigabe für BT45 vorhanden, mängelfrei.

Gruß
Willy

Luggi
15.07.2012, 11:16
Die Betriebserlaubnis liegt dir als Halter nicht vor.
Es handelt sich -wie von mir oben erwähnt- um die ABE, die der Hersteller vom KBA bekommen hat.
In dem Fall ist das die B791/2 von 1991, die Reifen von Metzeler vorschreibt (die es so heute nicht mehr gibt). In diesem Fall ist der Vermerk "Fabrikatsbindung..." also korrekt und es sind aktuelle Freigaben der Reifenhersteller nötig.

Im Falle diese Typs ist das Fahren ohne Freigabe eines Reifenherstellers oder definierten Eintrag in die Fahrzeugpapiere gar nicht mehr möglich.

http://www.bmw-motorrad.de/de/de/services/tyres/data/tyres_data/R_100_R-0486_print.html

Insbesondere dann, wenn man hinten den 130iger fahren möchte.

Klaus S.
15.07.2012, 11:25
Bei meiner 89er GS stnad auch nix im alten Brief.Wegen anderer Anbauten habe ich dann vor zwei Jahren dieses EC ding bekommen.Und im Schein stand dann auch dieser Satz.
Also ich wieder zur Zulassung.Mir wurde erklärt das dies Automatisch so eingetragen wird wenn nix drinnsteht.Ich hab dann drauf bestanden den Ursprungszustand kostenfrei wieder herzustellen,wollte die Dame nicht.Erst mit Rücksprache des Amtsleiters wurde der Satz gestrichen.
Ich würde darauf auf jedenfall bestehen.Da man dann absolute freie Reifenwahl hat.Selbst unterschiedliche Hersteller Vorne Hinten sind dann kein Thema.

PS.Bei HU Termin mach ich immer gleiche Herstellerreifen drauf.Ich habe diese rumdiskutiererrei mit den Graukitteln satt.

Penny
15.07.2012, 12:11
Danke für die vielen Antworten. Der Satz kommt also wohl immer in den neuen Schein, wenn es keine Angabe im Brief gibt. Danach muss ich ja auch nur die Angaben in der ABE beachten. Sind da keine Angaben zu Reifenhersteller und -Typ drin, so kann ich halt alles fahren. Nun muss ich also nur noch rausbekommen, was denn in der ABE für mein Modell steht.
MM schrieb erst, es sei die "A339/2 Nachtrag 1 bzw. 2" wo keine Angabe drin sei. Später schrieb er dann, es sei die B791/2 von 1991, wo Metzler mit Typ eingetragen sei; das wäre dann aber eine ABE, die erst 5 Jahre nach Erstzulassung erteilt wurde.

Wo bekomme ich denn die nun tatsächlich für mein Fahrzeug geltende ABE her damit ich die beachten kann? Von BMW, vom TÜV oder von der Zulassungsstelle?

Meine Q ist eine R65, 20kw (27PS), Typ 247, Baujahr 1986.

MM
15.07.2012, 12:27
Meine Angaben waren schon richtig. ;)
Da du das Modell jetzt exakt spezifiziert hast, kann ich auch präzisieren:
ABE A339/2 Nachtrag 1.
(Nachtrag 2 bezieht sich auf die 35kW-Version).

Meine weitere Nennung war auf die R100R von Willy bezogen!

Für deine R65 gibt es definitiv keine Bindung ab Werk.

Penny
15.07.2012, 12:50
Danke MM. Damit ist für mich klar: Ich kann fahren, was ich will.

WILL ich einen Reifen fahren, für den es auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, so habe ich beim nächsten TÜV keinen Stress, denn im Zweifel kann ich ja das Blatt vorweisen. WILL ich einen anderen Reifen fahren, so geht das auch ohne Änderung des Scheins, im Zweifel wird nur längere Diskussion und Ärger anstehen.