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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beleuchtung 3 Rad



pit
19.07.2012, 18:31
Hallo Zusammen!
Für mein Gespann plane ich gerade die Beleuchtung. Was muß man eigentlich dort anbauen:nixw:? Zusätzlich will ich auf der rechten Seite noch einen Zusatzscheinwerfer montieren (nach vorne strahlend). Wie muß der geschaltet werden?
Ich habe ein Boot Steib s 500 - kann man da ein Klebekennzeichenschild auf den Kofferraumdeckel montieren? Oder kann man das Kennzeichen auch an der rechten (Bootseite) des Gespanns am dortigen Kotflügel befestigen?
Für die Originalitätsfraktion: Ist mir klar, dass das eigentlich nicht sein darf:---)..
Habt Ihr da irgendwelche Infos?
Grüße, Pit

R27
19.07.2012, 22:26
hi Pit,

was vorgeschrieben und erlaubt ist kannst in der StVZO nachlesen. http://www.stvzo.de/stvzo/B4.htm#49a Wenn auch manches ziemlich unverständlich geschrieben ist.

Gruß Hilmar

BMW-Guzzi
19.07.2012, 23:06
Moin Pit,

vielleicht hilft dir das weiter...

http://forum.2-ventiler.de/vbboard/showthread.php?23770-Brosch%FCre-Lichttechnische-Einrichtungen-von-GT%DC

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/broschuere_lte_2010-12.pdf

h2ovolli
19.07.2012, 23:58
Moin Pit,
Abblendlicht, 1x
Fernlicht, min.1x
Blinker, vorn, hinten, links wie rechts
Standlicht weiss, am Krad wie am Beiwagen nach vorn
Standlicht/Rücklicht rot, am Krad wie am Beiwagen, hinten
Bremslicht am Krad wie am Beiwagen
Rückstrahler am Krad wie am Beiwagen
Kennzeichenbeleuchtung
Zusatzscheinwerfer Fernlicht zusammen mit Fernlicht schalten
Zusatzscheinwerfer Nebel am mit Abblendlicht extra schaltbar
erstmal egal welches Baujahr, egal welche Zulassung, nach StVZo oder EG-Recht!
Es gibt natürlich Ausnahmen, z.B. Blinker, da geht bei Deinem Baujahr auch nur ein Blinker, der von vorn und hinten sichtbar ist (z.B. Ochsenaugen Hella)
Bremslicht muss auch erst nach einer bestimmten EZ sein (ob das Sinn macht, würde ich gar nicht erst bedenken!)
Richtige Abstände zueinander, vom Boden usw. sind auch noch zu beachten!
Und was weiß ich noch alles!;)

Urlaubsreife Grüße
Volli

pit
20.07.2012, 08:21
Jau, danke erst einmal!
Mal sehen, wie ich das umsetze. Klebenummerschild? Ich rufe sonst mal beim TÜV an. Ansonsten wird das Wetter ja jetzt besser, da mache ich mal einen Baustop, damit ich noch was für den Winter habe;;-) , sonst muß ich noch was neues starten...!
@ Volli: schönen Urlaub:wink1:, Grüß die Familie.
Pit

R27
20.07.2012, 12:38
hi Pit

Fernlicht darf im Hauptscheinwerfer und ein Zusatzscheinwerfer sein. Als Fernlicht, darf auch Abblendlicht und der Zusatzscheinwerfer 'brennen'. Soweit ich weiß müssen die Zusatzscheinwerfer möglichst nah am Hauptscheinwerfer montiert sein.
Blinker müssen erst nach EZ 1962 sein. Bremslicht nach 1988. Bei den Jahreszahlen bin ich mir nicht ganz sicher. Ein Ochsenauge am Lenkerende auf der Beiwagenseite ist nicht erlaubt. Dieser Blinker muss an den Beiwagen und darf wahrscheinlich kein Ochsenauge sein. Ich meine, wenn der Beiwagen jetzt montiert wird, ist das eine Erstzulassung und Bremslicht und Blinker müssen sein.

Gruß Hilmar

der niederrheiner
21.07.2012, 08:00
Hm, 'n O"chsenauge", senkrecht auf den BW Kotflügel sollte schon durchkommen. . .



Stephan

pit
21.07.2012, 08:47
Hm, 'n O"chsenauge", senkrecht auf den BW Kotflügel sollte schon durchkommen. . .



Stephan

Hallo Zusammen
Mmmh, das mit dem O- Auge ist schon einmal gut. Noch einmal zu dem Zusatzscheinwerfer: kann ich den auf der rechten Seite zu montierenden Scheinwerfer auch als Suchscheinwerfer einsetzen, also Funktion ohne in die sonstige Fahrzeugbeleuchtung einzugreifen?
PS: Das Gespann ist BJ 52, genau wie der Beiwagen.

R27
21.07.2012, 12:05
Hi Pit,

lies http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm '§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten'. Suchscheinwerfer dürfen nicht mehr als 35W haben und dürfen nur mit Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Wenn ich den Absatz richtig verstehe, darf aber auch der Nebelscheinwerfer an den Beiwagen. (Ich schrieb oben das der möglichst nah an den Hauptscheinwerfer muss.)




Gruß Hilmar