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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gespann Anzahl Sitzplätze bzw. 2 Kinder im Seitenwagen



BerndTKS
17.04.2014, 22:28
Liebe 2-Ventiler-Freunde,

mein R60/2-TR500 Gespann hat 3 Sitzplätze eingetragen. Ist dies hauptsächlich bezogen auf die Zuladung oder wirklich auf vorhandene Sitzplätze? Konkret, für hinten habe ich zwar ein Sitzbrötchen, aber aus optischen Gründen nicht montiert. Jetzt läßt sich zusätzlich auch noch die rechte hintere Fußraste nicht mehr nutzen, da ich die Batterie dorthin versetzt habe. Kann der Tüvprüfer mich jetzt dazu verdonnern, einen Sitzplatz austragen zu lassen oder kann ich rein rechtlich auch zB. zwei Kinder im Seitenwagen mitnehmen?
Kennt sich jemand da aus?

Danke im Voraus

Gruss
Bernd

Schiller
17.04.2014, 22:32
Hm.. wenn ich aus einem Omnibus alle Sitze ausbaue, dann passen eigentlich ja noch mehr Leute rein, weil der Bus erstens leichter ist und zweitens mangels Sitze ja mehr Volumen da ist.

Schäicher
18.04.2014, 06:23
Steht irgendwo eingetragen wer wo sitzen muss??
der Fahrer is klar aber Beifahrer bzw die Beifahrer?
Ne meines Wissens nicht,


Gruß
Andi

AndiP
18.04.2014, 08:49
Hallo,
wo kein Kläger, da kein Richter. Mein Ural Tourist Gespann hat auch 3 Sitzplätze eingetragen. Unsere Kids sitzen, weil sie halt noch klein und schmal sind, beide im Beiwagen. Ich denke, wenn der Ing. kein Pedant ist, sollte er das durchgehen lassen. Die deutschen Vorschriften sind teilweise abstrus. Am Gespann muß ein Haupt- und/oder Seitenständer vorhanden sein, obwohl es ohne nie umkippen würde...

JPB
18.04.2014, 09:45
Grüß Euch !

Da pro Person und Sitzplatz 80Kg als Zuladung gerechnet werden, wären das 320Kg . Das ist vielen Prüfern zu viel. Darum wurde bei mir die Zuladung auf drei Personen gesetzt, also 280Kg Zuladung und unten im Text steht dann noch das auch vier mit dürfen wenn das Gesammtgewicht nicht überschritten wird. Reicht ja für zwei Kinder.

jan der böse
18.04.2014, 09:47
moinsen.
in der regel gilt, was da ist, und eingetragen ist, muss auch funktionieren, oder vorhanden sein. es ist nicht egal wie und wo man auf einem gespann sitzt. es gibt doppelsitzer-seitenwagen und eineinhalb-sitzer. zwei kinder sind nur bis zu einem bestimmten alter in einem einsitzer erlaubt. welches alter hab ich vergessen.wenn man den soziussitz abbaut, muss man sich das wahlweise eintragen lassen oder eben nur 2 plätze eintragen. ich hatte mal ein gespann mit lastenseitenwagen und nur einem sitzplatz, das stand auch so in den papieren. es gibt vorschriften wie der soziussitz beschaffen sein muss, und wie gross er zu sein hat. und wo die füsse unterzubringen sind. das gilt nur für den personentransport. wieviele hunde, schafe oder ziegen man transportiert begrenzt das zulässige gesamtgewicht.
an einem gespann ist ein ständer nur dann vorgeschrieben, wenn der seitenwagen wahlweise eingetragen ist, und das moped auch solo gefahren werden kann.
bei meinem ist der seitenwagen mit dem hauptrahmen verschweisst. der prüfer wäre nicht auf die idee gekommen sowas zu fordern.
wenn man mit dem gespann nur für die plakette vorfährt, wird einiges möglicherweise nicht beanstandet. wenn was eingetragen werden soll, wird das in der regel jemand machen der sich mit gespannen und deren vorschriften auskennt.
netten gruss
jan

gespannpit
18.04.2014, 11:27
moinsen.
in der regel gilt, was da ist, und eingetragen ist, muss auch funktionieren, oder vorhanden sein. es ist nicht egal wie und wo man auf einem gespann sitzt. es gibt doppelsitzer-seitenwagen und eineinhalb-sitzer. zwei kinder sind nur bis zu einem bestimmten alter in einem einsitzer erlaubt. welches alter hab ich vergessen.wenn man den soziussitz abbaut, muss man sich das wahlweise eintragen lassen oder eben nur 2 plätze eintragen. ich hatte mal ein gespann mit lastenseitenwagen und nur einem sitzplatz, das stand auch so in den papieren. es gibt vorschriften wie der soziussitz beschaffen sein muss, und wie gross er zu sein hat. und wo die füsse unterzubringen sind. das gilt nur für den personentransport. wieviele hunde, schafe oder ziegen man transportiert begrenzt das zulässige gesamtgewicht.
an einem gespann ist ein ständer nur dann vorgeschrieben, wenn der seitenwagen wahlweise eingetragen ist, und das moped auch solo gefahren werden kann.
bei meinem ist der seitenwagen mit dem hauptrahmen verschweisst. der prüfer wäre nicht auf die idee gekommen sowas zu fordern.
wenn man mit dem gespann nur für die plakette vorfährt, wird einiges möglicherweise nicht beanstandet. wenn was eingetragen werden soll, wird das in der regel jemand machen der sich mit gespannen und deren vorschriften auskennt.
netten gruss
jan

Hallo Jan,
genau so ist das. Einen Haupt- Seitenständer braucht man nur, wenn der wahlweise Eintrag erfolgt ist.
Ebenso wie geschrieben verhält es sich mit den Sitzplätzen. Bei drei Personen muss ein Soziussitz, und Fußrasten vorhanden sein. Bzw. eine Sitzbank.
Gruß
Pit

BerndTKS
20.04.2014, 21:39
Danke schon mal,

die ersten Antworten weckten ja Hoffnung, aber die beiden letzten Antworten erscheinen logisch. Wenn ihr mir jetzt noch sagen könnt, welche Breite ich für wie alte Kinder brauche und wo ich das nachlesen kann (kann ich dann ausdrucken und falls die Rennleitung doch mal nachfragt), wäre das super.

Danke und Gruss

Bernd

Schiller
20.04.2014, 21:52
Danke schon mal,
die ersten Antworten weckten ja Hoffnung, aber die beiden letzten Antworten erscheinen logisch.

Meine Antwort hast Du hoffentlich nicht so interpretiert, dass ich kein Problem darin sehe. Im Gegenteil.

AndiP
21.04.2014, 09:05
Hallo,
hier gibt's 'ne interessante Abhandlung zu dem Thema:
http://www.sidebikeregina.de/kinder_im_beiwagen.html

urmel
25.05.2014, 20:31
Moin Bernd,
befor ich jetzt anfange zu buddeln (und andere vielleicht auch), erzähl doch mal, was du eigentlich vor hast. Willst du was neues bauen oder dein "altes" Gespann umbauen ?
Ich hatte mir einen 3 - Kind Seitenwagen mit Kalich Family 1,5 Sitzer gebaut. 2 Kinder saßen vorne und eins im, zum Sitzplatz umgebauten, Kofferraum. Das ganze mit schicker VA Kabine und Faltdach. Ich hatte damit eine 5 Personen Zulassung mit Gewichtsbegrenzung der Kindersitze auf jeweils 30kg. Ab (ca.) dann können die Lütten auf den Sozius und die Liebste kann selbst fahren - so war wenigstens die Idee. Hab leider so gut wie keine Fotos davon.

Grüße, Michael