PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Baujahr oder Erszulassung bei AU



madhoney77
26.11.2008, 22:58
hallo!

Habe eine GS. Im Schein steht Erstzulassung 1989. nun habe ich aber über die fahrgestellnr das baujahr 1988 rausbekommen.
bei der Abgasuntersuchung macht das ja einen wesentlichen unterschied. ob ich sie machen muss oder nicht.
was zählt denn nun eigentlich, die zulassung oder das baujahr?

mfg mad

Daniel
26.11.2008, 23:14
Zulassung..leider. Meiner 74er Guzzi ist EZ 93 in D - Pech gehabt.

Grüsse,

Daniel

Benno
27.11.2008, 06:55
Leider die Erstzulassung. ;(

Superquerulant
27.11.2008, 09:31
Das gilt dann wohl auch für die zulässigen Geräuschwerte?

Und womöglich auch hinsichtlich der Voraussetzung für ein H-Kennzeichen?

Gruß

Andreas

mfro
27.11.2008, 13:52
Original von Daniel
Zulassung..leider. Meiner 74er Guzzi ist EZ 93 in D - Pech gehabt.

Grüsse,

Daniel

Hallo Daniel,

das muß noch nicht das letzte Wort sein. Nach meiner Kenntnis gilt genau genommen das "Datum, zu dem das Fahrzeug erstmals in Verkehr gebracht wurde". Das muß nicht zwangsweise in D der Fall sein. Ein Zulassungsnachweis aus irgendeinem Land der Welt müsste ausreichend sein, ich kenne etliche Leute, die genau aus diesem Grund alte Rahmen aus USA importieren.

hubi
27.11.2008, 15:16
Da hat wohl auch die Zulassungsstelle/ TÜV geschlampt. Bei meiner T4-Guzzi wars der selbe Sch... : gebaut zwischen 80 und 83, als EZ aber dann 89 eingetragen. Die übliche Praxis ist die, daß bei solchen Gebrauchtimporten der 1. Juli des Baujahres als Erstzulassung eingetragen wird. Liess sich leider nicht mehr im Nachhinein korrigieren :(

Daniel
27.11.2008, 15:26
Naja..eigentlich der Vorbesitzer. Der hatte nämlich die Guzzi 93 aus Italien importiert, zu einer Zeit als solche Details ja wurscht waren. Wenn du keinen Nachweis erbringen kannst wann das Fahrzeug zum ersten Mal in Verkehr gebracht wurde hat das Amt dann den 1.7. des Jahres an dem du da auftauchst reingekrikelt X(. Und genau diesen Nachweis der EZ in Italien hatte der gute Mann nicht..

Und ja, das Jahr der EZ bestimmt auch die Geräusch-und Abgasvorschriften. Das ist ja das bescheuerte - immer wieder taucht mal eine "historische" Karre (also vor 89) auf, die - vielleicht auch noch auf der original-Werkspalette steht - mit 0 km, die nie zugelassen war..da hast du in lovely Germany genau nullkommanull Chancen die hier zugelassen zu bekommen. Ab in die Vitrine - oder im Ausland zulassen.

Ich reg mich schon wieder auf.. :evil: