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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ohne Papier zulassen,wie geht das.Brauche Tipps.



Klaus S.
02.01.2009, 21:09
Hallo Leute,
Erstmal wünsche ich allen hier im Forum ein schönes neues Jahr.

Nun zu meiner Frage/Problem.
Ich habe seit vielen Jahren eine alte Guzzi von einem Freund in meiner Scheune stehen.
Nun hat mein Kumpel kein Interresse mehr an dem Teil und will es mir vermachen.Das Problem ist nur das er alle Papiere verschlampert hat.Die Guzzi war auch nie auf seinen Namen angemeldet, erhat das Möpi in den 80ern als Student gekauft und dann gleich in der Garage zerlegt um daran rumzubasteln.Er weiß nichtmal mehr wie der damalige Besitzer hieß.Er weiß nur noch,dass er sie in Reutlingen gekauft hat.

Gibt es eine Möglichkeit einen neuen Brief zu bekommen und die Kiste anzumelden. Es handelt sich um eine Guzzi Le Mans2 Bj.1980.Das weiss mein Kumpel noch und das irgentwas mit 95PS im Brief eingetragen waren,darum sind auch H Reifen drauf.Der Motor soll 950cc haben und die Köpfe seien neu überholt, halt vor 20 Jahren.Das Teil leuft sogar habs mal ausprobiert.Ist halt ziemlich verbastelt,mit Vollverkleidung etc.

Es kann doch bestimmt ermittelt werden, das die Kiste schon mal zugelassen war.Sonst kann mans ja vergessen, wegen Neuzulassung, dass wäre dann fast nicht machbar.

Hier werde ich bestimmt geholfen,hoffe ich.

frankenboxer
02.01.2009, 21:53
Hallo Klaus,

Du must zur Zulassungsstelle und die Papiere als verloren melden. Die werden dann in Flensburg aufgeboten (so heißt's glaub ich). Wenn die Fahrgestellnummer nicht irgend wann einmal als gestohlen gemeldet wurde, davon ist ja auszugehen, steht einer Zulassung eigentlich nichts mehr im Wege. Beim TÜV muss nur noch eine Vollabnahme gemacht und ein neuer Brief, neuerdings Zulassungsbescheinigung, ausgestellt werden. Hilfreich ist natürlich, wenn Du denen ne Briefkopie von einem gleichen Fahrzeug, vielleicht aus nem Guzzi-Forum, für die Daten vorlegen kannst.

Aber eigentlich wollte ich ja schreiben: Die kriegst Du nie zugelassen, ich hol sie aber gerne ab und entsorge sie Dir kostenlos. :pfeif:

wufde
02.01.2009, 21:56
Hallo

Sprech doch einfach mal deine Zulassungsstelle an. Mit der Fahrgestellnummer müsste rauszubekommen sein wer der letzte Halter war. Unter Umständem sind beim Amt auch noch die Daten des Briefes vorhanden.
Mit Sicherheit wird wird eine Anfrage bei der Polizei gemacht, ob das Fahrzeug gestohlen ist. Aber selbst wenn wäre die Straftat verjährt.

Vielleicht ist es möglich bei Guzzi an Hand der Fahrgestellnummer eine Kopie des Briefes zu bekommen.


Gruß Kai

MM
02.01.2009, 22:12
Wenn der Peter mir nicht zuvorgekommen wäre, hätte ich dir auch angeboten, den Schrott kostenfrei
zu entsorgen. :sabbel:
Die Zeiten, wo so was ging, sind leider vorbei. ;(
Wie schon geschrieben: Die Zulassungsstelle fragt beim KBA an und klärt den Sachverhalt.
Ich habe das in den letzten Jahren zwei Mal gemacht; kostet ein paar Euro.

Klaus S.
02.01.2009, 22:38
JaJa
Schrott abholen, will ich auch immer gerne in fremden Scheunen. :D

Naja ganz umsonst wirds das Teil nicht geben.Obwohl jahrelang Miete Schuldig............ :pfeif:

Danke euch schonmal,das wäre ja super wenn das doch so relativ einfach ginge.

Q-Schrauber
02.01.2009, 22:56
Hallo Klaus,

die KBA-Freigabe forderst Du am Besten direkt vor dem geplanten Zulassungtermin in Flensburg an, da die nur 4 Wochen gültig ist.
Manche Zulassungsstellen verlangen soviel ich weiß noch einen Eigentumsnachweiß, also einen Kaufvertrag oder ähnliches....

brainstorm79
02.01.2009, 23:23
Moinsen,

öhm..das geht doch auch einfacher, oder? dein kumpel schreibt dir nen kaufvertrag über dei guzzi mit dem zusatz: fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar. (so ist es ja auch) das müsste für den Beamten bei der zulassungstelle als nachweis reichen.

hixtert
02.01.2009, 23:41
Original von Q-Schrauber
Hallo Klaus,

die KBA-Freigabe forderst Du am Besten direkt vor dem geplanten Zulassungtermin in Flensburg an, ...
Das geht leider nicht mehr


Zitat vom Kraftfahrtbundesamt Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

ABT
03.01.2009, 00:17
KBA Auskunft gibt es jetzt für Lau, und sogar sofort! Bei der Zulassungsstelle anfragen welche Unterlagen gebraucht werden, die haben wohl mittlerweile einen direkten Zugriff auf die Eintragungen in Flensburg. Diese Auskunft ist dann Schriftlich, Formlos und ohne Zeitlimit, nicht so wie die alte, die nach 4 Wochen neu beantragt werden musste. Hab ich erst am 30.12.08 noch so mit der Q vom Kollegen so gemacht.

eisbrecher
03.01.2009, 10:03
Hab ich erst am 30.12.08 noch so mit der Q vom Kollegen so gemacht.

Was hervorragend funktioniert hat :wink1:

eddiek
03.01.2009, 10:15
Moin,

hier ist zwischen der Zulassung und Eigentumserwerb zu unterscheiden.

Legal und auf der Strasse angemeldet ist das Moped recht schnell. In der Regel reicht zur Zulassung mittlerweile eine normale Hauptuntersuchung keine §21 Abnahme mehr.

In der letzten Oldtimer -Markt wurde das Prozedere beschrieben.

Schwieriger ist es , wenn das Mopped nie auf den "Verkäufer" angemeldet war, dann ist erfahrungsgemäss kein Eigentumserwerb möglich, weil hierzu eine lückenlose Dokumentation seit dem letzten eingetragenen Halter erforderlich ist.

Es gab vor Jahren mal einen Fall mit einem 190 SL, bei dem der eigentliche zuletzt eingetragene Besitzer nach Fahrzeug nach Restauration wiederhaben wollte........

In Deutschland ist richtigerweise halt ein Eigentumserwerb an Diebesgut und Hehlerware nicht möglich.

Einen Eigentumserwerb kannst du eigentlich total vergessen, du kannst normalerweise nur ein anderes fahrzeug - an dem die teile schlecht sind - mit Brief und Dokumentation bis zum letzten eigetragenen Besitzer kaufen und die guten Teile umbauen, wobei dann immer noch die Teile zurückgefordert werden könnten.

Bei allen anderen vorgehensweisen wirst du kein Eigentum erwerben können.

Meine Aussagen hierzu mögen als Haarspalterei erscheinen, ich bin aber der Meinung, dass dies vor Beginn eventueller Restaurationarbeiten bekannt sein sollte.

Falls mittels Brief oder anderem offiziellem Papier keine Erstzulassung nachweisbar ist, dann wird der 1.7. des Herstellungsjahres als Erstzulassungsdatum angenommen.

Sollte der Brief keine Erstzulassung aufweisen, weil das Fahrzeug beispielsweise aus einer Sammlung stammt,dann ist es aufgrund der Abgasvorschriften nicht mehr zulassungsfähig. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es dann besser ist den Brief verloren zu haben.

Andreas

ABT
03.01.2009, 11:16
Original von eddiek
Moin,

hier ist zwischen der Zulassung und Eigentumserwerb zu unterscheiden.

Legal und auf der Strasse angemeldet ist das Moped recht schnell. In der Regel reicht zur Zulassung mittlerweile eine normale Hauptuntersuchung keine §21 Abnahme mehr.

Andreas

Morgen, HU geht aber nur wenn ein Deutscher Brief vorhanden ist, ohne Brief oder aus dem Ausland eingeführt, wird die 21er durchgeführt!

Ps : Schönen Gruß eisbrecher, bist ja jetzt doch hier ;)

Klaus S.
03.01.2009, 12:18
Ich meinte immer,das der der den Brief hat auch der rechtliche Eigentümer ist.
Wird doch nicht ganz einfach das Ganze.
Wo bekomme ich die letzte Ausgabe der Oltimer Markt,oder kann mir jemand den Artikel Kopieren oder Scannen?

eddiek
03.01.2009, 22:56
Hallo Klaus,

sooooviel stand in der Ausgabe auch nicht drin.

Es ist das Heft mit einem Senator und Monza auf der Titelseite,vielleicht hat das ja noch jemand, ich habs inzwischen weitergegeben.

Andreas

Klaus S.
03.01.2009, 23:56
Ich habe inzwischen schon einen Scan von dem Bericht von einem freundlichen forumsmitglied erhalten. :applaus: )

Einfach super wie hier geholfen wird. )(-: