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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behördensitzbank bei Hauptuntersuchung



Hubertus
13.04.2015, 23:33
Moin,

auf meine R 80 RT passt die BMW-Behördensitzbank.
Wenn ich die nun verbaue, wird aus der 2-sitzigen Maschine baulich ja eine mit Solositz.
Frage:
Gibt es deshalb Beanstandungen bei der nächsten HU, sodass ich
vor dem Termin wieder auf die lange 2er Sitzbank zurückbauen muss,
oder kann die 1er für den TÜV ohne Eintragung so bleiben?
Könnte es sein, dass der amtliche Sachverständige/Prüfer
Anstoß an den zusätzlichen Soziusfußrasten nimmt?
oder
Ist es vielleicht sogar ohne weiteres erlaubt, sein Motorrad wahlweise mit
einer der beiden original Sitzbänke zu fahren?

Gruß!
Hubertus

r210
13.04.2015, 23:45
Hi,

im Ermessen des Herrn Inschenörs aber ich denke, es besteht keine Wahlfreiheit.
Meine letzte Erfahrung: 2-Mannsitzbank, Beifahrerrasten abgebaut (wg. anstehender Entrostung); nicht akzeptiert worden; Begründung: Im Schein steht zugelassen für 2 Personen, dann müssen auch alle Teile für 2-Personenbetrieb montiert sein; oder er müsste eben den Schein ändern, sprich nur noch zulassen für 1-Personbetrieb. Da das natürlich extra kostet, hab' ich die "Rostnägel" für die Plakette erst mal wieder drangeschraubt (und Gepäckträger auch, weil die Sitzbank keinen Halteriemen mehr aufweist)...

mfg
mattes

MM
13.04.2015, 23:53
Bei der RS ist ab Werk wahlweise 2- oder 1-Mann-Bank genehmigt mit der Auflage, dass bei Montage der 1-Mann-Bank die Soziusrasten ab müssen.
Eine Eintragung dieser Art sollte machbar sein.

Pjotl
13.04.2015, 23:54
Bei meiner Mystik wurde damals eingetragen:

"Zweipersonenbetrieb nur mit angeschraubten Soziusrasten" (o.ä.)

Mit dieser salomonischen Aussage hat man alle Optionen.

kurt49
14.04.2015, 07:41
Bei meiner Mystik wurde damals eingetragen:

"Zweipersonenbetrieb nur mit angeschraubten Soziusrasten" (o.ä.)

Mit dieser salomonischen Aussage hat man alle Optionen.

"Mitnahme eines Beifahrers nur zul. wenn vorgesehene Fußrasten angebracht sind" steht bei mir im Schein.
Beim letzten TÜV war die Doppelsitzbank drauf aber keine Fußrsten dran, war kein Problem

r210
14.04.2015, 15:55
Beim letzten TÜV war die Doppelsitzbank drauf aber keine Fußrsten dran, war kein Problem
Wie erwähnt (#2) bei mir schon, wobei ich nachsehen muss, wie genau die Formulierung in meinem Fahrzeugschein lautet. Textauslegung ist aber auch Prüfersache...
Nochmal zur Eingangsfrage: Nichts ist unmöglich, aber Diskussionen wahrscheinlich; entweder drauf ankommen lassen oder wie schon in anderen threads bereits angeraten, vorher beim TÜV anfragen.

mfg
mattes

axels
14.04.2015, 17:53
Moin,

bei meiner R100T ist ebenfalls ab Werk wahlweise 1- oder 2-Personenbetrieb eingetragen, ersteres dann mit der Auflage, die Soziusrasten zu entfernen.


Gruß

Axel

Hubertus
14.04.2015, 18:59
Moin,

heute mit der Dekra Rücksprache gehalten, Ergebnis entweder - oder,
auf meinen Einwand, original Sitzbänke zu verwenden und den Heckrahmen
unverändert zu lassen und dass die Maschinen in beiden Varianten
bei Behörden unterwegs waren kam das Argument, können wir nicht
entscheiden, rufen Sie am besten beim TÜV an.
.:lautlachen1:

Gesagt - getan.
Beim TÜV verwies man mich an einen ganz bestimmten Sachverständigen,
der sofort verstand und mir seinen Namen und seine Dienstzeiten
an einem bestimmten Stützpunkt in der Umgebung mitteilte
und sagte, ja da lässt sich auf jeden Fall etwas sinnvolles konstruieren.
Vorher zur Terminabsprache anrufen, Einzelsitzbank auch mitbringen,
dann geht schon was.

Abschließend stelle ich allerdings fest, dass eigentlich derjenige im Vorteil
ist, der lesen...bzw. durchlesen kann.
An meinem Fahrzeugschein ist ein etwas längerer Anhang,
auf dem weiß der Geier was alles nachgetragen wurde,
ein großer Anteil dessen besteht aus irgendwelchem Kauderwelsch
von Prüfkennziffern...und mittendrin der Eintrag:

"bei Inbetriebnahme mit Einzel- oder Höckersitzbank ohne Fußrasten hinten".:D:pfeif:


In diesem Sinne vielen Dank für Eure sachdienlichen Hinweise und Tipps
und
Asche auf mein Haupt!

Gruß!
Hubertus