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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann ich so zum TÜV ???



stabdeluxe
18.06.2015, 10:11
Hallo allerseits,

Ich brauche mal wieder eure Hilfe

Ich möchte meine GS Bj.93 jetzt zulassen und muss davor noch zum TÜV für ein Vollgutachten, weil sie seit ca.16 Jahren stillgelesgt ist.

Die Vergaser habe ich überholt und in die Grundeinstellung gebracht.
Jetzt würde ich gerne die Leerlaufeinstellung vornehmen aber ich lese überall,dass ich sie dafür erstmal warm fahren muss, was allerdings ohne TÜV und Zulassung schwer ist...:nixw:

Kann ich sie auch einfach nur in der Vergaser Gruneinstellung dem TÜV vorführen oder werde ich da Probleme wegen der Abgaswerte bekommen?

Und kennt Ihr eine TÜV Stelle nähe Stuttgart Vaihingen (oder auch weiter) zu der man mit ruhigem Gewissen gehen kann?

Gruß Stefan

Bossilein
18.06.2015, 10:27
Hallo Stefan,

bei meiner GS war ich bei der DEKRA im Industriegebiet Möhringen/Vaihingen.
Die GS war ca. 8 Jahre abgemeldet und die Werte waren auch nicht sofort im Soll (ich hatte auch noch das alte Benzin im Tank). Der Prüfer hat mich dann an den Einstellschrauben drehen lassen bis die Werte passten. Danach habe ich Feineinstellung und Synchronisierung Daheim vorgenommen.

Viele Erfolg
Horst

ub.1
18.06.2015, 10:44
Die Vergaser habe ich überholt und in die Grundeinstellung gebracht.
Jetzt würde ich gerne die Leerlaufeinstellung vornehmen aber ich lese überall,dass ich sie dafür erstmal warm fahren muss, was allerdings ohne TÜV und Zulassung schwer ist...:nixw:

Kann ich sie auch einfach nur in der Vergaser Gruneinstellung dem TÜV vorführen oder werde ich da Probleme wegen der Abgaswerte bekommen?

Gruß Stefan

Brauchst du für den TÜV-Termin nicht sowieso eine rote Nummer oder eine Kurzzulassung? Damit könntest du dann auch den Motor warmfahren und die Vergaser einstellen. Zur Sicherheit nimmst du einen passenden Schraubendreher mit, dann kannst du beim TÜV noch nachregulieren, falls der CO-Wert zu hoch sein sollte. Die sind da normalerweise recht kulant bei unseren alten Kisten...
Den alten Sprit würde ich ablassen und entsorgen oder später in kleinen Mengen immer wieder zum neuen Sprit einfüllen.

r101rs
18.06.2015, 10:47
für kurzzeitkennzeichen ist meines wissens neuerdings eine gültige hu erforderlich, rote nummer wird schwierig werden.....

ub.1
18.06.2015, 10:59
Ich weiß, es hat sich seit 01.04.2015 einiges geändert, aber es gibt noch die Möglichkeit, ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, um damit zum TÜV oder zur Zulassungsstelle zu fahren; allerdings auf dem direkten Weg.
http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/strengere-vorschriften-ab-1-april-kein-kurzzeitkennzeichen-ohne-tuev/11510276.html

stabdeluxe
18.06.2015, 10:59
ja das stimmt leider, seit kurzem ist für ein Kurzkennzeichen eine gültige HU erforderlich, sonst wäre das die Lösung meiner Probleme...

r101rs
18.06.2015, 11:09
http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/strengere-vorschriften-ab-1-april-kein-kurzzeitkennzeichen-ohne-tuev/11510276.html

danke für den tipp, das wusste ich noch nicht!

Sierra10
18.06.2015, 11:11
Hallo
Mit einem entstempelten Kennzeichen und einer gültigen Versicherung ( nicht erst ab Datum Zulassung) darfst Du zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren.

h2ovolli
18.06.2015, 11:13
Also: Auch wenn ein Fahrzeug 16 Jahre stillgelegt ist, brauchst Du zum wiederzulassen heute kein Vollgutachten mehr, sondern nur eine frische/gültige HU. Damit dann zur Zulassungsstelle und anmelden! Es sei denn, das Fahrzeug kommt nicht aus Deutschland, dann muss das Fahrzeug natürlich zur Vollabnahme!
Zum fahren zum TÜV und zur Zulassungsstelle brauchst Du weder TÜV noch Zulassung, die vorläufige Versicherungsdeckung Deiner Haftpflichtversicherung reicht aus. Wie genau dieses Procedere aussieht und ob Du diese Fahrten vorher irgendwie bekanntgeben musst, kann ich Dir nicht genau sagen, sicher aber Dein Strassenverkehrsamt, einfach mal nachfragen!

Das heisst aber noch lange nicht, das Du dein Krad vorher auf öffentlichen Strassen ausgiebig warm fahren darfst.
Um die Vergaser einzustellen, würde ich den Motor im Stand warm laufen lassen und dann einstellen. Wie schon geschrubt, frischer Sprit kann nicht schaden!

Euklid55
18.06.2015, 11:42
Und kennt Ihr eine TÜV Stelle nähe Stuttgart Vaihingen (oder auch weiter) zu der man mit ruhigem Gewissen gehen kann?


Hallo,

Esslingen.

Gruß
Walter

stabdeluxe
18.06.2015, 11:42
Also: Auch wenn ein Fahrzeug 16 Jahre stillgelegt ist, brauchst Du zum wiederzulassen heute kein Vollgutachten mehr, sondern nur eine frische/gültige HU. Damit dann zur Zulassungsstelle und anmelden! Es sei denn, das Fahrzeug kommt nicht aus Deutschland, dann muss das Fahrzeug natürlich zur Vollabnahme!

hm ich habe beim TÜV angerufen und dort meinte man zu mir ich müsste eine Vollabnahme machen, da ein Fahrzeug nach einer Stilllegung von >7 Jahren als endgültig aus dem Straßenverkehr genommen gilt:nixw:

Ok dann werde ich sie im Stand warmlaufen lassen und neuen Sprit habe ich natürlich drin:]

Vielen Dank Euch:applaus:

h2ovolli
18.06.2015, 11:57
Meine CS und auch meine RS waren beide deutlich über 10 Jahre abgemeldet, zum TÜV, zum Strassenverkehrsamt, angemeldet und gut!

Sierra10
18.06.2015, 11:59
Das mit der Aussage dass nach mehr als 7 Jahren Stillegung die Betriebserlaubnis erlischt ist korrekt. Also Vollabnahme dürch TÜV oder Dekra. So zumindest stehts im Gesetz. Solltest du die alten Papiere noch haben machen es manche auch ohne.

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren

Bossilein
18.06.2015, 12:01
Hallo Stefan,

ruf lieber noch einmal bei der Dekra in Stuttgart Möhringen an und frage dort nach.
Wie schon geschrieben, wurde mir vor keinen zwei Jahren gesagt, dass es keine Vollabnahme mehr gibt. Ich mußte nur einen kleinen Aufschlag für die Prüfung zahlen (TÜV war 4/2005 abgelaufen).
Da ich noch die alten Schilder hatte (von der Küste) konnte ich ohne Rote Nummer direkt dort hinfahren.
Die Prüfen waren sehr hilfsbereit und hatten mich noch einmal weggeschickt da auf der Fahrt natürlich noch die Rückleuchte ausgefallen war (mit Kontaktspray aber gleich behoben).

Viele Grüße
Horst

stabdeluxe
18.06.2015, 12:34
So jetzt habe ich gerade mit der DEKRA in Sindelfingen telefoniert und die meinten zu mir, dass es keine Vollabnahme mehr geben würde sondern nur noch die normale HU/AU

Da scheinen sich TÜV und DEKRA wohl nicht ganz einig zu sein :gfreu:

h2ovolli
18.06.2015, 14:14
Ich war grad, inspiriert durch diesen Fred, mit meinem Stier zur HU bei der GTÜ-Prüfstelle meines Vertrauens, den Prüfer habe ich dann direkt gefragt, ob man nach längerer Abmeldung >= 7 Jahren zu einer Vollabnahme muss,
nein, muss man nicht, gültige HU beim Anmelden vorlegen, in diesem Falle wohl ne frische und das Krad kann zugelassen werden.
Ob das in anderen Bundesländern anders gesehen wird, wusste er auch nicht, konnte er sich aber nicht vorstellen!

northpower
18.06.2015, 14:17
Aber zur Vorführung ( HU ) muss das Fahrzeug zugelassen sein. Oder ?
Oder eben Kurzzeitkennzeichen.

Bossilein
18.06.2015, 14:32
Hallo zusammen,

bei mir reichen zur Vorführung die alten Kennzeichen, Abmeldebescheinigung und neue Versicherungsnummer. Mit der TÜV-Bescheinigung (bzw. bei mir Dekra) konnte ich dann zur Zulassung neue Schilder beantragen usw. Hier wurde dann die TÜV-Plakette auf den alten Schildern (falscher Landkreis) wieder entwertet.

Viele Grüße
Horst

torx
18.06.2015, 14:54
Hallo

Ich kenn das auch mit der Versicherungsbestätigung und den Schildern auf dem kürzesten Weg zum TÜV oder Zulassungsstelle.
Aber was wäre wenn nach sehr langem Abmelden das Kennzeichen inzwischen neu vergeben wäre?

Gruß
Jochen

BMW-Hans
18.06.2015, 14:56
Aber zur Vorführung ( HU ) muss das Fahrzeug zugelassen sein. Oder ?
Oder eben Kurzzeitkennzeichen.


Ich habe auch schon abgemeldete per Anhänger zur HU gekarrt.
Das machen aber nicht alle Prüfstellen.

northpower
18.06.2015, 15:03
Eben, der sagt dann er muss ja fahren und das geht natürlich nicht wenn abgemeldet:oberl:

Aber wie immer, hier so, dort so :nixw:

hubi
18.06.2015, 15:03
Ich würde mir vor einer Fahrt mit entstempelten Kennzeichen das OK der Zulassungsstelle schriftlich einholen. Einem Bekannten von mir hat das den Führerschein und (weil LKW-Fahrer) fast die Existenz gekostet. Der hat auch vorher angerufen, die Rennleitung war aber anderer Meinung....

BMW-Hans
18.06.2015, 15:07
Eben, der sagt dann er muss ja fahren und das geht natürlich nicht wenn abgemeldet:oberl:

Aber wie immer, hier so, dort so :nixw:

Das ist hier bei einem freien Sachverständigen, der siehts halt nicht so eng.
Der fährt nur auf seinem Gelände, aber wenn trotzdem was passiert???(

h2ovolli
18.06.2015, 15:18
Das problemloseste ist wahrscheinlich immer noch die Fahrt auf dem Anhänger, da kann denn nun wirklich gar keiner mehr meckern!

stabdeluxe
18.06.2015, 15:30
ok ich bin nun etwas verwirrt, ich hatte vor zuerst zur Versicherung zu gehen um diese abzuschließen, damit ich auf dem Weg zur HU Versicherungsschutz habe.
Dann mit meinem neuen und nicht abgestempelten Kennzeichen zur HU zu gehen.
Und danach dann zur Zulassungstelle zu gehen damit ich sie anmelden kann.

Die Reihenfolge passt doch soweit oder habe ich dabei etwas vergessen?

Gruß Stefan

Sierra10
18.06.2015, 16:09
Hallo Stefan
Mit einem neuen Kennzeichen auf dass das KFZ noch nie zugelassen war klappt das sicher nicht. Du müsstest m. A. nach schon das ehemalige dranmachen. Aber diese Frage lässt sich zu 100% mit der Behörde klären.

northpower
18.06.2015, 16:26
Das problemloseste ist wahrscheinlich immer noch die Fahrt auf dem Anhänger, da kann denn nun wirklich gar keiner mehr meckern!

Wenn das Moped auf dem Anhänger kommt kann der Prüfer immer noch keine Probefahrt machen weil es nicht angemeldet/versichert ist.

Zumindest hab´ich das so beim TÜV Nord in IZ gesagt bekommen.
Die wollen immer ne rote Nummer,bzw. jetzt Kurzzeitkennzeichen.

Letztendlich kann man das ja auch nachvollziehen.

h2ovolli
18.06.2015, 16:52
Ja, Kurzzeitkennzeichen gibt es aber nicht mehr ohne HU! Rote Kennzeichen haben nur noch Händler und Halter von abgenommenen Oldtimern! Die einen rücken die nicht raus, mit den anderen is illegal!
Und nu?
Keine Arme, keine Kekse, oder was!:---)

hixtert
18.06.2015, 17:26
Hier sind die Informationen zum Kurzzeitkennzeichen aus erster Hand

125205
(http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/Kurzzeitkennzeichen/kurzzeitkennzeichen-faq_liste.html)

BMW-Hans
18.06.2015, 17:30
Also bekommt man das KZK doch für Fahrten zur HU?? Das ist mir jetzt neu....

FrankR80GS
18.06.2015, 17:33
Ich würde mir vor einer Fahrt mit entstempelten Kennzeichen das OK der Zulassungsstelle schriftlich einholen. Einem Bekannten von mir hat das den Führerschein und (weil LKW-Fahrer) fast die Existenz gekostet. Der hat auch vorher angerufen, die Rennleitung war aber anderer Meinung....

Zum Glück ist man in D nicht auf die Meinung eines Beamten angewiesen. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nach § 10 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) erlaubt:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen

Dort steht unter +Vorsprache, dass man nicht vorsprechen muss. Man muss sich nur an die Regeln halten oder sich nicht erwischen lassen.

/Frank