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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV ignoriert Reifenfreigabe



qinshi
29.07.2015, 11:17
Hallo zusammen,

ich war heute mit meiner R100R beim TÜV. Von Continental giebt es eine Reifenfreigabe für die Größe 130/80-17 (Hinterrad), original ist 140/80-17. Der aaS mit seinem amtlich anerkannten Sachverstand ist der Meinung diese Freigabe ist wertlos, da nur der Hersteller vom Motorrad das machen dürfe.

Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße

qinshi

Detlev
29.07.2015, 11:43
Wechsel die Prüfstelle.

kosi
29.07.2015, 11:44
Das ist mir völlig neu. Man geht beim Reifenhersteller auf den Reifen welchen man möchte und guckt ob es eine Freigabe für sein Mopped gibt. Aus meiner Sicht ist das alle richtig so. Der Reifenhersteller muss Prüfungen durchführen für seine Freigaben soweit ich weiß..............

Gruß Phil

mfro
29.07.2015, 11:58
Warst Du bei einer "normalen HU" oder §21/§19-Prüfung?

Wenn ersteres, dann hat der Prüfer nach m.A. recht.

Bei einer normalen HU muß der Reifen der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Größe entsprechen. Wenn die Größe, die montiert ist, nicht in den Papieren steht, gibt's keine Plakette, da kann ein Reifenhersteller schreiben was er will.

Bei einer §21-Prüfung kann der Sachverständige die Freigabe des Reifenherstellers wohlwollend berücksichtigen und ein entsprechendes Gutachten ausstellen (die Reifengröße steht dann in den Papieren und dann klappt's auch mit der HU), muß er aber nicht. Er ist weiterhin allein dafür verantwortlich, daß das Fahrzeug wie abgenommen verkehrssicher ist. U.U. prüft er das auch per Fahrversuch nach.

mechanix
29.07.2015, 12:20
Hallo Quinshi,
ich kenne diese Thema, ich hatte mal eine R100R Mystik.
Von BMW gibt es eine Unbedenklichkeitsbestätigung vom 140er auf den 130er-Reifen hinten. Gleichzeitig muss am hinteren Federbein der Federweg mit einen geschlitzten Plastikscheibe etwas reduziert werden. Diese Scheibe gab es damals bei BMW für ein paar Pfennige. Mit der Unbedenklichkeitsbestätigung habe ich mir das damals in meinen KFZ-Brief eintragen lassen und hatte keine Probleme mehr. Schreib doch mal BMW an (Ich habe das Papier damals meinem Nachkäufer mitgegeben).

Viel Glück

Gruß

Holger

GS_man
29.07.2015, 12:21
Ich zitiere mal aus einem anderen Forum:


Der Bund-Länder-Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen hat im Herbst 2008 festgelegt, dass die Eignung eines Reifens für ein bestimmtes Motorrad mit Fabrikatsbindung hinreichend nachgewiesen ist, wenn eine Bescheinigung vom Motorrad- oder Reifenhersteller vorliegt, in der der betreffende Reifen hinsichtlich Typ, Größe, Tragfähigkeit, etc., der Kraftradtyp unter Bezugnahme auf die Serienfelgen für unbedenklich gehalten wird. Seitdem reicht eben das Mitführen einer Reifenfreigabe (seit ein paar Jahren sogar bei abweichender Größe) und es ist keine Änderungsabnahme, Betriebserlaubnisbegutachtung oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich.


Als beste Quelle dazu dient vielleicht auch folgendes PDF:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben%20und%20Unbedenklichkeitserkl%C3%A4runge n5_2015_29840.pdf

Damit sollte der Prüfer zu überzeugen sein, falls nicht auch mal den Vorgesetzten hinzuziehen und den nach seiner Kentniss der gültigen Rechtslage befragen.
Hoffe geholfen zu haben.

mfg GS_man

Reinhard
29.07.2015, 13:13
Ja ist schon lustig, vor allem der Hersteller (das "unbedeutende" Unternehmen Continental) haftet für seine Produkt der "Sachverständige" natürlich nicht wenn man keinen Vorsatz nachweisen kann.

Zechstein
29.07.2015, 14:56
Hallo Reinhardt,
wenn deine R100 zwischen 1990 und 2000 gebaut wurde, benötigst du keine Eintragung in die Papiere, sondern es genügt die Freigabe des Herstellers des REIFENS! mit sich zu führen.
Viel Spass mit dem Conti
Klaus)(-:

mfro
29.07.2015, 15:01
Daß der Reifenhersteller nicht nur eine Freigabe für den Reifentyp, sondern auch für seine Größe erteilen kann, war mir bislang nicht bewußt.

Aber Ihr habt mich überzeugt. Danke.

JoergMK
29.07.2015, 17:35
Der hatte wohl nur keine Lust , letztes Jahr beim GTÜ gewesen , Prüfer schaut selber in den Rechner und überreicht mir eine ausgedruckte Freigabe mit dem Tipp die zukünftig bei den Papieren zu halten und dem Hinweiss das ich auch 130 hinten fahren darf wenn ich möchte.

qinshi
04.08.2015, 18:06
Vielen Dank für alle Tipps,

war heute wieder beim gleichen TÜV, aber anderer Prüfer. Habe alle Eintragungen bekommen, außer Reifen. Er meinte, Bescheinigung vom Reifenhersteller mitführen reicht aus.

Viele Grüße

qinshi

schwoiher
18.09.2017, 11:00
Ich habe nun schon einige Beiträge zu diesem Thema durch, und dieser Faden scheint am besten für meine Frage geeignet...

Ich werde auf meiner Mystic nun die Battlax BT45 gegen die Road Attack 3 ersetzen (hinten 130).
In meinem Schein steht eingetragen nur die Reifengrößen...


110/80V18
140/80VB17


...und dann noch "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" (Darin dürften dann wahrscheinlich ja noch die ME33/ME55 stehen :P)

Soweit ich das bisher verstanden habe, kann man diesen Zusatz durch eine Freigabe bzw. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers ja vergessen.

So habe ich das letzte Jahr eine Freigabe für meinen 130er BT45 mitgeführt, in der auch ein 140er mit dabei stand.
In der Conti Freigabe für den Road Attack 3, steht aber nur noch der 130er dabei.
Diesen fahre ich dann zwar auch, aber in meinem Schein steht ja nur ein 140er drinnen.

Lange Rede kurzer Sinn.
Kann jemand eine verlässliche Aussage treffen, ob dem TÜV oder der Rennleitung die Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung von Conti für den 130er Road Attack 3 reicht, oder ob ich die 130er Größe zusätzlich zur 140er auch noch eintragen lassen muss...
...puuh

dacruso
18.09.2017, 11:15
Du bekommst von CONTI eine Freigabe UND auf Anforderung (Internet) eine Scheckkartengroße Plastikkarte die mitgeführt ausreicht.

PS hätte noch einen Satz neue CRA2 (besser als der 3er, wenn es Dir nicht um die reine Laufleistung geht :-))

dacruso
18.09.2017, 11:16
PS Für die Mystik hätte ich sogar die Karte fertig dazu

GS_man
18.09.2017, 11:19
Hi


Wenn Du eine solche Frage stellst hast Du nicht gelesen was in all den Postings steht.
Lies einfach nochmal was weiter oben schon steht.

mfg GS_man

BMW-Hans
18.09.2017, 11:25
Du bekommst von CONTI eine Freigabe UND auf Anforderung (Internet) eine Scheckkartengroße Plastikkarte die mitgeführt ausreicht.

neue CRA2 (besser als der 3er, wenn es Dir nicht um die reine Laufleistung geht :-))


Moin,

was ist denn am CRA2 besser als am CRA3? Das wäre doch einen neuen Thread wert...

JIMCAT
18.09.2017, 11:30
Ja, auf einen Erfahrungsbericht wäre ich auch neugierig. mmmm
Ich will den 3er demnächst auf die RR drauf.

dacruso
18.09.2017, 12:00
Weil ich ihn verkaufen will ;-)

Erfahrungsbericht wäre hier nicht gut aufgehoben. Anderes Fahrzeug...
Ist auch immer eine Frage des individuellen Geschmacks.
Kurz:
Habe auf der 9T alle cra's gefahren. Dazwischen 1x einen Z6.
Zuletzt den cra3. Im Vergleich zum 2er schlechteres Abrollverhalten.
Liegt wohl am mächtigen Profil. Auch an den Flanken bis zum Rand.
Der 2er hat mehr Laufruhe. Auch in den Kurven. Einlenkverhalten hat sich durch andere Kontur verändert. Ich nenne es mal mehr Anlehnverhalten. Bei Passfahrten will der 2er nach innen, der 3er braucht mehr Lenkkraft für den engen Radius. Würde den 2er als agiler bezeichnen. Sorry für die laienhafte Formulierung.
Der 3er wird geschätzt 20% länger halten. Wie schafft er das? ;-)
Und hat eine Wasserverdrängung wie ein U-Boot.
Conti hatte eine Hausaufgabe. Besseres Nassverhalten und höhere Laufleistung. Zwei Kriterien, die mir nich so wichtig sind.
Schönwetterfahrer und der 2er hält immer noch doppelt so lange wie z.B. ein 7erRR

JIMCAT
18.09.2017, 12:02
Danke )(-:

schwoiher
18.09.2017, 12:07
Du bekommst von CONTI eine Freigabe UND auf Anforderung (Internet) eine Scheckkartengroße Plastikkarte die mitgeführt ausreicht.

PS hätte noch einen Satz neue CRA2 (besser als der 3er, wenn es Dir nicht um die reine Laufleistung geht :-))
Das weiß ich, Freigabezettel habe ich schon, Karte ist auch bereits bestellt.
Zum 2. Teil deines Postings möchte ich persönlich jetzt mal besser nix anmerken :rolleyes:


Hi

Wenn Du eine solche Frage stellst hast Du nicht gelesen was in all den Postings steht.
Lies einfach nochmal was weiter oben schon steht.

mfg GS_man
Doch, habe ich gelesen, Du auch?
Ich möchte nicht auf das Gutdünken oder die Tagesform eines einzelnen TÜV Prüfers oder Polizisten angewiesen sein, sondern es so haben, dass es zweifelsfrei Hand und Fuß hat...


edit: In der Tat hätte ich besser lesen müssen, allerdings das was unter Punkt 2 in der Conti Unbedenklichkeitsbescheinigung steht.
Da steht es eigentlich schwarz auf weiß. Das wollte ich, vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen auch einmal...

schwoiher
18.09.2017, 14:13
Daß der Reifenhersteller nicht nur eine Freigabe für den Reifentyp, sondern auch für seine Größe erteilen kann, war mir bislang nicht bewußt.


genau das hatte ich auch nicht erwartet, aber jetzt hab ich es ja von Conti schriftlich...

thompe
18.09.2017, 17:44
... nur hilft es beim TÜV Nord leider nur bedingt. Ich kämpfe gerade mit denen... Sie verlangen ein Eintragung, die sie dann auf Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung vornehmen, hat mich 71Euro gekostet... Jetzt habe ich mich deutlich beschwert!

mk66
18.09.2017, 19:17
... nur hilft es beim TÜV Nord leider nur bedingt. Ich kämpfe gerade mit denen... Sie verlangen ein Eintragung, die sie dann auf Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung vornehmen, hat mich 71Euro gekostet... Jetzt habe ich mich deutlich beschwert!

Und warum bist Du dem "Wunsch" nachgekommen? Das fördert doch letztlich das Verhalten des nicht richtig informierten Prüfers. Wenn du gleich zu einer anderen Prüforganisation gegangen wärst, wäre das vermutlich auch nicht wesentlich teurer gekommen.

Am TüV Nord an sich wird es wohl nicht liegen. Wenn ich mich erinnere, was Detlef alles über Einzelabnahme dort so eingetragen bekommen hat (den 6K Bremszangenadapter beispielsweise), dann staune ich nur. Bei uns hier im Süden bekomme ich nicht mal vom Einzelprüfungsberechtigten Prüfer die Reifentypbindung an der R100R ausgetragen. Übrigens mit dem fachlich korrekten Hinweis auf die besondere VB - (Bias-Belted) Bauweise des damaligen Original Hinterreifens und der für die 140er Breite zu schmale 2.5" Felge. Bei einer normalen HU haben die hier aber kein Problem mit 130er Reifen auf der R100R.

Grüße
Marcus

thompe
19.09.2017, 06:41
Moin, leider liegt es schon am Tüv Nord, der im Frühjahr eine neue Richtlinie herausgegeben hat, die die Unbedenklichkeitsbescheinigung grundsätzlich in Frage stellt.
Mit technisch und praktisch sinnvoll hat das rein gar nichts zu tun...
Nun, aktuell ist die Geschichte in Klärung. Bin gespannt !

desmonocke
19.09.2017, 07:52
Moin, leider liegt es schon am Tüv Nord, der im Frühjahr eine neue Richtlinie herausgegeben hat, die die Unbedenklichkeitsbescheinigung grundsätzlich in Frage stellt.
Mit technisch und praktisch sinnvoll hat das rein gar nichts zu tun...
Nun, aktuell ist die Geschichte in Klärung. Bin gespannt !

Hallo,
mir hat man kürzlich beim TÜV gesagt, dass eine Eintragung nicht notwendig wäre, wenn sich die Reifengröße verkleinert. Ich habe den 100/90 anstatt des 3.15 - 18 eingebaut und auch eingetragen bekommen.
Gruß
Klaus :schoppen:

eddiek
19.09.2017, 11:28
Dazu bedarf es prinzipiell hauptsächlich zweier Voraussetzungen und das hat nichts mit schmalerem Reifen zu tun .

Der Reifen muss der Betroffenen treffenden in der Freigabe genannten ECE Norm entsprechen und das Fahrzeug muss in allen Punkten dem Gutachten entsprechen . An letzterem scheitert es dann häufig bei Umbauten .

Jegliche Prüforganisation muss die Größenänderung unter den Voraussetzungen anerkennen sofern diese erfüllt sind . Sonst ist man wieder bei 19.2 in Verbindung mit 21 beim aaS

Boxerfahrer_ESW
19.09.2017, 12:21
Moin!

Schaut mal, hier kaufe ich meine Reifen für die Q....

https://www.mopedreifen.de/News/%C3%84rger-bei-T%C3%9CV-Abnahme-beim-T%C3%9CV-NORD.html?id=16

thompe
19.09.2017, 12:25
Danke, das habe ich zu spät gefunden... Doch die Änderung beim TÜV ist zeitlich nach dieser Stellungnahme.
Noch bleibt aber alles unklar :nixw:

MM
19.09.2017, 21:27
... Am TüV Nord an sich wird es wohl nicht liegen...

Doch, daran liegt es.
Dieser Verein probt bezüglich der Reifenfreigaben gerade den Aufstand; gibts bei keiner anderen Prüforganisation so.

Ansonsten ist es reichlich egal, zu welcher Organisation man geht; wichtig ist allein, dass man den richtigen Sachverständigen findet, der seine Bezeichnung auch verdient (die gibts auch beim TÜV Süd). ;)

fumus
20.09.2017, 07:54
Das ist eine richtige Sauerei. Da werden ohne jegliche rechtliche Grundlage iRichtlinien erlassen und dann kassiert man für die Eintragung. Ich hoffe thompe kann das durchfechten.

Servus

Thomas

Nichtraucher
20.09.2017, 08:41
Ist nicht nur bei Reifen so, bei meinem letzten Versuch dort war einer vor mir, bei dem ging es um ein Wohnmobil, ging bei 5000kg Fahrzeuggewicht wohl um 20Kg oder so....war nachher Riesengeschrei dort.
Die tragen hier nur noch ein, was sie buchstabengetreu abschreiben können. Die Prüfstellen werden immer weniger weil jeder der anderswo hin kann, (GTÜ, DEKRA) das auch tut.

Willy

GdG
20.09.2017, 09:52
Moin,


Doch, daran liegt es.
Dieser Verein probt bezüglich der Reifenfreigaben gerade den Aufstand; gibts bei keiner anderen Prüforganisation so.

...


Wenn dem wirklich so ist, dann wird es Zeit, daß jemand mit genügend Nerven, Zeit und Geld das mal vorm Verwaltungsgericht durchdekliniert. Vorzugsweise gleich incl. Antrag auf Widerruf der öffentlichen Beleihung wegen Mißbrauch - oder so.
Die Vögel sind beauftragtes Organ der Executive und nicht Teil der Legislative und überschreiten hier imho ganz eindeutig ihre Kompetenz.

Grüße,
Jörg.

northpower
20.09.2017, 10:47
Und dann wundern sich die beimTÜV das keiner mehr kommt.
Ich war gerade mit dem Wagen meiner Tochter zwecks HU beim GTÜ.
Mist, zu viel los, Wartezeit. Ach, fährste zum TÜV.
Den Prüfer ( auch Prüfstellenleiter und zu der Zeit einzige Person dort ) musste ich "wecken". Ich war einziger Kunde. Absolut leer der Laden :---)

berndr253
19.12.2017, 11:05
Ist nicht nur bei Reifen so, bei meinem letzten Versuch dort war einer vor mir, bei dem ging es um ein Wohnmobil, ging bei 5000kg Fahrzeuggewicht wohl um 20Kg oder so....war nachher Riesengeschrei dort.
Die tragen hier nur noch ein, was sie buchstabengetreu abschreiben können. Die Prüfstellen werden immer weniger weil jeder der anderswo hin kann, (GTÜ, DEKRA) das auch tut.

Willy


20 Kilo drüber sind halt drüber. Die Grenze von 5.000 Kiloo zuzüglich 5% bei Wohnmobilen (also 5.250 KiloO ist halt nun mal gegeben und wenn jeder meint, dass diese Grenze eine "Kann-Bestimmung" darstellt können wir Vorgaben wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, usw. vergessen.
Zudem mit den 20 Kilo plus der Toleranz liegt der Kollege bei 5270 Kilo und damit schon sehr deutlich über den 5.000!
Ist zwar sehr ärgerlich wenn man wegen "Übergewichts" die Plakette nicht bekommt - ist aber halt so.
(Nein - ich bin kein Mitarbeiter beim TÜV - und auch mit keinem Prüfer verwandt oder verschwägert)

Bernd

Nachtrag: https://www.promobil.de/tipp/ratgeber-gewicht-und-toleranzen-bei-promobil-de/

BMW-Hans
19.12.2017, 11:22
20 Kilo drüber sind halt drüber. Die Grenze von 5.000 Kiloo zuzüglich 5% bei Wohnmobilen (also 5.250 KiloO ist halt nun mal gegeben und wenn jeder meint, dass diese Grenze eine "Kann-Bestimmung" darstellt können wir Vorgaben wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, usw. vergessen.
Zudem mit den 20 Kilo plus der Toleranz liegt der Kollege bei 5270 Kilo und damit schon sehr deutlich über den 5.000!
Ist zwar sehr ärgerlich wenn man wegen "Übergewichts" die Plakette nicht bekommt - ist aber halt so.
(Nein - ich bin kein Mitarbeiter beim TÜV - und auch mit keinem Prüfer verwandt oder verschwägert)

Bernd

Nachtrag: https://www.promobil.de/tipp/ratgeber-gewicht-und-toleranzen-bei-promobil-de/


Das wiegen eines Wohnmobiles ist nicht Bestandteil der HU.....
Viele Prüfstellen haben nicht mal eine Waage.

berndr253
19.12.2017, 15:14
Danke für die Info - versteh dann aber den Beitrag von Willy in #31 nicht, der einen "gewichtsrelevanten" Vorfall beim TÜV beschreibt.

Grusz

Bernd

Nils
21.12.2017, 01:46
Danke für die Info - versteh dann aber den Beitrag von Willy in #31 nicht, der einen "gewichtsrelevanten" Vorfall beim TÜV beschreibt.


Vielleicht hatten die Reifen ja nicht den nötigen Tragfähigkeitsindex für das zGG.

eddiek
21.12.2017, 07:34
Man kennt halt den konkreten Fall nicht, vermutlich war es eine 19.2 in Verbindung mit §21 beim aaS und wenn der etwas falsches einträgt ist hinterher das Geschrei falls was passiert gross.

Die Reifentragfähigkeit muss nicht zum zgG sondern zu den eingetragenen Achslasten passen.

Die eingetragenen Reifentragfähigkeiten sind unerheblich, sondern müssen ebenso wie der Geschwindigkeitsindex zu den eingetragenen Grössen passen.

Luggi
15.04.2018, 20:53
Doch, daran liegt es.
Dieser Verein probt bezüglich der Reifenfreigaben gerade den Aufstand; gibts bei keiner anderen Prüforganisation so.

Ansonsten ist es reichlich egal, zu welcher Organisation man geht; wichtig ist allein, dass man den richtigen Sachverständigen findet, der seine Bezeichnung auch verdient (die gibts auch beim TÜV Süd). ;)

Die KÜS fängt jetzt auch damit an....:rolleyes:

Nichtraucher
15.04.2018, 21:07
Danke für die Info - versteh dann aber den Beitrag von Willy in #31 nicht, der einen "gewichtsrelevanten" Vorfall beim TÜV beschreibt.

Grusz

Bernd

Ging nicht um eine HU sondern irgendeinen Eintrag oder eine Abnahme.
Alle Prüfer außer diesem einen, (der auch den Eintrag meiner 800er Zylinder verweigerte) tragen das so ein, meinte der Händler/Umbauer der mit dem WoMo dort war.

Gruß
Willy