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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einspur, Zweispur, Dreispur?



Bobath
11.02.2009, 22:13
Hallo Gemeinde,

wir sind hier heute im Freundeskreis auf das Thema Einspur- bzw. Zweispurfahrzeuge gekommen. Wir wurden uns nur nicht einig, ob ein Gespann vor dem Gesetz als Einspur- oder Zweispurfahrzeug gilt. Weiß da zufällig irgend jemand mehr?

Danke für Eure Antworten.

Nordhessische Grüße
Ingmar

Kuhhirt
11.02.2009, 22:26
Zweispureige Kraftfahrzeuge brauchen u.a. Verbandkasten, Warndreieck und Warnblinkanlage. Ich hab mal die Wissenden bei der Hauptuntersuchung gefragt, ob ich das am Gespann auch haben muß.

Gedacht, beraten, geblättert: Einhellige Meinung: Nein. :---)

Schneller Rückschluss: Das dritte Rad ist nur gedacht! :nixw:

frankenboxer
11.02.2009, 22:41
Für ein Gespann = Motorrad mit Seitenwagen brauchst Du nen 1er, zu neubürokratisch Klasse A, also isses ein Motorrad und ein Motorrad ist einspurig, auch wenn der Beiwagen nicht demontierbar ist. Nen vergewaltigten Käfer (Trike) darf man nur mit dem 3er (B) fahren, muß also immer noch ein Auto sein.

udo
11.02.2009, 22:41
Das müsste mit der Spurbreite zusammenhängen.

Ich meine mal in einem Artikel gelesen zu haben, das Fahrzeuge mit einer Spurbreite von 460 mm schon als Zweispurfahrzeuge zugelassen werden können. Es ging in dem Artikel um ein Motorrad-Dreirad, zwei Räder vorne, eins hinten.

Bobath
11.02.2009, 23:27
Hallo,

und danke für die Antworten.

Die Begründungen sind schon interessant. Vor allem die Führerschein-Theorie. Hier stellt sich die Frage, ob eine 125er (die ja mit dem alten Dreier Führerschein gefahren werden darf) ein zweispuriges Fahrzeug ist. :entsetzten: Also braucht die auch ein Warndreieck und Verbandkasten :lautlachen1:

Danke und Grüße
Ingmar

frankenboxer
11.02.2009, 23:37
Hallo Ingmar,

ich halte an meiner Theorie fest!

Denn, wie Du richtig schreibst, die 125er darf mit dem Autoführerschein (Fahrerbaujahrabhängig) gefahren werden. Zwingend erforderlich zum Fahren ist jedoch für jüngere Fahrer der Leichtkraftradführerschein A1.

hubi
11.02.2009, 23:43
Peter hat recht, Gespanne sind Einspurfahrzeuge vor dem Gesetz. Z.B. ist das auch relevant, wenn es um Überholverbot geht. Das Schild mit den zwei autos drauf, eins schwarz, eins rot heisst nämlich genau "Mehrspurige KFZ dürfen nicht überholt werden!" Gespanne aber sehr wohl (wenn sie einen denn vorbeilassen)

Bobath
11.02.2009, 23:43
Original von frankenboxer
ich halte an meiner Theorie fest!


Hallo Peter,

ich bezweifle nicht, dass das richtig sein kann. Ich finds nur lustig. Demnächst müssen alle älteren 125er-Piloten ein Warndreick und ´nen Verbandkasten hinten draufschnallen. Den Gedanken find ich klasse.

Grüße
Ingmar

Bobath
11.02.2009, 23:45
Original von hubi
... Das Schild mit den zwei autos drauf, eins schwarz, eins rot ...

Hallo Hubi,

genau wegen dem Verkehrszeichen kamen wir zu dieser Diskussion.

Grüße
Ingmar

hubi
11.02.2009, 23:46
Da kann ich Dir dann definitiv sagen, Gespanne darf man überholen, ihrerseits dürfen die aber keine mehrspurigen überholen, wie alle anderen auch.

Hofe
11.02.2009, 23:48
Original von hubi
"Mehrspurige KFZ dürfen nicht überholt werden!"
Das heißt, wenn ich mit dem Mopped auf einer Straße fahre, die mit besagtem Überholverbot belegt ist, dann darf ich ein Auto nicht überholen, aber das Auto mich???

Bobath
11.02.2009, 23:49
Original von Hofe

Original von hubi
"Mehrspurige KFZ dürfen nicht überholt werden!"
Das heißt, wenn ich mit dem Mopped auf einer Straße fahre, die mit besagtem Überholverbot belegt ist, dann darf ich ein Auto nicht überholen, aber das Auto mich???
Genau

Bobath
11.02.2009, 23:51
Original von hubi
Da kann ich Dir dann definitiv sagen, Gespanne darf man überholen, ihrerseits dürfen die aber keine mehrspurigen überholen, wie alle anderen auch.
Bei einer Solomaschine waren wir uns da auch sicher. Aber beim Gespann gab es geteilte Meinungen.

hubi
11.02.2009, 23:51
Original von Hofe

Original von hubi
"Mehrspurige KFZ dürfen nicht überholt werden!"
Das heißt, wenn ich mit dem Mopped auf einer Straße fahre, die mit besagtem Überholverbot belegt ist, dann darf ich ein Auto nicht überholen, aber das Auto mich???
Wenn Du so schnarchnasig fährst, daß die Dose vorbeikommt, dann darf der Dich rechtlich und moralisch unbedenklich überholen :oberl:

Karl
11.02.2009, 23:57
Original von Hofe

Original von hubi
"Mehrspurige KFZ dürfen nicht überholt werden!"
Das heißt, wenn ich mit dem Mopped auf einer Straße fahre, die mit besagtem Überholverbot belegt ist, dann darf ich ein Auto nicht überholen, aber das Auto mich???

Ja Jongrr,
des isch abr jetz alt*odrr?
Ja klar darf dich das Auto überholen*wenn es das akustisch oder so aushält :fuenfe:
aber wir*ham da die A*karte..
Weil mögen und können täten wir schon wollen*/können nur erlauben tun Sie
's uns nicht ))):
So schautz aus!

Kuhhirt
12.02.2009, 00:07
Original von Karl

Ja Jongrr,
des isch abr jetz alt*odrr?
Ja klar darf dich das Auto überholen*wenn es das akustisch oder so aushält :fuenfe:
aber wir*ham da die A*karte..
Weil mögen und können täten wir schon wollen*/können nur erlauben tun Sie
's uns nicht ))):
So schautz aus!

Jou, da haben sich die Motorradblattschreiber schon drüber aufgeregt, als deine Belstaffjacke noch nicht genäht war. :D Und mit deutscher Beweglichkeit hat sich da bis heute nix geändert. :oberl:

MM
12.02.2009, 00:10
Original von hubi

Original von Hofe

Original von hubi
"Mehrspurige KFZ dürfen nicht überholt werden!"
Das heißt, wenn ich mit dem Mopped auf einer Straße fahre, die mit besagtem Überholverbot belegt ist, dann darf ich ein Auto nicht überholen, aber das Auto mich???
Wenn Du so schnarchnasig fährst, daß die Dose vorbeikommt, dann darf der Dich rechtlich und moralisch unbedenklich überholen :oberl:

:lautlach: :lautlach: :lautlach:

Karl
12.02.2009, 00:15
Original von Kuhhirt

Original von Karl

Ja Jongrr,
des isch abr jetz alt*odrr?
Ja klar darf dich das Auto überholen*wenn es das akustisch oder so aushält :fuenfe:
aber wir*ham da die A*karte..
Weil mögen und können täten wir schon wollen*/können nur erlauben tun Sie
's uns nicht ))):
So schautz aus!

Jou, da haben sich die Motorradblattschreiber schon drüber aufgeregt, als deine Belstaffjacke noch nicht genäht war. :D Und mit deutscher Beweglichkeit hat sich da bis heute nix geändert. :oberl:
Belstaff?
BELSTAFF?
gut*mag ja sein dass der junge Mann nochn NIEE was von Barbour gehört haben könnte?
mmmm
Teutsch iss IMMER grüntlich!
Der*war auch Teutsch*
kuckst Du:http://www.youtube.com/watch?v=q-7QoiOH9r0
Lauter Mafiosi!

MartinA-GS
12.02.2009, 00:18
Also Leute,
ganz so einfach ist es nicht...... :D
Es gibt in Deutschland die Straßenverkehrsordnung, hier ist das Gespann ein zweispuriges Fahrzeug. (deshalb des mit dem Überholverbot)
Und es gibt die Straßenverkrszulassungsordnung, hier ist das Gespann ein einspuriges Fahrzeug. (deshalb des mit dem Führerschein)
Oder wars andersherum :nixw:
Ich habe es auch nix wirklich verstanden, aber es ist wohl wirklich so, das Gespann ist bei den einen Gesetzen einspurig und bei den anderen zweispurig :lautlach:
LG MartinA-GS

Kuhhirt
12.02.2009, 00:27
Oha! Na klar Barbour! Die war sicher auch schon genäht! ;;-) Hatte ich falsch im Kopf. Ich hatte immer Belstaff. Wenn ich die gewachst hab hatte meine Mutter immer Lüftungszwang. :---)
Geh doch mal in so einen feinen Klamottenladen wos Barbour heute als Edeljacken gibt, und frag mal, ob sie dir ne Dose Wachs überlassen. Auf Kulanz. Deine Jacke wäre schon undicht. :schock:

LutzK
12.02.2009, 03:03
Gemäß der StVO ist das Motorrad-Gespann ein einspuriges Kraftfahrzeug (Motorradführerschein) mit (evtl. demontierbarem) Beiwagen.
Daher wird es im § 5 der StVO (Überholverbot) auch explizit genannt: "...dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge (Straßenbahnen und Pferdefuhrwerke sind also ausgenommen) UND MOTORRÄDER mit Beiwagen nicht überholt werden."

Der Unterschied zwischen Trike (PKW offen, PKW-Führerschein, Gurtpflicht, Helmfreiheit, Verbandkasten usw.) und Motorrad mit Bw. definiert sich über die Hinterachse :schock:
Ist diese symmetrisch (Trike, z. B. VW-Käferantrieb) handelt es sich gemäß StVZO um einen PKW offen (mehrspuriges Kfz).
Ist die "Hinterachse" asymmetrisch (HA-Motorrad und Achse-Beiwagenrad) wird von einem (einspurigen) MOTORRAD mit (evtl. demontierbarem) Beiwagen ausgegangen (Motorradführerschein, Helmpflicht, kein Verbandkasten, Warndreieck) - und es darf im Überholverbot überholt werden, aber nicht selbst überholen.

Anfang der 90-er kam es noch zu anderen Blüten: Da wurde an den Bw ein Scheinwerfer montiert, der in Bauart, Höhe und Abstand zur seitlichen Fzg-Begrenzung dem Motorradscheinwerfer entsprach, wodurch sich eine symmetrische Beleuchtungseinrichtung ergab.
Solche Kfz wurden teilweise als PKW offen zugelassen (Klasse 3, kein Helm) und waren der Anlass, den Unterschied über die Hinterachse zu definieren.
Wegen der damals nur etwa 10.000 zugelassenen MO-Gespanne in D haben es sich unsere Gesetzesgeber erspart, sich weitere Gedanken wegen dieser motorisierten Minderheit über überholte Gesetze zu machen.
Z. B. galt damals noch, dass Führer von PKW und LKW bis 2,8 t zul. Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften den Fahrstreifen frei wählen konnten, wenn mehrere für eine Richtung vorhanden waren - das galt aber nicht für Motorräder. Inzwischen wurde das geändert: Moppedfahrer dürfen i. g. O. auch links fahren, auch wenn sie gerade mal nicht überholen.

Die Bequemlichkeit der Parlamentarier in Bezug auf uns Einspurige (mit oder ohne Bw) kann uns im Falle der Besteuerung (Kat-Frage, Umweltplakette) aber auch nur Recht sein . :oberl:
Und das um diese Zeit.
:rotwein:
und guts Nächtle

Reinhard
12.02.2009, 07:39
Original von Hofe

Original von hubi
"Mehrspurige KFZ dürfen nicht überholt werden!"
Das heißt, wenn ich mit dem Mopped auf einer Straße fahre, die mit besagtem Überholverbot belegt ist, dann darf ich ein Auto nicht überholen, aber das Auto mich???

Das versuche ich seit 40 Jahren zu verstehen. ?( ?( ?( ?(

Tyler
13.02.2009, 13:40
Original von Bobath
Bei einer Solomaschine waren wir uns da auch sicher. Aber beim Gespann gab es geteilte Meinungen.

Noch mal ein Link zum Thema.

Verbotzeichen (http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_vorschriftzeichen4.html)

Luggi
13.02.2009, 14:55
:hurra:

LutzK
13.02.2009, 17:51
Natürlich kann man die Verkehrszeichen am Straßenrand als unverbindliche Verhaltensempfehlung ansehen.
Verstöße gegen das VZ "Überholverbot" sind jedoch IMMER mit einer Punktevergabe verbunden (also Anzeige, Bußgeld über 40.- Euro plus Auslagen/Gebühren).
Erwischen lassen ist also nicht billig.

Aber es fahren ja zum Glück nicht alle mit roten Autos :D ;)

hubi
13.02.2009, 18:01
Original von LutzK
Natürlich kann man die Verkehrszeichen am Straßenrand als unverbindliche Verhaltensempfehlung ansehen.
Verstöße gegen das VZ "Überholverbot" sind jedoch IMMER mit einer Punktevergabe verbunden (also Anzeige, Bußgeld über 40.- Euro plus Auslagen/Gebühren).
Erwischen lassen ist also nicht billig.

Aber es fahren ja zum Glück nicht alle mit roten Autos :D ;)
Und die Ausrede "war Notwehr" hilft auch nix, hab ich schon probiert. Das Gesicht hättet Ihr sehen sollen! :lautlachen1:

Karl
13.02.2009, 19:37
Original von Kuhhirt
Oha! Na klar Barbour! Die war sicher auch schon genäht! ;;-) Hatte ich falsch im Kopf. Ich hatte immer Belstaff. Wenn ich die gewachst hab hatte meine Mutter immer Lüftungszwang. :---)
Geh doch mal in so einen feinen Klamottenladen wos Barbour heute als Edeljacken gibt, und frag mal, ob sie dir ne Dose Wachs überlassen. Auf Kulanz. Deine Jacke wäre schon undicht. :schock:

Najaa, da wo ich heut wg. meiner JackEN hingehe, der macht auch sowas* ;) Nur Motorradbekleidung von Barbour?
Da gibtz jetze ne Neue, aber die is m. E. auch nur an das Label von Belstaff angelehnt* Look a like * wie ne Motorradjacke. Meine is dick wien Brett, und auch so elastisch wenn se kalt is :D
Cromwell gibz ja auch nicht mehr, oder?
Dafür : http://davida.co.uk/styles.php?id=7
:fuenfe: