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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkleidungsfragen



h2ovolli
02.10.2016, 17:42
In den Zulassungsbescheinigungen Teil1 meiner Stereoschwingenmodelle sind bei fast allen die Verkleidungen RS1 und RS5 eingetragen, nur nicht bei der 78er RS, die ich zum Gespann umgebaut habe, alle anderen sind EZ 82, 83 und 84.
Frage 1: Waren die Verkleidungen in den Modellen vor 9/1980 noch nicht eingetragen, oder sind die event. beim umtragen zum Gespann abhanden gekommen? Als ich die RS gekauft habe, war die Verkleidung noch dran. Oder war die Verkleidung an der ersten Generation RS einfach Bestandteil der ABE, ohne weitere Eintragung
Frage2: RS1 ist, so meine ich, die RS Verkleidung und die RS5 die der RT,
Hat das S-Cockpit auch so eine Bezeichnung? Wenn ja, warum ist die nicht mit aufgeführt, selbst bei meiner CS nicht?
Ist eine lenkerfeste Cockpitverkleidung etwa eintragungsfrei?
Der Grund meiner Fragen ist: Ich will ans Gespann ein S-Cockpit anbauen, ist das ohne Eintragung legal, oder will der TÜV da ein Wort mitreden?

Gummikuhfan
02.10.2016, 18:14
Hallo Volker,

ich weiß jetzt nicht, ob dir das weiterhilft.

Bei meiner 75/6 ist die S-Verkleidung als BMW-Verkleidung mit der Nummer, die in der Verkleidung zu finden ist, eingetragen.

jörg.807
02.10.2016, 18:24
Moin Volker,

laut "Zusammenstellung der freigegebenen Umrustungen an den von Ihnen
hergesellten Krafträdern Stand August 1992" (das Schreiben war adressiert an BMW, liegt hier bestimmt auch irgenwo in der Datenbank) des TÜV lautet das Kürzel für das S-Cockpit "RS-3", und eine Überprüfung nach §19(2) durch TÜV und Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist erforderlich.

kurt49
02.10.2016, 18:55
bei meiner umgebauten G/S (http://www.ibkz.de/G.jpg) ist eingetragen : "Mit BMW Cockpit Verkleidung"

h2ovolli
02.10.2016, 22:31
Ist das wirklich so, muss die RS3 (nennen wir sie jetzt mal so), wirklich eingetragen werden, warum steht sie dann bei der CS nicht drin? Die RS1 ist in der RS aber immer eingetragen? Was macht es für einen Sinn, pauschal RS1 und RS5 die Absolution zu erteilen, egal ob unverkleidete R100, RS, CS, oder RT (Zumindest ab 9/1980) und die kleine RS3 muss zum TÜV?
Wir reden hier natürlich nur über /7 Modelle bis 1984, wenn die an GS oder G/S oder Monolever und Paralever angebaut werden sollen, da ist das warscheinlich anders, weil diese Kräder ja nie mit der RS3 ausgeliefert wurden.

Und? Fährt wer eine RS oder RT vor 09/1980, war da RS1 oder RS5 schon im der Zulassungsbescheinigung Teil 1, oder im Fahrzeugschein erwähnt?

PS. Das man natürlich eintragen kann ist mir klar, die Frage ist, ob das auch muss!

Martin_RS
03.10.2016, 04:31
Hallo Volker,

Bei meiner RS stand/steht auch nichts zur vorhandenen RS Verkleidung eingetragen.

Gruß Martin

jörg.807
03.10.2016, 10:29
Ist das wirklich so, muss die RS3 (nennen wir sie jetzt mal so), wirklich eingetragen werden, warum steht sie dann bei der CS nicht drin? Die RS1 ist in der RS aber immer eingetragen? Was macht es für einen Sinn, pauschal RS1 und RS5 die Absolution zu erteilen, egal ob unverkleidete R100, RS, CS, oder RT (Zumindest ab 9/1980) und die kleine RS3 muss zum TÜV?
Wir reden hier natürlich nur über /7 Modelle bis 1984, wenn die an GS oder G/S oder Monolever und Paralever angebaut werden sollen, da ist das warscheinlich anders, weil diese Kräder ja nie mit der RS3 ausgeliefert wurden.

Und? Fährt wer eine RS oder RT vor 09/1980, war da RS1 oder RS5 schon im der Zulassungsbescheinigung Teil 1, oder im Fahrzeugschein erwähnt?

PS. Das man natürlich eintragen kann ist mir klar, die Frage ist, ob das auch muss!

Moin Volker,

ich habe noch `mal in den Umrüstkatalog (http://forum.2-ventiler.de/vbboard/showthread.php?18300-BMW-Umr%FCstkatalog-Aug-92&p=248176&viewfull=1#post248176) gesehen, und ich interpretiere das so:

Bei den Fahrzeugen, die als RT; RS; CS in den Verkauf kamen, sind die jeweiligen Verkleidungstypen in den für dieses Fahrzeugmodell gültigen ABE`s enthalten. Eine "nackte" /7 hat (auch wenn es das gleiche Basisfahrzeug ist) keinen Verkleidungseintrag in der ABE, folglich muss das Teil nachträglich eingetragen werden.

In der Zulassungsbescheinigung werden diese Ausrüstungsmerkmale (wie auch z.B. die konfiguration der Bremsen) nicht explizit erwähnt, es gilt ja die für den jeweiligen Fahrzeugtyp erteilte ABE.

Sucky
03.10.2016, 10:31
Hi Volker,

bei meiner 100S Sind die RS1 und RS5 sowie die Einzelsitzbank eingetragen. Die S-Verkleidung ist nicht aufgeführt. Aber entscheidend dürfte die Schlüsselnummer 0900 sein. Die definiert ja, welchen Fahrzeugtyp man genau hat und damit liegt fest, daß es eine 100S ist. Zu der gehört das typische Cockpit.

Gruß, Sucky

Gummikuhfan
03.10.2016, 11:04
Hi,

dann wäre ja mal interessant zu wissen, ob bei der R90S die Verkleidung ab Werk eingetragen ist oder nicht. :nixw:

jörg.807
03.10.2016, 11:44
Hi,

dann wäre ja mal interessant zu wissen, ob bei der R90S die Verkleidung ab Werk eingetragen ist oder nicht. :nixw:

In der ABE ist sie bestimmt enthalten. In der Zulassungsbescheinigung muß sie nicht extra erwähnt werden.

h2ovolli
03.10.2016, 11:45
Danke liebe Leute,
mein Wissensdurst ist hier durch eure Antworten erstmal gestillt!
Besonders der Beitrag #7 von Jörg mit dem Link zum Umrüstkatalog hat Licht ins Dunkel gebracht.
Es ist wohl tatsächlich so, das die Verkleidungen z.b 90S, 100S und CS nicht explizid eingetragen sind, sondern in der ABE enthalten sind, Serienbremsen, Sitzbänke und Tanks sind ja auch nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil1 extra eingetragen.

Die Frage ob die RSsen vor 09/1980 die RS1 und RS5 Verkleidungen standartmässig eingetragen hatten ist wohl geklärt, sie waren es wohl nicht.

Damit sind meine Fragen beantwortet, ich muss nach dem Anbau der RS3 an mein Gespann damit zum TÜV!

detulf
03.10.2016, 19:31
Hallo allerseits,

auch wenn der TS soweit mit den Antworten seinen Wissensdurst stillen konnte, möchte ich trotzdem zur unten genannten Interpretation etwas Widersprüchles hinzufügen: Meine 82er R1007T (also ein Modell, welches standardmässig keine Verkleidung hatte) ist laut Aussage des 2.-Besitzers (ich bin #3) vom Erstkäufer ab Werk mit der S-Verkleidung geordert worden. Im Brief stehen aber nur die RS1 und die RS5 ?( Bin ich also illegal unterwegs? :schock: Ich kann mir nicht vorstellen, dass BMW damals Zubehör ab Werk angeboten hat, welches nachträglich durch den Käufer/den Händler noch eingetragen werden musste. Ich denke bald die S-Verkleidung steht in der ABE, oder ?

Gruss

Detlef





...
Bei den Fahrzeugen, die als RT; RS; CS in den Verkauf kamen, sind die jeweiligen Verkleidungstypen in den für dieses Fahrzeugmodell gültigen ABE`s enthalten. Eine "nackte" /7 hat (auch wenn es das gleiche Basisfahrzeug ist) keinen Verkleidungseintrag in der ABE, folglich muss das Teil nachträglich eingetragen werden...

h2ovolli
04.10.2016, 06:40
Schwer zu sagen,
nach meinem bisherigen Kenntnisstand gehe ich davon aus, das es notwenig ist, das S-Cockpit in die Papiere eintragen zu lassen. Ich frage nachher mal meinen Prüfer! Ob ich das dann wirklich machen lasse, steht aber auf nem anderen Blatt Papier. Im Rahmen von noch anderern Eintragungen vllt.


Hallo allerseits,

auch wenn der TS soweit mit den Antworten seinen Wissensdurst stillen konnte, möchte ich trotzdem zur unten genannten Interpretation etwas Widersprüchles hinzufügen: Meine 82er R1007T (also ein Modell, welches standardmässig keine Verkleidung hatte) ist laut Aussage des 2.-Besitzers (ich bin #3) vom Erstkäufer ab Werk mit der S-Verkleidung geordert worden. Im Brief stehen aber nur die RS1 und die RS5 ?( Bin ich also illegal unterwegs? :schock: Ich kann mir nicht vorstellen, dass BMW damals Zubehör ab Werk angeboten hat, welches nachträglich durch den Käufer/den Händler noch eingetragen werden musste. Ich denke bald die S-Verkleidung steht in der ABE, oder ?

Gruss

Detlef

boxerhans
04.10.2016, 06:47
Hier meine Erfahrungen:
Meine R80 Monolever, Bj. 86 war im Neuzustand mit Hochlenker (= RT-Lenker, aber keine RT-Verkleidung) ausgerüstet und hat die RS1 und RS5 im Brief. Nachdem ich sie erwarb (1990) habe ich sie mit S-Cockpit und schmalem Serienlenker ausgestattet. Damit fuhr ich bis ca. 2005 rum.
Ab da dann wieder mit Hochlenker (man wird ja nicht jünger:D)

Nichts wurde in dem Zeitraum eintragungsmäßig geändert und der TÜV hat nie irgendwas auszusetzen gehabt.

Derzeit ist eine MRA-Varioscreen montiert und eingetragen.

MKM900
04.10.2016, 12:25
Meine R75/6 Bj. 75 wurde ab Werk mit dem Sonderzubehör S-Cockpit ausgeliefert. In den Papieren stand nichts davon, den TÜV hat es nicht interessiert.

Nachdem es mal zerknittert wurde, habe ich ein anderes in einer anderen Farbe montiert. Leider musste ich kurz danach zum TÜV. Er hat mich nicht mehr gehen lassen ohne es vorher einzutragen. Sprich: Nur so gab es eine Plakette.

h2ovolli
04.10.2016, 12:59
Also ich habe grad meinen GTÜ-Prüfer gefragt, der ist der Meinung, das wenn es eine original BMW-Verkleidung ist, da niGS eingetragen werden muss!
Heinz Bals (hbs-bmw.de) ist sich nicht sicher und fragt mal den Mann vom TÜV. Ich werde berichten!

jörg.807
04.10.2016, 13:57
Auch die Kollegen in den grauen und grünen Kitteln verlaufen sich hin- und wieder im urdeutschen "Behördendschungel", niemand ist allwissend und macht alles so, wie es sich der Richtliniengeber irgendwann einmal gedacht hat.

Oder anders gesagt: Frage zwei Experten, und Du erhälst drei Antworten;)

P.S. Ich bin auch mehrere Jahre mit der Avon-Telefonzelle (Typ RS2) an der R80/7 gefahren, habe bestimmt anlässlich dreier TÜV-Termine den AAS gefragt ob sie nicht eingetragen werden muß, Antwort war jeweils "Nein, ist original BMW". Beim vierten Termin habe ich das Thema nicht mehr angesprochen, habe aber auch keine Plakette bekommen. Begründung: Die Verkleidung ist nicht eingetragen.?(

Und nu kommst Du:D

boxerhans
04.10.2016, 14:02
Auch die Kollegen in den grauen und grünen Kitteln verlaufen sich hin- und wieder im urdeutschen "Behördendschungel", niemand ist allwissend und macht alles so, wie es sich der Richtliniengeber irgendwann einmal gedacht hat.

Oder anders gesagt: Frage zwei Experten, und Du erhälst drei Antworten;)

P.S. Ich bin auch mehrere Jahre mit der Avon-Telefonzelle (Typ RS2) an der R80/7 gefahren, habe bestimmt anlässlich dreier TÜV-Termine den AAS gefragt ob sie nicht eingetragen werden muß, Antwort war jeweils "Nein, ist original BMW". Beim vierten Termin habe ich das Thema nicht mehr angesprochen, habe aber auch keine Plakette bekommen. Begründung: Die Verkleidung ist nicht eingetragen.?(

Und nu kommst Du:D

Der AAS ist halt leider keine Avonberaterin - die hätte das ganz sicher gewusst. :&&&:

jörg.807
04.10.2016, 14:18
Der AAS ist halt leider keine Avonberaterin - die hätte das ganz sicher gewusst. :&&&:

Hans, wo Du recht hast, hast Du recht:fuenfe:

Gab es diese Verkleidungen damals auch über diesen netten Vertriebsweg? Vielleicht sogar etwas günstiger als bei BMW? Habe ich damals evtl. zu teuer gekauft?:entsetzten: