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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tüv mit holländischen Papieren



dan
28.11.2016, 20:08
Nabend liebe Forengemeinde! Zunächst einmal möchte ich mich vorstellen, mein Name ist Daniel, ich bin 27 und komme aus dem schönen Solingen im bergischen Land :wink1:

Ich bin seit ca drei Wochen Besitzer einer R100RT von 1989 ohne tüv und ohne deutsches Papier.

Habe das Motorrad in den vergangenen Tagen Tüv fertig gemacht. War dann heute bei meiner Werkstatt des Vertrauens (dachte ich zumindest bis eben) und habe sie dort abgestellt. Morgen soll sie dann über den TÜV gebracht werden. Die freundlichen Mitarbeiter der Werkstatt sagten mir vor zwei Wochen noch dass das so kein Problem darstellen sollte mit den holländischen Papieren.

Das Problem: Der Chef der Werkstatt meinte eben "ohne Datenblatt sieht das ganz schlecht aus mit der HU". Was meint ihr? Würde der Werkstatt ja gern ein Datenblatt zufaxen, aber ich finde nichtmal was brauchbares. Reicht da ein Auszug von einem Werkstatt Handbuch? Oder muss das schon was offizielles sein? Habe da gar keine Erfahrung...

Wäre nett wenn mir wer mit seinen Erfahrungen weiter helfen könnte.

Sledge Hammer
28.11.2016, 20:12
Hallo,

habe erst heuer mit meiner K100 aus Österreich in Deutschland die TÜV Abnahme gemacht.
§21

Es reichten die österreichischen Papiere. Hast du da nichts aus Holland?

Sprich lieber mal mit dem TÜV wie mit der Werkstatt.

Vg Werner



TÜV SÜD


Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

dan
28.11.2016, 20:17
Doch klar, die holländischen Papieren hab ich natürlich. Die hab ich denen mit in den Briefkasten geschmissen.

Nunja, jetzt steht das Motorrad schon da. Mal sehen was die morgen sagen.

Sledge Hammer
28.11.2016, 20:18
Doch klar, die holländischen Papieren hab ich natürlich. Die hab ich denen mit in den Briefkasten geschmissen.

Nunja, jetzt steht das Motorrad schon da. Mal sehen was die morgen sagen.


Dann dürfte es absolut kein Problem geben, es sei es ist eben Sicherheitsmäßig etwas, was aber die Werkstatt im Vorfeld ja machen müßte :pfeif:

Herr F.
28.11.2016, 20:19
Tach, erstmal.;)
Wenn die rumeiern, mach einen Termin bei Deiner zuständigen Prüforganisation und gut. Das ist jetzt keine ungewöhnliche Prozedur.

dan
28.11.2016, 20:24
Alles klar, danke für eure Antworten. Hab ich ehrlich gesagt auch nicht gedacht, dass das so schwierig sein kann. Denke eher dass der Chef da keinen Bock drauf hat, weil er mit "nur tüv" vielleicht kein oder wenig Geld verdienen kann..

Naja, dann kann ich ja gleich gut schlafen :gfreu:

eddiek
28.11.2016, 20:28
Eine alte Q hat sicher keine EG-Betriebserlaubnis, daher brauchst du eine Abnahme nach § 21 und das darf nur ein aaS in den alten Bundesländern beim TÜV in Neufünfland bei DEKRA.

Die sind eher selten auf Werkstatttournee, wenn ein Fahrzeug eine EG-ABE hat, dann dürfte das jeder HU-berechtigte das Datenblatt ausstellen.

Herr F.
28.11.2016, 20:31
Die sind eher selten auf Werkstatttournee
Aha......man lernt nicht aus.

dan
28.11.2016, 20:52
Ich kann morgen weiteres berichten, falls erwünscht.

PS @Franco: schöne umbauten hast du! Steckt viel Liebe zum Detail drin, das fällt direkt ins Auge

Sledge Hammer
28.11.2016, 21:00
Alles klar, danke für eure Antworten. Hab ich ehrlich gesagt auch nicht gedacht, dass das so schwierig sein kann. Denke eher dass der Chef da keinen Bock drauf hat, weil er mit "nur tüv" vielleicht kein oder wenig Geld verdienen kann..

Naja, dann kann ich ja gleich gut schlafen :gfreu:


Bei meiner K100 hat das ganze 40 Minuten gedauert.
TÜV Bayern. DEKRA darf dies nicht, §21
Vg Werner

eddiek
28.11.2016, 21:22
Aha......man lernt nicht aus.

Zumindest hier im Umkreis von ca 100 km um PLZ 45xxx , wenn du es besser getroffen hast meinen herzlichen Glückwunsch

Wer darf 21er Abnahmen eigentlich in Berlin durchführen TÜV oder Dekra? Wird hier auch in "alt" und "neu" geteilt?

MM
28.11.2016, 21:45
... wenn ein Fahrzeug eine EG-ABE hat, dann dürfte das jeder HU-berechtigte das Datenblatt ausstellen.

Da gibt es dann auch Unterschiede; bei uns in Rheinland-Pfalz darf das nur ein aaS!

Navigateur
28.11.2016, 21:49
Hallo Dan.

Haben vor 10 Jahren ein BMW 2-V-Motorrad in den Niederlanden von einem Freund abgekauft. Wie in Deinem Fall waren hiesige Abnahme und Papiere für die Zulassung notwendig. Bei dem Fahrzeug war ein sehr einfach gehaltenes "Konformitäts-Zertifikat" dabei, und natürlich der Kaufvertrag. Das Fahrzeug war nicht abgemeldet da ich es auf eigener Achse überführt habe.

Fahre zum TÜV und lasse eine Anbnahme von einem aaS nach §21 machen.
Das dem Motorrad zugehörige Datenblatt liegt bei einer "vernünftigen" Prüfstelle vor.
Bei einem StVZO-konformen Fahrzeug (Reifen, Beleuchtungseinrichtungen, Bremsen usw.) dürfte die Abnahme problemlos sein und schnell gehen.
Falls am Fahrzeug Änderungen sind (z. B. eine Stahlflexleitung o. Ä.) und diese zulässig und mit ABE belegbar sind, lasse diese Ändrungen direkt mit aufnehmen. Du bekommst sie bei der Zulassung auf dem Amt direkt in die neue ZulBesch Teil I (ehemals "Schein") eingetragen. Auch wird eine neue ZulBesch Teil II (ehemals "Brief") ausgestellt.
Wahrscheinlich musst Du vorher beim KBA noch eine "Unbedenklichkeits-Erklärung" unter Angabe der Rahmen-Nummer einholen.

Bei unserem NL-Import ist alles problemlos und auch zügig gelaufen.

Obwohl unser Freund aus den NL versicherte, das Fahrzeug sei bei einem "BMW-Spezialisten" in Wartung gewesen, war jedes 3tte Gewinde (insbesondere im Alu) herausgerissen :-((

Wir haben dann sehr schnell einen Gewinde-Reparatur-Satz bestellt und das Fahrzeug komplett "durchgeschraubt".

Viel Erfolg, viel Spaß mit dem neuen Mopped.
Nav/Ch

GS-Kalli
28.11.2016, 21:52
Hallo zusammen,

ich wollte auch mal ein Motorrad aus Luxemburg kaufen.
Ich hatte mich deshalb vorher bei der Zulassungstelle erkundigt, wie eine Zulassung in Deutschland auf meinen Namen möglich ist (also ohne deutsche Papiere).

Hier die Auskunft von der Zulassungsstelle (Jan 2016):

... ich gehe davon aus, dass Sie in xxx mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Für die Ummeldung des Fahrzeuges würden Sie dann folgende Unterlagen benötigen:


- die Kfz-Papiere aus Luxemburg

- EG-Typengenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

- kann keine der beiden Bescheinigungen, auch nicht in Zweitausfertigung, vorgelegt werden, ist die Vorlage eines
- Gutachtens nach § 21 StVZO (Vollabnahme) bei einem amtlich anerkannten Sachverständigem (z.B. TÜV) erforderlich

- Falls eine EG-Typengenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vorhanden ist, wäre eine „normale“ Haupt-Untersuchung nur erforderlich, wenn das Fahrzeug aufgrund der
Erstzulassung schon untersuchungspflichtig war (3 Jahre ab Erstzulassung, es kann auch die Haupt-Untersuchung aus Luxemburg vorgelegt werden, wenn diese noch gültig ist)

- das ausländische Kennzeichenschild, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist

- Eine Versicherungsbestätigungskarte oder elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

- Personalausweis

- Nachweis der Bankdaten, wegen der Einzugsermächtigung für das Hauptzollamt (Kfz-Steuer).
...

75/7
28.11.2016, 22:08
Gar kein Problem, denn für die Bayrische gibt es in Deutschland eine ABE.
Jeder aaS vom TÜV kann die in seiner EDV aufrufen. Die Daten daraus werden dann vom aaS überprüft und in sein Gutachten geschrieben. Mit diesem Gutachten gehst Du zur Zulassungsstelle, die neue Papiere ausstellt.
Die niederländischen Papiere nimmst Du zur Zulassungsstelle mit, die werden dort eingezogen.

motoclub
29.11.2016, 11:14
Ich gehe immer zur gleichen Zulassungsstelle, da sitzen immer die gleichen Menschen, aber es wird jedes Mal anders geregelt.

Meine 51/3 vor zwei jahren hatte nur NL Papiere und Kaufvertrag, da habe ich §21 Vollabnahme und hist. Gutachten machen lassen, Ausweis und Versicherungscode und ein bißchen Kohle und dann ging das. Alle Papiere konnte ich mitnehmen wie ich wollte.

Im letzten Monat war ich mit meinem aus NL gekauften A Kadett beim Straßenverkehrsamt, und haben direkt die NL Papiere eingezogen. Als ich die haben wollte, meine die Dame "nach 6 Monaten können Sie die abholen". Einen Grund, warum die heute gefährlich sind und in 6 Monaten kein Problem für Mensch und Umwelt darstellen konnte sie nicht sagen. Meine Annahme: der war nur langweilig.

achim68
29.11.2016, 17:40
Habe das Motorrad in den vergangenen Tagen Tüv fertig gemacht. War dann heute bei meiner Werkstatt des Vertrauens (dachte ich zumindest bis eben) und habe sie dort abgestellt. Morgen soll sie dann über den TÜV gebracht werden. Die freundlichen Mitarbeiter der Werkstatt sagten mir vor zwei Wochen noch dass das so kein Problem darstellen sollte mit den holländischen Papieren.

Hallo,

das Problem liegt am Ort der Abnahme.

Grundsätzlich sind Abnahmen nach §21 und §19(2) nicht in Werkstätten zulässig (wurde früher nicht so eng gesehen). Da gibt es nur HU/AU und 19(3). Bei Datenblättern für "EG-Fahrzeuge" kann es ebenfalls Probleme geben, in Hessen werden z.B. nur die von der technischen Prüfstelle und nicht die von den Überwachungsorganisationen anerkannt.

TÜV ist nicht gleich TÜV:
- Werkstatt ist immer Überwachungsorg., egal ob Dekra, KÜS oder TÜV kommt.
- Prüfstelle kann privatwirtschaftlich (Überwachungsorg.) oder staatlich sein. Staatlich erkennt man an dem entsprechenden Wappen an Gebäude, Prüfpapier und Dienstsiegel. Nur in den staatlichen Prüfstellen darf der amtlich anerkannte Prüfer auch als solcher wirken, woanders ist er auch "nur" Prüfingenieur.

Verstehen muß man das nicht, aber so sind die Vorschriften.

Herr F.
29.11.2016, 19:39
Hallo,

das Problem liegt am Ort der Abnahme.

Grundsätzlich sind Abnahmen nach §21 und §19(2) nicht in Werkstätten zulässig

Wo stehtn das ?

achim68
29.11.2016, 20:58
Wird formal aus der Anlage VIIId StVZO und dem Kraftfahrsachverständigengesetz zusammengebastelt:

Werkstatt = Prüfstützpunkt gem. VIIId: HU/AU/SP sonst nix

"TÜV-eigene Prüfstelle" = Prüfstelle gem. VIIId: HU/AU/SP
wenn dann "TÜV" = örtlich zuständige technische Prüfstelle dann Vollprogramm gem. KfSachvG

In den "neuen" Bundesländern ist die Dekra die technische Prüfstelle. Bei mir in Hessen gibt es TÜV-Rheinland, TÜV-Süd und TÜV-Hessen, aber nur TÜV-Hessen ist technische Prüfstelle.

eddiek
29.11.2016, 21:05
#8 und #18 : Wie wäre es denn mal mit was Konstruktivem??

75/7
29.11.2016, 21:08
.....Bei mir in Hessen gibt es TÜV-Rheinland, TÜV-Süd und TÜV-Hessen, aber nur TÜV-Hessen ist technische Prüfstelle.

Wir Hessen haben da ja noch ein weiteres Problem: Die elende "Bündelungsbehörde" :schimpf:. Hatte mit denen erst kürzlich das (teure!) "Vergnügen". Auch mit nem Mopped mit niederländischer EZ und ohne EU-Papiere.

Herr F.
29.11.2016, 21:11
#8 und #18 : Wie wäre es denn mal mit was Konstruktivem??
Wo ist Dein Problem?

eddiek
30.11.2016, 07:39
Nicht mein Problem sondern halt , dass in die Fachforen konstruktive und sachdienliche Antworten gehören und anderes -wie beispielsweise deine #8 und #18 entweder in die Laberecke oder als wenig hilfreich verkniffen gehören.

Herr F.
30.11.2016, 07:41
Aha. Schreib noch ein "#" dazu.

eddiek
30.11.2016, 19:50
Aha, es geht deinerseits genauso thematisch wertvoll weiter ......

Sledge Hammer
30.11.2016, 21:03
Wie ist die Lage?

Q20
01.12.2016, 00:17
Hallo,
als ich mir im letzten Jahr eine R27 aus den Niederlanden mit NL Papieren gekauft habe war die Zulassung per EBE gemäß Paragraph 21 kein Problem. Wichtig ist, das das Motorrad dem Baujahr entsprechend der STVZO ausgerüstet ist.
Im Prinzip wie ne normale TÜV Abnahme, nur etwas teuerer.
Der "Amtsgang" auf der Zulassungsstelle war "wie immer"
Gruß
Ingo

Herr F.
01.12.2016, 06:05
Aha, es geht deinerseits genauso thematisch wertvoll weiter ......

zu# 8.: hätte ich geschrieben: "Du schreibst Müll", hättest Du einen Grund gehabt zu weinen. So nicht.

zu#18 ist eine Frage meinerseits vorausgegangen, deren Antwort ich so nicht kannte. Frage-Antwort: Bingo.

Wenn Dir an mir/meiner Schreibe irgenwas nicht passt: Ignorieren. Solltest wissen, wie das geht.;)

dan
02.12.2016, 17:50
Nabend.


Also, komme gerade von der Werkstatt. Vollabnahme nach §21 ist in der Werkstatt generell kein Problem. Ich hätte nämlich Tüv bekommen, wenn die Mängel nicht gewesen wären. Diese waren:

-Lenkerschliss ohne Funktion (Schlüssel abgebrochen und stecken geblieben)
-kein Reflektor hinten
-Abgaswerte überschritten
-Auspuff nicht zulässig

Jetzt meine Frage: Der Auspuff ist keinesfalls zu laut oder so, aber ist angeblich nicht für das Motorrad. Auf dem Typenschild steht aber sogar explizit

Typ: Keihan R65/80/100

Da läuft doch was falsch oder? Ich soll mir nen anderen Auspuff beorgen. Finde im Netz leider auch kein Gutachten oder so von den Tüten. Aber ist das überhaupt nötig?

Herr F.
02.12.2016, 17:55
-Abwassertechnik überschritten


Was heisst das?

dan
02.12.2016, 17:59
Kack Autokorrektur, das sollte Abgaswerte heißen .

Herr F.
02.12.2016, 18:01
:D

MM
02.12.2016, 22:11
... Typ: Keihan R65/80/100 ...

Sonst steht da nix drauf?
Damit das legal wird, muss entweder noch eine KBA-Nr. her ("KBA" und fünfstellige Zahl) oder die Töpfe müssen separat geprüft werden.
Soweit der formale Vorgang.
Ein wohlmeinender aaS dürfte die aber per Eintragung auch legalisieren, wenn sie tatsächlich seriennah sind; zwingen kann man ihn aber nicht dazu...

dan
03.12.2016, 03:12
Doch ne BSAU ist auch drauf..