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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zur Blinkfunktion R100R classic, Bj. 95



udokarl
18.05.2018, 12:33
Hallo,

kann ich bei meiner R100R classic, die eine Warnblinkfunktion hat, auch zur Not das Blinkrelais ohne diese Funktion nutzen? Fehlen da dann nur die Kontaktstifte 3 und 15?

Ist beim TÜV die funktionierende Warnblinkfunktion vorgeschrieben, wenn das Motorrad mit dem Warnblinkschalter bestückt ist? Bei mir funktioniert diese Funktion nicht immer.

hg_filder
18.05.2018, 14:01
Hallo,

kann ich bei meiner R100R classic, die eine Warnblinkfunktion hat, auch zur Not das Blinkrelais ohne diese Funktion nutzen? Fehlen da dann nur die Kontaktstifte 3 und 15?

Ist beim TÜV die funktionierende Warnblinkfunktion vorgeschrieben, wenn das Motorrad mit dem Warnblinkschalter bestückt ist? Bei mir funktioniert diese Funktion nicht immer.

Hi,
du kannst das Relais einfach tauschen Einbauanleitung Warnblinkanlage Paralever ab 1991 (http://forum.2-ventiler.de/vbboard/showthread.php?77828-Einbauanleitung-Warnblinkanlage-Paralever-ab-1991), am Warnblinkerschalter dann noch das Symbol abkleben - und du solltest damit keine Probleme bei der HU haben.

Hans

Cevo
22.05.2018, 08:14
Hallo,

kann ich bei meiner R100R classic, die eine Warnblinkfunktion hat, auch zur Not das Blinkrelais ohne diese Funktion nutzen? Fehlen da dann nur die Kontaktstifte 3 und 15?

Ist beim TÜV die funktionierende Warnblinkfunktion vorgeschrieben, wenn das Motorrad mit dem Warnblinkschalter bestückt ist? Bei mir funktioniert diese Funktion nicht immer.

Mit der ersten Frage kann ich nix anfangen - ist aber nicht schlimm.
Aber zur HU kann ich was für die Allgemeinheit beitragen: Keiner der Prüfer hat je den Warnblinker getestet. Einmal habe ich einen angesprochen, der meinte: "Schön, dass sie einen haben. Aber es ist keine Anforderung dafür da."

Manitoba
22.05.2018, 15:34
Hallo,

..... war vielleicht nur Gluck, oder nicht bekannt, dass die alte Mühle über einen Warnblinker verfügt.

Normalerweise muß das was verbaut ist auch funktionieren. Von daher würde ich bei einem nicht funktionierenden Warnblinker nicht pauschalieren, dass der nicht von TÜV beanstandet wird.

An meiner früheren R1150RS wurde der Warbblinker immer geprüft. Wie beim Auto auch.

Abbauen ist kein Problem, weil der Warnblinker an sich nicht vorgeschrieben ist. Wenn er aber verbaut ist und nicht funktioniert, würde ich mir beim TÜV-Termin Sorgen machen.

Cevo
22.05.2018, 17:57
Und wenn man dann doch mal das Warnblinken braucht, dann einfach beide Blinker betätigen. Das sollte bei den K-Armaturen immer funktionieren. :gfreu:

Flachzwilling
24.05.2018, 14:50
Hallo,
Abbauen ist kein Problem, weil der Warnblinker an sich nicht vorgeschrieben ist. Wenn er aber verbaut ist und nicht funktioniert, würde ich mir beim TÜV-Termin Sorgen machen.

Tendenziell so richtig, aber wenn udokarl (natürlich wahrheitsgemäß) sagt: "Nee, hatte sie nie, ich hab nur mal ein Spendercockpit/-armaturen verbaut", dann könnte ihm da auch keiner nen Strick drehen.

Ggf. den Schalter noch, wie von Hans vorgeschlagen, abkleben.

FranzG
24.05.2018, 19:26
Und wenn man dann doch mal das Warnblinken braucht, dann einfach beide Blinker betätigen. Das sollte bei den K-Armaturen immer funktionieren. :gfreu:

Auf diese Idee bin ich noch gar nie gekommen und musste das heute bei meiner R80R ausprobieren.

In der Tat: so lange ich auf die beiden Tasten drücke, habe ich quasi Warnblinkfunktion. Aber sobald ich die Tasten loslasse, bleibt einfach derjenige Blinker aktiv, dessen Taste ich etwas später losgelassen habe.

Lässt sich immerhin bei einer Notbremsung sinnvoll verwenden, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Oder für den ersten Moment bei einer Panne in einem Tunnel oder auf einer Brücke ohne Pannenstreifen.

Gruss
Franz

hg_filder
24.05.2018, 21:05
Hab ich schon oft auf der Autobahn so genutzt, topp Sache. Dennoch habe ich mir den Warnblinker nachgerüstet.

Hans

MM
24.05.2018, 21:34
Für die HU §29 StVZO (vulgo TÜV-Prüfung) gelten folgende Grundsätze:

- Motorräder brauchen keine Warnblinkanlage.
- Sie darf aber installiert sein, wenn sie den Regularien entspricht.
- Ist eine Warnblinkanlage erkennbar installiert, muss sie funktionieren.

Soweit die Vorgaben.
Ob der Prüfer da im Rahmen der HU dann tatsächlich bei einem Motorrad aus den 80er oder 90er Jahren nach sucht, ist eher fraglich.
Nützlich ist das Teil aber manchmal schon.
Ganz pragmatisch würde ich mal den Schalter rausholen und mit Kontaktspray (z. B. "Kontakt 61") behandeln; vermutlich ist dann alles wieder im Lot.

Cevo
24.05.2018, 23:17
Nützlich ist das Teil aber manchmal schon.

Danke für die formale Aufklärung!

Nützlich? Gebraucht habe ich es selten - öfter mal das Betätigen der beiden Blinker, aber nicht umsonst habe ich ab Kauf den Warnblinker drin. In der heutigen Zeit "unachtsamer" Verkehrsteilnehmer kann es nur förderlich sein.

(so, das musste ich jetzt mal kommentieren :rolleyes:)