Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
wolfgangm
03.01.2019, 19:51
Hallo,
ich habe eine kleine Frage.
Ich will bei meiner R75/6 die Elektrik umbauen. Es sollte so viel wie möglich vom Lampentopf in den Batteriebereich wandern. Ich habe eine LiFePO4 Batterie und somit habe ich da Platz.
Meine Frage. Wenn den Umbau mache, muss ich das dann vom TÜV abnehmen lassen?
Danke für die Unterstützung.
Wolfgang
wolfgangm
03.01.2019, 19:57
super,
danke für die schnelle Rückmeldung )(-:
Witzig! :D
EDIT: Nein. Nicht die Frage, die Antwort. ;)
Witzig! :D
EDIT: Nein. Nicht die Frage, die Antwort. ;)
Warum witzig?
Basis sind die Fakten aus der StVZO. Davon tangiert man bei anderer Strukturierung des Leitungsnetzes nichts.
Das meine ich nicht.
Hat was von Slapstick.
Man Stelle sich die Situation in einer Werkstatt vor.
Kunde: erklärt relativ ausführlich sein Problem, macht damit alles richtig, über mehrer Sätze und hier und da.
Meister: Nein.
Kunde: super danke! Ging voll schnell alles Tutti!
Witzig. :D
wolfgangm
03.01.2019, 20:50
Aber völlig ausreichend.
Da kann es wenigstens zu keinen Missverständnissen kommen.
williwedel
03.01.2019, 20:57
also ich finde das auch gut:lautlachen1:
Danke Micha, denn es gibt doch einige hier, die hätten erstmal gefragt warum weshalb, alles zerredet, und sich dumm gestellt was ein LiFePo ist.
Klar und deutlich! :fuenfe:
grüße Guido
hg_filder
04.01.2019, 09:10
Hallo,
ich habe eine kleine Frage.
Ich will bei meiner R75/6 die Elektrik umbauen. Es sollte so viel wie möglich vom Lampentopf in den Batteriebereich wandern. Ich habe eine LiFePO4 Batterie und somit habe ich da Platz.
Meine Frage. Wenn den Umbau mache, muss ich das dann vom TÜV abnehmen lassen?
Danke für die Unterstützung.
Wolfgang
Nein.
super,
danke für die schnelle Rückmeldung )(-:
EINSPRUCH: Das gilt sol lange, wie du auch alle elektrisch betriebenen Funktionen beibehälst - sprich nichts wegläst. Wenn dann noch alles gut verarbeitet und verlegt wird, dann spricht nichts mehr gegen den Umbau.
Viel Erfolg
Hans
Moin,
und wenn er Öldruckkontrolle und Leerlaufschalter weglässt, muss er zum TÜV? Nur mal so als Gedankenspiel.
Gruß Egon
FrankR80GS
04.01.2019, 10:55
Moin,
und wenn er Öldruckkontrolle und Leerlaufschalter weglässt, muss er zum TÜV? Nur mal so als Gedankenspiel.
Gruß Egon
Kommt auf's Baujahr an. In der Regel sind Fernlicht- und Leerlaufkontrolle Pflicht.
Bleibt noch die Öldruckleuchte.
Es ging um die Aussage, dass nichts weggelassen werden darf.
Gruß Egon
der niederrheiner
04.01.2019, 11:16
*seufz
Jetzt werdet ihr aber kindisch. Er hat niGS von irgendwas weglassen gesagt. Einfache Frage, simple Antwort.
Für mich, waren sich Frager und Antworter einige, das die Beleuchtungseinrichtungen aktiv bleiben. Sprich; Leuchten Vorne/Hinten und Blinker, tun weiterhin das was sie schon vorher machten. . .
Stephan
Kommt auf's Baujahr an. In der Regel sind Fernlicht- und Leerlaufkontrolle Pflicht.
Leerlaufkontrolle?
Ich war gerade noch mal draußen und habe in unseren Autos nachgeschaut.
Da war nichts dergleichen. Hast du für die Regel eine Quelle?
?Autos?
Hat der TE danach gefragt??(
Gruß Egon
Fernlichtkontrolle und Blinkerkontrolle sind auch nur dann Pflicht, wenn nicht anhand der Schalterstellung oder auch der Sicht auf die Blinkerlampen erkannt werden kann, was da gerade geschaltet ist.
Aber darum ging es nicht, sondern nur, ob ein Umlegen der Elektrik nach Achtern vom TÜV begutachtet werden muss.
Nein, muss es nicht, es muss halt alles den Vorschriften entsprechend funktionieren.
dabbelju
04.01.2019, 12:29
Kommt auf's Baujahr an. In der Regel sind Fernlicht- und Leerlaufkontrolle Pflicht.
Kurz und knackig:
Laut STVZO sind folgende Instrumente/Anzeigen für Krafträder vorgeschrieben:
Geschwindigkeitsanzeige
Gesamtkilometerzähler
Fernlichtkontrollleuchte
Blinkerkontrollleuchte
Ende der Fahnenstange. ALLES andere ist freiwillig.
VG Werner
Genau so sollte es sein. Jetzt fehlt nur noch jemand, der die Vorschriften in eine APP packt und in der DB ablegt:applaus:
Gruß Egon
dabbelju
04.01.2019, 12:51
"Fernlichtkontrolle und Blinkerkontrolle sind auch nur dann Pflicht, wenn nicht anhand der Schalterstellung oder auch der Sicht auf die Blinkerlampen erkannt werden kann, was da gerade geschaltet ist."
O.k., kleine Ergänzung wg. EU-Recht vs. STVZO:
EU sagt: Fernlichtkontrollleuchte blau ist Pflicht; STVZO sagt: kann entfallen, wenn freie Sicht auf Schalterstellung.
EU sagt: Blinker: Einschaltkontrolle Pflicht - technische Ausführung nicht näher benannt; STVZO führt aus: optisch oder akustisch oder beides.
Und optisch kann auch die freie Sicht auf die vorderen Blinker sein. Zur Erinnerung: Es gab Blinkergläser (z.B. MZ), bei denen ragte das orange Glas über den oberen Gehäuserand, so dass das Blinken von der Fahrerposition aus gut zu erkennen war.
VG Werner
der niederrheiner
04.01.2019, 12:56
Deswegen hatte ein Kollege an seinem Gespann lediglich eine Kontrollleuchte für den rechten Blinker. Den konnte er als Fahrer nicht erkennen. Würde bei meinem Gespann auch passen.
Stephan
?Autos?
Hat der TE danach gefragt??(
Gruß Egon
Wen habe ich zitiert und wem habe ich geantwortet.?( In diesem Fall nicht dem Teilnehmer Eins.
gespannpit
04.01.2019, 19:28
Deswegen hatte ein Kollege an seinem Gespann lediglich eine Kontrollleuchte für den rechten Blinker. Den konnte er als Fahrer nicht erkennen. Würde bei meinem Gespann auch passen.
Stephan
Hallo Stephan,
bei mir genau umgekehrt. Links seh ich nichts wegen der Verkleidung, rechts sehe ich den Blinker auf dem Kotflügel vom Beiwagen.
Habe aber die Kontrollleuchten für links und rechts.
Gruß
Pit
der niederrheiner
04.01.2019, 20:37
Klar. Hab ich auch. Weil, ich trag ja auch kein Holzfällerhemd und gel meinen Bart.
Aber wenn ich mal mein altes Gespann reduzier, dann wäre das eine Überlegung mit einer Minimalbeleuchtung.
Stephan
williwedel
04.01.2019, 20:46
EINSPRUCH: Das gilt sol lange, wie du auch alle elektrisch betriebenen Funktionen beibehälst - sprich nichts wegläst. Wenn dann noch alles gut verarbeitet und verlegt wird, dann spricht nichts mehr gegen den Umbau.
Viel Erfolg
Hans
Und ich sach noch.....:D#9
grüße Guido
...
O.k., kleine Ergänzung wg. EU-Recht vs. STVZO:
EU sagt: Fernlichtkontrollleuchte blau ist Pflicht; STVZO sagt: kann entfallen, wenn freie Sicht auf Schalterstellung.
EU sagt: Blinker: Einschaltkontrolle Pflicht - technische Ausführung nicht näher benannt; STVZO führt aus: optisch oder akustisch oder beides.
Und optisch kann auch die freie Sicht auf die vorderen Blinker sein. Zur Erinnerung: Es gab Blinkergläser (z.B. MZ), bei denen ragte das orange Glas über den oberen Gehäuserand, so dass das Blinken von der Fahrerposition aus gut zu erkennen war.
VG Werner
Weitere Ergänzung dazu...
Alle Kräder, über die wir hier gemäß Forumsnamen reden, haben eine BE nach StVZO. Das EU-Recht wird dem Kunden aber im Einzelfall zusätzlich zugebilligt, wenn es ihm Vorteile bringt.
Rein rechtlich sauber wäre jedoch ein konsequenter Aufbau entweder nach StVZO oder nach EU-Regeln. Wer sich aus beiden Rechtsgrundlagen nur die "Rosinen" rauspicken will, könnte bei manchem Prüfer Ärger bekommen...
Abgesehen davon finde ich die Strategie von BMW bezüglich der Kontrollen sinnvoll -einzig der DZM ist Luxus.
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