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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reifen reparieren oder erneuern?



Detlev
14.03.2007, 22:00
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob man einen Motorradreifen reparieren darf.
Hier eine gültige Aussage dazu:

Reifenreparatur

Der Gesetzgeber hat in den Richtlinien des § 36 StVZO die Rahmenbedingungen für eine Reifenreparatur festgelegt.
Grundsätzlich gilt für eine Reifenreparatur, dass der ausführende Betrieb für eine fachgerechte Reparatur des Reifens die volle Haftung zu übernehmen hat. Der Reifen muss vor einer möglichen Reparatur hinsichtlich seiner Reparaturfähigkeit beurteilt werden. Neben der Beurteilung des eigentlichen Reifenschadens sind die Rahmenbedingungen des Gesetzes zu beachten.
Eine Warmvulkanisation des Reifens zu Reparaturzwecken ist beim Motorradreifen zulässig, solange der Schadensort in den mittleren 75 % der Lauffläche liegt. Die Reifenkanten und die Seitenwand des Reifens, ist nicht instandsetzungsfähig.
Eine Kaltvulkanisation mittels Reparaturstopfen ist auch beim Motorradreifen zulässig, solange es sich um eine Stichverletzung des Reifens handelt und der Durchmesser der Beschädigung nicht mehr als 6 mm beträgt.
Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind aber eine Reihe von anderen Richtlinien zu beachten.
Hier sind insbesondere die technischen Richtlinien der Reifenhersteller und der Fahrzeughersteller zu beachten.
In den meisten Fällen verbieten die Fahrzeughersteller aus Sicherheitsgründen die Instandsetzung des Reifens oder verweisen zumindest auf die alleinige Haftung des instandsetzenden Betriebes. Aus Sicht der meisten Reifenhersteller ist eine Instandsetzung ebenfalls nicht zu empfehlen, da die Reifen nach einem Reifenschaden einen möglicherweise nicht kalkulierbaren inneren Schaden erlitten haben können und somit eine fachgerechte Reparatur nicht mehr möglich ist. Aus Sicherheitsgründen wird auch hier zum Austausch des Reifens geraten.
Ergänzend zu diesen Richtlinien sind die WdK Richtlinien des „Wirtschaftsverbandes der Kautschukindustrie“ mit heranzuziehen.
Sollte trotz dieser gerechtfertigten Einschränkungen eine Reparatur geprüft werden, sind die Angaben des Reparaturmittelherstellers zu beachten. Je nach Reparaturmittel können hier Einschränkungen beim Geschwindigkeitsindex, Schadensart oder Schadensgröße eine Reparatur technisch unmöglich machen.
Aus den obigen Einschränkungen heraus, möchte auch der Autor den Ratschlag geben, einen beschädigten Reifen sicherheitshalber gegen einen neuen Reifen auszutauschen und von einer Reparatur eines Motorradreifens abzusehen.

Quelle: http://www.iphpbb.com/foren-archiv/4/212800/212240/schwarzes-gold-wissenswertes-rund-um-reifen-85021959-12399-42.html

Jörg
15.03.2007, 16:34
Ich weiß nicht, wo diese Bestimmungen herkommen, im § 36 StVZO steht jedenfalls nix über Reifenreparaturen.

Die Reifenhersteller empfehlen natürlich immer gerne, Reifen zu ersetzen, statt zu reparieren. Ist ja auch klar, daß die lieber an einem neuen Reifen Geld verdienen, als die Verantwortung für Reparaturen zu übernehmen, an denen sie nix verdienen.

Wovor immer gewarnt wird, ist bspw. Schlauchlosreifen mit Schlauch zu fahren, weil die Innenseite von Schlauchlosreifen so rauh sei, daß sie einen Schlauch beschädigen könne. In der Praxis ist mir sowas noch nie untergekommen und ich habe auch noch nie davon gehört. Ein Freund von mir hat eine 900er Königswellen Duc mit Speichenrädern. Auf Speichenrädern kann man normalerweise keine Schlauchlosreifen fahren, andererseits bekommt er keine vernünftigen Schlauchreifen für die Duc. Also fährt er seit Ewigkeiten Schlauchlosreifen mit Schlauch und hatte nie ein Problem damit.

Ich denke, man muß sich nicht sklavisch an Vorschriften halten (von wem auch immer diese erlassen sein mögen), sondern sich selber überlegen, was sinnvoll und vertretbar ist und die Verantwortung selber übernehmen. Auf einem meiner Moppeds fahre ich auch Reifen, die genaugenommen nicht zulässig sind, aber weder der TÜV noch sonst wer hat dazu was gesagt und ich denke, ich kann das Risiko (was technisch gesehen gar keins ist, sondern höchstens juristisch) tragen.

BMW-Max
15.03.2007, 17:34
Hallo Detlev!

Da kann ich aus eigener Erfahrung berichten.

Als ich 1998 mit meiner R100RT in Norwegen war, hatte ich am ersten Tag eine Schraube in meinen neuen Vorderradreifen gefahren, aber nicht bemerkt.

Am nächsten Morgen war natürlich die Luft raus. Ich hatte zwar den Reparaturset von BMW dabei, da aber eine Tankstelle in der Nähe war, ließ ich die Reparatur dort ausführen.

Der Tankwart setzte professionell einen Gummistopfen ein.

Auf meine Frage, wie lange dies halten würde, kam die Antwort:

In Norwegen wird dies in den meisten Fällen so gehandhabt und es habe noch nie Probleme gegeben. Ich könnte den Reifen ruhigen Gewissens runterfahren.

Also wurde der Reifen im Urlaub noch 5000 Km, danach nochmal 10000 Km gefahren.

Es war absolut kein Unterschied zu zu einem intakten Reifen vorhanden.

Dies ist aber wirklich nur zu empfehlen, wenn sich die Schadenstelle in der Mitte der Lauffläche befindet.

Gruß aus Bayern

MAX

Detlev
15.03.2007, 17:49
Mein Reifenhändler hat an meiner alten K1200RS (130PS!) ein Spaxschraubenloch im Hinterreifen mit einem ca 10x10cm großen Flicken für Traktoren von innen vulkanisiert.
Damit bin ich völlig problemlos noch 6000 flotte Kilometer gefahren! :D

robby ausm tal
16.03.2007, 11:09
Moin auch! Ich habe sowohl an der Kawa wie an der BMW immer die Schläuche geflickt und den Reifen innen kontrolliert. Allerdings hatte ich auch immer Montierhebel und Flickzeug mit. Wobei die BMW Montierhebel aus dem Bordwerkzeug völlig ausreichend sind bei Schlauchreifen! ;)

rhr1882
02.04.2007, 18:46
Hallo
Natürlich darf ich einen Schlaulosreifen mit Schlauch fahren,ich darf ihn nur nicht auf eine Felge fahren die für Schlauchlosreifen sind.
Gruß Ralf