boxerhans

Leben und leben lassen
Wann war eigentlich die Markteinführung des SR-Powerkit´s für die 800er ?

Die Suche gibt dazu leider nichts her mmmm
 
Servus Hans

Dürfte jedenfalls vor 1999 gewesen sein.
Den ersten Powerkit habe ich im Herbst 1999 verbaut.
In den damaligen einzelnen Prospektblättern sind die Preise noch sowohl in DM als auch € angegeben.
DM 1290,00/ EUR 659,57
Leider kann ich keine Jahreszahl auf dem Blatt finden.

Edit: Das Teilegutachten ist vom 16.11.1998.

:wink1:
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Hintergrund meiner Frage ist, ob man mit Powerkit überhaupt ein H-Kennzeichen bekäme? :nixw:
 
Servus Hans

Dürfte jedenfalls vor 1999 gewesen sein.
Den ersten Powerkit habe ich im Herbst 1999 verbaut.
In den damaligen einzelnen Prospektblättern sind die Preise noch sowohl in DM als auch € angegeben.
DM 1290,00/ EUR 659,57
Leider kann ich keine Jahreszahl auf dem Blatt finden.

Edit: Das Teilegutachten ist vom 16.11.1998.

:wink1:

Du hast bestimmt ein Zimmer voll mit BMW Unterlagen / Archiv.
Fritz weis einfach alles.:fuenfe:

Ich gebe zu ich habe geschätzt, da ich meinen Replacement Kit so um 2001 gekauft hatte.

Für die H Zulassung ist das glaube ich nicht von Bedeutung.
 
Ich denke mal so: Wenn Du eine 60/7 von 1978 hast und erhöhst heute den Hubraum auf 800ccm dann ist das ein Umbau der damals auch gemacht wurde und die Bauteile zur Verfügung standen.
Der 7 Rock Umbausatz stand damals nicht zur Verfügung.
Ich habe eine 25/2 und werde die /3 Gabel einbauen. Und mein TÜVI hat mir das so erklärt.
Manfred
 
...
Für die H Zulassung ist das glaube ich nicht von Bedeutung.

Doch, durchaus.

Der wesentliche Gedanke des H-Kennzeichens ist der Originalzustand. Umbauten (=Veränderungen des Originalzustands) sind in der Regel unkritisch, wenn Sie während der Bauzeit des Fahrzeugs möglich/üblich waren und/oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach der EZ durchgeführt wurden. Die konkrete Auslegung ist bei bei den Prüforganisationen und den einzelnen Prüfern leider nicht einheitlich.

Mir sind aus dem Freundeskreis Fälle aus dem PKW-Bereich bekannt, da wurde seitens der Prüfer heftigst auf dem "Originalzustand" und auf "Schönheits- und Zustandsthemen" herumgeritten. Der Gesetzgeber hatte 2011 die Spielregeln deutlich verschärft. In anderen Fällen war es dann auffällig problemlos.
Der PK an einer Monolever oder Paralever wird nach meiner Vermutung keine Probleme machen. Ein erst später verfügbarer BBK oder ein Anbau an ältere Modelle dagegen schon. Wenn man nicht einen willigen Prüfer findet. Ist wohl ähnlich wie bei den Einzelabnahmen.

Grüße
Marcus
 
Der Hintergrund meiner Frage ist, ob man mit Powerkit überhaupt ein H-Kennzeichen bekäme? :nixw:

...
Für die H Zulassung ist das glaube ich nicht von Bedeutung.

Wird das Gutachten nach §23 ordnungsgemäß gemacht, gibts mit Powerkit kein positives Ergebnis. In den Vorgaben zur Beurteilung steht, dass nur zeitgenössische Änderungen / Umbauten zu akzeptieren sind, die innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt sind.
Konkretes Beispiel dazu:
Q Baujahr 88 (das jüngste, welches schon H-fähig wäre) wird spätestens (belegbar) 98 umgerüstet. Das ist der einzige Fall, der gerade so funktionieren würde (wenn es 98 überhaupt schon Zylinder gab).

PS: Marcus war schneller...
Die Ausführungsbestimmungen für eine §23-Prüfung wurden in 2018 nochmals konkreter gefasst, sodass "Auslegungen" fast nicht mehr möglich sind.
 
In den Vorgaben zur Beurteilung steht, dass nur zeitgenössische Änderungen / Umbauten zu akzeptieren sind, die innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt sind.

Nun nehmen wir mal an, Du hast eine 60/6 und montierst 1995 eine Tank/Sitzbank Kombination von der /7 drauf.
Diese Umbauten gab es auch schon 1980. Mussten aber nie eingetragen werden.
Nach Deiner Aussage geht dieser Umbau nicht.
Oder Rahmen: Die /6 Rahmen gab es bis 1988. Dann nix mehr. Nur noch die Nachfolgerahmen. Gibt es auch hier keine "H"?
Manfred
 
Nun nehmen wir mal an, Du hast eine 60/6 und montierst 1995 eine Tank/Sitzbank Kombination von der /7 drauf.
Diese Umbauten gab es auch schon 1980. Mussten aber nie eingetragen werden.
Nach Deiner Aussage geht dieser Umbau nicht.
Oder Rahmen: Die /6 Rahmen gab es bis 1988. Dann nix mehr. Nur noch die Nachfolgerahmen. Gibt es auch hier keine "H"?
Manfred

Grundsätzlich würden beide Fälle nicht funktionieren, solange der Prüfer sich an die Regeln hält. In der Praxis bleibt natürlich die Frage, was dem Prüfer auffällt ...
 
Habe mal gesucht:
[h=2]Voraussetzungen, die für das Gutachten in jedem Fall gegeben sein müssen[/h] Liegen die folgenden Voraussetzungen nicht vor, sieht es von vorneherein eher schlecht aus mit einem Oldtimer-Gutachten:

  • Die Originalbauteile müssen Hauptbestandteil sein.
    [*]Es ist prinzipiell erlaubt, Umbauten vorzunehmen. Diese müssen jedoch in jedem Fall „typisch und zeitgenössisch“ sein. Jüngere Bauteile sind also bei einem Oldtimer nicht erwünscht.
  • Es dürfen keine gröberen Mängel oder Gebrauchsspuren feststellbar sein, auch Rost darf nicht vorhanden sein.
  • Es muss eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen.
Dass sich das Fahrzeug in einem guten und gepflegten Zustand befinden muss, bedeutet natürlich nicht, dass nicht ein einziger kleiner Mangel vorliegen darf, der einfach durch den Gebrauch entstanden ist.

Der Tankwechsel + Sitzbankwechsel geht also. Auch Gabelumbauten.

Die Originalbauteile müssen Hauptbestandteil sein.

Was soll mir dieser Satz sagen?

Manfred
 
Die erste Seite gehört Anwälten und Maklern, damit für mich nicht verbindlich; auf welchem Stand (Datum) sie basiert, konnte ich nicht finden.
Die zweite Seite ist zwar schon besser, aber überholt (Stand 2012).

Damit kannst du mich nicht beeindrucken. :D
 
Hallo Michael,

was ist ein zeitgenössischer Umbau ?
Wie lange wurde bei den Kühen schon größere Zylinder draufgesteckt?
Ein klassischer Sportumbau aus Ende der 70ziger auf Basis einer 75/5 mit großen Zylindern und Habermannverkleidung wäre nicht mehr zeitgenössig, wenn irgendwann 10 Jahre später auf Nikas gewechselt wurde ?(?(
Ist es wichtig von wem die Zylinder verkauft bzw. vertrieben wurden? Sind 998 ccm noch zeitgenössig 1150 nicht mehr??
Und die Vergaser, sind 40er Dellos zeitgenössig oder 42er oder 38er??

Fragen über Fragen.

Ich glaube da ist doch jeder TÜV-Prüfer komplett überfordert. :gfreu:

Gruß
Kai
 
...

Ich glaube da ist doch jeder TÜV-Prüfer komplett überfordert. :gfreu:

Gruß
Kai

Nicht jeder, aber die meisten. ;)
Größere Zylinder aus dem Baukasten gabs ja schon immer, das ist eher unproblematisch. Aber Dinge, die es 10 Jahre nach der "Geburt" des Fahrzeugs noch gar nicht gab, kannst du vergessen.

Es stellt sich aber auch die Frage, was das H-Kennzeichen bei einem Motorrad überhaupt bringt. Sinnvoll ist das aus meiner Sicht grundsätzlich nur in drei Fällen:

- Sammler, die vor allem auf Originalzustand der Fahrzeuge aus sind
- Fahrzeuge mit großem Hubraum der Motoren (Steuerersparnis)
- Leute, die mit Oldtimer-Autos auch mal in Feinstaubzonen fahren wollen.
 
Es stellt sich aber auch die Frage, was das H-Kennzeichen bei einem Motorrad überhaupt bringt.

Mein Motiv:
Man weiß ja nicht, was kommt. Möglicherweise doch mehr Beschränkungen für "alte Stinker" und, vielleicht, Ausnahmen für "amtliche Oldtimer". Ich hab an fast allen meiner Motorrädern irgendwas geändert und habe peinlich darauf geachtet, dass das alles eingetragen wird. Zwei bleiben aber 100% original. Die sind dann in ein paar Jahren im H-zulassungsfähigen Alter. Und haben auch den Zustand dafür.

Auch für einen späteren Verkauf ist es vermutlich vorteilhafter, wenn das Objekt die H-Kriterien erfüllt. Umgebaute Exemplare sind zu einer Existenz als normal zugelassene Fahrzeuge verdammt. H-zulassungsfähige Fahrzeuge kann ein Sammler, der seine Fahrzeuge mit dem roten 07er Wechselkennzeichen bewegt, kostengünstig unter seinem 07er Kennzeichen registrieren.

Grüße
Marcus
 
Man kann es auch mal anders betrachten:
Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichnen signalisiert für Langfinger eine lohnendere Beute. ;)
 
Nun nehmen wir mal an, Du hast eine 60/6 und montierst 1995 eine Tank/Sitzbank Kombination von der /7 drauf.
Diese Umbauten gab es auch schon 1980. Mussten aber nie eingetragen werden.
Nach Deiner Aussage geht dieser Umbau nicht.
Oder Rahmen: Die /6 Rahmen gab es bis 1988. Dann nix mehr. Nur noch die Nachfolgerahmen. Gibt es auch hier keine "H"?
Manfred


Doch, alle Umbauten gehen, die innerhalb der ersten 10Jahre möglich gewesen wären. Sie müssen an dem Fahrzeug nicht tatsächlich ausgeführt worden sein.

Aber: Sie müssen für das Fahrzeug typisch und zeitgenössisch sein und durch ein zeitgenössisches Prüfzeugnis nachgewiesen werden. Stichtag für die 10Jahres-Frist ist die Erstzulassung, und leider nicht das Baureihenende .... Umbauen kannst du mit den entsprechen Nachweisen auch heute noch. Zum Bsp nen normalen Opel Manta zum Breitbau-Monster mit Frittentheke.

Krauser-Köpfe zB sind daher bei den 2V kein Problem, die ollen 1043er oft auch nicht. Die ganzen Siebenrock-Sätze aber schon, das wird sich für die /5/6 und /7 auch nicht ändern. BBK zB. wird nach der Regelung für keine Maschine je H-fähig sein.

Verwirrung herrscht nach meiner Erfahrung aus dem Auto-Bereich derzeit noch bei Dingen wie el.Zündungen oder modernen Bremsen-Updates, Limas etc. ... weil hier nicht schon alte Prüfzeugnisse zum identischen Produkt vorliegen, aber nicht geregelt ist, ob das wesentliche Teile sind. In der Praxis wird hier oft ein Auge zugedrückt, wenn die Änderungen nicht sichtbar sind (Hochleistung-Kühler, 123-Zündung etc.

Aber eigentlich sind wir da ja eh fein raus, weil Umweltzonen für unsere Kühe keine Rolle spielen und der finanzielle Vorteil des H klein ist.
 
Da sagen die Franzosen aber ganz was anderes und wer weiß wie lange das hierzulande noch so bleibt mmmm

Wer weiß, wann was wie wo kommt?
Wir können uns nicht auf alle Eventualitäten vorbereiten.
Das Fahren unserer alten Eisen kann man uns auch in Zukunft nicht gänzlich verbieten.
Wenn ich dann irgendwann mit meiner 2V nicht mehr durch München, Stuttgart oder Frankfurt fahren darf, fehlt mir eher nix.

:D
 
Verwirrung herrscht nach meiner Erfahrung aus dem Auto-Bereich derzeit noch bei Dingen wie el.Zündungen oder modernen Bremsen-Updates, Limas etc. ... weil hier nicht schon alte Prüfzeugnisse zum identischen Produkt vorliegen, aber nicht geregelt ist, ob das wesentliche Teile sind. In der Praxis wird hier oft ein Auge zugedrückt, wenn die Änderungen nicht sichtbar sind (Hochleistung-Kühler, 123-Zündung etc.

Hallo,

seit 2002 fährt meine DS, Bj. '72, ein H-Kennzeichen spazieren, und das, obwohl sie Nachrüstungen erhalten hatte, die es bis einschließlich 1982 für die D-Modelle noch gar nicht gegeben haben kann: Einen G-Kat der Fa. Matrix und dynamische Sicherheitsgurte nämlich. Damals hieß es, dass Nachrüstungen und Umbau, die der Umweltverträglichkeit und/ oder der Sicherheit dienlich sind, akzeptiert werden.

Zumindest dem Power-Kit, das ich im Jahr 2003 an meine erste R 80 RT montierte, lag ein Gutachten bei, das dem umgebauten Fahrzeug einen geringeren Schadstoffausstoß (Möglichkeit einer Smog-Plakette) bescheinigte, wenn auch die Nadeldüse gegen #266 getauscht wird. Ist ein hiermit umgerüstetes Fahrzeug somit wirklich nicht H-Kennzeichen-fähig?

Beste Grüße, Uwe
 
... Damals hieß es, dass Nachrüstungen und Umbau, die der Umweltverträglichkeit und/ oder der Sicherheit dienlich sind, akzeptiert werden.
...

Das ist auch heute noch so.

...
Zumindest dem Power-Kit, das ich im Jahr 2003 an meine erste R 80 RT montierte, lag ein Gutachten bei, das dem umgebauten Fahrzeug einen geringeren Schadstoffausstoß (Möglichkeit einer Smog-Plakette) bescheinigte, wenn auch die Nadeldüse gegen #266 getauscht wird. Ist ein hiermit umgerüstetes Fahrzeug somit wirklich nicht H-Kennzeichen-fähig?

...

Ein Kat hat nur den Zweck, besseres Abgas zu bekommen.
Dass du einen leistungssteigernden Umbau nur vornimmst, um das Abgas zu verbessern, kannst du deiner Großmutter erzählen...
 
Hallo,
Einen G-Kat der Fa. Matrix und dynamische Sicherheitsgurte nämlich. Damals hieß es, dass Nachrüstungen und Umbau, die der Umweltverträglichkeit und/ oder der Sicherheit dienlich sind, akzeptiert werden.

Zumindest dem Power-Kit, das ich im Jahr 2003 an meine erste R 80 RT montierte, lag ein Gutachten bei, das dem umgebauten Fahrzeug einen geringeren Schadstoffausstoß (Möglichkeit einer Smog-Plakette) bescheinigte, wenn auch die Nadeldüse gegen #266 getauscht wird. Ist ein hiermit umgerüstetes Fahrzeug somit wirklich nicht H-Kennzeichen-fähig?

Beste Grüße, Uwe


Kat und Gurte sind auch heute noch kein Problem, letztere nur sofern die Optik passt. Du hast auch gute Chancen, wenn du nem Käfer die Scheibenbremsanlage eines späteren Fahrzeuges der Baureihe spendierst. Mit der Keramik-Bremsanlage eines modernen Porsches dann ist der Bogen überspannt. Und ja, da ist grundsätzlich jede Menge Spielraum drin.

Die Nummer mit dem Power-Kit kannste deiner Großmutter erzählen, allein der Name und +10PS machen die Intention ja klar. Wenigstens solange du nicht nachweisen kannst, dass es genau diesen Umbau schon 10Jahre nach EZ gab. Inzwischen werden die Leute bereits wegen eines moderneren Radios heimgeschickt. Kurz: Der Spielraum wird enger interpretiert ...
 
Die Nummer mit dem Power-Kit kannste deiner Großmutter erzählen, allein der Name und +10PS machen die Intention ja klar. Wenigstens solange du nicht nachweisen kannst, dass es genau diesen Umbau schon 10Jahre nach EZ gab. Inzwischen werden die Leute bereits wegen eines moderneren Radios heimgeschickt. Kurz: Der Spielraum wird enger interpretiert ...

Der PK unterscheidet sich nur durch die geänderten Kolben, die eine Nutzung des originalen Zylinderkopfs ermöglichen von ganz "normalen" , klassischen 1000 ccm Umbauten aus den 80zigern.
Also: Standardkolben einbauen, Kopf bearbeiten oder tauschen und schon H-fähig?? ?(?(
Solche Sachen hat Siebenrock (ich stand da mal nen halben Tag im Laden und hab auf nen Limarotor gewartet) , Fallert, Michel, Wüdo ... auch schon Anfang der 80zigern gemacht, inkl. Umbau der Bremsen etc. etc. Neu ist daran also nur die Plug & Play Idee.
Ich vermute, dass zumindest der PK kein Hindernis für nen H-Nummer darstellt, da zeitgenössische Umbauten mit diesem Hubraum locker dokumentiert werden können.
Beim Bigbore wär ich da skeptischer.

Gruß
Kai
 
...... Zumindest dem Power-Kit, das ich im Jahr 2003 an meine erste R 80 RT montierte, lag ein Gutachten bei, das dem umgebauten Fahrzeug einen geringeren Schadstoffausstoß (Möglichkeit einer Smog-Plakette) bescheinigte, wenn auch die Nadeldüse gegen #266 getauscht wird. ....

Die Nadeldüse kann man aber auch ohne Power-Kit montieren. Fährt in beiden Fällen gleich gut oder schlecht. Allerdings wirkt sie sich nicht auf die amtliche AU-Krad aus, denn die passiert im Leerlauf. Wäre ich Prüfer ...:lautlachen1: