Hallo
Solche Unfähigkeit kann auch beim freundlichen passieren.
Ich habe vor etwas über 2 Jahren eine R 1150 R
mit ABS Schaden gekauft. Ansonsten ein Top gepflegtes Motorrad, der Vorbesitzer hatte kurz vorher die 60000 Km Inspektion für 630 Euro + Räubersteuer bei einer großen BMW Motorradwerkstatt machen lassen. Dann 400 Km gefahren und das ABS-geblinke ging los. Naja das diese "Fachleute" Unterspannung beim Anlassen nicht feststellen ist schon traurig genug, das 400 km nach einer Inspektion ein Luftfilter so aussieht :entsetzten:
Vom Bremsflüssigkeitswechsel wollen wir mal gar nicht erst reden, da wurde nur der Ausgleichbehälter abgesaugt und nachgefüllt.
So etwas spiegelt den Leistungsstand eines ganzen Berufszweiges wieder. Liegt aber auch an der Großkotzigkeit einiger Innungsfürsten die ja seit 2000 eine moderate Lohnanpassung in dem Gewerbe verweigern. Über diese Zustände braucht man sich dann nicht zu wundern. Hinzu kommt das die geburtenstarken Jahrgänge längst aus dem Arbeitsprozeß ausgeschieden sind und die Nachfolgegeneration vor 20 Jahren rausgemobbt wurde mit den bekannten Ergebnis. Betriebsinhaber oder Betreiber haben eben immer noch nicht verstanden "Man bekommt das was man bezahlt"

Gruß Jürgen


Hallo,

ich sehe einen Wandel in der Leistung der Werkstätten von der mechanischen Reparatur zur elektronischen Reparatur. Dem können sie nur bedingt folgen. Die Mechanik ist übersichtlich, Kolben kaputt dann ein neuer Kolben, bei der Elektronik müßen sie sich auf Meßgeräte verlassen um eine Reparatur durchführen zu können. Die Auto-Elektriker waren schon immer am Rand der Werkstatt und werden immer wichtiger. Der Wandel zum fahrbaren Computer steckt noch in den Kinderschuhen. Windows ist das beste Beispiel, erst einmal ein Update machen.

Gruß
Walter
 
da greift dann die Hammer-Reparatur...
Das Steuergerät etc, ham'mer ausgetauscht!

LG Christoph

meist tut die Elektronik trotz Allem brav ihren Dienst. Was haben wir über die elektronischen Zündungen und Einspritzungen geschimpft, weil wir keine Zündung mehr selbst einstellen und keine Unterbrecherkontakte selbst wechseln konnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
....meist tut die Elektronik trotz Allem brav ihren Dienst. Was haben wir über die elektronischen Zündungen und Einspritzungen geschimpft, weil wir keine Zündung mehr selbst einstellen und keine Unterbrecherkontakte selbst wechseln konnten.

Wegen diesen Dingen hatte ich anfänglich tatsächlich Bedenken mit der G/S auf große Tour zu gehen. :pfeif:
Wie schnell sich die persönliche Sichtweise doch ändern kann! :oberl: :D

Trotzdem möchte ich keine 4-Räder neuer als Bj. 2003 haben. ;)

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war im Frühjahr 2020 beim TÜV mit meiner R100R. Habe hinten statt 140/80 VB17 den Reifen 130/80R17 montiert, da diese laut Motorrad 17/1992 für die 2.5-Originalfelge die Laufleistung günstiger sind.
Bisherige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenfirma seit Februar 2020 wertlos, daher beim TÜV durchgefallen ohne Technisches Gutachten. Da der Reifen noch gut war, habe ich ein Technisches Gutachten anfertigen lassen (ca 60 €), wobei der Sachverständige auch nur bei der Reifenfirma die Freigabe nachschaut.
Die Nachprüfung kostete dann noch ca 20 €.

Die Reifenfirma wird sicher nicht leichtsinnig eine Freigabe bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bisher ausgereicht hat, geben. Eine wunderbare Arbeitsbeschaffung für den TÜV.
 
Moin,
am besten so viel wie möglich selber machen, dann kann man die Kasperbuden umgehen :oberl:
Ich gebe erst auf, wenn ich eine Hebebühne fürs Auto/WoMo brauche und die LKW-Grube zu unbequem wird.
Liebe Grüße :wink1:
Martin
 
Eine wunderbare Arbeitsbeschaffung für den TÜV.

Arbeit? Das ist eine Gewinnsteigerung ohne erkennbare Mehrleistung.
Bei 10.-- tät ich niGS sagen, aber 80.-- für 5 Minuten das ist Wucher und sittenwidrig (nach meiner unmassgeblichen Meinung). Oder braucht der TÜVler länger dazu? Wenn ja, dann ... , ich sach niGS mehr :schimpf:

Gruß Holger
 
Mal was Positives vom TÜV:

Wie ich hier irgendwo schon mal schrub hat ein Freund von mir für ganz kleines Geld eine Morini 3,5 ergattert, die schon jahrelang abgemeldet war.

Problem:
Die letzte Zahl in der Fahrgestellnummer im Schein unterschied sich von der am Fahrzeug. Im Schein waren Fussrasten, Ochsenaugenblinker und Auspuff eingetragen, zu denen es aber keine Unterlagen mehr gab.
Ich unkte schon, wie kompliziert das alles werden würde, aber das war es nicht:
Der TÜV hat irgend ein Schreiben aufgesetzt, die Behörde hat einen neuen Schein ausgestellt und alle Eintragungen übernommen.
Plakette drauf, fertig.

Nur den Seitenständer musste er ändern, damit der einklappte.
Kontrollleuchten gibt es überhaupt keine, das scheint wohl nicht erforderlich zu sein.

Wir haben heute schon zusammen eine Runde gedreht.
Recht flott, die Kleine...
 
Hier wurde auch schon der Seitenständer elektrisch gesichert. Also so mit Schalter versehen, das der Motor entweder nicht gestartet werden kann. Oder beim Einlegen wieder ausgeht.


Stephan
 
Hier wurde auch schon der Seitenständer elektrisch gesichert. Also so mit Schalter versehen, das der Motor entweder nicht gestartet werden kann. Oder beim Einlegen wieder ausgeht.


Stephan

Ja, das wäre bei der Morini auch gegangen.
Das mit der Feder war aber wohl einfacher.
Da hatte wohl jemand aus dem entsprechenden Forum ein Blech, dass nur zwischengeschraubt werden musste.

Ich hätte nie gedacht, dass man komplett ohne Kontrollleuchten auf die Straße darf.
 
Vorschrift ist nur für Blinkleuchten eine "sinnfällige" Anzeige, wenn diese sich nicht im Blickfeld befinden (das kann auch ein Winker sein, wär mal was!). Entfällt also bei Ochsenaugen.
 
Ich mein, da stand oder steht immer noch, das es reicht, wenn man es am Schalter erkennen kann, wie der Blinker steht, daß das Licht an ist oder das Fernlicht. Und gerade bei den alten Mopeds, ohne Verkleidung, da hat man die Blinker doch eh immer im Blick. . .


Stephan
 
Das ist wohl Auslegungssache, wörtlich steht es nicht in der STVZO.
An der Stellung kannst Du nicht die Frequenz des Blinklichtes erkennen.
Nachtrag: Ich möchte mich jedenfalls nicht als Linksabbieger oder Spurwechsler über den Haufen fahren lassen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, ich hab nochmal nachgelesen, STVZO, sinnfällige Anzeige: gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern
EG, da soll einer durchsehen ...
 
Hallo,

hat der TÜV eigentlich geöffnet bis zum 10.1.2021?

Gruß
Walter

https://www.tuvsud.com/de-de/branch...omotive/division-mobility-corona-covid-19-faq

-> Hauptuntersuchung:

+++ AKTUELLE HINWEISE ZUM CORONAVIRUS (STAND 14.12.2020) +++

Unsere Service-Center haben weiterhin für Sie geöffnet. Bitte prüfen Sie unter www.tuvsud.com/hu-termin welcher Standort von Ihnen am Nächsten ist und machen Sie doch online gleich einen Termin aus. Wir arbeiten momentan selbstverständlich nach den notwendigen Hygienestandards, um Sie und unsere Mitarbeiter zu schützen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter ksc@tuev-sued.de zur Verfügung.

Weitere wichtige Fragen aktuell:

Muss der Halter des Fahrzeuges persönlich vorbeikommen?

Das ist nicht notwendig. Bitte achten Sie darauf, dass der/die von Ihnen Beauftragte die Zulassungsbescheinigung, Teil I (früher Fahrzeugschein) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mitnimmt.

Hans
 
Min. wurde im ersten Lockdown kommuniziert, dass es eine viermonatige Toleranz gegen Tüv-Überziehen gebe.

Gleiches hingegen habe ich jetzt bislang noch nicht vernommen.
 
Wie schon vorgeschlagen wurde, entweder Online-Termin oder wie ich es bei der KÜS gemacht hab, kurz anrufen, ob und wie geöffnet ist. Fertig.



Hab gestern auf'n letzten Stip noch Passbilder machen müssen. War mir halt nicht sicher ob zum Termin Photographen geöffnet haben. Wäre kein Thema gewesen. Termine sind nach telephonischer Absprache immer möglich.

Egal, jetzt kriegt der neue Personalausweis ein "Hemingway Vollbart" Bild. . .


Stephan
 
Min. wurde im ersten Lockdown kommuniziert, dass es eine viermonatige Toleranz gegen Tüv-Überziehen gebe.
Gleiches hingegen habe ich jetzt bislang noch nicht vernommen.
Ich hab 5 Monate überzogen, weil der neue Reifen nicht rankam (Profil gut, aber Verhalten nicht zufriedenstellend). Mail von Werkstatt immer dabei. Wenn, juckt es nur die Polizei, wenn die mal hinter Dir fahren.
Hat den TÜVer nicht interessiert, anstandslos wieder Verlängerung ab Termin für 2 Jahre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Min. wurde im ersten Lockdown kommuniziert, dass es eine viermonatige Toleranz gegen Tüv-Überziehen gebe.

...

Es gab diverse wachsweiche Aussagen unseres allseits beliebten Bundesverkehrsministers, mit denen er an die Überwachungsorgane appellierte, mit den Betroffenen großzügig umzugehen.
Fakt war tatsächlich nur bis November, dass die Zeit für die Nachuntersuchung nach nicht bestandener HU von vier auf acht Wochen erhöht wurde.
 
Können die erfolglos versuchen, haste zu dem Zeitpunkt einen nachgewiesenen Werkstatt- TÜV termin, ist der Widerspruch erfolgreich!

Nachtrag: auch meine Versicherung lässt bei Saisonkennzeichen die Fahrt zur Erlangung des TÜV (Werkstattaufenthalt-TÜV) außerhalb der versicherten Monate zu. Dabei kann mich die Pozilei rauswinken wie sie will, egal.
Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
In unversicherter Zeit: Dazu hab ich bisher in keinen AVB/BVB was gefunden. Weißt du mehr?
Freundliche Telefonate: Lieber nicht. Wenigstens Deckungszusage schriftlich oder in Textform.

ffritzle
 
Können die erfolglos versuchen, haste zu dem Zeitpunkt einen nachgewiesenen Werkstatt- TÜV termin, ist der Widerspruch erfolgreich!

Nachtrag: auch meine Versicherung lässt bei Saisonkennzeichen die Fahrt zur Erlangung des TÜV (Werkstattaufenthalt-TÜV) außerhalb der versicherten Monate zu. Dabei kann mich die Pozilei rauswinken wie sie will, egal.
Grüße

Hallo,

selbst wenn das für die Versicherung zutreffen sollte : Der Zoll als zuständige Stelle für die KFZ-Steuer ist damit bestimmt nicht einverstanden. Strenggenommen ist das Steuerhinterziehung. Und wenn es auch nur für die Fahrt zur Prüfstelle und zurück ist.

Oder hast du diesbezüglich andere Informationen ?

Gruß, Rüdiger
 
Das mit dem Saisonkennzeichen kenne ich so:
Fällt die HU-Fälligkeit in den Ruhezeitraum, muss man erst im ersten Monat des Betriebszeitraums zum TÜV.

Hat man also ein Saisonkennzeichen April - Oktober und die HU ist im Januar fällig muss man erst im folgenden April zum TÜV