Hallo zusammen,

bei meiner BMW fehlte der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Jetzt ist für meine BMW BJ79 folgender Fahrzeugschein ausgestellt worden mit den falschen DB werten.

Da steht 79 Standgeräusch ohne N oder P eigentlich msste da N stehen da vor 81 tzugelassen und Fahrgeräusch ist 84 auch ohne N bei einer Nenndrehzahl von 4950

Hat einer diese Werte schon mal bei einer R100/7 gesehen oder kann abgleichen?

LG Michael

#### Hab den Anhang gelöscht. Es ist gefährlich, soviel private Daten in einem Thema zu zeigen, das weltweit einzusehen ist. -- Thema is ja auch schon durch. -- Uwe ####
 
Bei meiner R50 sind die Geräuschwerte im Brief und Schein (Z1+Z2) ebenfalls mit 79 (ohne einen Zusatz) angegeben. Hat mich anfangs auch irritiert.
Das dazugehörige (D) ist wohl irgendwann abhanden gekommen.
Denke aber, dass es allgemein hinreichend bekannt sein dürfte, dass im Jahre 1959 die Werte noch in Phon gemessen/angegeben wurden. Insofern mach ich mir da keinen Kopp.

Gruß, Schorsch
 
Zuletzt bearbeitet:
Das "N" hatte bisher eigentlich nur Vorteile. Es weisst darauf hin, dass die Messung in 7m Abstand gemacht wurde, heute wird in 0,5m Entfernung gemessen.
Wenn Du bei einer Polizeikontrolle angehalten wirst und die eine Geräuschmessung vornehmen wollen, signalisiert das "N", dass sie aufgrund des verringerten Abstands 21dB zum eingetragenen Wert dazu addieren müssen, zusätzlich gibts noch 5dB Toleranz. In Summe wären das bei deinen 79dB also 106dB, die das Messgerät anzeigen darf. Ohne "N" darf es nur 79dB anzeigen! Besser also mit "N"

Seit Tirol ist das aber zwiespältig. Bei einer Kontrolle wird nur nach Aktenlage entschieden, bei "N" werden 21dB addiert (du wärst mit 79N also raus, da 79+21 = 100 dB, also >95dB). Ohne "N" gibts keinen Aufschlag. Besser also ohne "N"

Ich vermute, dass bei dir das "N" eigentlich rein gehört, ob du es korrigieren lässt oder nicht, kannst du dir jetzt raussuchen...
 
Habe jetzt natürlich auch schon viel gelesen und so wie du das darstellst stimmt es nicht ganz ob N dahinter steht oder nicht hat auch noch etwas mit der Erstzulassung zu tun also vor 81 Zugelassen kommen immer 26DB drauf weil die Nahfeldmessung erst ab 81 in Kraft getreten ist.
 
Standgeräusch
Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen. Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen. Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Zusätze in den Fahrzeugpapieren
D: steht für ’DIN-Phon’ bei Erstzulassungen bis 13.09.1966 (kann mit Dezibel-skalierten Meßgeräten nach damaligen Methoden gemessen werden)
N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)
 
Ob Nahfeldmessung oder nicht, ist nicht vom Datum der Erstzulassung abhängig, sondern davon, wann die Betriebserlaubnis für den Fahrzeugtyp erteilt wurde. Daher gibt es auch Fahrzeuge mit EZ nach 1980, die noch das "N" drinhaben
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du vor 1980 hast ist das schon abhängig weil das Gesetz ja erst 1980 in Krtaft getreten ist, dannach kann es natürlich ausnahmen geben wenn ein Fahrzeug das gebaut wurde später zugelassen worden ist, darum geht es mir ja aber nicht es geht darum das wenn vor!!! 1980 Zugelassen worden ist gilt 26DB drauf dann brauchste auch kein N hinter der DB Zahl
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit Tirol ist das aber zwiespältig. Bei einer Kontrolle wird nur nach Aktenlage entschieden, bei "N" werden 21dB addiert (du wärst mit 79N also raus, da 79+21 = 100 dB, also >95dB).

Gibt es dafür eigentlich Präzedenzfälle oder Belege? Ich würde eher vermuten, dass sich die Gendarmen im Nachbarland nicht mit dem Wirrwarr alter nationaler Geräuschmessverfahren aus Deutschland auseinandersetzen.

Grüße
Marcus
 
wenn du vor 1980 hast ist das schon abhängig weil das Gesetz ja erst 1980 in Krtaft getreten ist, dannach kann es natürlich ausnahmen geben wenn ein Fahrzeug das gebaut wurde später zugelassen worden ist, darum geht es mir ja aber nicht es geht darum das wenn vor!!! 1980 Zugelassen worden ist gilt 26DB drauf dann brauchste auch kein N hinter der DB Zahl

Nö, wenn man was am Motorrad geändert hat, sagt das Baujahr für N oder nicht N nichts aus.


Stephan
 
Zusätze in den Fahrzeugpapieren

N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)[/QUOTE]

Hi there,
Denke mit EZ hat das nicht zwingend was zu tun. Wie haben hier einige Beispiel mit späterer Zulassung, die N eingetragen haben und auch den dazu passenden Wert von ca. 80.
Für meine CS gilt das ebenfalls: Vom Band 2/81, EZ 5/81 aber 82N/82/N in den Papieren. Evtl. gilt ja das Datum der Typ-Prüfung, nicht EZ.
Ist aber nur Spekulation meinerseits :pfeif:
 
Gibt es dafür eigentlich Präzedenzfälle oder Belege? Ich würde eher vermuten, dass sich die Gendarmen im Nachbarland nicht mit dem Wirrwarr alter nationaler Geräuschmessverfahren aus Deutschland auseinandersetzen.

Grüße
Marcus
Irgendjemand hatte hier schon mal eine offizielle Stellungsnahme der Tiroler Behörde gepostet, da stand das mit dem "N" und den +21dB drin. Weiss aber nicht mehr wo und hab jetzt auch keine Lust zum Suchen... :---)
 
Hallo, ist für mich nun aktuell, da mein Sohn am Bodensee wohnt und ich mit ihm eine Tour ins Vorarlberg machen will. Ich habe eine BMW R100S Bj. 1978 und er eine Yamaha R1. Lt. meines Fahrzeugscheins sind 84N eingetragen, mein Sohn mit der Yamaha R1 trifft jedoch genau die Geräuschvorgaben der Össies. Mit der Addition der DB falle ich damit raus obwohl die Q doch wesentlich leiser ist als die R1. Wo ist da die Logik?
Danke und Grüße

Tony
 
Hallo, ist für mich nun aktuell, da mein Sohn am Bodensee wohnt und ich mit ihm eine Tour ins Vorarlberg machen will. Ich habe eine BMW R100S Bj. 1978 und er eine Yamaha R1. Lt. meines Fahrzeugscheins sind 84N eingetragen, mein Sohn mit der Yamaha R1 trifft jedoch genau die Geräuschvorgaben der Össies. Mit der Addition der DB falle ich damit raus obwohl die Q doch wesentlich leiser ist als die R1. Wo ist da die Logik?
Danke und Grüße

Tony
Gibt eine lange Diskussion dazu, bitte suchen.

Hans
 
Verfolge ich hin und wieder, war für mich jedoch bisher nicht akut. Die Össie Raubritter waren seither kein Problem für mich, bis jetzt.
 
Gibt es da ein klares Ja oder Nein für 84N bzgl. Österreich Trips? Ansonsten muss ich die Schweiz buchen