BMW-Hans

Lipperländer
Hallo Forumisten,

kann mir bitte jemand mitteilen, wo ich eine ABE für Keihan Schalldämpfer für eine R100 bekommen kann?

Danke im voraus.

Gruß Hans
 
Die "normalen" Keihan Schalldämpfer haben eine KBA Nummer, die genügt.
Die sog. "freeflow" oder auch "Sport" Tüten haben keine Freigabe...
 
Hallo Detlev,

das ist nicht ganz so richtig. Ich war heute bei Boxup Free Flow umtauschen. Ein Dämpfer hatte eine BS und KBA Nummer, so aus versehen meint Herr Winter. Die beiden neuen Dämpfer haben die gleiche BS.. Nummer. Ist gleichzusetzen wurde nur in GB geprüft. Was in einem Land geprüft wurde gilt in der EU so einfach ist das. Dafür mache ich mir keinen Kopf mehr. Letzte Woche war ich mit den Vattiers beim TÜV. Glatt durchgewunken.

http://www.croydon-lcc.org.uk/downloads/200412_DfT_Powered2And3WheeledVehicles.pdf

Hier: Exhausts

Die Free Flow für Monolever klingen schön Dumpf und l....

Gruß
Walter
 

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Hallo Zusammen, :gfreu:

...habe das jetzt noch ganz begriffen:
Meine Free Flow haben unter anderem den Aufdruck KBA 21104 und BS AUT93/T2.

Jetzt hört sich meine RS an wie eine tieffliegende ME109. Sehr schön :D.

...Ich brauch nichts befürchten wenn die Mausefalle zuschnappt und es eine Geräuschmessung gibt? Reicht es zu sagen, schaut euch bloß mal die KBA-Nummer auf den Tüten an?
Ist das alles? Kann man das schriftlich haben und irgendwo runterladen?

@Walter, der Link funktioniert nicht.

Bitte, bitte laßt mich nicht ganz dumm in die Hopse reindonnern! :cool:
 
Wenn Du zur Messung geladen wirst und die Tüten zu laut sind, rettet Dich auch keine KBA Nummer oder ABE.
Ein defekter oder manipulierter Originalschalldämpfer wird auch beanstandet.
 
Original von detlev
Wenn Du zur Messung geladen wirst und die Tüten zu laut sind, rettet Dich auch keine KBA Nummer oder ABE.
Ein defekter oder manipulierter Originalschalldämpfer wird auch beanstandet.

Die Tüten sind ganz neu und unmanipuliert.
Oder sagt die KBA-Nr. nur aus, es wurde ein "Bauteil" der Fa. XY bei der KBA-Anstalt angezeigt und dort als Ausrüstungsgegenstand eingetragen?

Muß ich trotz KBA + B.S. Nummer zum TÜV und die Dinger eintragen lassen?
 
Hallo,
ich habe hier zwei Sammler für die R80G/S von Keihan.
Einmal legal, einmal offen (=80 Gramm leichter).
Aber beide haben die gleiche Kennzeichnung, auch KBA-Nr.!
Lt. Aussage von Herrn Winter (Fa. Boxup) werden die Teile alle in einem Verfahren hergestellt, sodass alle diese Kennzeichnung haben.

Ich halte dieses Vorgehen doch für sehr merkwürdig.

Grüße
Elmar
 
Hallo Michael,

super...ist ja dufte! Zufällig ist auf dem Blatt 1 die ABE 21104 über Keihan ø38/ø40 auszugsweise zu sehen.
Dann heißt das ja KBA = ABE?!
Das eröffnet neue Horizonte! :lautlach:
 
Nochmal: Eine zu laute Auspuffanlage kann von der Rennleitung beanstandet werden, wenn die Geräuschmessung einen höheren Wert ergibt (5dB Toleranz) als im Schein eingetragen. Die Polizei kann vor Ort nur die Standgeräuschmessung vornehmen, kann Dich aber im Zweifel zum TÜV zur (kostenpflichtigen) Messung des Fahrgeräuschwertes schicken.
Der Fahrgeräuschgrenzwert ist baujahrsbedingt gesetzlich vorgeschrieben, da kann eine TÜV Eintragung auch nichts dran ändern. Ein "Gefälligkeitsgutachten" mit höher eingetragenem Fahrgeräusch ist rechtlich unwirksam.
Wenn Du also mit Keihan "FreeFlow" angehalten wirst und an einen kundigen Beamten gerätst, nützt Dir auch die KBA Nummer nichts.
 
Original von detlev
Nochmal: Eine zu laute Auspuffanlage kann von der Rennleitung beanstandet werden, wenn die Geräuschmessung einen höheren Wert ergibt (5dB Toleranz) als im Schein eingetragen. Die Polizei kann vor Ort nur die Standgeräuschmessung vornehmen, kann Dich aber im Zweifel zum TÜV zur (kostenpflichtigen) Messung des Fahrgeräuschwertes schicken.
:
Wenn Du also mit Keihan "FreeFlow" angehalten wirst und an einen kundigen Beamten gerätst, nützt Dir auch die KBA Nummer nichts.

Neulich in einer anderen Kneipe berichtet:

Große Kontrollaktion Anfang Mai in Stuttgart an der Solitude. Montiert ein ganz normaler Nachrüst/ABE-Auspuff mit Eatern aber trotzdem "kernigem" Geräusch
-> Die Standgeräuschmessung vor Ort ergibt Lautstärke über Toleranz
-> Bike wurde zu Beweissicherung umgehend sichergestellt um eine Messung beim TÜV durchzuführen. Der betroffene Biker konnte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren....

Wenn Keihan "Free-Flows" tatsächlich mit den Kennzeichnungen der ABE-Versionen stempeln sollte, kann das dem Fahrzeugführer und dem Vertreiber ordentlich Ärger bescheren. Im schlimmsten Fall steht dann gegen den Fahrzeugführer ein Manipulationsverdacht im Raum. Die "falsche" Kennzeichnung könnte ja auch von Ihm vorgenommen worden sein (solche Spezis gab es ja auch schon...).

Grüße
Marcus
 
Man müsste also beim Vertreiber eine offene, aber gestempelte Version kaufen, natürlich mit Zeugen, eine Geräuschmessung durchführen lassen und dann zum Anwalt.
:evil: :evil: :evil:

Noch eine Auffälligkeit:
Bisher gab es die 2in2 mit Sammler. Anscheinend wird der Sammler nicht mehr hergestellt, plötzlich wird die Anlage (angeblich legal!) mit H-Rohr angeboten.

Grüße
Elmar
 
Es wird ja auch das 2in1 Y-Rohr als "mit ABE" beworben.
Ob die Lautstärke den Gesetzesvorgaben hier noch folgen kann?
 
Der Hersteller des angeblich legalen Y-Rohres ist BSM (steht jedenfalls drauf).
Irgendeine Motorradzeitschrift hat vor kurzem festgestellt, dass der BSM-Future (nicht an BMW) trotz ABE viel zu laut ist.....

Grüße
Elmar
 
Hallo,

vor kurzem war ich bei Boxup einen FreeFlow Auspuffanlage umtauschen. Ein Dämpfer hatte AU und KBA Nummer der Zweite nur AU. Das wäre herstellungsbedingt?, nach der Aussage von Herrn Winter. Beide Dämpfer hatten dazu noch unterschiedliche Durchmesser am Ausgang.
Nach längerem Suchen im Netz habe ich dann den Link gefunden. Demnach müßen zugelassene Auspuffanlagen bis Bj. 1985 nur eine BS AU193 Nummer haben. Ab Bj. 85 gibt es dann noch Zusätze wie Hersteller und Produktionsdatum.
Das Y Rohr von Boxup mit ABE liegt bei mir im Regal. Einfach zu laut, kann ich meinen Nachbarn nicht zumuten. Die lieferbaren H Rohre passen nur beschränkt und gehen nur in Verbindung mit einem normalen Dämpfer. Auf das H Rohr die FreeFlow zu schrauben geht von der Lautstärke her auch nicht, entspricht dann der Auspuffausführung bis 1984.

Gruß
Walter
 
Original von Euklid55
Hallo,

Nach längerem Suchen im Netz habe ich dann den Link gefunden. Demnach müßen zugelassene Auspuffanlagen bis Bj. 1985 nur eine BS AU193 Nummer haben. Ab Bj. 85 gibt es dann noch Zusätze wie Hersteller und Produktionsdatum.

Gruß
Walter

Grüezi mitanand!
Ich mach mich jetzt auf die Socken und bringe das Thema so schnell es geht ins Reine. Danach teile ich gerne mit, was dabei herauskam und wie es umgesetzt wird/wurde.
 
Original von mk66
Original von detlev
Nochmal: Eine zu laute Auspuffanlage kann von der Rennleitung beanstandet werden, wenn die Geräuschmessung einen höheren Wert ergibt (5dB Toleranz) als im Schein eingetragen. Die Polizei kann vor Ort nur die Standgeräuschmessung vornehmen, kann Dich aber im Zweifel zum TÜV zur (kostenpflichtigen) Messung des Fahrgeräuschwertes schicken.
:
Wenn Du also mit Keihan "FreeFlow" angehalten wirst und an einen kundigen Beamten gerätst, nützt Dir auch die KBA Nummer nichts.

Neulich in einer anderen Kneipe berichtet:

Große Kontrollaktion Anfang Mai in Stuttgart an der Solitude. Montiert ein ganz normaler Nachrüst/ABE-Auspuff mit Eatern aber trotzdem "kernigem" Geräusch
-> Die Standgeräuschmessung vor Ort ergibt Lautstärke über Toleranz
-> Bike wurde zu Beweissicherung umgehend sichergestellt um eine Messung beim TÜV durchzuführen. Der betroffene Biker konnte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren....

Wenn Keihan "Free-Flows" tatsächlich mit den Kennzeichnungen der ABE-Versionen stempeln sollte, kann das dem Fahrzeugführer und dem Vertreiber ordentlich Ärger bescheren. Im schlimmsten Fall steht dann gegen den Fahrzeugführer ein Manipulationsverdacht im Raum. Die "falsche" Kennzeichnung könnte ja auch von Ihm vorgenommen worden sein (solche Spezis gab es ja auch schon...).

Grüße
Marcus

Hallo

So ähnlich ist das vor Jahren einen Freund und mir ergangen :schimpf: Waren mit unseren Motorrädern am Kochelsee. Große Polizeikontrolle und wir: Mitten drin statt nur dabei. :( Beide Motorräder akribisch geprüft und auf den Kopf gestellt. Dann kam einer der Beamten auf die Idee der Zubehör Auspuff ist zu Laut. Wahr aber alles mit ABE bzw Eingetragen und nicht manipuliert!!

Nach kurzen hin und her ( wurde auf beiden Seiten etwas zu Emotional ) wurde der Auspuff beschlagnahmt ! :schock: :entsetzten: Also Werkzeug geschnappt und Auspuff abmontiert. :schimpf: Auf die frage wie er jetzt nach Hause kommen sollte kam nur ein hämischer Kommentar: Schieben!!! Sind ja nur 180Km Also wir zu zweit mit den noch fahrtüchtigen Motorrad nach Hause Anhänger an die Dose und zurück zum Kochelsee und das Moped geholt mit ganz dicken Hals. :schimpf: X( Als wir ankamen standen da schon einige Motorräder ohne Auspuff verlassen auf den Parkplatz :---)

Am nächsten Tag zum Anwalt und danach Beschwerde gegen den Beamten und Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingereicht. 3 Wochen später kam der Auspuff total zerkratzt und geöffnet von der Polizei zurück. Ergebnis alles io keine Manipulation festzustellen.

Nach einigen hin und her mit der Justiz, bekam mein Freund 50% des Neupreises für den Auspuff ersetzt, da er zerkratzt und Dellen hatte. Sonst kam nichts dabei raus. Toller Rechtsstaat. :(

:oberl: Fazit : wenn dir ein ..... .... :pfeif: in Uniform gegenüber steht lieber mal den Mund halten den Namen notieren und sich bei seinen Chef über ihn beschweren :O

Der Gerechtigkeit halber: Wir hatten auch schon sehr positive und freundschaftliche Erfahrungen mit der Rennleitung aber ausnahmen bestätigen wie immer die Regel
 
Habe TÜV-Abnahme fertig gemacht!

Original von 2V-Freddie
Original von Euklid55
Hallo,

Nach längerem Suchen im Netz habe ich dann den Link gefunden. Demnach müßen zugelassene Auspuffanlagen bis Bj. 1985 nur eine BS AU193 Nummer haben. Ab Bj. 85 gibt es dann noch Zusätze wie Hersteller und Produktionsdatum.

Gruß
Walter

Grüezi mitanand!
Ich mach mich jetzt auf die Socken und bringe das Thema so schnell es geht ins Reine. Danach teile ich gerne mit, was dabei herauskam und wie es umgesetzt wird/wurde.

Hallo Miteinander,
habe vorhin TÜV-Abnahme fertig gemacht! :yeah:

Für mich gab es dabei vier perfekte Überraschungen:
1) Hatte einen wirklich topbewanderten TÜV-Prüfer :fuenfe:

2) Die RS hängt mit den Keihantüten super am Gas :hurra: :hurra: und der Tank hält mal wieder 390 Km durch :hurra: :hurra:

3) Die Geräuschmessungen haben Spaß gemacht

4) Die bereits vorhandenen dB-Werte im Brief/Schein wurden nicht verändert, weil die neu gemessenen Werte den vorhandenen entsprochen haben.

Das war es im Kurzdurchgang.

0) Hauptsatz: Ich stelle jetzt einfach in den Raum, dass die ABE Nr. 21104 auf den Tüten doch wohl nicht so falsch sein kann. :piesacken:

Wer möchte, dem gebe ich gerne weitere Auskünfte, sonst wird das Thema einfach zu lang.

Darum: Genießt das Leben, den Hubraum ebenso und den DONNER! %hipp%
 
Original von Euklid55
...
Nach längerem Suchen im Netz habe ich dann den Link gefunden. Demnach müßen zugelassene Auspuffanlagen bis Bj. 1985 nur eine BS AU193 Nummer haben.

..................

Demnach wäre das ja für unsere 90/6 völlig auslangend.

Weiß das auch die Rennleitung und wenn nicht, wie kann ich das glaubhaft darlegen?

Der Link zeigt ein englischsprachiges Dokument.
 

Anhänge

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    DSCF0018 (Medium).jpg
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RE: Habe TÜV-Abnahme fertig gemacht!

Original von 2V-Freddie

Hallo Miteinander,
habe vorhin TÜV-Abnahme fertig gemacht! :yeah:

Für mich gab es dabei vier perfekte Überraschungen:
1) Hatte einen wirklich topbewanderten TÜV-Prüfer :fuenfe:

2) Die RS hängt mit den Keihantüten super am Gas :hurra: :hurra: und der Tank hält mal wieder 390 Km durch :hurra: :hurra:

3) Die Geräuschmessungen haben Spaß gemacht

4) Die bereits vorhandenen dB-Werte im Brief/Schein wurden nicht verändert, weil die neu gemessenen Werte den vorhandenen entsprochen haben.

Das war es im Kurzdurchgang.

0) Hauptsatz: Ich stelle jetzt einfach in den Raum, dass die ABE Nr. 21104 auf den Tüten doch wohl nicht so falsch sein kann. :piesacken:

Wer möchte, dem gebe ich gerne weitere Auskünfte, sonst wird das Thema einfach zu lang.

Darum: Genießt das Leben, den Hubraum ebenso und den DONNER! %hipp%


Kannst du das Gutachten für die Datenbank zur Verfügung stellen?

Das würde meinem Prüfer wahrscheinlich helfen. :fuenfe:
 
Original von Luggi
Demnach wäre das ja für unsere 90/6 völlig auslangend.

Weiß das auch die Rennleitung und wenn nicht, wie kann ich das glaubhaft darlegen?

Der Link zeigt ein englischsprachiges Dokument.

Hallo,

das englisch sprachliche Dokument gibt es garantiert auch in Deutsch. Man muß es nur finden. Als Rentner ist das Leben zu kurz um noch die Feinheiten herauszufinden.

Gruß
Walter
 
Original von Luggi
Original von Euklid55
...
Nach längerem Suchen im Netz habe ich dann den Link gefunden. Demnach müßen zugelassene Auspuffanlagen bis Bj. 1985 nur eine BS AU193 Nummer haben.

..................

Demnach wäre das ja für unsere 90/6 völlig auslangend.

Weiß das auch die Rennleitung und wenn nicht, wie kann ich das glaubhaft darlegen?

Bei der offiziellen Geräuschmessung habe ich folgendes gelernt: Fakt wird sein, -egal was auch immer auf den Tüten steht, es zählt erstmal nur das, was im Schein eingetragen ist und diese Werte werden von der Rennleitung und dem freundlichen TÜV nachgemessen. Nun sollte man vorher wissen, dass hohe Frequenzen das Hörgerät sehr stark beeinflussen, tiefe Frequenzen können uns subjektiv durch die größere Klangfülle lauter erscheinen, lassen das Gerät aber sanfter ausschlagen. Deshalb ist geiles Aussehen der Tüten nicht das wichtigste, sondern was kommt in welcher Intensität heraus...

Ich möchte folgendes empfehlen: Wenn es euch wirklich wichtig ist und ihr wollt eine saubere Lösung haben, dann sucht einen erfahrenen TÜV-Mann, ev. der auch selber Mopped fährt, sprecht mit ihm vorab genau das Herzensthema durch, zB. ihr wollt ne BMW haben, die soundseitig gut im Futter steht und nicht einer nervtötenden Krawalltüte entspricht. Zeigt die Dinge (Tüten, ABE...) in Natura vor, ... dann lasst diesen Herren einfach mal zu Werke gehen.

Am besten alle tollen Tipps weglassen, z.B. wie man es denn besser/richtig "messen" könnte.
200% Fingerspitzengefühl ist angebracht, wenn man "irgendwas gesetzlich ganz aktuelles" gelesen hat um damit den Herren am Prüfgerät updaten zu wollen. Das geht stracks in die H... .

Noch besser ist es, man hat einen Kumpel dabei, der schon die entsprechende Abnahme/ Eintragung parallel (hörbar) vorzeigen kann.

Wenn die Messung nicht nach Wunsch gehen sollte, dann fragt (ohne traurig oder beleidigt zu sein), nach Lösungen, wie man das Ziel erreichen kann, was der Prüfer als weiteres vorschlägt und ob man gemeinsam dieses Ziel erreichen kann.
...Ihr werdet sehen, das ist gar nicht so schwer. That´s it! :fuenfe:
 
Original von 2V-Freddie

Ich möchte folgendes empfehlen: Wenn es euch wirklich wichtig ist und ihr wollt eine saubere Lösung haben, dann sucht einen erfahrenen TÜV-Mann, ev. der auch selber Mopped fährt, sprecht mit ihm vorab genau das Herzensthema durch, zB. ihr wollt ne BMW haben, die soundseitig gut im Futter steht und nicht einer nervtötenden Krawalltüte entspricht. Zeigt die Dinge (Tüten, ABE...) in Natura vor, ... dann lasst diesen Herren einfach mal zu Werke gehen.

Am besten alle tollen Tipps weglassen, z.B. wie man es denn besser/richtig "messen" könnte.
200% Fingerspitzengefühl ist angebracht, wenn man "irgendwas gesetzlich ganz aktuelles" gelesen hat um damit den Herren am Prüfgerät updaten zu wollen. Das geht stracks in die H... .

Noch besser ist es, man hat einen Kumpel dabei, der schon die entsprechende Abnahme/ Eintragung parallel (hörbar) vorzeigen kann.

Wenn die Messung nicht nach Wunsch gehen sollte, dann fragt (ohne traurig oder beleidigt zu sein), nach Lösungen, wie man das Ziel erreichen kann, was der Prüfer als weiteres vorschlägt und ob man gemeinsam dieses Ziel erreichen kann.
...Ihr werdet sehen, das ist gar nicht so schwer. That´s it! :fuenfe:

Dem stimme ich 100%ig zu.

Machbar ist heutzutage alles wenn man es richtig macht und nicht übertreibt. :oberl:

Dirk
 
Hallo 2V-Freddie,
deine Ratschläge zum zwischenmenschlichen Umgang mit Tüv-Prüfern sind ja gut gemeint, es wäre trotzdem nett wenn du das Gutachten in die Datenbank stellen würdest.

Gruß
Volker
 
Original von 2V-Freddie
Bei der offiziellen Geräuschmessung habe ich folgendes gelernt: Fakt wird sein, -egal was auch immer auf den Tüten steht, es zählt erstmal nur das, was im Schein eingetragen ist und diese Werte werden von der Rennleitung und dem freundlichen TÜV nachgemessen. Nun sollte man vorher wissen, dass hohe Frequenzen das Hörgerät sehr stark beeinflussen, tiefe Frequenzen können uns subjektiv durch die größere Klangfülle lauter erscheinen, lassen das Gerät aber sanfter ausschlagen. Deshalb ist geiles Aussehen der Tüten nicht das wichtigste, sondern was kommt in welcher Intensität heraus...

Ich möchte folgendes empfehlen: Wenn es euch wirklich wichtig ist und ihr wollt eine saubere Lösung haben, dann sucht einen erfahrenen TÜV-Mann, ev. der auch selber Mopped fährt, sprecht mit ihm vorab genau das Herzensthema durch, zB. ihr wollt ne BMW haben, die soundseitig gut im Futter steht und nicht einer nervtötenden Krawalltüte entspricht. Zeigt die Dinge (Tüten, ABE...) in Natura vor, ... dann lasst diesen Herren einfach mal zu Werke gehen.

Am besten alle tollen Tipps weglassen, z.B. wie man es denn besser/richtig "messen" könnte.
200% Fingerspitzengefühl ist angebracht, wenn man "irgendwas gesetzlich ganz aktuelles" gelesen hat um damit den Herren am Prüfgerät updaten zu wollen. Das geht stracks in die H... .

Noch besser ist es, man hat einen Kumpel dabei, der schon die entsprechende Abnahme/ Eintragung parallel (hörbar) vorzeigen kann.

Wenn die Messung nicht nach Wunsch gehen sollte, dann fragt (ohne traurig oder beleidigt zu sein), nach Lösungen, wie man das Ziel erreichen kann, was der Prüfer als weiteres vorschlägt und ob man gemeinsam dieses Ziel erreichen kann.
...Ihr werdet sehen, das ist gar nicht so schwer. That´s it! :fuenfe:


Das ist alles richtig und trifft für fast alle Arten von Eintragungen zu. Dennoch ist es immer hilfreich gewesen, wenn man mittels einer Kopie zeigen konnte, dass das schon mal jemand eingetragen bekommen hat.

Dafür haben wir eine Menge Gutachten und Einträge in der Datenbank gesammelt.
 
Original von Hobbel


Das ist alles richtig und trifft für fast alle Arten von Eintragungen zu. Dennoch ist es immer hilfreich gewesen, wenn man mittels einer Kopie zeigen konnte, dass das schon mal jemand eingetragen bekommen hat.

Dafür haben wir eine Menge Gutachten und Einträge in der Datenbank gesammelt.

Eijo, muß erstmal Scannen gehen und dann dat hermachen!
 
Ich habe 2 x die ABE 21104 für die Keihan 38/40-Tüten, noch von BK-Moto. Hilft euch das hier weiter? Einmal von 89 und die andere von 98. Ich bin wahrscheinlich der einzige der die Dinger kaputt bekommen hat. Nur nach ´nem Unfall wollte ich neue- gestaucht gefielen die mir nicht mehr.

Gruß Werner
 
Original von 2V-Freddie
Eijo, muß erstmal Scannen gehen und dann dat hermachen!
...Hallo,ja solch ein Scann(von der Eintragung)wäre auch für mich höchst interessant,ich habe die Freeflow seit neuestem an meiner R100CS BJ.84 montiert und ich muss im August zur HU.Der Sound mit den Dingern ist einfach nur genial und es wäre schön wenn ich das noch über den August hinaus geniessen könnte.
Wenns nicht klappt kann ich sie ja immer noch an die R90/6 Schrauben(was ich eher nicht möchte),da gehn die allemale,da sind aber schon Hoske mit VW Dämpfern drauf....

Gruß und Dank Frank )(-: