Warum man überhaupt von der Herstellerkompetenz abrückte. Die wissen doch was und wie.
Der Blaukittel fährt gerade mal den Hof Rauf&Runter. . .
Stephan
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Warum man überhaupt von der Herstellerkompetenz abrückte. Die wissen doch was und wie.
Der Blaukittel fährt gerade mal den Hof Rauf&Runter. . .
Stephan
Einspruch
Für ne 88er bzw. 89er GS gibt es keine Reifenbindung. Bei meiner stand noch nie,
Reifenbindung nach Hersteller beachten.
Man muss allerdings höllisch aufpassen das dieser Satz nicht mal in die Papiere rutscht wenn man etwas anderes eintragen oder umschreiben lässt.Das wird gerne von den Zulassungsstellen standartmäßig mit reingeschreiben.
Wurde bei meiner GS sowie bei der 90S mal gemacht und ich musste ziemlich nachtreten bis die das wieder entfernt hatten.
:bitte:
Anhang 277680
Ich habe den Eindruck, wir drehen uns bei dieser Diskussion im Kreis. :yeah:
VG
Guido
Das ist ein sehr seltsames schreiben das du da hast. Teilweise gab es diese Reifen ja 88 noch gar nicht.Zumindest in der Schlauchlos Variante.Das war damals nämlich ziemliches Neuland,Reifentechnisch.
Da bei mir der Satz nicht steht, gilt das auch nicht m.M.
Damals war Serie der Metzeler Sahara druff und der ist nur in der USA Variante erwähnt.Passt also au ned.
Für mich ist das nicht schlüssig. Ich weis das es ab 90 oder 91 eine Reifenbindung gab die war auch im Schein aufgeführt.Für die älteren aber nicht.
Da passt was garnicht.
Hallo,
Einspruch zu den Einsprüchen und nur damit hier nichts Falsches steht:
Die R100GS hat keine Reifenfabrikatsbindung. In keinem Baujahr.
Bis ~1992 steht gar nichts zum Reifentyp in den Papieren. Später ein verwirrender Eintrag, der mich auch schon mal auf Abwege gebracht hat. Aber hier um Forum hab ich gelernt, dass das keine Reifenfabrikatsbindung ist.
Ich mach nachher mal Fotos damit klar ist, was ich meine. Es gilt das, was in den Fahrzugpapieren bzw. der zu dem Fahrzeug gehörenden ABE steht. Und da gibt es unterschiedliche Versionen. Nicht das, was BMW auf einer Website veröffentlicht.
Reifenfabrikatbindung hat die R100R. Blöderweise einer seltenen Bauweise für das Hinterrad, für das es in der erforderlichen 140er Dimension derzeit nichts am Markt gibt.
Grüße
Marcus
BMW schreibt:
„Für ältere BMW Motorräder, die keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung haben, gibt es in vielen Fällen eine Reifenfabrikatsbindung. Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. Haben diese Motorräder, zum Beispiel durch eine Ummeldung, nicht mehr den alten Fahrzeugschein, sondern bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht im Feld 22 meist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis“ beachten. In diesen Fällen empfehlen wir den alten Fahrzeugschein oder eine Kopie aufzubewahren, da aus diesen die vorgeschriebenen Reifenfabrikate hervorgehen“
Ich habe keinen alten Fahrzeugschein. Da dies nach BMW das einzige Papier ist aus dem ich als Nutzer die Reifenbindung ersehen kann, halte ich mich an die eingetragenen Dimensionen, mehr nicht.
R100GS 1989 (ABE 791/1)
-> Keinerlei Fabrikatsbindung. Man darf jeden Reifen in der angegebenen Größe und mit angegebenem Speed-Index (der darf auch höher sein) montieren. Wenn es ein Diagonalreifen ist. Bauart VB und R (Bias Belted und Radial) dürfen nicht gefahren werden, bzw. benötigen eine Einzelabnahme.
https://up.picr.de/40723727mg.png
R100GS 1994 (ABE 791/2)
-> Ziffer 20 und 21 wie oben.
-> Ziffer 22 und 23 sind alternative Bereifungen (oder "vorn, mitte und hinten") Hier sind nur die beiden angegebenen Michelin zulässig. Unterschied: Die Bauart des Hinterrades ist hier ein R (Radial).
https://up.picr.de/40723728ly.png
Die ABE des Fahrzeugs steht in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs drin und ist für die Prüforganisationen und soweit ich weiß auch für die Behörden abrufbar.
Hatte das hier schon mal geschrieben: :db:
Danke Michael. )(-:
Jetzt bin ich mir sicher alles* richtig zu machen. (*was die Reifen betrifft :D )
VG
Guido