Nicht zu vergessen, Handschuhe mit dem CE Prüfzeichen....:pfeif:
Gruss Beem.;)
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Vor drei Jahren hatte ich einen Motorradunfall in Italien bei dem uns - stehend an einer roten Ampel - eine Autofahrerin wohl übersehen hat.
Meine Frau erlitt einen Trümmerbruch des rechten Fußgelenks.
Bei der nachfolgenden rechtlichen Auseinandersetzung war die erste Frage des Fachanwaltes, ob meine Frau "motorradgerechte" Ausrüstung getragen hat - was der Fall war.
Auf meine Frage ob denn das so wichtig sei habe ich die Information bekommen, dass die gegnerische Versicherung durchaus die Möglichkeit hätte den Haftungsanspruch zu reduzieren, wenn durch geeignete Sicherungsmaßnahmen der Umfang der Verletzung VIELLEICHT geringer ausgefallen wäre.
Dazu noch ein Link, der hier weitere Infos gibt
https://www.haufe.de/recht/weitere-r...12_113274.html
Grusz
Bernd
PS Meine Frau kann inzwischen wieder gehen, nur schnelles Laufen ist nicht mehr möglich und fährt weiterhin als Sozia!
Abzug neu für alt:
Viele Gerichte, führend OLG München sind der Meinung, dass bei Beschädigung
von Schutzkleidung KEIN Abzug neu für alt stattfindet, weil da die
Alterung hier keine Rolle spiele.
Nicht herrschende Meinung; beim LG Konstanz bin ich da schon abgeblitzt,
die wollten eine konkrete Schätzung eines Zeitwerts der diversen Schutzkleidungsstücke,
notfalls durch Sachverständigen haben.
mfg
ffritzle
OLG Nürnberg, Beschluss v. 9.04.2013, 3 U 1897/1OLG Nürnberg, Beschluss v. 9.04.2013, 3 U 1897/12
Fährst Du in Paris mit einem 2-Ventiler? So alte Moppeds sind in Paris ja aus "Umweltschutz"-Gründen verboten. Geht das trotzdem?
Ich war letzten Sommer wieder länger in Frankreich. Andere Motorradfahrer erzählten mir, daß mein Helm (Davida Halbschale) genauso verboten seien wie meine Handschuhe (ohne Protektoren, daher kein EC Prüfzeichen). Meine Erfahrung ist, daß solche gesetzlichen Regularien in Frankreich weitestgehend ignoriert werden, auch von der Polizei. Ich habe bis jetzt jedenfalls noch keine schlechten Erfahreungen gemacht.
Ich hab beim Bürgermeisteramt in Paris mal angefragt, ob ich mit meiner /5 mit H-Kennzeichen in Paris fahren darf.
Ist kein Problem - das hab ich schriftlich.
Was die Gesetzeslage bezüglich der Schutzkleidung angeht - ich verspüre wenig Interesse herauszufinden welcher Richter oder welches OLG hier welcher Rechtsauffassung ist.
https://www.haufe.de/recht/weitere-r...12_417594.html
Hier wird explizit ausgeführt:
"Allein deswegen ist eine Anspruchskürzung gem. § 9 StVG i.V.m. § 254 I BGB zwar noch nicht ausgeschlossen. Ein Mitverschulden ist nämlich bereits dann anzunehmen, wenn der Verletzte die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines Schadens anzuwenden pflegt."
Ich bin allerdings kein Rechtsanwalt hier das herauslesen zu können was sich dahinter noch verbirgt. Für mich ist die Sache auch durch - ich fahr halt mit Stiefeln, auch wenns warm ist.
Grusz
Bernd
Ich führe in meinen Gutachten immer den Neuwert an, das gibt......wenig Probleme, wie Du schon sagst.
Wir 2Rad-Sachverständige vom http://www.bdzs.de/ haben da Formeln entwickelt um auch für solchen Fragen eine Antwort zu haben und ein praxisgerechtes Rechenmodell für die Bekleidungsteile sowie für die Helme aus unterschiedlichen Materialien entwickelt. Der Alfred Gebhardt aus Groß-Gerau http://www.sv-buero24.de/ hat sich da maßgeblich mit beschäftigt und uns allen aus dem Verband die Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Gruß
Danke erstmal für die Infos; bezüglich dre Reflektoren am Helm scheint das nicht ganz so heiß gegessen zu werden, wie es gekocht wurde;
Anschlussfrage:
Ich glaube mich zu erinnern, dass man in F auf den Landstraßen 90 fahren durfte?! Ich habe als Tempolimit aktuell 80 km/h im Netz gefunden;
Schweitz hat diese 80 km/h auch - und diese sind recht rigide bei Verstößen;
Ich bin mr bewusst, dass ich Gst in dem Land bin, habe auch nicht vor zu rasen - 80 ist aber schon recht "ausgebremst"; Wie sieht die "Abwlcklung" von geringen Überschreitungen aus?
In Italien halten wohl die Einheimischen die 90 km/h auch eher als lockere Empfehlung - damit bist du ein Verkehrshindernis
Beste Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
Das mit den 80 gilt seit letztem Jahr. Wird auch kontrolliert.
Seitdem sind im den Vogesen fast alle stationären Blitzer demoliert. :D
Ich bin momentan mit der Dose in F, man hält sich so.ziemlich dran, Überschreitungen werden sehr schnell teuer.
Aber ist halt trotzdem Frankreich geblieben. Mein Tipp: Pass dich den Einheimischen an und pass auf den Hauptverkehrsstrassen auf. Auf den RN die 4spurig sind darfst du 110 km/h fahren.
Gruß
Kai
PS: Warnwesten musst du dabei haben!
Wählt man in Fankreich die richtigen Straßen, kann man eh kaum schneller als 80 fahren und hat trotzdem Spaß pur. :D
.. ist schon klar, aber ab und an ein "Zubringer" wird sich evtl. nicht vermeiden lassen!
A.