AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
Deswegen hatte ein Kollege an seinem Gespann lediglich eine Kontrollleuchte für den rechten Blinker. Den konnte er als Fahrer nicht erkennen. Würde bei meinem Gespann auch passen.
Stephan
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Egon
?Autos?
Hat der TE danach gefragt??(
Gruß Egon
Wen habe ich zitiert und wem habe ich geantwortet.?( In diesem Fall nicht dem Teilnehmer Eins.
AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
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der niederrheiner
Deswegen hatte ein Kollege an seinem Gespann lediglich eine Kontrollleuchte für den rechten Blinker. Den konnte er als Fahrer nicht erkennen. Würde bei meinem Gespann auch passen.
Stephan
Hallo Stephan,
bei mir genau umgekehrt. Links seh ich nichts wegen der Verkleidung, rechts sehe ich den Blinker auf dem Kotflügel vom Beiwagen.
Habe aber die Kontrollleuchten für links und rechts.
Gruß
Pit
AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
Klar. Hab ich auch. Weil, ich trag ja auch kein Holzfällerhemd und gel meinen Bart.
Aber wenn ich mal mein altes Gespann reduzier, dann wäre das eine Überlegung mit einer Minimalbeleuchtung.
Stephan
AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
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hg_filder
EINSPRUCH: Das gilt sol lange, wie du auch alle elektrisch betriebenen Funktionen beibehälst - sprich nichts wegläst. Wenn dann noch alles gut verarbeitet und verlegt wird, dann spricht nichts mehr gegen den Umbau.
Viel Erfolg
Hans
Und ich sach noch.....:D#9
grüße Guido
AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
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dabbelju
...
O.k., kleine Ergänzung wg. EU-Recht vs. STVZO:
EU sagt: Fernlichtkontrollleuchte blau ist Pflicht; STVZO sagt: kann entfallen, wenn freie Sicht auf Schalterstellung.
EU sagt: Blinker: Einschaltkontrolle Pflicht - technische Ausführung nicht näher benannt; STVZO führt aus: optisch oder akustisch oder beides.
Und optisch kann auch die freie Sicht auf die vorderen Blinker sein. Zur Erinnerung: Es gab Blinkergläser (z.B. MZ), bei denen ragte das orange Glas über den oberen Gehäuserand, so dass das Blinken von der Fahrerposition aus gut zu erkennen war.
VG Werner
Weitere Ergänzung dazu...
Alle Kräder, über die wir hier gemäß Forumsnamen reden, haben eine BE nach StVZO. Das EU-Recht wird dem Kunden aber im Einzelfall zusätzlich zugebilligt, wenn es ihm Vorteile bringt.
Rein rechtlich sauber wäre jedoch ein konsequenter Aufbau entweder nach StVZO oder nach EU-Regeln. Wer sich aus beiden Rechtsgrundlagen nur die "Rosinen" rauspicken will, könnte bei manchem Prüfer Ärger bekommen...
Abgesehen davon finde ich die Strategie von BMW bezüglich der Kontrollen sinnvoll -einzig der DZM ist Luxus.