AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Ist in #13 doch korrekt beschrieben…..
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Zitat:
Zitat von
böcki
doch ,das regelt der §10 Abs.4 der FZV. Sollte mittlerweile auch jeder Zulassungsstelle bekannt sein:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen(was ja ohne HU nicht ausgestellt wird !!!!) durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Zumindest stellt meine zuständige Zulassungs-Behörde kein ungestempeltes Kennzeichen aus ...
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Zitat:
Zitat von
Hilbecker
Zumindest stellt meine zuständige Zulassungs-Behörde kein ungestempeltes Kennzeichen aus ...
Das haben die früher tatsächlich mal 'blanko' gemacht, scheint es aber vor der ersten Zulassung in einem Kreis nicht mehr zu geben.
Es gibt jedoch ein anderer Fall, bei dem die Behörde das ungestempelte Kennzeichen ausgegeben hat: das angemeldete Fahrzeug wird abgemeldet, dabei wird die Kreis-Plakette entfernt. Und schon hast Du ein ausgegebenes, ungestempeltes Kennzeichen...
Damit darfst Du wie oben beschrieben Deine Zulassung abwickeln. Was genau allerdings passiert, wenn eine der Hürden nicht klappt (HU durchgefallen, Ausweis vergessen, kein Geld dabei etc.) dürfte lustig werden.
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Ich habe es bei der Anmeldung von Töchterchens abgemeldetem Tigra so gemacht:
1. Wunschkennzeichen reserviert
2. Kennzeichen bei kennzeichenprofis.de bestellt
3. eBR- Nummer (oder wie immer das heisst) von der Versicherung angefordert.
4. Kennzeichen ungestempelt montiert
5. Termin bei GTÜ vereinbart
6. Hingefahren
7. Mit HU - Bescheinigung zur Zulassungsstelle.
Das alles nicht auf einsamen Landstraßen, sondern in Berlin.
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Ich habe Neues zu vermelden. :applaus:
Nachdem mir meine Zulassungs-Behörde heute, am Vormittag, mehrfach bestätigt hat => Kennzeichen nur mit gültiger HU, geht es - nach Hinweis auf die §10 Abs.4 der FZV - jetzt doch.
O-Ton: "Hust, Flöt ... ach, Sie meinen eine "Vorweg-Zulassung". Das ist kein Problem"
Danke euch Allen (besonders Thomas "böcki")
Martin
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Zitat:
Zitat von
BlueThunder
Ich habe es bei der Anmeldung von Töchterchens abgemeldetem Tigra so gemacht:
1. Wunschkennzeichen reserviert
2. Kennzeichen bei kennzeichenprofis.de bestellt
3. eBR- Nummer (oder wie immer das heisst) von der Versicherung angefordert.
4. Kennzeichen ungestempelt montiert
5. Termin bei GTÜ vereinbart
6. Hingefahren
7. Mit HU - Bescheinigung zur Zulassungsstelle.
Das alles nicht auf einsamen Landstraßen, sondern in Berlin.
Hmmmm.
Das würde mich mal interessieren, ob diese Fahrt tatsächlich legal war. Mein Verständnis der regelung sagt mir: nein.
Die Tatsache, dass diese Fahrt gut gegangen ist, dürfte kein beleg dafür sein, dass alles nach Gesetz lief. Was fehlt ist das Detail, dass Dir dieses kennzeichen von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.
Man könnte ja folgendes Beispiel konstruieren (rein hypotethisch, und nicht auf Deinen speziellen Fall bezogen):
Du reservierst Dir B - XY 123, lässt Dir so eine Tafel anfertigen, und fährst Richtung TÜV. Auf dem Weg dahin passiert irgendwas (Unfall, Radar, sonstwas), Du drehst um und fährst nach Hause. Da baust Du die Kennzeichen ab und trittst die in die Tonne. Damit dürfte die Fahrt nicht nachvollziehbar sein, und Du könntest die Reservierung als 'Spaß' abtun und fertig.
Gut, dass bei Deiner Fahrt nix passiert ist, und zum Glück ist das ja meistens so.
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Laut GTÜ - Mann war das Vorgehen legitim, zumal auch kennzeichenbezogen eine vorläufige Deckung der Versicherung vorhanden war. Nachvollziehbar, wie in den von Dir beschriebenen Szenarien, wäre es auch. Im Falle einer Polizeikontrolle vor Ort hätte ich mein Anliegen (zulassungsbedingte Fahrt), glaubhaft machen können.
Von der Versicherung war es auf Anfrage auch so geschildert.
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Interessant jedenfalls was es so alles gibt
Ne "Vorweg-Zulassung" kannte ich auch noch nicht. 😃
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Zitat:
Zitat von
motoclub
Hmmmm.
Das würde mich mal interessieren, ob diese Fahrt tatsächlich legal war. Mein Verständnis der regelung sagt mir: nein.
Die Tatsache, dass diese Fahrt gut gegangen ist, dürfte kein beleg dafür sein, dass alles nach Gesetz lief. Was fehlt ist das Detail, dass Dir dieses kennzeichen von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.
Man könnte ja folgendes Beispiel konstruieren (rein hypotethisch, und nicht auf Deinen speziellen Fall bezogen):
Du reservierst Dir B - XY 123, lässt Dir so eine Tafel anfertigen, und fährst Richtung TÜV. Auf dem Weg dahin passiert irgendwas (Unfall, Radar, sonstwas), Du drehst um und fährst nach Hause. Da baust Du die Kennzeichen ab und trittst die in die Tonne. Damit dürfte die Fahrt nicht nachvollziehbar sein, und Du könntest die Reservierung als 'Spaß' abtun und fertig.
Gut, dass bei Deiner Fahrt nix passiert ist, und zum Glück ist das ja meistens so.
Wichtig das die eVB mit einem konkreten Beginndatum (der Tag an dem man das erste Mal damit rumgurkt) erstellt wird und nicht mit dem üblichen Tag der Zulassung.:oberl:
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Zitat:
Zitat von
Hilbecker
Termin an der Zulassungsstelle für ein Überführungs-Kennzeichen, kann ich in der 2. August Woche bekommen - also in knapp einem Monat. Allerdings nur zu Zeiten, an denen ich normalerweise arbeiten muß (keine roten Nummern am Samstag) ... außerdem ist die Zulassungsstelle mal eben 30 KM entfernt ...
Das heißt, einen Monat warten, einen Tag Urlaub nehmen plus 30-40 € Kosten nur um die "rote Nummer" zu bekommen - die ich nach der Fahrt zur HU entsorgen kann ...
Ich packe die Dicke auf den Anhänger und fahre damit zur DEKRA ...
Äh, nur mal so, rote Nummern gibt es (seit langem!) nur noch für Gewerbetreibende im Kfz-Handwerk und muss rechtzeitig angemeldet werden, das kostet richtig paar Scheine für 1 Jahr und darf nicht privat genutzt/verliehen werden.
Das Überführungskennzeichen, was hier für "Privatleute" gemeint ist, ist das gelb markierte Kurzzeitkennzeichen.