Aber zugegebenermassen ist der Gesetzestext schon grenzwertig geschrieben ...
Hans
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Ich habe anno Zopf (09) für meinen Cafe' hier beim Prolo in SG auch die oginool Ochsen Hella's erstanden !
Aber schon dabei sagte mir der Verkäufer--könne schwierig sein -da ist Glöck gefragt !!:schock:
Einige Clubkollegen : ist hier nicht so gern gesehen...-könnte.....
Ich dachte , kommt cool an den Doumolin-Stummeln!?!?
Lange Geschichte-kurzes Ende : die liegen immer noch im Chuchechästli und ich blinke weiter mit den Handschuhen !!!
DAS IST HIER ERLAUBT:lautlachen1:
-auch mit 75er Erstinverkehrssetzung !
jörg
He, das ist doch der Normalfall (solange gelbes Blinklicht leuchtet und nicht rauchschwarz oder rot), worüber reden wir denn hier? Du selbst hast in #1 mit dem Wort "wechselseitig", welches du wohl falsch ausgelegt hast, für Verwirrung gesorgt. Eine Seite eines Bikes ist entweder links oder rechts in Fahrtrichtung. Du meintest wohl mit "wechselseitig" vorn und hinten ... das soll erstmal einer von uns nachvollziehen. :schock: Edit: Das war ja auch angesprochen, nur für alte Wechselstromanlagen (Wer kennt sowas am Bike??)
Grüße
Das ganze Kuddelmuddel hab ich jetzt nicht gelesen.
Jedenfalls sind Lenkerendblinker in Deutschland für vorn und hinten bis Bj. 83 zugelassen.
Da rechts und links jeweils nur ein Leuchtmittel vorhanden ist, blinkt auch jeweils der vordere und hintere Blinker gleichzeitig :D
Anmerkung:
Mit Belehrungen ist trotzdem bei jeder Hauptuntersuchung oder Polizeikontrolle zu rechnen.
Diese Belehrungen sind auch berechtigt, bei der heutigen Verkehrsdichte kann man nicht mehr davon ausgehen, dass jeder Verkehrsteilnehmer die alten Regelungen kennt und besonders von hinten diese Blinker bemerkt.
Aber seien wir doch alle mal ehrlich ::oberl:
Der Fahrrichtungsanzeiger kommt ja wieso kaum noch zu Einsatz-X(
dieser Arbeitsaufwand der linken Extremität wird doch als Workoutsesssion in die Mukkibude verlagert-viel effektiver und gleichmässiger im Abstand wie von Verkehrskreisel zu Verkehrskreisel !
Aber alle Hochgeistigen stehen bis zur M-bude im Stau-stoppen am kreisel -weil kein gelbes Licht aufflammt--
nicht wie beim roten Achteck-Roll-Stoppschild durchkullern !!!:entsetzten:
Jörg
Moin,
Mit "wechselseitig" ist "wechselweise" gemeint - das wird auch daraus ersichtlich, dass sich der von Dir zitierte 2. Text (Anhang 10 Ziffer 5) direkt auf Art. 140, Abs. 2 (1. Text) bezieht.
Dass dort "wechselseitig" statt "wechselweise" steht, ist klar ein Druckfehler, denn in der französischen Fassung (OETV) steht an beiden Stellen korrekt "les clignoteurs de direction avant/arrière s'allument alternativement sur le même côté".
Davon abgesehen: Eine R100 ist kein Fahrzeug mit Wechselstromanlage und die ganze Diskussion wird damit hinfällig: Die Blinker vorn/hinten müssen pro Seite gleichzeitig aufleuchten.
?(
Reden wir hier über Vorschriften in CH oder in D?
Oder unterscheiden die sich nicht?
Gefragt wurde doch nach CH.
Ich war vor 2 Wochen mit meiner R80 (BJ. 88) bei der MFK (BS) zum Vorführen. Ich habe Ochsenaugen und hinten zusätzlich noch Blinker verbaut.
Der Prüfer meinte, ich muss die Ochsenaugen nach hinten mit dunkler Folie abkleben. Hoch und Heilig versprochen ())):) und wieder zwei Jahre Ruhe.
Alternativ Methode wäre die Blinker vor der MFK demontieren und danach wieder dran stecken (Tipp vom Harley Händler).