AW: Reifenfreigabe die 100ste
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MikeDill
Sorry, ich habe da "auch" nur gefährliches Halbwissen, war daher heute bei der DEKRA. Die Bezeichnung 140/80 VB17 beschreibt den Karkassenaufbau der damaligen Reifen. .....
@ Mike
Hmmm... stand jetzt bei Dir der Hersteller dabei oder nicht? Dann wird es ja richtig ätzend . Beim Conti Go steht dahinter 18 M/C 58 V TL
Da würde ich es jetzt echt mal drauf ankommen lassen - ist doch absoluter Schwachsinn, dann müsste man sich ja wirklich alle paar Jahre neue Reifen eintragen lassen. Da stehen ja immer andere Kürzel dahinter.
AW: Reifenfreigabe die 100ste
Ich nicht der Meinung das Reifen mit „B“ eingetragen werden müssen. Das ist nämlich ein Diagonalreifen Der Gesetzgeber bezieht sich nur auf Radialreifen. Ansonsten ist die Größe entscheidend.
Wer da was eintragen will, ist nur auf Geld aus. Ohne Bescheinigung des Reifenherstellers tragen die Herren Ingenöre meist nicht ein. Dafür bräuchte es dann eigentlich keinen Ingenör.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Ar...aftraeder.html
AW: Reifenfreigabe die 100ste
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Florian
Das bedeutet, dass Du verpflichtet bist, "bias belted"-Hinterreifen zu fahren (das ist die Bedeutung des VB in der Reifenkennung).
Da dürfte die Auswahl nicht so groß sein...
Gruß,
Florian
Ok - ich bin jetzt mal etwas in die Tiefe gegangen - so wie es aussieht ist es Wurst was nicht drin steht für unsere älteren Damen - dann wird in der Datenbank nachgesehen. Theoretisch hätte ich dann auch mit meinem BT45 nicht mehr durch den TÜV kommen dürfen.
Bridgestone 140/80-17 69V TL
Oder bin ich jetzt falsch?
Gruss
Ingo
AW: Reifenfreigabe die 100ste
Hallo Matthias,
danke für den klarstellenden Link. Wenn ich das dort Geschriebene richtig interpretiere, dann ist das eingetragene "B" in der Reifenkennung im Falle einer EU-Typgenehmigung vernachlässigbar, im Falle einer nationalen Typgenehmigung aber nicht. ?(
Oh weia!
Florian
AW: Reifenfreigabe die 100ste
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Florian
Hallo Matthias,
danke für den klarstellenden Link. Wenn ich das dort Geschriebene richtig interpretiere, dann ist das eingetragene "B" in der Reifenkennung im Falle einer EU-Typgenehmigung vernachlässigbar, im Falle einer nationalen Typgenehmigung aber nicht. ?(
Oh weia!
Florian
Ja so sieht es aus. ;)
Mit einem aktuelleren Fahrzeug bist Du bzgl. dem Reifenthema besser dran.
Das Reifenthema sollten sie mal so, wie auch das Thema Streckensperrungen, bei den 4-Rädrigen durchziehen. Da würde aber die Hütte brennen. :oberl:
VG
Guido
AW: Reifenfreigabe die 100ste
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Qtreiber66
Ja so sieht es aus. ;)
Mit einem aktuelleren Fahrzeug bist Du bzgl. dem Reifenthema besser dran.
VG
Guido
Was bin ich froh, dass ich mich darum nicht mehr kümmern muss... :D
Gruß,
Florian
AW: Reifenfreigabe die 100ste
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Florian
Ich zum Glück ebenfalls nicht. :D
Als wären die neuen "Gulmen" zwischenzeitlich nicht schon teuer genug. Falls man die im Frühjahr bestellten Reifen überhaupt vor dem Winter angeliefert & montiert bekommt.
Nee, anschließend darf man auch noch den Behörden-Marathon inkl. Bearbeitungsgebühr hinter sich bringen. Nur weil im Papierfetzen eine alte ABE-Zulassung vermerkt ist. X(
Darf man eigentlich sein Motorrad mit zu wenig Restprofil trotzdem durch eine Fußgängerzone schieben? :&&&: :aetsch:
VG
Guido
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AW: Reifenfreigabe die 100ste
Wie ist diese Aussage zum Conti Go zu interpretieren?
Gruss
Ingo
AW: Reifenfreigabe die 100ste
Kannste ohne Eintragung montieren.
AW: Reifenfreigabe die 100ste
Matthias, Du hast mir den Abend gerettet.
Danke.
Gruss
Ingo