AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Ich hab es verständlichkeitshalber korrigiert:
ABER:
Blinken jedoch der linke vordere- sowie der linke hintere Blinker (und der rechte vordere- sowie der rechte hintere Blinker) gleichzeitig beim Betätigen des entsprechenden Knopfes, sind vordere Blinker, die ebenfalls von hinten sichtbar sind (Lenkerendblinker) bei meinem Fahrzeug mit Drehstromanlage erlaubt.
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Zitat:
Zitat von
swiss_custom_cafe
Zum zweiten Fall:
Doch, sofern Blinker links (vorne und hinten) sowie Blinker rechts (vorne und hinten) beim jeweiligen Betätigen des Knopfes gleichzeitig blinken, ECE-Zeichen für vorne vorhanden (was beim Kellermann BL 2000 der Fall i st)und der Mindestabstand (24 cm bei uns in der CH) eingehalten sind.
Die ASA-Richtlinien kenne ich mittlerweile mehr als auswändig:oberl::D
Aber dann ist doch alles klar? :nixw:
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
... Leider nicht - der Experte, welcher mein Fahrzeug für die Zulassung überprüfen wird ist der Meinung, dass die Lenkerendblinker in meinem Fall nicht erlaubt sind (wo ich eben anderer Meinung anhand des Gesetzes bin).
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Zitat:
Zitat von
swiss_custom_cafe
... Leider nicht - der Experte, welcher mein Fahrzeug für die Zulassung überprüfen wird ist der Meinung, dass die Lenkerendblinker in meinem Fall nicht erlaubt sind (wo ich eben anderer Meinung anhand des Gesetzes bin).
Aber dann ist doch erst recht alles klar!
Frag doch den zuständigen Menschen nach der Rechtsgrundlage für diese Einschätzung. Das ist sicher zielführender.
PS: Es Wäre im Übrigen auch keine sinnlose Überinformation gewesen, im Eingangspost zu erwähnen, dass da der zuständige Beamte (?) schon "nein" zur Eintragung gesagt hat.
Beste Grüße aus dem Sauerland
Torsten
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Was hat der Kellermann BL 2000 für eine Kappe, dark?? Dann kommt es immer auf die Laune und Ausbildung des Prüfers an ...
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
da sind aber wie bei meinen Trööten auchX(
jedesmal andere oder neue Hürden--und was dem einen recht -muss der nächste nicht --und was beim letzten Mal- spielt keine Rolle--
wurde ich belehrt !!!:oberl:
AUF jeden Falle in den F-Ausweis eintragen lassen--
dann ist fertich mit bibbern vorn neuen MFK Termin ! jörg
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Zitat:
Bei Fahrzeugen mit Wechselstromanlagen
Seid ihr sicher, dass es sich um Motorräder handelt oder vielleicht doch um Strassenbahnen?
Wenn Motorrad, dann wie folgt: Pro Seite (d.h. nicht gleichzeitig links und rechts, sondern links oder rechts) dürfen die Blinker im Gegentakt vorne und hinten blinken, wenn diese von der jeweils anderen Seite (vorne/hinten) nicht sichtbar sind, d.h. so dass wirklich ein Blinken und kein ständiges gelbes Leuchten entsteht. Oder anders gesagt: Ochsenaugen und Blinker hinten schliessen sich bei gegenseitigem Blinken aus, da Ochsenaugen vorne nach vorne und hinten leuchten.
Bsp. Blinken links
links: blinken vorne und hinten links OK; mitte und rechts: abwechselnd blinken links vorne und hinten OK
Anhang 234401
links: blinken vorne und hinten links OK; mitte und rechts: abwechselnd blinken links vorne und hinten nicht OK, da von hinten kein blinken erkannt werden kann
Anhang 234402
Hans
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Jetzt bin ich vollends verwirrt. . .
Es ist doch egal ob der vordere und hintere Blinker abwechselnd blinken. Kann ich doch von Hinten eh immer nur den einen Blinker sehen. Ich weiß also von der Blinkfrequenz des nicht sichtbaren Blinkers niGS. . .
Stephan
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Zitat:
Zitat von
hg_filder
Seid ihr sicher, dass es sich um Motorräder handelt oder vielleicht doch um Strassenbahnen?
Wenn Motorrad, dann wie folgt: Pro Seite (d.h. nicht gleichzeitig links
und rechts, sondern links
oder rechts) dürfen die Blinker im Gegentakt vorne und hinten blinken, wenn diese von der jeweils anderen Seite (vorne/hinten) nicht sichtbar sind, d.h. so dass wirklich ein Blinken und kein ständiges gelbes Leuchten entsteht. Oder anders gesagt: Ochsenaugen und Blinker hinten schliessen sich bei gegenseitigem Blinken aus, da Ochsenaugen vorne nach
vorne und hinten leuchten.
Bsp. Blinken links
links: blinken vorne und hinten links OK; mitte und rechts: abwechselnd blinken links vorne und hinten OK
Anhang 234401
links: blinken vorne und hinten links OK; mitte und rechts: abwechselnd blinken links vorne und hinten nicht OK, da von hinten kein blinken erkannt werden kann
Anhang 234402
Hans
Genau, das ist doch das was ich sage. Solange der vordere- und der hintere Blinker derselben Seite gleichzeitig blinken und nicht im Gegentakt, sind die Lenkerendblinker erlaubt.
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Zitat:
Zitat von
der niederrheiner
Jetzt bin ich vollends verwirrt. . .
Es ist doch egal ob der vordere und hintere Blinker abwechselnd blinken. Kann ich doch von Hinten eh immer nur den einen Blinker sehen. Ich weiß also von der Blinkfrequenz des nicht sichtbaren Blinkers niGS. . .
Stephan
Also, stell dir mal vor, du fährst hinter hinter der Kiste her und die beiden Leuchten sind NICHT auf einer Höhe, sondern minimal Unterschiedlich - dann könntest du den Eindruck erwirken, dass da gar kein Blinken passiert.
Immer wie ein Amtschimmel (oder Jurist) denken - immer den schlimmsten Fall versuchen, abzuwenden ...
Hans