Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Wenn Ihr ein Fahrzeug (z.B. Anhänger) mit mehr als zwei Monaten überzogenem TÜV Termin auf einem Privatgrundstück abstellen wollt, macht das so, dass man das Kennzeichen nicht von außen sehen kann, sonst droht eine gebührenpflichtige Verwarnung, wenn es mehr als acht Monate sind, gibt es sogar einen Punkt in Flensburg.
Das widerspricht total meinem Rechtsempfinden, ich ging davon aus, dass ich auf meinem Privatgrundstück mit meinen Fahrzeugen machen kann, was ich will, also z.B. auch ohne TÜV abstellen.
Ist aber wohl nicht soX(
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Vor zwei Jahren hab ich eine Monolever zum TÜV gefahren bei der der HU-Termin um 13 Jahre überzogen war. Ich darf mein Grundstück im Wohngebiet zwar nicht in einen Schrottplatz verwandeln, aber wenn ich da ein zugelassenes Fahrzeug mit abgelaufenem HU-Termin deponiere dürfte mir eigentlich niemand was können. So jedenfalls meine Rechtsauffassung.
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Die Polizei darf im öffentlichen Verkehrsraum kontrollieren d.h. auch auf frei zugänglichen Privatgrundstücken. Hinter einem Zaun oder in einer Garage sieht das anders aus. Sollte das bei dir der Fall sein würde ich Widerspruch einlegen ggf. verbunden mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
kurt49
... Das widerspricht total meinem Rechtsempfinden, ich ging davon aus, dass ich auf meinem Privatgrundstück mit meinen Fahrzeugen machen kann, was ich will, also z.B. auch ohne TÜV abstellen. ...
Hallo Kurt,
das sehe ich genau wie du. Auf dem Privatgrundstück nimmt der Anhänger nicht am öffentlichen Verkehr teil. Da würde ich mich bei meiner Rechtsschutzversicherung aber mal schlau machen. :oberl:
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Wenn das Grundstück nicht umzäunt bzw. abgeschlossen ist, kann es
zum öffentlichen Verkehrsraum gehören. Da darf z.B. der Sohnemann auch
nicht ohne Führerschein rumfahren. Und dort kann man auch jederzeit einen
Strafzettel wegen abgelaufenem TÜV bekommen.
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Moin,
Zitat:
Zitat von
kurt49
ich ging davon aus, dass ich auf meinem Privatgrundstück mit meinen Fahrzeugen machen kann, was ich will, also z.B. auch ohne TÜV abstellen.
Ich kenne mich mit der Rechtsprechung in DE nicht mehr wirklich aus, aber: Kann es sein, dass das Privatgrundstück nicht "abgeschlossen" war?
Wenn Du den Anhänger z.B. auf neben Deiner privaten Garage auf dem Hof abstellst UND dieser Hof ist nicht durch eine Sperre (Zaun, Tor, ...) abgegrenzt, dann steht der zwar auf Privatgrund, ist aber nach wie vor im öffentlichen Verkehrsraum (oder so ähnlich ... den genauen Ausdruck weiss ich nicht mehr) und braucht dann TÜV. :oberl:
Wenn der Hof aber vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt ist, z.B. durch ein Tor, dann ist das m.W. 100% privat und niemand sollte Dir etwas wollen können dürfen :D.
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Hallo,
du darfst natürlich keinen privaten Schrottplatz anlegen!
Wenn einer der Schutzgüter (Boden, Wasser, Luft) betroffen bzw. gefährdet ist, kann es auch auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück zu einem Strafverfahren (Anzeige...) inkl. Räumungsverfügung kommen.
Eine "Sammlung klassischer Automobile" bzw. Motorräder ist davon jedoch nicht betroffen :D:D:D. Dies hat ein Freund von mir mal durchkämpfen müssen (2 RO 80 , drei DS, ein HY und diverse Enten)
Wär auch ein Eingriff ins Eigentumsrecht und unserere automobile Kultur:
"... wie alt dein Sohn, hab noch schön dreier BMW für ihn da hinten , ganz tief, wenn Du wolle mache dann TÜV und alles. Wenig Geld ".:D:D:D
Gruß
Kai
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
kurt49
... Das widerspricht total meinem Rechtsempfinden ..
Bundesabzocke zugunsten der Landes- und Kommunensäckel.
Und der Untersuchungsstellen (durch Gebührenvermehrung), die ja auf allerlei Sachgebieten
Staatsaufträge erhalten.
Ich verstehe den Sachverhalt so, als sei das Fzg. nicht außer Betrieb
gesetzt worden und zugelassen war. Dann keine Ausnahme (Anlage VIII StVZO).
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
ffritzle
Bundesabzocke zugunsten der Landes- und Kommunensäckel.
Und der Untersuchungsstellen (durch Gebührenvermehrung), die ja auf allerlei Sachgebieten
Staatsaufträge erhalten.
Ich verstehe den Sachverhalt so, als sei das Fzg. nicht außer Betrieb
gesetzt worden und zugelassen war. Dann keine Ausnahme (Anlage VIII StVZO).
Fahrzeug war zugelassen,
ich habe mittlerweile auch mit dem Polizisten telefoniert, der "gepetzt" hat,
er hat gesagt, wenn der Anhänger umgekehrt gestanden hätte (Kennzeichen nicht von außen sichtbar) wäre nichts passiert, das Grundstück hätte er nicht betreten.
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
frankenboxer
Vor zwei Jahren hab ich eine Monolever zum TÜV gefahren bei der der HU-Termin um 13 Jahre überzogen war. Ich darf mein Grundstück im Wohngebiet zwar nicht in einen Schrottplatz verwandeln, aber wenn ich da ein zugelassenes Fahrzeug mit abgelaufenem HU-Termin deponiere dürfte mir eigentlich niemand was können. So jedenfalls meine Rechtsauffassung.
Wenn das Fahrzeug so steht, dass man das Kennzeichen von außen sieht, kannst Du ein Knöllchen bekommen.